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Mangelnde Sorgfalt bei der Fidor Bank

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StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
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Der Kontenabruf ist ausschließlich dem Bundeszentralamt für Steuern gestattet und keiner - ich weiß noch immer nicht was das sein soll - Zwangsvollstreckungsstelle

Zwangsvollstreckungsstelle ist wohl eine Stelle für Zwangsvollstreckungen :)

Zwangsvollstreckungen von Geldforderungen sind bei einem Gerichtsvollzieher.

Wikipedia meinte:
Kontenabruf durch Gerichtsvollzieher

Nach § 802l Abs. 1 ZPO können Gerichtsvollzieher ab dem 1. Januar 2013 das BZSt einen Kontenabruf vornehmen, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder wenn bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Ein Kontenabruf ist zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist. Gerichtsvollzieher und Sozialbehörden haben im Jahr 2013 insgesamt 72.992 Abrufe durchgeführt; zusammen mit den Finanzbehörden waren es 141.640 Abrufe. Im Jahr 2014 registrierte das Bundeszentralamt für Steuern mehr als 230.000 Kontenabrufe. 2013 waren es knapp 142.000 Abfragen.

Im ersten Quartal 2015 erreichten die Behörde bereits 76.000 Abrufe. Laut Bundesfinanzministerium ist dieser Anstieg vor allem auf die Anfragen der 4500 auf Antrag von privaten Gläubigern tätig gewordenen Gerichtsvollzieher zurückzuführen.

Quelle: Wikipedia: Kontenabruf#Kontenabruf_durch_Gerichtsvollzieher


BZSt meinte:
Wer ist berechtigt ein Kontenabrufersuchen zu stellen?

In den in § 93 Abs. 7 Abgabenordnung (AO) genannten Fällen dürfen die Finanzbehörden (§ 6 AO) bzw. die die Realsteuern verwaltenden Gemeinden (§ 1 Abs. 2 AO) beim Bundeszentralamt für Steuern Kontenabrufersuchen stellen.

Gemäß § 93 Abs. 8 AO dürfen auch die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch, SGB II), der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, SGB XII), der Ausbildungsförderung (Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG), der Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) und des Wohngeldes (Wohngeldgesetz, WoGG) zuständigen Behörden Kontenabrufersuchen stellen. Zu den Behörden, die gemäß § 93 Abs. 8 S. 2 der AO aufgrund eines Bundesgesetzes berechtigt sind Kontenabrufersuchen zu stellen, gehören das Bundesamt für Justiz, § 17 Abs. 1 Nr. 3 Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) und seit dem 1. Januar 2013 die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, § 802l Zivilprozessordnung (ZPO).

Quelle: BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Fragen & Antworten
 
Zuletzt bearbeitet:

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
Flying Lawer, da sich der Pfändungsbescheid aber auf einen >nicht-andreas< dtm bezog, scheint es aber doch kein wegen Namensgleichheit verursachtes Lebensrisiko zu sein, sondern doch Nachlässigkeit der Bank.
man stelle sich vor, Pfändungen würden ausschließlich anhand von Familiennamen unter Ignorierung bekannter und eben nicht übereinstimmender Vornamen und Geburtstage durchgeführt
Beispiel: ein Herr .... Schmidt ist zu pfänden und alle drölfzig Konten, die auf den Familiennamen Schmidt laufen, werden gepfändet.............
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.237
883
4) Der Empfänger eines Pfüb als sog. Drittschuldner kann vom Gläubiger frei gewählt werden. Auch Blindpfändungen an mehrere Banken sind jederzeit möglich

Und um noch hinzuzufügen - so was wird auch von so einigen Gläubigern gemacht. Der Gläubiger weiß also nicht, ob der Schuldner bei Bank XYZ ein Konto hat bzw. vermutet es nur. Die Kontonummer kennt er nicht. Muß er auch nicht.

Er muß den Bescheid beantragen und die Bank bekommt den dann mit vollständigen Namen und Geburtsdatum des Schuldners. Abführen darf und muß sie (die Bank) nur, wenn bei einem ihrer Kunden diese Daten exakt übereinstimmen.

Führt die Bank nicht ab, obwohl die Daten stimmen, haftet sie dem Gläubiger dafür. Bedient sie sich am falschen Konto, wo Name oder Geburtsdatum nicht stimmt, haftet sie dem Kunden für ihren Fehler.

Hier ist offensichtlich, daß die Bank einen Fehler gemacht hat, da sie sich an einem Konto mit falschem Vornamen und falschem Geburtsdatum bedient hat. Zu ihrem Glück hat sich das geklärt, bevor ein Schaden entstanden ist.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Und um noch hinzuzufügen - so was wird auch von so einigen Gläubigern gemacht. Der Gläubiger weiß also nicht, ob der Schuldner bei Bank XYZ ein Konto hat bzw. vermutet es nur. Die Kontonummer kennt er nicht. Muß er auch nicht.

Auf gut Glück bei den Banken anzufragen wäre mit einem Vollstreckungsbescheid doch ein unnötiger Aufwand. Der Gläubiger veranlasst einfach über einen Gerichtsvollzieher einen Kontenabruf und erfährt wo der Schuldner ein Konto oder Schließfach hat.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Auf gut Glück bei den Banken anzufragen wäre mit einem Vollstreckungsbescheid doch ein unnötiger Aufwand. Der Gläubiger veranlasst einfach über einen Gerichtsvollzieher einen Kontenabruf und erfährt wo der Schuldner ein Konto oder Schließfach hat.

