Lufthansa Überbucht

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Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
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Endlich nach Hause zu Mama!
Letztes Jahr für Sommer 2020 gebucht, geschoben, geschoben und morgen soll es nun von HAM über Fra nach LED gehen.
Nun wurde mir beim Online-Check-in angezeigt, dass der Flug überbucht ist.
Habe mir zwar meinen Sitzplatz gekrallt, aber was hätte ich eventuell rausschlagen können, wenn ich freiwillig auf den konkreten Flug verzichtet hätte?
Und wie bereite ich mich am besten vor, wenn man ggf. morgen zu mir sagt: Nix boarding, Kiste voll!?
 

rcs

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Wenn Du eine Bordkarte mit Sitzplatz hast, wirst Du im Normalfall nicht stehen gelassen. Das trifft dann diejenigen ohne Sitzplatz.
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Also in den Fällen, wo am CI oder Gate nach Freiwilligen gesucht wurde, wurde bei der LH-Gruppe meist die von der EU-VO vorgesehene Entschädigung angeboten, plus - soweit erforderlich - Hotel und Verpflegung.

Wenn sich online zu wenige melden, insofern nicht auszuschließen, dass sie morgen nochmal nach Freiwilligen fragen. Dass es da heute schon was gegeben hätte, glaube ich dagegen eher nicht, könnte ja sein, dass morgen Paxe nicht erscheinen, den Anschluss verpassen usw. (außer, der Flug ist wirklich hoffnungslos überbucht...).

Muss aber sagen, dass ich das online noch nie hatte, allerdings schon öfter erlebt habe, dass am Gate nach Freiwilligen gesucht wurde.
 

rcs

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Guter Stichpunkt - herausschlagen kannst Du bei Lufthansa gar nichts, wenn sich bei einer Überbuchung nicht ausreichend Freiwillige finden (gegen die von der EU vorgesehene Kompensation) wird nicht wie bei den US-Airlines dann im Auktionsverfahren der Preis erhöht. Da lässt Lufthansa dann im Zweifelsfall eben die betroffenen Fluggäste gegen die vorgesehene Kompensation unfreiwillig stehen.
 

marcus67

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17.01.2015
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In der Vergangenheit hat die LH Freiwilligen oft den doppelte EU VO Betrag als Gutschein angeboten. - Oder eben EU VO als Überweisung.
 
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rcs

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In der Vergangenheit hat die LH Freiwilligen oft den doppelte EU VO Betrag als Gutschein angeboten. - Oder eben EU VO als Überweisung.
Das kenne ich ausschließlich aus den Zeiten vor der EU/261, dass dort der doppelte Betrag als Gutschein angeboten wurde. Seit Einführung der EU/261 habe ich das kein einziges Mal erlebt.
 

marcus67

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17.01.2015
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Das kenne ich ausschließlich aus den Zeiten vor der EU/261, dass dort der doppelte Betrag als Gutschein angeboten wurde. Seit Einführung der EU/261 habe ich das kein einziges Mal erlebt.
Das ist gut möglich. Ist schon einige Zeit her - damals bin ich sehr viel innerdeutsch geflogen.