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Mangelnde Sorgfalt bei der Fidor Bank

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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.163
717
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Da es ja nun schon öfters solche Fälle bei Fidor gegeben hat: Jeder der dort ernsthaft sein Geld lässt, muss ziemlich mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

Dem ist vollumfänglich zuzustimmen. Fidor hat nette Features für die "Ein-Paap-Euro-Prämienmitnehmer" wie No Cash Bonus, Gehaltsbonus, Community-Laberbonus etc., aber für eine ernsthafte Kontoverbindung kann man die Bank doch nicht ernsthaft in Erwägung ziehen.
 

Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.274
320
Entscheidend ist doch die Frage, ob das Vorgehen der Fidor-Bank in diesem Fall "typisch" für das Vorgehen aller Banken ist oder ob es eine "fidortypische" Fehlleistung ist. Ich vermag das nicht zu beurteilen, da ich bislang - Gott sei Dank - nicht Opfer einer solchen Verwechslung geworden bin.
Es ist aus meiner Sicht schon eine Schwachstelle von Fidor. Bei mir bekommen sie es einfach nicht gebacken, meine Konfession für die Kirchensteuer richtig beim BZSt abzufragen, was bei allen meinen anderen Bankverbindungen, egal ob Direkt- oder Filialbank, reibungslos funktioniert. Der Support, u.a. ein hier bekannter Fotograf, hat mein Problem dabei nicht verstanden und konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.

Dem ist vollumfänglich zuzustimmen. Fidor hat nette Features für die "Ein-Paap-Euro-Prämienmitnehmer" wie No Cash Bonus, Gehaltsbonus, Community-Laberbonus etc., aber für eine ernsthafte Kontoverbindung kann man die Bank doch nicht ernsthaft in Erwägung ziehen.
Die SmartCard ist ganz nett, da es keine Auslandseinsatz-/Fremdwährungsgebühr gibt und sie Offline-PIN unterstützt. Und da es ihn gibt, wird der No-Cash-Bonus von mir halt gerne mitgenommen. Ansonsten gebe ich dir recht, also Hauptkonto wäre es für mich nicht zu gebrauchen.
 
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Reaktionen: MaxBerlin und rmol

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
256
19

Alles andere wäre ein Armutszeugniss für den Standort Deutschland im 21. Jahrhundert. Bei dem täglichen Volumen an Konten-Pfändungen bundesweit kann ich es mir nicht vorstellen, dass es keinen coputergestützten Austausch zwischen Amtsgerichten und Bankenwirtschaft gibt. Und selbst wenn, es ist nicht die Aufgabe irgend einer Bank - die Bescheide der Gerichte in Frage zu stellen. Als die Zwangsvollstreckungsstelle ihre Entscheidung revidiert hat, wurde ja die Pfändung von der Fodor-Bank ebenfalls zügig aufgehoben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
3
Alles andere wäre ein Armutszeugniss für den Standort Deutschland im 21. Jahrhundert. Bei dem täglichen Volumen an Konten-Pfändungen bundesweit kann ich es mir nicht vorstellen, dass es keinen coputergestützten Austausch zwischen Amtsgerichten und Bankenwirtschaft gibt. Und selbst wenn, es ist nicht die Aufgabe irgend einer Bank - die Bescheide der Gerichte in Frage zu stellen. Als die Zwangsvollstreckungsstelle ihre Entscheidung revidiert hat, wurde ja die Pfändung von der Fodor-Bank ebenfalls zügig aufgehoben.

Es wird manuell durchgeführt und nicht automatisiert. Auch gibt es keine einheitliche Übertragungsschnittstelle für Daten o.Ä. Hier ist ganz herkömmlich schriftl. Kommunikation und dann anschließende, manuelle Bearbeitung am Werk. ;)

Ich bin mir im Übrigen auch relativ sicher, dass der Fehler mit der Pfändung des falschen Kontos bei Fidor zu suchen ist. ;) Der vollständige Name und das Geburtsdatum wird ja übertragen. Selbst wenn Fidor dann keinen zutreffenden Kunden mit diesen Merkmalen auffindet, können sie ja nicht einfach das Konto des Nächstbesten sperren. Es müssen schon alle Merkmale übereinstimmen.
 

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
256
19
Ich bin mir im Übrigen auch relativ sicher, dass der Fehler mit der Pfändung des falschen Kontos bei Fidor zu suchen ist.

