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Jede (deutsche) Einreiseentscheidung ist als Verwaltungsakt vollumfaenglich gerichtlich ueberpruefbar. Eine ablehnende Entscheidung muss selbstverstaendlich begruendet werden.
Das nuetzt dir aber leider auch wenig wenn du z.B. aus Suedamerika nach Deutschland willst und bei der Schengen-Einreise in MAD in den naechsten Flieger nach Hause gesetzt wirst.