Meine Einsätze als On Board Kurier

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anästhet

Aktives Mitglied
16.05.2013
106
2
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Ein Beispiel (egal ob DE, EUR, ROW):

Erster Einsatztag: 170.-EUR
Zweiter: 70.-EUR
Dritter: 70.-EUR
Ab Tag 4 gedeckelt: 310.-EUR

Hotelnächte laufen seperat. Bezieht sich nur auf die Vergütung. Sprich bis zu 3 Tage für einen OBC Einsatz gibt es 310.-EUR. Sollte aufgrund Ziel & Rückflug zB 7 Tage Einsatz anstehen, bleibst du bei 310.-EUR Vergütung.

...dafür würd ich nicht arbeiten gehen...bei aller liebe zum fliegen... ;-)
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Gibt genügend Leute die für das Geld Pakete verteilen, putzen ... Auf der Stufe scheint dieser Job zu sein. Warum dann nicht fliegen....
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
Mein erster Einsatz als On board Kurier

Ab dem Punkt kommen dannn die Privilegien dass du noch entspannter reisen kannst da es öfter auch mal vorkommt durch Award & Upgrades entsprechend in C zu reisen.

Man reist das ganze auch noch in Y? Auf Langstrecke?

Da muss die Schmerzgrenze schon ziemlich niedrig liegen, um dies für die paar Kröten zu machen...
 
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MrPositiv

Erfahrenes Mitglied
01.10.2012
1.606
17
Was die Vergütung als On Board Courier angeht, so varriert dass immer mal und final muss das jeder für sich entscheiden. Wenn ich fliege(n würde), dann sage ich mir:

- Ein Wochenende zB in Barcelona kostet mich mit Flug, Hotel & Essen locker 300.-EUR. Wenn ich das als OBC mache, gebe ich meine Sendung nach Ankunft dem Empfänger und das war. So zahle ich für den BCN Trip nichts und bekomme noch min 240.-EUR obendrauf die ich mit Heim nehme. Das zu viel zum Thema
...dafür würd ich nicht arbeiten gehen...bei aller liebe zum fliegen... ;-)

Zum Thema:
Beantragst du denn auch ein Arbeitsvisum, denn Tourist bist du ja nicht?

Auch als OBC benötigt man ein VISA um nach China reinzukommen. Es heißt zwar dass man zB in Shanghai bis zu 72h ohne VISA rein & raus kann wenn man sich nur innerhalb der Stadt aufhält aber da Risiko wenn du einen OBC Auftrag übernimmst wo der Kunde tausende EURO bezahlt und dann scheitert der ganze AUftrag am felenden VISA? Nee nicht gut. Dann lieber ein VISA beantragen und nach Rückkehr zum Konsulat damit und erneut ein VISA, diesmal Business, beantragen da man bereits nachweisen kann eingereist ist. Am besten wäre wenn ein Empfehlungsschreiben der Firma für die man immer fliegt um dann gleich ein Business VISA zu bekommen mut Multi Entry.

Man reist das ganze auch noch in Y? Auf Langstrecke?
Was wird denn erwartet? Das Kunde jeden OBC Agent die Kosten für Busi oder First bezahlt? Neee!
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Der Vergleich hinkt doch total. Wenn du ein Wochenende in Barcelona verbringen willst kannst du das wenn du selbst buchst wann immer du willst. Als Kurier bestimmt der Auftraggeber wann und wohin du fliegst. Sagt ja auch keiner, dass es dann ausgerechnet ein Wochenende wird.
Und dann ist es doch kein Job sondern dient nur der Freizeitgestaltung.
 

Hugi

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
290
72
33
GRU/ZRH
philsluxury.blogspot.ch
Klingt nach einem interessanten Nebenjob. Hauptberuflich würde ich mir das jetzt nicht wünschen, aber als Nebenjob würde ich dies sofort machen.