Auf welchen Fakten beruht sich deine Sicherheit. Warum unterstellst Du der Bank so was? Es gibt mindestens genau so große Wahrscheinlichkeint, dass die Zwangsvollstreckungsstelle Misst geben könnte. Oder?
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
3
Auf welchen Fakten beruht sich deine Sicherheit. Warum unterstellst Du der Bank so was? Es gibt mindestens genau so große Wahrscheinlichkeint, dass die Zwangsvollstreckungsstelle Misst geben könnte. Oder?

Eher nicht. Denn das würde bedeuten, dass die Zwangsvollstreckungsstelle den falschen Vor-, Nachnamen und auch noch Geburtsdatum übermittelt hat. Doch diese Daten liegen so ja garnicht vor. Und sobald die Daten nicht zueinander passen, erwarte ich von einer Bank selbstverständlich, dass sie Rücksprache hält und nicht einfach wahllos das erstbeste Konto sperrt.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.871
314
Auf welchen Fakten beruht sich deine Sicherheit. Warum unterstellst Du der Bank so was? Es gibt mindestens genau so große Wahrscheinlichkeint, dass die Zwangsvollstreckungsstelle Misst geben könnte. Oder?
Es geht ziemlich eindeutig aus diesem Umstand hervor (vorausgesetzt, der Bericht ist wahr):
Den Pfändungsbeschluss selber kenne ich nicht. Die Fidor Bank wollte mir keine Kopie zur Verfügung stellen und da sich die Angelegenheit mit der Zwangsvollstreckungsstelle sofort geklärt hat und ich ja auch nicht der "richtige" Schuldner war, habe ich auch von denen keine Kopie erhalten.
Hätte der TE auf dem Schreiben der Zwangsvollstreckungsstelle gestanden, so hätte die Bank dieses vorzeigen können und sagen: die sind schuld.
Sie zeigen es aber nicht vor, und dafür gibt es zwei gute Gründe
a) sie vertuschen damit den eigenen Fehler, denn auf dem Schrieb steht ein anderer
b) da auf dem Schrieb ein anderer steht, dürfen sie ihn aus Datenschutzgründen keiner Drittperson zeigen
 
Zuletzt bearbeitet:

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
256
19

Eher doch ... Wie ich oben beschrieben habe, genau das ist mir persönlich passiert, trotz offensichtlichem Irrtum, hat sich sowohl Polizei als auch Gerich blind und taub gestellt und pochten auf meinen Zeugenaussagen. Da ich nicht selbst betroffen war, durfte ich die Aussage nicht verweigern.

Denn das würde bedeuten...

Ja genau das bedeutet es - die Personenverwechselung ist schon bei der Zwangsvollstreckungsstelle passiert und die Zwangsvollstreckungsstelle hat von Anfang an die falsche Person und die falsche Bank.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.871
314
Nein, hätte sie nicht. Denn der Schreiben ist nicht an den Bankkunden adressiert - sondern an die Bank. Es gibt in Deutschland Datenschutzgesetze...
Interessant - in dem oben verlinkten Fidor/Postbank-Fall hat die Fidor aber genau das getan - sie hat dem Kunden ein Schreiben übermittelt, das von der Postbank an Fidor gerichtet war...
 

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
256
19
Interessant - in dem oben verlinkten Fidor/Postbank-Fall hat die Fidor aber genau das getan - sie hat dem Kunden ein Schreiben übermittelt, das von der Postbank an Fidor gerichtet war...

Wir wissen nicht, ob zwischen der Postbank und Fidor eine Einverständnisserklärung für solche Fälle gibt. Einen Schreiben kann man ja dann doch weitergeben, wenn die andere involvierte Partei einverstanden ist.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
JAAAA, es ist aber definitiv nicht die Aufgabe der Bank die Entscheidungen der Zwangsvollstreckungsstelle zu hinterfragen. Es ist die verdammte Pflicht der Zwangsvollstreckungsstelle richtige Daten an die richtige Bank zu schicken.

Du hast echt keine Ahnung und hättest Dir deine zig Beiträge in dem Thread besser sparen sollen.

Es wird grundsätzlich keine Kontonummer gepfändet. Sondern die Bank bekommt die Daten des Schuldners genannt und pfändet dann alle dort bekannten Konten. Also ja, ganz eindeutig hat hier einzig und allein die Fidor Bank einen Fehler begangen und zwar einen gravierenden.
 

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
256
19
Du hast echt keine Ahnung und hättest Dir deine zig Beiträge in dem Thread besser sparen sollen.

