Einzusetzen heißt nicht aber nicht dass der deutsche Staat sich für jeden Menschen auf der Welt, unabhängig von den Interessen des deutschen Staates, gleichsam einsetzen muss.
Er ist nur angehalten sich "einzusetzen". In welcher Form und welchem Umfang ist nicht definiert. Dies wird der exekutive überlassen.
Es wäre auch völlig absurd, wenn ein deutscher Staat die Menschen und deren Rechte, unabhängig von geografische Nähe etc, der ganzen Welt in den Mittelpunkt stellt und keine Unterscheidung vornehmen darf.
Das sieht das BVerfG anders:
"Art. 1 Abs. 3 GG enthält keine Beschränkung der Grundrechtsbindung des deutschen Staates auf das Staatsgebiet, sondern begründet eine umfassende Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte des Grundgesetzes (BVerfGE 154, 152 <215 f. Rn. 88 f.> ‒ BND – Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung; vgl. bereits BVerfGE 6, 32 <44>; 6, 290 <295>; 57, 9 <23>; 100, 313 <363>). Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auch festgestellt, dass sich die aus den Grundrechten konkret folgenden Schutzwirkungen einschließlich ihrer Reichweite im Ausland trotz der umfassenden Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte danach unterscheiden können, unter welchen Umständen sie zur Anwendung kommen. So kann zwischen verschiedenen Grundrechtsdimensionen, etwa der Wirkung der Grundrechte als Abwehrrechte, als Leistungsrechte, als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen oder als Grundlage von Schutzpflichten zu unterscheiden sein (vgl. BVerfGE 154, 152 <224 Rn. 104> ‒ BND – Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung). Unter welchen Umständen Grundrechte als Grundlage von Schutzpflichten gegenüber im Ausland lebenden Menschen zur Anwendung kommen, ist bislang nicht näher geklärt. Möglicher Anknüpfungspunkt einer grundrechtlichen Schutzverpflichtung wäre hier, dass die schweren Beeinträchtigungen, denen die Beschwerdeführenden wegen des Klimawandels (weiter) ausgesetzt sein könnten, zu einem, wenngleich geringen, Teil auch durch von Deutschland ausgehende Treibhausgasemissionen verursacht sind (zur Möglichkeit grenzüberschreitender Schutzpflichten insbesondere wegen grenzüberschreitender Umweltauswirkungen auch R. Hofmann, Grundrechte und grenzüberschreitende Sachverhalte, 1993, S. 343; Ohler, Die Kollisionsordnung des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 2005, S. 288 m.w.N.; Badura, in: Merten/Papier, HGRe Bd. II, 2006, § 47 Rn. 15, 18, 20; Dederer, in: Isensee/Kirchhof, HStR XI, 3. Aufl. 2013, § 248 Rn. 86, 94 ff., 113 m.w.N.)."
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
www.bundesverfassungsgericht.de
Das BVerfG nimmt lediglich einen geringeren Schutzumfang an und nimmt (selbstverständlich) eine Einztalfallprüfung vor.
Hier geht es aber nicht (nur) um den Grundrechtschutz von Ausländern, sondern auch um den Schutzanspruch deutscher Staatsangehöriger vor den russischen Großmacchtbestrebungen.
Im Zusammenhang mit dem Thema. Ich erinnere an den Abschuss von MH17, für den nach Feststellungen des EGMR Russland verantwortlich zeichnete. Unabhängig von irgendwelchen rechtlichen Regelungen werden LH und Co russischen (und ukrainischen) Luftraum meiden. Der russische Luftraum ist in letztzer Zeit nicht gerade sicherer geworden.
Unabhängig davon gehört es zu den Schutzpflichten der Bundesregierung gegen die Russen klare Kante zu zeigen. Hier mal ein Überblick über russische Hybridattacken seit 2018.
Deutschland ist da im Fadenkreuz, weil unsere liberale Gesellschaft als Feindbild der Russen gesehen wird. Eine Schwächung Deutschlands hat zur Folge, dass Putin seiner Vorstellung von "Russki Mir" näher kommt.
Nicht zuletzt war ein Teil Deutschlands von 1945 bis 1990 von den Russen besetzt. Dies bedeutete Todesurteile durch den SMAD, Auslieferung Deutscher nach Moskau. wo sie hingerichtet wurden. Zerschlagung des Aufstands am 17. Juni 1953 (wieder verbunden mit vollstreckten Todesurteilen).
An den Grenzübergängen zur EU und in den Zügen, die die Russen systematisch bombardieren, halten sich ggf. auch EU-Staatsangehörige auf.
Unabhängig davon: Wie muss man moralisch verrottet sein, wenn man Geschäfte mit einem Staat machen möchte, der systematisch Zivilisten im Nachbarstaat tötet und für systematische Vergewaltigungen in den vorübergehend besetzten Gebieten verantwortlich ist?