Mal schauen ob es sowas auch in der Schweiz gibt.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.877
3.586
Steuerrecht und Vorstellungskraft - das passt. Du kannst in D den Pauschbetrag um 100% anheben, das ist dann vom Unternehmer mit 25% pauschal zu versteuern - wie sieht es dann aus? Rede doch nicht soviel in Rätseln sondern sagt die Fakten.

Genau das ist gemeint und stellt dann ja auch Deine Aussagen wieder richtig.

Also: man kann mehr bezahlen als den gesetzlichen Pauschalbetrag, die höhere Zahlung muss nicht vom AN versteuert werden. Im Transportgewerbe ist das durchaus üblich.
Und um zum Kern zurück zu kommen, den Sold den der OP erhält liegt somit nicht im hohen Bereich!
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Genau das ist gemeint und stellt dann ja auch Deine Aussagen wieder richtig.

Also: man kann mehr bezahlen als den gesetzlichen Pauschalbetrag, die höhere Zahlung muss nicht vom AN versteuert werden. Im Transportgewerbe ist das durchaus üblich.
Und um zum Kern zurück zu kommen, den Sold den der OP erhält liegt somit nicht im hohen Bereich!

Die Entlohnung für einen OBC ist nicht doll, aber mit 170€ am ersten Tag doch deutlich höher als der normale deutsche Spesensatz, den der OBC dann ja auch noch steuermindernd von seinem fürstlichen Honorar abziehen darf :)
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
... Man kann auch einfach mal zugeben, dass man von einem Thema keine Ahnung hat anstatt immer wieder erneut ohne Fakten zu widersprechen ...

Noch mal die Fakten für dich, es gibt in D Spesensätze - diese liegen bei max. 7X€/Tag, diese Beträge kann ein Arbeitgeber verdoppeln - die erste Hälfte bleibt steuerfrei, die zweite wird vom AG mit 25% pauschal versteuert - sollte man mehr an Spesen bekommen müssen diese vom AN versteuert werden.

UNd wie gesagt, es ging hier um die "normalen" Spesensätze die wahrscheinlich mehr als 90% der hier postenden erhalten.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
@LHFan:

Ich fasse gerne mal deine kompletten Falschaussagen zusammen, da du im letzten Posts nun (wieder einmal) alles so hin stellst, als wären all deine Aussagen komplett richtig!

Noch mal die Fakten für dich, es gibt in D Spesensätze

-> Nein, es gibt in deutschland keine vorgeschriebenen Spesensätze, es gibt lediglich Steuerfreibeträge für die Spesen.

In Deutschland gelten zu allererst die gesetzlichen Spesensätze (und ich denke diese werden auch bei den allermeisten Reisenden Anwendung finden) alles was darüber hinausgeht ist ein steuer- (und sozialversicherungspflichtiger) Lohnbestandteil.
-> Falsch! Wenn der Pauschbetrag nicht mehr als 100 % überschritten wird, werden die Spesensätze über dem Pauschbetrag mit 25% vom AG pauschalbesteuert (Dies gilt natürlich nur, wenn man Steuerpflichtig in D ist, was wohl nicht bei allen „Vielfliegern“ hier zutreffen sollte).


sobald aber mehr gezahlt wird als der gesetzliche Satz ist das ganze eben ein steuerpflichtiger Anteil des Gehaltes. Wenn du dies unter "Spesen" laufen lässt OK, dann könnte man aber gleich das Gehalt als "Spesen" definieren.

-> Nicht nur falsch, sondern auch ziemlicher Quatsch welcher wohl ausreichend mit den obigen Argumenten dargestellt wurde.

In Deutschland eher nicht. Es gibt weltweit haargenau zwei Länder in denen du mehr als 70€ Spesen bekommst (Angola und Schweden).