Es wird grundsätzlich keine Kontonummer gepfändet. Sondern die Bank bekommt die Daten des Schuldners genannt und pfändet dann alle dort bekannten Konten. Also ja, ganz eindeutig hat hier einzig und allein die Fidor Bank einen Fehler begangen und zwar einen gravierenden.

Du hättest Dir auch dein Beitrag sparen können. Wie kommt die Zwangsvollstreckungsstelle auf eine Bank, dass dort irgend welche Konten geben könnte?
Oder meinst Du die Zwangsvollstreckungsstelle verteilt Briefe an alle Banken nach einem Gießkannenprinzip?
 
Zuletzt bearbeitet:

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Das die Bank geschlampt hat ist ja wohl glasklar, wenn sie jemandem ein Konto sperrt wo ausser dem Nachnamen im Bescheid nichts sonst gestimmt hat.

Wie kommt die Zwangsvollstreckungsstelle auf eine Bank, dass dort irgend welche Konten geben könnte?
Muss Du die entsprechende Stelle fragen und nicht uns.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Du hättest Dir auch dein Beitrag sparen können. Wie kommt die Zwangsvollstreckungsstelle auf eine Bank, dass dort irgend welche Konten geben könnte?
Oder meinst Du die Zwangsvollstreckungsstelle vereilt Briefe an alle Banken nach einem Gießkannenprinzip?

Ach Du scheisse....

Wo fang ich nur an?

1) Wer oder was soll bitte die ominöse "Zwangsvollstreckungsstelle" sein?
2) Einen PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht (üblicherweise ein Amtsgericht), sofern ein Vollstreckungstitel vorliegt. Dieses prüft keine Kontonummern o.ä.
3) Den Inhalt eines PfÜb kannst Du selber googeln - eine Bankverbindung gehört nicht zwingend dazu.
4) Der Empfänger eines Pfüb als sog. Drittschuldner kann vom Gläubiger frei gewählt werden. Auch Blindpfändungen an mehrere Banken sind jederzeit möglich
5) Eventuell ist dem Gläubiger die Kontonummer bekannt, muss aber nicht sein - dennoch werden mit einem PfüB grundsätzlich alle(!) Konten des Schuldners bei dem genannten Drittschuldner (der Bank) gepfändet und die Bank sucht die Konten anhand der Stammdaten des Pfüb

Und jetzt geh uns bitte mit deinem Schwachsinn nicht weiter auf die Nerven, okay?

Danke.
 

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
256
19
Das die Bank geschlampt hat ist ja wohl glasklar ...

Auf welchen Tatsachen beruht sich deine Sichercheit?

... wenn sie jemandem ein Konto sperrt wo ausser dem Nachnamen im Bescheid nichts sonst gestimmt hat.

Wocher willst Du wissen, dass das so war?

Muss Du die entsprechende Stelle fragen und nicht uns.

Das ist doch allgemeinbekannte Information. Alle deutschen Banken müssen alle bei sich geführten Konten an die Behörde melden und dort führen dann die Zwangsvollstreckungsstellen ihre Abfragen durch. Als Antwort bekommen sie nicht nur die Namen der Banken, sondern auch die Nummern der Konten bei denentsprechenden Banken - diese konkreten Konten werden dann auch gepfändet.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
3
Das ist doch allgemeinbekannte Information. Alle deutschen Banken müssen alle bei sich geführten Konten an die Behörde melden und dort führen dann die Zwangsvollstreckungsstellen ihre Abfragen durch. Als Antwort bekommen sie nicht nur die Namen der Banken, sondern auch die Nummern der Konten bei denentsprechenden Banken - diese konkreten Konten werden dann auch gepfändet.

Einfach nur Unfug. Hast du dir diese Vorgehensweise selbst ausgedacht?
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Das ist doch allgemeinbekannte Information. Alle deutschen Banken müssen alle bei sich geführten Konten an die Behörde melden und dort führen dann die Zwangsvollstreckungsstellen ihre Abfragen durch. Als Antwort bekommen sie nicht nur die Namen der Banken, sondern auch die Nummern der Konten bei denentsprechenden Banken - diese konkreten Konten werden dann auch gepfändet.

Bitte hör auf so einen unglaublichen Scheiss zu schreiben. Anders kann man das schon nicht mehr bezeichnen. Nichts davon ist wahr. Wirklich gar nichts.

