Du hättest Dir auch dein Beitrag sparen können. Wie kommt die Zwangsvollstreckungsstelle auf eine Bank, dass dort irgend welche Konten geben könnte?
Oder meinst Du die Zwangsvollstreckungsstelle vereilt Briefe an alle Banken nach einem Gießkannenprinzip?
Ach Du scheisse....
Wo fang ich nur an?
1) Wer oder was soll bitte die ominöse "Zwangsvollstreckungsstelle" sein?
2) Einen PfÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht (üblicherweise ein Amtsgericht), sofern ein Vollstreckungstitel vorliegt. Dieses prüft keine Kontonummern o.ä.
3) Den Inhalt eines PfÜb kannst Du selber googeln - eine Bankverbindung gehört nicht zwingend dazu.
4) Der Empfänger eines Pfüb als sog. Drittschuldner kann vom Gläubiger frei gewählt werden. Auch Blindpfändungen an mehrere Banken sind jederzeit möglich
5) Eventuell ist dem Gläubiger die Kontonummer bekannt, muss aber nicht sein - dennoch werden mit einem PfüB grundsätzlich alle(!) Konten des Schuldners bei dem genannten Drittschuldner (der Bank) gepfändet und die Bank sucht die Konten anhand der Stammdaten des Pfüb
Und jetzt geh uns bitte mit deinem Schwachsinn nicht weiter auf die Nerven, okay?
Danke.