-> Auch dies ist natürlich Quatsch. Was für ein Spesensatz bezahlt wird, ist auch in D nicht gesetzlich vorgeschrieben! Somit kann und braucht es auf der Welt nicht nur „haargenau (Zitat)“ zwei Länder geben, in denen die Unternehmen mehr bezahlen als 70 €





Meine Feststellung am Anfang dieser Diskussion, dass „wohl die Spesensätze der meisten Firmen höher sind „ (Zitat von mir selbst), war lediglich eine Verbildlichung, wie schlecht dieser Job bezahlt wird! Du hast leider gemeint, du musst dazu eine „klugscheißer“ (Sorry, das Wort passt hier so gut) Antwort geben, die eigentlich mit dem Thema absolut nichts zu tun hat -> Dann sollte man jedoch auch Sattelfest sein und wissen von was man schreibt… Ich glaube, es wurde wohl allen hier ziemlich deutlich, dass dir nicht bewusst war, dass Unternehmen Spesen über dem Pauschbetrag zahlen können (bzw. wusstest du ja offensichtlich nicht mal, dass dies keine Spesensätze sind, sondern Pauschbeträge!)

Gerne kannst du jetzt wieder ohne Argument widersprechen, und meinen, all deine Aussagen wären richtig, ich werde mich jedoch dazu nicht mehr äußern, da ich gegen das „vollspamen“ einen Threads bin…
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Nein, es gibt in deutschland keine vorgeschriebenen Spesensätze, es gibt lediglich Steuerfreibeträge für die Spesen.

Siehe § 9 Abs. 4a EStG.

Wenn der Pauschbetrag nicht mehr als 100 % überschritten wird, werden die Spesensätze über dem Pauschbetrag mit 25% vom AG pauschalbesteuert (Dies gilt natürlich nur, wenn man Steuerpflichtig in D ist, was wohl nicht bei allen „Vielfliegern“ hier zutreffen sollte).

Siehe § 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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@A381

Wenn man den anderen unbedingt falsch verstehen möchte bitte, wie gesagt die in Deutschland gängigen Spesensätze werden nun einmal vom FA vorgegeben - Ausnahmen bei den Unternehmen gibt es sicher (sind aber eben nicht die Regel)

Ich habe zudem nirgendwo "gesetzlich vorgeschrieben" geschrieben, du willst es also auch noch falsch hinstellen.

Ansonsten, schönen Tag noch.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Was ist denn eigentlich, wenn am Zielort nach der Sendungsübergabe irgendwelche Probleme auftreten: Streik, Technical, Unwetter etc.? Ist der OBC dann auf sich gestellt oder hilft die Kurierfirma dann auch, soweit es ihr möglich ist, damit er wieder irgendwie wegkommt?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.877
3.586
Was ist denn eigentlich, wenn am Zielort nach der Sendungsübergabe irgendwelche Probleme auftreten: Streik, Technical, Unwetter etc.? Ist der OBC dann auf sich gestellt oder hilft die Kurierfirma dann auch, soweit es ihr möglich ist, damit er wieder irgendwie wegkommt?

Ich glaube der OP hat hinreichend dargelegt, dass das Risiko für die meisten Möglichen Probleme bei ihm liegt. Aber da er ja bald Senator und Emerald und Skyplatin ist wird man ihn sicher bevorzugt behandeln.
Im übrigen Rate ich dazu diesen Job eine Weile auszuprobieren: meine persönliche Erfahrung: Außer Flughäfen und Hotel sieht man nichts von der Welt, es wird auf die Dauer sehr anstrengend, und wer den ein oder anderen Vielfliegerstatus inne hat wird mir vielleicht zustimmen: Das Erlebnis Lounge nutzt sich auch sehr schnell ab.
 

hams

Erfahrenes Mitglied
18.05.2009
1.941
0
DUS / BWE
Ach ja, man wird übrigens nicht dazu GEZWUNGEN diesen Job zu machen :no:

Wo ist das Problem wenn es jemand machen MÖCHTE? Und richtig ironisch wird das ganze wenn man diesen Thread mit jenen vergleicht in denen Leute innerhalb von 24 Stunden z.B. nach Japan fliegen weil es ne EF mit Alitalia gab. Dort wird sich gefeiert weil so nen schnapp gemacht, hier wird man verurteilt weil man ja nen Taschengeld dafür bekommt. Versteh ich nicht...
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
...meine persönliche Erfahrung: Außer Flughäfen und Hotel sieht man nichts von der Welt, es wird auf die Dauer sehr anstrengend, und wer den ein oder anderen Vielfliegerstatus inne hat wird mir vielleicht zustimmen: Das Erlebnis Lounge nutzt sich auch sehr schnell ab.