Eine Pfändung ggü. einer Bank als Drittschuldner umfasst immer sämtliche Kontoverbindungen bei eben dieser Bank - kein konkretes Konto.
Der Kontenabruf ist ausschließlich dem Bundeszentralamt für Steuern gestattet und keiner - ich weiß noch immer nicht was das sein soll - Zwangsvollstreckungsstelle
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.784
2.353
Bitte hör auf so einen unglaublichen Scheiss zu schreiben. Anders kann man das schon nicht mehr bezeichnen. Nichts davon ist wahr. Wirklich gar nichts.

Eine Pfändung ggü. einer Bank als Drittschuldner umfasst immer sämtliche Kontoverbindungen bei eben dieser Bank - kein konkretes Konto.
Der Kontenabruf ist ausschließlich dem Bundeszentralamt für Steuern gestattet und keiner - ich weiß noch immer nicht was das sein soll - Zwangsvollstreckungsstelle

Es ist mal wieder Zeit für einen Ignore :D

http://www.vielfliegertreff.de/profile.php?do=addlist&userlist=ignore&u=57014

Dass sich immer die neuen so aufspielen müssen?
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Mir ist es wirklich unangenehm, diesen Thread zu lesen.

Vor lauter myxa-Fremdschämen kann ich nur langsam und mit Bauchschmerzen weiterlesen.

Aber schade, dass es ihm doch gelungen ist, von dem eigentlich sehr wichtigen Thema --- nämlich dass Fintechs, hier Fidor, mitunter schlimm schlampen --- erfolgreich abzulenken. :-(
 
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Reaktionen: HeinMück

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
256
19
Ich finde es auch schlimm, wenn bei den Banken geschlapt wird. In gegensatz zu euch, begrenze ich dies nicht nur auf FinTechs, sondern beziehe alle Banken mit ein. Wer ein Beispiel will, kann sich gern im Netz nach aktuellen Problemen bei Netbank erkundigen (oder man kann auch hier lesen http://www.modern-banking.de/ebg_neb.php ). Darüber hinaus kann man die Fidorbank nach der Übernahme durch die Franzosen nicht wirklich mehr zu Fintechs zählen.

Ich habe nicht geschrieben, dass die Fidorbank diesen Fehler nicht gemacht hat oder nicht machen könnte - ich habe lediglich geschriben, dass in langen Entscheidungskette auch andere Akteure gibt, die ebenfalls Fehler hätten machen könnten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.548
4.097
JAAAA, es ist aber definitiv nicht die Aufgabe der Bank die Entscheidungen der Zwangsvollstreckungsstelle zu hinterfragen. Es ist die verdammte Pflicht der Zwangsvollstreckungsstelle richtige Daten an die richtige Bank zu schicken.

Wer ist den bitte die "Zwangsvollstreckungsstelle"? Muss denn hier jeder seinen Senf dann auch noch mit "verdammten Pflichten" mit Unsinn zu Papier bringen? Der Bank ist hier nichts vorzuwerfen, dem Gericht auch nicht.

Wenn es einen Titel gegen Herrn Andre Dtm gibt, kann der Gläubiger beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Und damit beantragt er, Forderungen des Schuldners Andre Dtm bei einem Drittschuldner, hier Fidor zu pfänden. Und dann kann es gerade bei Allerweltsnamen vorkommen, dass man auch schon mal zu Unrecht eine Pfändung bekommt. Denn auf dem Urteil stehen eine Anschrift (die nicht zwingend mehr aktuell sein muss) und ein Name, mehr nicht.

Das ist allgemeines Lebensrisiko, mehr nicht. Und dagegen wehrt man sich halt, der pfändende Gläubiger hat ein Kostenproblem (denn er zahlt die Anwaltskosten vom faschen Andre Dtm) oder telefoniert und die Sache ist erledigt. Das hat alles nichts mit "mangelnder Sorgfalt" zu tun, sondern ist ein systemimmanentes Risiko.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.548
4.097
Das ist doch allgemeinbekannte Information. Alle deutschen Banken müssen alle bei sich geführten Konten an die Behörde melden und dort führen dann die Zwangsvollstreckungsstellen ihre Abfragen durch. Als Antwort bekommen sie nicht nur die Namen der Banken, sondern auch die Nummern der Konten bei denentsprechenden Banken - diese konkreten Konten werden dann auch gepfändet.

Das ist schlichtweg Blödsinn. Du hast mit Verlaub keine Ahnung, also lass es besser.