Mein (kleiner) Medical -> Regress?

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sobinichhalt

Neues Mitglied
13.06.2013
19
0
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Liebe Gemeinde,

Ich hatte diese Woche leider ein unschönes und peinliches Erlebnis:
Ich bin mit einer deutschen Airline von einem deutschen Flughafen zu einem anderen geflogen. Zumindest hatte ich einen Boardingpass in der Hand.
Mein Problem fing aber leider schon eher an, nämlich mit einem Frischkäselachsbrötchen, einem Gintonic und einem Bier.

Es war sehr lecker und es ging mir gut. Als ich ins Flugzeug eingestiegen bin und saß, wurde mir schlecht und ich musste mich übergeben. Die Tüte hielt, dass Personal setzte mich in die C und wir rollten los. Mir sah man wohl am, dass es mir beschissen ging.
Die Stewardess hat mir dann mitgeteilt, dass man sich entschlossen hat, mich nicht mitzunehmen und man wird mich ausladen und umbuchen. Es gab noch eine Durchsage, dass man aus medizinischen Gründe nochmal zurückrollt.

Am Gate wartete eine Mitarbeiterin, die mich mitnahm und an einem Schalter auf den nächsten Tag umbuchte. Dort musste ich mich das zweite mal übergeben, leider in Mangel an Tüte oder einem anderen Gefäß quasi über den Tresen. Man rief dann die Feuerwehr, die dann mit zwei Autos anrückten. Die Sanitäter stellten die Diagnose "Magen/Darm" und empfahlen, in ein Hotel zu gehen, genug zu trinken und am besten daheim zu bleiben.

Eine Flughafenmitarbeiterin hat dann einen Transfer in ein nahegelegenes Hotel organisiert.
Am nächsten Tag ging es mir gut und ich konnte ohne Probleme fliegen.

Soviel zu den Ereignissen, aber meine Frage dazu:

Ich habe die Airline im Nachgang kontaktiert und den Fall meiner Haftpflichtversicherung gemeldet.
Ist es üblich, dass die Airline Regress fordert?
Wie ist das mit Reinigungsfirma, Feuerwehr und Handlingsagent? Glaubt Ihr, da kommt noch was?

Danke und schönes Wochenende!

sobinichhalt
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.799
5.487
Z´Sdugärd
Naja ich kann jetzt ma nur für eine "normale" Feuerwehr sprechen: Liegt hier keine Gefahr für Leib und Leben (oder einem grösseren Finanziellem Schaden) vor dann bezahlst DU den Feuerwehreinsatz.

Beispiel:
Du fährst mit deinem Auto gegen einen Baum und die Feuerwehr muss dich rausschneiden -> Geht aufs Haus.

Du fährst mit deinem Auto gegen einen Baum und die Feuerwehr muss nur kommen um den Sprit und das Öl aus der Umwelt zu zaubern -> Zahlst DU (oder deine KFZ Haftpflichtversicherung)

Das Regeln aber die Gemeinden durchaus unterschiedlich...Wiegesagt "normale" Feuerwehr. Den Sani der mittels Blaulicht anrückt den bezahlst erstm DU (zuminderst war das vor 10 Jahren mal so), die Rechnung kannsrt du dann an deine Krankenkasse weiterreichen. Die wird dann ggf blöd nachfragen (auch noch Jahre später!!!!) ob man den Frischksegebimsel Hersteller noch kenn und ob man den ggf verklagen könnte ;)

SOLLTE dein Brechreitz allerdings aufgrund von dem überdurchschnittlichen Konsum von Alkoholischen Getränken kommen....ja dann...
 
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LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
729
167
Spricht man nicht von einer Regress-Kette, wo die Forderungen weiter geleitet werden?

Airline und FW fordern Regress vom Pax. Pax leitet Regressforderung weiter an seine Krankenversicherung. Krankenversicherung zahlt.

Zusätzlich sollten Airlines eine eigene Versicherung für Medicals haben. Kann mir aber vorstellen, dass die Prämien 1:1 mit den von der Airline weiter geleiteten Kosten steigen und die Versicherung nicht greift, wenn ein Fit to Fly Zertifikat im Spiel ist.
 