(y)

Mindesttext
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
... nach Japan fliegen weil es ne EF mit Alitalia gab. Dort wird sich gefeiert weil so nen schnapp gemacht, hier wird man verurteilt weil man ja nen Taschengeld dafür bekommt. Versteh ich nicht...

Ähmmm... ich glaube, "echte Vielflieger*" machen sich wohl auch darüber lustig... Wer verbringt den bitte freiwillig sinnlos seine Freizeit in einer Metallröhre wenn er ohnehin hunderten von Stunden pro Jahr fliegt (und das nicht zum Vergnügen, sonder weil es der Job so fordert!).

-> Ich glaube, die meisten "echten Vielflieger*" verbringen ihre Freizeit lieber mit ihrer Familie...


* Ich will hier bitte nicht eine Diskussion darüber starten, ab wann man echter Vielflieger ist... Das gab es in anderen Threads ja schon genügend!
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
7
LEB/ERF
* Ich will hier bitte nicht eine Diskussion darüber starten, ab wann man echter Vielflieger ist... Das gab es in anderen Threads ja schon genügend!

Ach, deswegen fängst Du schon immer mit diesem "echten Vielflieger"-Geseiere an. :rolleyes:

Solche Aussagen

Man reist das ganze auch noch in Y? Auf Langstrecke?
Da muss die Schmerzgrenze schon ziemlich niedrig liegen, um dies für die paar Kröten zu machen...

sind vor allem eins: weltfremd. Und zudem an Überheblichkeit kaum zu überbieten. Demnach muss man ja vollkommen minderbemittelt sein, wenn man so einen Job annimmt.

Btw, die Leute, die MRs machen obwohl sie regulär schon immer im Flieger sitzen, machen das in der Regel um den Status voll zu kriegen.
Die anderen, weil sie Spaß dran haben oder der Meinung sind, dass sie für zwei Flüge im Jahr einen *G brauchen (der ja nun mal in Economy den höchsten Gegenwert hat).

Über keine dieser Gruppen muss ich mich lustig machen. Wohl aber über Leute, die meinen, das tun zu müssen.
 
M

MRHN

Guest
Alter was geht den hier ab? Ich wollte diesen Thread als Tagebuch nutzen und bitte eure Steuergespräche am Stammtisch oder in einem anderen Forum zu führen.

Was ist denn eigentlich, wenn am Zielort nach der Sendungsübergabe irgendwelche Probleme auftreten: Streik, Technical, Unwetter etc.? Ist der OBC dann auf sich gestellt oder hilft die Kurierfirma dann auch, soweit es ihr möglich ist, damit er wieder irgendwie wegkommt?

Alles kein Problem. Die Firma ist sehr hilfreich und auch 24/7 erreichbar. Hatte ich ja jetzt, Flieger gestrichen und Gepäck war weg. Fast hätte ich den Rückflug verpasst, da hätten die mir dann eine Nacht im Hotel bezahlt und einen Rückflug gebucht.
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.984
12
BLACK BOX
Wer jetzt? Ich.
Die Firma sagte ich könne 72 Stunden im Land sein, wenn ich über ein Drittland ausreise. Also ohne Visum.

Richtig , sieht dann so aus im Pass ImageUploadedByTapatalk1399803086.240250.jpg unbedingt aber schon evtl. vorhandene Rückflug Bordkarte oder aber immer ausgedruckten Ausreise Nachweis bei der Immigration vorlegen. Diese wird dann vor Ort kontrolliert und bestätigt. LG aus SHA ist gleich um die Ecke von PVG :rolleyes: