Meine Geschichte mit Condor beginnt

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hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.321
3.278
HAM
www.hdz.hamburg
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Moin,

so, könnte eine spannende Geschichte werden mit Condor.

Vorgeschichte;

Kreuzfahrt gebucht von Italien nach Guadeloupe, Abfahrt 12/2017

Hinflug nach Genua mit LH in C gebucht über Meilen, eine Übernachtung in Savona.

Gereist mit 2 Personen.

Dann die Kreuzfahrt.

Dann eine Übernachtung in Guadeloupe

Dann Flug zurück nach Düsseldorf wegen Weihnachten mit der Famile verbringen.

Ich komme aus Hamburg und 2. Person flog nach Hamburg.

Flüge über Condor HP gebucht im Mai , in Business.

Flugstrecke, PTP-SDQ Air Antilles in Eco, SDQ-FRA Condor in Business, FRA-DUS LH in Eco, 2. Person nach HAM. Alles auf einem Ticket.

So, CI in PTP ganz normal, drei Koffer, einer nach DUS und zwei nach HAM, telefonisch wurde ein zweites Gepäckstück dazu gebucht,
labels stimmten an den Koffern

Übers Rollfeld dann zur ATR 72 gelaufen, kleines Flugzeug, wenig Laderaum, dafür erst 9 Monate alt, Flieger ausgebucht. Beim Vorbeigehen am vorderen Laderaum gesehen das der halbe Laderaum mit Kartons vollgestellt ist.

Nach ca 45 min Wartezeit im Flugzeug und der Kapitän war mehrmals draußen, kam die Durchsage vom Kapitän das einige Koffer stehen bleiben müssen weil kein Platz mehr ist. Die Fracht wird nicht ausgeräumt.
Es gab ein paar Lautstarke Tumulte im Flugzeug.

In SDQ angekommen, es gibt kein Transit Bereich, also durch alle Kontrollen durch und mal kurzen Stop am Gepäckband gemacht, ein Koffer der nach HAM gehen sollte stand dort, trotz Label bis HAM.
Dann wieder raus, nach oben und bei Condor eingecheckt, Koffer aufgegeben und Bordkarten usw erhalten, ich habe nachgefragt wegen den anderen Koffern, die könnten im Flieger sein, aber die wissen es nicht und überprüfen ist nicht möglich.

Es kam wie es kommen musste, am anderen Tag morgens in DUS mein Koffer nicht dabei, also zum Lost and Found Schalter.
Es war der 23.12. also ab zum Hilton, duschen und ab in die Stadt zum einkaufen was ich brauche für Weihnachten, Anzug, Schuhe, Hemd, Jeans, Socken, Drogerieartikel usw. insgesamt ca 850€.

Jetzt nach einigen Tagen ist der Koffer immer noch nicht gefunden. Mein Gefühl sagt mir das sich in der Karibik einige Personen über den Inhalt freuen und ich den Koffer nie wieder sehe.
Der Koffer für HAM kam auch nicht an, der in SDQ aufgegeben wurde kam an.

Mit dem Pauschalbetrag von 1332€ werde ich mich nicht zufrieden geben, es gibt ja auch Urteile wo Fluggesellschaften zu mehr Entschädigung verurteilt worden sind.

Zumal sind die Koffer nicht verloren gegangen, sonder aus Profitgier stehen gelassen worden, Fracht bringt schließlich mehr Geld aus Koffer.

Nein, ich hatte keine Gepäckversicherung, diesen Flug auch nicht mit der Amex Platin Karte bezahlt, Kommentare dazu können also ausbleiben.
 
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Wolpertinger

Gesperrt
27.08.2016
52
0
Oh wieder so ein Meister der einfach nur keine Ahnung hat und einen Mist zusammen schreibt.
Du hast Null Ahnung was passiert ist also viel Spass beim Beweisen des ganzen.
Wer sagt das die Kartons nicht leer waren oder Medikamente oder ähnliches enthalten haben? Und wo ist das leichtfertige Verhalten das die Fluggesellschaft Mist gebaut hat? und nach der eigenen Beschreibung ist das Problem ja in der Karibik passiert also muss man dort klagen.
Das nächste mal einfach weniger die Klappe aufreissen sondern wenn mans ernst mein sich nen guten Anwalt holen der vielleicht was raus holen kann.
Nur zur Info nen Anzug wird die Airline beim Rückflug ins Heimatland sicher nich bezahlen
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.641
204
Ein Koffer kommt nicht mit ist doch nix besonderes. Gab aktuell ein Urteil das man nur begrenzt eine Erstattung der Ersatzkleidung bekommen muss. 850€ dürfte angesichts des neuen Urteils deutlich zu viel sein.

