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Macht die DFS einen Betrag für alle Anfragen dieser Art oder unterscheiden die nach "Schwierigkeit" in der Recherche (was wahrscheinlich hauptsächlich durch das Jahr definiert wird)? Würde mich interessieren, da ich mich vielleicht auch mal mit meinen offenen 2000er-Flügen an die wenden möchte, allerdings ein bisschen davor scheue, am Ende einen richtigen Hammer serviert zu bekommen.
die DFS schreibt, dass es Aufwandsabhängig ist, jedoch 500€ die Höchstgrenze ist. Irgendwas stand noch auf der Rechnung, kann nachher nochmal draufschauen.
so auf der Rechnung steht noch, dass individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach den IFG-Gebühren erhoben werden, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt (gemäß § 10 Abs 1 IFG in Verbindung mit der IFGGebV).
"Ihr Antrag auf Informationserteilung erzeugte einen höheren Aufwand, so dass vorliegend gemäß Ziffer 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro einschlägig ist. Innerhalb dieses Gebührenrahmens ist die Verwaltungsgebühr insbesondere unter Berücksichtigung des entstanden Verwaltungsaufwandes zu bemessen. Der entstandene Verwaltungsaufwand umfasst den gesamten Personal- und Sachaufwand, der - durch Ihren Antrag veranlasst - auf die Amtshandlung entfällt."
Die Leistung ist nicht steuerbar. Zahlbar innerhalb eines Monats.
die 500€ kamen mal aus einer früheren Mail