A

Anonym38428

Guest
Interessante Wendung. Ich dachte zunächst es ginge da rum, die Airline wegen der Nichtbeförderung in Regress zu nehmen. Aber auch umgekehrt wird da nichts kommen, das ist nunmal irgendwas zwischen höhere Gewalt und normalem Geschäftsrisiko. Auch Sozialstunden zur Reinigung des Airlineschalters wird es wohl eher nicht geben.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Interessante Wendung. Ich dachte zunächst es ginge da rum, die Airline wegen der Nichtbeförderung in Regress zu nehmen. Aber auch umgekehrt wird da nichts kommen, das ist nunmal irgendwas zwischen höhere Gewalt und normalem Geschäftsrisiko. Auch Sozialstunden zur Reinigung des Airlineschalters wird es wohl eher nicht geben.
Da fällt mir ein:
Körperliches Gebrechen. Ist kein Wortspiel mit erbrechen sondern hat mehr was mit nem körperlich Technical zu tun.

Dringendes urinieren ermöglicht auch das stehen bleiben am Pannenstreifen.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass die Story frei erfunden ist, sobinichhalt seinen "Gintonic" mit Bier bewusst aufgeführt hat um entsprechende Kommentare zu provozieren und wir diesen Teilnehmer schon mehr als nötig kennen?
 

sobinichhalt

Neues Mitglied
13.06.2013
19
0
Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass die Story frei erfunden ist, sobinichhalt seinen "Gintonic" mit Bier bewusst aufgeführt hat um entsprechende Kommentare zu provozieren und wir diesen Teilnehmer schon mehr als nötig kennen?

Ich werde die Rückmeldungen von Airline, Handlingsagent und Haftpflichtversicherung in diesem Thread posten!
... und dann bist Du gefordert, auch moralisch.

Schönen Gruß

sobinichhalt
 
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Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
133
GRZ
Naja, die Frage muss erlaubt sein, warum du das Bier und das Gin Tonic anführst. War deine Magen/Darm Grippe alkoholtechnisch bedingt oder nicht?
 

FRAHAMLON

Erfahrenes Mitglied
31.10.2013
2.125
1.204
PIT, ORD
Die Feuerwehr steht hier wohl eher für den Rettungsdienst. Und den zahlt Deine G/P-KV.


Klugscheißermodus an:

Aber auch nur wenn die Krankheit den Einssatz des Rettungsdienstes erfordert und ein Arzt dies am Ende bestätigt (der berühmte "TraPo").

Ist in 99% der Fälle kein Problem, ich hatte aber selber mal einen Einsatz bei dem wir mit dem Stichwort "unklarer Notfall" an einem Samstag Abend um 23:00 Uhr zu einem "Patienten" gerufen worden sind welcher seit 6 Tagen (sic!) Zahnschmerzen hatte und nun am Sa Abend ins Uniklinikum wollte.
Am Ende haben wir den da auch hingefahren und der Arzt dort hat die Anerkennung als Notfall verweigert (zu recht!). Am Ende hat der Patient eine Privatrechnung (i.H.v. ca 700€) bekommen - Taxi wäre billiger gewesen...

Klugscheißermodus aus ;)
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.892
1.607
Howard Johnson
Klugscheißer-Zusatzmodus:
Auch wenn ein Arzt den TraPo oder die ÄTP nicht unterzeichnet, ist dies mittlerweile leider kein Problem mehr.
Die ZAST (zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst) akzeptiert zumindest in Bayern einen leeren (nicht unterschriebenen) TraPo und rechnet direkt mit der GKV ab.
Wenn eine PKV im Spiel ist, ist es sowieso irrelevant, weil die Abrechnung im zugrundeliegenden Tarif geregelt ist.

Und mal ehrlich: Was ist wichtiger? Ein Stempel, der offiziell wirkt oder ein Signum, was hingeschmiert wird?

Klugscheißer aus
 
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sobinichhalt

Neues Mitglied
13.06.2013
19
0
Naja, die Frage muss erlaubt sein, warum du das Bier und das Gin Tonic anführst. War deine Magen/Darm Grippe alkoholtechnisch bedingt oder nicht?

Es war ein Bier und ein Gin Tonic.
Wenn ich sage, ich war betrunken, wäre das wahrscheinlich übertrieben; ein wenig betüdelt trifft es schon eher.
Ob der Alkohol nun entscheidend war, weiß ich nicht, begünstigend ziemlich sicher.