Finde das gerade nicht, aber da wolte jemand etwas über 1000€ haben, wurde vom Gericht abgewiesen bzw. verringert. Die Arguemnte des Klägers hörten sich an wie ein Beitrag in diesem Forum.

na dann doch. Hier kann man es nachlesen.

https://www.lto.de/recht/nachrichte...paetung-angemessenheit-wirtschaftlich-denken/

Ist zwar nur ein AG, wird sich aber sicher rumgesprochen haben.

Hast du einen Link zu Urteilen bei denen man bei Gepäckverlust mehr als die 1.131 SZR zugesprochen bekommen hat?
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.641
204
Weil ich gerade neugierig war habe ich mal gegooglet, der EuGH hat die Praxis mit den 1131 SZR i Jahr 2010 bestätigt,

EuGH best

Also wenn du der Airline nicht nachweisen kannst das sie das Gepäck leichtfertig verschlampt haben wird es wahrscheinlich schwer mehr zu bekommen.

Würde mich interessieren ob es nach dem Urteil noch positivere Urteile für Fluggäste gab.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.384
1.250
Ein Koffer kommt nicht mit ist doch nix besonderes. Gab aktuell ein Urteil das man nur begrenzt eine Erstattung der Ersatzkleidung bekommen muss. 850€ dürfte angesichts des neuen Urteils deutlich zu viel sein.

Finde das gerade nicht, aber da wolte jemand etwas über 1000€ haben, wurde vom Gericht abgewiesen bzw. verringert. Die Arguemnte des Klägers hörten sich an wie ein Beitrag in diesem Forum.

na dann doch. Hier kann man es nachlesen.

https://www.lto.de/recht/nachrichte...paetung-angemessenheit-wirtschaftlich-denken/

Ist zwar nur ein AG, wird sich aber sicher rumgesprochen haben.

Hast du einen Link zu Urteilen bei denen man bei Gepäckverlust mehr als die 1.131 SZR zugesprochen bekommen hat?
Da hat der Kläger auch offensichtlich gegen seine Schadensminderungspflicht verstossen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Leichtfertigkeit der Fluggesellschaft. Ergibt sich auch ohne weiteres aus dem in #6 verlinkten Artikel.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.641
204
Da hat der Kläger auch offensichtlich gegen seine Schadensminderungspflicht verstossen.

Da der OP auch schon 850€ ausgegeben hat und das Gericht z.B. Schuhe als nicht notwendig erachtet usw. usw.

Man wird sehen ob der OP dann alles bekommt oder nicht.
 
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hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.321
3.278
HAM
www.hdz.hamburg
Also,

spontan an habe ich das gefunden;

Haftungsobergrenze

Nach dem Montrealer Übereinkommen muss der Luftfrachtführer nur bis zu einer Höchstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten pro Person haften. Hierbei handelt es sich um eine künstliche Währung, 1.131 SZR entsprechen umgerechnet etwa 1.300 €. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht, wenn gemäß Art. 22 Abs. 5 MÜ nachgewiesen werden kann, dass der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig vom Luftfrachtführer oder durch einen seiner Leute verursacht wurde. Die Beweislast hierfür trägt der Passagier.


Aus meiner Sicht war es leichtfertig die Koffer stehen zu lassen.

Das zu beweisen ist nicht schwer da wir ja mehrere Personen ( das ganze Flugzeug) waren und der Kapitän ja die Durchsage im Flugzeug gemacht hat.

Zum anderen;

wir sind ja in PTP in Shorts , Sandalen und Shirts gestartet und nach ca 22 Stunden bin ich in DUS gelandet, wie gesagt einen Tag vor Weihnachten und ohne Kleidung außer einer Jogginghose und Jacke im Handgepäck.
Von daher musste ich ja Gegenstände kaufen, auch einen Anzug wegen Feierlichkeiten, mag ja jemand anders sehen, aber Weihnachten in Jogginghose oder Jeans halte ich persönlich nicht für angemessen wenn ich eingeladen bin und auswärts essen gehe.
Ich habe nicht übertrieben und alle Kleidung aus dem Sale gekauft.