Das geht nicht so einfach, nur wenn die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert wurde, oder eine Vollstreckung in das dort aufgeführte Vermögen die Schuld nicht befriedigt.

Und auch dann macht nicht der Gerichtsvollzieher den Kontenabruf, sondern er beauftragt das Bundeszentralamt für Steuern dies. durchzuführen.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Das geht nicht so einfach, nur wenn die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert wurde, oder eine Vollstreckung in das dort aufgeführte Vermögen die Schuld nicht befriedigt.

Ja klar, wenn der Schuldner sagt wo er Geld hat oder gleich zahlt, ist die Sache erledigt. Aber das stand auch in dem von mir vorher zitierten Text aus Wikipedia.

Und auch dann macht nicht der Gerichtsvollzieher den Kontenabruf, sondern er beauftragt das Bundeszentralamt für Steuern dies. durchzuführen.

Deshalb schrieb ich auch "über einen Gerichtsvollzieher einen Kontenabruf"
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.125
1.664
Also meine Meinung zur Sache. Hier scheint wohl einiges schief gelaufen zu sein. Ob die Schuld letzlich bei Fidor lag oder bei der Vollstreckungsstelle ist jetzt eigentlich egal.

Ich kann euch aber aus meinem Bereich eine gegenteilige Erfahrung mit Fidor berichten. Nämlich über Sorgfalt und gute Reaktion!

Anfang Mai des letzen Jahres 2016 hatte ich an einem Samstag eine E-Mail von Fidor erhalten. Es ging um eine Umsatzvormerkung mit meiner Smartcard. Es wäre ein Umsatz von ca. 114 $ bei "Victoria Secrets" getätig worden. Diese hatte ich wohl gemerkt seit Wochen nicht mehr eingesetzt. Ich schrieb also eine Mail an den Kundenservice. Dort riet man mir, abzuwarten.

Am Montag wurde der Umsatz dann angebucht. Ich sperrte meine Karte also. Dies führte ich sowohl im Onlinebanking als auch telefonisch durch. Dann bat ich um Einleitung eines Chargeback Verfahres. Ich bekam das entsprechende Formular per Mail. Und sollte bei der Polizei Anzeige erstatten.

Am Dienstag bekam ich ungefähr die Häflte des Geldes direkt von Mastercard auf mein Konto zurück. Am Donnerstag den Rest.
Ich mußte kein Chargeback Formular ausfüllen. Im Übrigen nahm die Polizei meine Anzeige auch gar nicht auf, weil mir ja kein Schaden entstanden war (Außer ein paar Cent Rundungsdifferenz!!!)

Ob letzlich Fidor das Problem für mich gelöst hat oder ob es Mastercard selbst war, weiß ich nicht. Seitdem bin ich aber von Fidor überzeugt. Allerdings lasse ich meine Smartcard nun immer deaktiviert. Außer dann in der Zeit, wenn ich sie einsetze!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Anfang Mai des letzen Jahres 2016 hatte ich an einem Samstag eine E-Mail von Fidor erhalten. Es ging um eine Umsatzvormerkung mit meiner Smartcard. Es wäre ein Umsatz von ca. 114 $ bei "Victoria Secrets" getätig worden. Diese hatte ich wohl gemerkt seit Wochen nicht mehr eingesetzt. Ich schrieb also eine Mail an den Kundenservice. Dort riet man mir, abzuwarten.
Das ist ja einer toller Rat, worauf solltest Du denn warten? Vielleicht sollten die sich in Fail Bank umbenennen.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.125
1.664
Jetzt macht mal halblang!
Schaut euch doch nur mal im Netz um! Dann findet ihr eine ganze Menge haarstäubender Erfahrungen mit DKB, Comdirect, Consorsbank, Norisbank, N26, etc....
Oder zur Zeit gerade vor allem die Netbank!!! Also Fehler und Probleme gibt es immer wieder!
 

niko.007

Erfahrenes Mitglied
09.10.2019
420
250
Leverkusen
Ich habe bei Fidor ein Konto seit 2013.
Hatte noch nie auch nur ein Problem.
Andere Banken haben genauso massive Probleme.
Die Sparkasse vor einigen Monaten mit Fehlbuchungen und Verspätungen bei Zahlungseingängen, die Deutsche Bank, die DKB mit der Software usw. Das Fidor Konto nutze ich für Zahlungen im Netz und kleinere Beträge im Urlaub. Die haben sich inzwischen stark verbessert und Ihren Kundenstamm ausgemistet.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.125
1.664
Ich habe bei Fidor ein Konto seit 2013.
Hatte noch nie auch nur ein Problem.
Andere Banken haben genauso massive Probleme.
Die Sparkasse vor einigen Monaten mit Fehlbuchungen und Verspätungen bei Zahlungseingängen, die Deutsche Bank, die DKB mit der Software usw. Das Fidor Konto nutze ich für Zahlungen im Netz und kleinere Beträge im Urlaub. Die haben sich inzwischen stark verbessert und Ihren Kundenstamm ausgemistet.


Schön, wenn Sie sich verbessert haben!(y) Ich bin seit Ende 2019 dort weg!:stop: