Ich bitte um eine Quelle. Wir scheinen genau das Gegenteil voneinander zu schildern.
Jetzt wo du es sagst ist es mich auch aufgefallen ;-) Da haben wir uns wohl mißverstanden.
http://www.miles-and-more-kreditkar...ngungen_lh_credit_card_171201_V4_markiert.pdf
Unter 2.8 Subsidiarität steht:
„Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen den in diesen Bedingungen geregelten vor.“
Daraus interpretiere ich, dass wenn immer eine Vollkaskoversicherung Teil des Mietpreises ist, greift diese. Die M&M Versicherung greift immer nur dann, wenn keine andere Versicherung den Schaden abdeckt. Von „im Anschluß“ lese ich da nichts. Wie soll das auch funktionieren? Schaden von 2000€, eingeschlossene Vollkasko mit 1000€ SB zahlt den Schaden. In diesem Fall zahlt die M&M Versicherung keinen Cent. Die 1000€ SB werden dann nicht übernommen, denn unter 2.7.6 steht:
b) Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Prüfung durch den Versicherer erfolgt eine Regulierung der Reparaturrechnung, abzüglich eines ggf. unter 2.5 angezeigten Selbstbehaltes (je nach Kartentyp).
Da hier nichts davon steht, dass die SB, die durch die Regulierung einer anderen Versicherung entstanden ist, übernommen wird, schließe ich daraus, dass wenn immer eine VK im Mietpreis enthalten ist, diese immer vollumfänglich greift.
Damit ich auf der sicheren Seite bin nutze ich die M&M Versicherung jedenfalls immer nur dann, wenn ich den Mietwagen ohne CDW mieten kann und der Preis dann geringer ist als beispielsweise bei einem Wochenend- oder Ferienspecial mit enthaltener VK. Wenn die SB dieser Versicherung (wie z.B. bei Sixt in Spanien) dann noch 0 ist, ist man mit der in der Mietwagenrate eingeschlossenen Versicherung besser dran.
Im Zweifel kann man ja mal beim M&M Versicherer (z.Zt Axa) nachfragen wie sie „Subsidiarität“ interpretieren.