Na ja, ich bin gespannt was daraus wird



 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
946
348
HAM - PRM
Zu mindestens finde ich die Einkäufe durchaus nicht übertrieben, immerhin ist er ja nicht nach Hause geflogen sondern ist in DUS gewesen wo er eingeladen war. Ich denke nicht das er da vorher noch nach HAM hätte fliegen müssen um sich Kleidung von Zuhause zu holen.

Hans
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.155
1.125
CGN
Aus meiner Sicht war es leichtfertig die Koffer stehen zu lassen.

Das zu beweisen ist nicht schwer da wir ja mehrere Personen ( das ganze Flugzeug) waren und der Kapitän ja die Durchsage im Flugzeug gemacht hat.

Naja, ich sehe nicht die Leichtfertigkeit.

Ja, der Kapitän hat ne Durchsage gemacht, dass nicht alles Gepäck mit kann. Und?

Vielleicht hat der Kapitän entschieden, nicht mehr umzuräumen, weil das zu lange gedauert hätte, und man dann den Slot verpasst o.ä. (damit wäre die Entscheidung eben nicht leichtfertig). Vielleicht war der Gepäckraum deshalb voll, weil deutlich mehr Gepäck aufgegeben wurde als im Durchschnitt üblich (damit war der Engpass nicht vorhersehbar und auch nicht leichtfertig in Kauf genommen).
 

Wolpertinger

Gesperrt
27.08.2016
52
0
Aber bitte nicht steinigen, grins

vielleicht etwas abwandelbar ist dieses eventuell zu gebrauchen:

https://openjur.de/u/868429.html

Aber das wird dann ggf ein Anwalt klären müssen.

das nächste mal besser überlegen und dann schreiben das Urteil bringt gar nix, ein wenig lesen lässt erkennen das es kein Urteil gab sondern zurück gewiesen wurde wenn überhaupt würde das folgende Urteil was bringen und auch nur wenn wirklich auch Geld an den Kläger ging.
Noch was wo ist der Beweis das genau deine Koffer nicht absichtlich mitgenommen wurden? und was soll dran leichtfertig sein?
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
von Seiten eines Richters könnte doch zurecht das Argument kommen, daß man, wenn man teureres Gepäck als üblich hat und Gepäckverlust-oder wenigstens Verspätung grad bei mehreren Einzelflügen nicht wirklich abwegig ist, eine reisegepäckversicherung abschließen muß, wenn man mit der international bekannten Standard-Maximal-entschädigung der Fluggesellschaften nicht auskommt (auskommen möchte)
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.274
420
MUC
Spannend hätte ich gefunden, wenn du geschrieben hättest, dass die zweite Person aufeinmal weg war, aber das mit verlorenen Koffern ist leider Alltag ... AC Schaft das sogar auf einen Flug von New York nach Vancouver (Nonstop) und schickt dann den Koffer einmal durch die Weltgeschichte.
LH anschreiben und schauen was Sie bezahlen bzw bei Lost and Found anrufen und dir bestätigen lassen, wie der Stand der Dinge ist - pech ist halt noch das Feiertage dabei sind ... aber Spannend ist die Geschichte nicht wirklich, dazu kommt noch, Conder scheint ja überhaupt kein Fehler gemacht zu haben, wenn die Koffer nicht da sind, wie soll die Airline die auch mitnehmen?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.995
4.732
Mit dem Pauschalbetrag von 1332€ werde ich mich nicht zufrieden geben, es gibt ja auch Urteile wo Fluggesellschaften zu mehr Entschädigung verurteilt worden sind.
(...)
Kommentare dazu können also ausbleiben.

Vorab, was sich kommentiere und was nicht, entscheide ich immer noch selbst.

Zum Thema. Bin gespannt wie lange es dauert die 850€ zu bekommen - meines Erachtens auch unangemessen. Dann wird es spannend ob es 1332€ Entschädigung gibt, oder weniger, oder garnichts.

Popcorn ist vorhanden.
 

