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Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
522
0
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Jede (deutsche) Einreiseentscheidung ist als Verwaltungsakt vollumfaenglich gerichtlich ueberpruefbar. Eine ablehnende Entscheidung muss selbstverstaendlich begruendet werden.

Das nuetzt dir aber leider auch wenig wenn du z.B. aus Suedamerika nach Deutschland willst und bei der Schengen-Einreise in MAD in den naechsten Flieger nach Hause gesetzt wirst.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
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MUC
Das nuetzt dir aber leider auch wenig wenn du z.B. aus Suedamerika nach Deutschland willst und bei der Schengen-Einreise in MAD in den naechsten Flieger nach Hause gesetzt wirst.

Ihm als Deutschen kann die Einreise in die EU sowieso nicht verweigert werden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.361
14.874
Normalerweise ist es so, dass die Suedamerikaner auf dem Weg nach Spanien in FRA abgewiesen werden. Die Spanier weisen erheblich weniger ab, und suedamerikanische Brueder erst recht nicht.

Im uebrigen bin ich zu wenig im spanischen Verwaltungsrecht zu Hause, als dass ich mich substantiiert einlassen koennte.

Bei einer Abweisung durch einen deutschen Beamten kann der Zurueckgewiesene aber von seinem Heimatland aus den Rechtsweg (Widerspruch, Klage) beschreiten. Also gerade kein Fall von
Das nuetzt dir aber leider auch wenig
.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Habe in FRA mal live miterleben duerfen, wie die Frau von Pablo Escobar abgewiesen wurde.... Sie wollte sich mit den Kindern absetzen als ihr Mann aufflog. (ist schon lange her. Die Kids hier können das ja googlen);)
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
1.139
2
Schräge Story aber weshalb bist du dir sicher dass es die Frau von Pablo Escobar war?