Auf der letzten Rechnung hatte ich ein Top-UP von 20€ zu Transferwise und Zinsen dafür.
Wenn du die letzte Rechnung nach Eingang gezahlt hast, dann fallen weiterhin Zinsen an.
Beispiel:
15.04. Bargeldbezug (oder Top-Up).
03.05. Rechnungsversand der Advanzia inkl. bis dahin aufgelaufenem Zins (15.04. bis 03.05.)
19.05. Zahlung der Rechnung per Überweisung
04.06. Rechnungsversand der Advanzia, Berechnung der Zinsen vom 04.05. bis 19.05. für den Bargeldbezug im April
Einfach nur unverschämt, auch wenn es hier um keine Beträge geht.
Insofern, als dass bargeldähnliche Guthabentransfers nicht vertragsgemäss (AGB) gleichgestellt wurden. Wobei die Advanzia da erstens nicht die erste, zweitens nicht die letzte Bank war, und das ja korrigiert wird/wurde.
Die Hotline konnte die Frage, wie man über Paypal ans Bargeld kommt, nicht beantworten
Unterscheidet sich der Geldversand an Freunde von anderen Transaktionen die als Guthabentransfer gewertet werden?
Oder was das eine normale Kauftransaktion?
Die Karte entwickelt sich dazu, dass man Sie nicht mehr im Internet einsetzen kann...
Problemlos. Nur Guthabentransfers sind eben "kritisch".
10 Cent sind zwar 10 Cent mehr als mit der DKB Visa, aber man kann sich nicht beklagen.
Je nach Kurs kommt man unter dem Strich sogar günstiger weg.
Dann sollten die ja noch keine Zinsen für TopUps erheben dürfen, oder?
In den
aktuellen AGB und dem aktuellen Preisverzeichnis steht es schon:
"Sollzins bei Bargeldverfügungen (Barabhebung, Überweisungen/Geldtransfers, Kauf von Kryptowährungen), 22,90 % p.a. Effektivzins ab Transaktionstag, nominal pro Monat"
Frage ist, ob für dich noch ein anderes bzw. andere AGB befristet weitergelten (du wurdest ja vermutlich auch nur auf die AGB-Änderung fristgemäss hingewiesen).
Wenn, wie früher, nur von Barabhebungen die Rede ist und Geldtransfers nicht explizit bepreist sind, dann gibt es m.E. auch keine vertragliche Grundlage, dafür Zinsen zu kassieren.
Transaktionen über Transferwise werden wie eine Bargeldverfügung ab dem Transaktionstag bis zum Tag der vollständigen Einzahlung verzinst. Hierbei handelt es sich um einen Geldtransfer
Wobei sie das meiner Erinnerung nach eben auch schon machten, als sie diese Gleichstellung von Geldtransfers zu Bargeldverfügungen noch nicht explizit im Preisverzeichnis bzw. AGB erfasst hatten.