Schönen Gruß

sobinichhalt
 

FRAHAMLON

Erfahrenes Mitglied
31.10.2013
2.125
1.204
PIT, ORD
Klugscheißer-Zusatzmodus:
Auch wenn ein Arzt den TraPo oder die ÄTP nicht unterzeichnet, ist dies mittlerweile leider kein Problem mehr.
Die ZAST (zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst) akzeptiert zumindest in Bayern einen leeren (nicht unterschriebenen) TraPo und rechnet direkt mit der GKV ab.
Wenn eine PKV im Spiel ist, ist es sowieso irrelevant, weil die Abrechnung im zugrundeliegenden Tarif geregelt ist.

Und mal ehrlich: Was ist wichtiger? Ein Stempel, der offiziell wirkt oder ein Signum, was hingeschmiert wird?

Klugscheißer aus

Ha - wieder was gelernt. Dann ist das entweder von Bundesland zu Bundesland verschieden, es hat sich in den letzten Jahren geändert oder beides ;)
 
Z

Zinni

Guest
...Ich habe die Airline im Nachgang kontaktiert und den Fall meiner Haftpflichtversicherung gemeldet...

Ich hatte mal ganz ganz grob einen ähnlichen Fall. Der wurde zu 100% von meiner Haftpflichtversicherung übernommen obwohl ich denen gemeldet hatte dass ich die Forderungen überzogen fand. Vielleicht hatten die auch was unternommen, keine Ahnung. Ich habe niemals mehr was von dem Fall gehört. Wahrscheinlich war der Betrag zu niedrig dazu dass sich der Aufwand für die Investierung gelohnt hatte bei der Versicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ist das wirklich so, das wenn es mir schlecht geht und ein Dritter den Notruf betätigt - ich den Einsatz bezahlen muss?
 

joergwosi

Erfahrenes Mitglied
16.06.2015
412
2
Hunsrück
Ist das wirklich so, das wenn es mir schlecht geht und ein Dritter den Notruf betätigt - ich den Einsatz bezahlen muss?
Ich kann dich beruhigen.. Erst wenn der Rettungsdienst eine Transport durchführt, also eine medizinische Indikation vorliegt wird über deine Krankenversicherung abgerechnet. Kein Transport, keine Leistung also kein Geld. Bei Erstversorgung bzw. mitfahrverweigerung vor Ort bleibt der leistungserbringer ebenfalls auf seinen kosten sitzen. Dafür wird das dokumentiert, am Ende des Jahres werden diese Kosten über Budgets abgerechnet ( vorhaltung Personal. Material usw.) Es gibt regelmäßig solche fehleinsätze... Falls du selbst natürlich irgendwie grob fahrlässig handelst ( Notruf Missbrauch und ähnliches) kann Regress auf dich zukommen.. Grüße joergwosi
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.799
5.487
Z´Sdugärd
Ich kann dich beruhigen.. Erst wenn der Rettungsdienst eine Transport durchführt, also eine medizinische Indikation vorliegt wird über deine Krankenversicherung abgerechnet.
Jein....Die Rechnung kommt erstmal an den Transporterten. Dieser kann/muss/sollte diese an eine KV weiterreichen UND sich dann blöde Fragen gefallen lassen nach dem Motto: "Wer war den Schuld". Besonders lustig wen nach 7 Jahren immer noch Leute der KV anrufen und fragen wen man den da noch in Regress nehmen könnte....
 

joergwosi

Erfahrenes Mitglied
16.06.2015
412
2
Hunsrück
Jein....Die Rechnung kommt erstmal an den Transporterten. Dieser kann/muss/sollte diese an eine KV weiterreichen UND sich dann blöde Fragen gefallen lassen nach dem Motto: "Wer war den Schuld". Besonders lustig wen nach 7 Jahren immer noch Leute der KV anrufen und fragen wen man den da noch in Regress nehmen könnte....
Ok, hier stellt der leistungserbringer die Rechnung direkt an die Versicherung des Patienten. Nur falls die Leistungen von privat versicherten oder Patienten deren Versicherung nicht bekannt ist wird eine Rechnung an die privatadresse geschickt.. Wahrscheinlich auch wieder von Land zu Land unterschiedlich..
Trotzdem muss man nicht zahlen nur weil jemand den Rettungsdienst ruft.. Das ist ja das wichtigste.. Grüße joergwosi