Lufthansa streicht Bogota!? und stellt mir auch keine Alternative zur Verfügung.

ANZEIGE

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.118
9.953
ANZEIGE
Das ist natürlich Blödsinn. Es handelt sich nicht um "Sonderwünsche", ein nicht ursprünglich gebuchtes Routing über ein anderes Land nicht zu akzeptieren. Und damit verwirkt man auch nicht den Anspruch auf eine anderweitige Beförderung und muss sich dann mit Erstattung begnügen.
Dann lies mal die Version der EU261 in anderen Sprachen, dann wird klar was "nach Wunsch des Fluggastes" bedeutet: Er darf sich wünschen zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen. Zum Beispiel erst nächstes Jahr den eigentlich geplanten Urlaubsflug machen. Er darf sich nicht ein Routing oder eine Airline wünschen.
Was ich allerdings auch bereits gesagt habe (wer lesen kann ist auch im Internet klar im Vorteil).

z.B. im Englisch:
at a later date at the passenger's convenience

Fluggastrechtlich muss die anderweitige Beförderung für den Fluggast zumutbar sein.
Und wo steht das nun wieder?

Sie ist per Definition ablehnbar (du darfst immer statt der angeboten Ersatzbeförderung dein Geld zurück fordern), aber von zumutbar steht da nichts.
Und davon, dass die Airline von dir selbst gebuchte Alternativen bezahlen muss auch nichts. Was nichts daran ändert, dass sie es aus Kulanz oder um Urteile zu vermeiden doch oft bezahlen.

Das einzige was sie explizit laut EU261 bezahlen müssen wenn du es selbst in die Hand nimmst ist die Beförderung (sprich: meist Taxi) zum anderen Flughafen des Zielorts, falls die Ersatzbeförderung nicht zum ursprünglich vereinbarten geht.
Rerouten sie dich z.B. XXX-FRA-QKL auf XXX-MUC-CGN, müssen sie dein Taxi vom Fluhafen zum Haupfbahnhof bezahlen. Ansonsten müssen sie nur anbieten, nicht bezahlen was du gewählt hast.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.775
2.607
PIX, BER, ZRH
Dann lies mal die Version der EU261 in anderen Sprachen, dann wird klar was "nach Wunsch des Fluggastes" bedeutet: Er darf sich wünschen zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen. Zum Beispiel erst nächstes Jahr den eigentlich geplanten Urlaubsflug machen.

So weit so klar.

Er darf sich nicht ein Routing oder eine Airline wünschen.

Wünschen kann man sich alles, sogar ewige Jugend oder auch den Weltfrieden. Frag mal @kexbox, wieviele Erstattungen er bei anderweitiger Beförderung auf Fremdmetall schon durchgeboxt hat.

Sie ist per Definition ablehnbar (du darfst immer statt der angeboten Ersatzbeförderung dein Geld zurück fordern), aber von zumutbar steht da nichts.

So wie Du es darstellst, dass bei einer weil unpassend abgelehnten angeboten anderweitigen Beförderung nur die Erstattung bleibt, ist natürlich Schwachfug. Das versuchen Dir villeicht Agenten aus dem Kundenmonolog so zu verkaufen, das macht es aber deshalb fluggastrechtlich nicht richtiger, wenn Du es hier wiederholst.

Zur Zumutbarkeit:

EG 261/2004 meinte:
(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können.

Wie Du schon geschrieben hast:

...wer lesen kann ist auch im Internet klar im Vorteil.

Eine vom ausführenden Luftfahrtunternehmen angebotene anderweitige Beförderung zwei Tage später, die dazu führt, dass man einen wichtigen Geschäftstermin oder eine Kreuzfahrt verpasst, ist sicher nicht zumutbar.

Und davon, dass die Airline von dir selbst gebuchte Alternativen bezahlen muss auch nichts.

Wenn sie Dir keine zumutbaren anderweitigen Beförderungen anbieten können schon, sonst wäre aber @kexbox wirklich arbeitslos.

Was nichts daran ändert, dass sie es aus Kulanz oder um Urteile zu vermeiden doch oft bezahlen.

Kulanz ist hier sicher wieder mal falsch verwendet. Eigentlich habe ich Deine Beiträge immer sehr geschätzt, aber mit Deiner Einschätzung zu anderwietigen Beförderungen liegst Du dieses Mal völlig daneben.
 
  • Like
Reaktionen: Arnuntar und dermatti

agricola

Reguläres Mitglied
03.04.2012
31
2
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass EG 261/2004 "angemessen" nur in Bezug auf Betreuungsleistung kennt und anderweitige Beförderungen für den Fluggast zumutbar sein müssen. Das mit dem Re-Routing war eher an @Volume adressiert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Genau. Einem Downgrade würde ich so einfach auch nicht zustimmen.
Der Flug ist erst im Dezember. Eine pauschale Entschädigung steht mir nicht zu.... aber wenn ich euch richtig verstehe, habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zu einem Zeitpunkt, der nah an den ursprünglich gebuchten Flugzeiten ist?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.668
1.818
Der Flug ist erst im Dezember. Eine pauschale Entschädigung steht mir nicht zu.... aber wenn ich euch richtig verstehe, habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zu einem Zeitpunkt, der nah an den ursprünglich gebuchten Flugzeiten ist?
Du hast Anspruch auf die Beförderung zum fühst möglichen Zeitpunkt nach deinem gebuchten Flug, sofern Plätze verfügbar sind. Du kann aber auch den Wunsch äußern später zu fligen oder früher zu fliegen und die Airline kann dem entsprechen.
 
  • Like
Reaktionen: agricola

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
ANZEIGE
300x250
Es ist ja nicht nur die VO maßgeblich, sondern daneben auch deutsches Vertragsrecht. LH ist ein Vertrag eingegangen, Dich von A nach B mit Abflug in A um x Uhr und Ankunft in B um y Uhr zu bringenk und zwar in der Beförderungsklasse z. Fliegt LH nun nicht mehr selbst, muss LH jemand anderes finden, der dich in ihrem Auftrag zu diesen oder sehr ähnlichen Zeiten auf dieser Strecke in der vereinbarten Beförderungsklasse transportiert. LH kann das auch per Learjet erledigen. Billiger dürfte wahrscheinlich die Buchung auf eine Fremdairline sein.Macht das LH nicht, ist der PAX nach vorheriger Ankündigung inkl. angemessener Fristsetzung zu Ersatzmaßnahmen berechtigt. Man sollte nur nicht auf den Gedanken kommen, das Geld für das Ursprungsticket zurückzufordern und damit den Beförderungsvertrag damit aufzulösen. Dann nämlich ist LH super fein raus.