FränkHH

Aktives Mitglied
23.05.2014
108
0
Ham
LH anschreiben und schauen was Sie bezahlen bzw bei Lost and Found anrufen und dir bestätigen lassen, wie der Stand der Dinge ist - pech ist halt noch das Feiertage dabei sind ... aber Spannend ist die Geschichte nicht wirklich, dazu kommt noch, Conder scheint ja überhaupt kein Fehler gemacht zu haben, wenn die Koffer nicht da sind, wie soll die Airline die auch mitnehmen?
Für mich zum Verständnis, warum LH anschreiben? Gebucht war doch über Condor HomePage.
Danke
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.253
2.611
Weil immer die letzte Airline auf einem gebuchten Routing für die korrekte Auslieferung des Koffers zuständig ist. Fliegst du auf einem Ticket mit Lufthansa innerdeutsch nach Frankfurt, steigst in Frankfurt auf die Singapore Airlines nach Singapur und fliegst dann mit Royal Brunei nach Bandar Seri Begawan und irgendeiner vermasselt deinen Koffer, musst du deine Ansprüche bei Royal Brunei einreichen...

Wahrscheinlich wird das ganze in deinem Fall wie bei allen anderen Passagieren mit solchen "komplizierten" Tickets so ablaufen: Lufthansa wälzt den Anspruch an Condor ab, Condor hingegen an Air Antilles. Und Air Antilles verweist wiederrum an Lufthansa, die sich aber nicht zuständig fühlen und darum bitten, den Anspruch bei Condor einzureichen. Irgendwann wird jede weitere Mail von den 3 Airlines ignoriert und Lufthansa meldet sich erst wieder, wenn die Klage auf dem Tisch liegt. :mad:

Einer der Gründe, warum ich zunehmend auf Aufgabegepäck verzichte. Ja, mir ist schon klar, dass auf einer Transatlantik-Kreuzfahrt 23kg Gepäck und mehr pro Person benötigt werden - aber es gab auch schon genug Fälle, wo die Airline selbst auf einem Hüpfer nach Genua, Barcelona oder Rom das Gepäck nicht befördert hat, der Passagier dann am Schiff ohne Gepäck stand und bis zur Lokalisierung des Gepäcks noch einige Tage vergingen und das Schiff dann z.B. bereits die Kanaren, Madeira oder die Azoren verlassen hat und das Gepäck immer noch unterwegs war...

Dies ist dann nochmals deutlich ärgerlicher, weil man dann lastminute in Barcelona oder Rom/Civitavecchia in ein paar Stunden vor der Abfahrt wirklich ALLES neu kaufen muss - da man ja nicht weiss, ob das Gepäck bis zum letztmöglichen Stop auf den Kanaren/Madeira oder Ponta Delgda vor den 5-6 Seetagen bis in die Karibik oder USA am Schiff ankommt.
 
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hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.321
3.278
HAM
www.hdz.hamburg
auf so Pappnasen wie #Wolpertinger gehe ich nicht an. kannst gerne weiter versuchen mich zu provozieren, aber, es gelingt dir nicht. das ptp zu Frankreich gehört gebe ich dir aber noch als freundlichen Hinweis mit und laß mich und uns in ruhe.

natürlich ist es immer so eine Sache und das es nicht einfach wird, weiß ich auch dagegen vorzugehen. Letzendlich habe ich eine Beförderungsvertrag mit Condor abgeschloßen und aus meinem Verständnis ist es leichfertig vom Kapitän/Fluggesellschaft Gepäck stehen zu lassen nur um Fracht mit zu nehmen. bin ja überhaupt froh das er das mitgeteilt hat. spannend zu erfahren ist auch was mit den anderen koffern geschehen ist, ein halber kofferwagen war voll als sich die Türe schloss.
das zu entscheiden wird dann ggf die Aufgabe eines Gerichts sein.

#mr. hard, bitte erkläre mir was an 850€ unangemessen hat? ich denke ich habe erläutert wie es dazu gekommen ist, aber natürlich kann ich auch falsch liegen. und natürlich kann ich die Kleidung wieder an die Fluggesellschaft zurück geben. ich habe von einem fall gelesen wo der anspruchsteller die gekaufte Kleidung an die Fluggesellschaft zurück gab und den vollen preis erstattet bekam.

Noch eine Bitte an alle die sich beteiligen möchten;

ich habe ja nun auch meine Erfahrung hier und bekannterweise hat sich das Forum verändert und wird immer mehr zu einem Frustabbau und die Antworten und Kommentare sind teilweise sehr deplaziert und unangemessen. Ein vernünftiger Gedankenaustausch ob mit Popcorn oder ohne, fände ich klasse, letzendlich sitzen wir ja mehr oder weniger in einem Boot und profitieren davon wenn einer von uns etwas erlebt und das mitteilt, es geht ja in unserem Forum nicht immer darum möglichst günstig von A nach B in der First zu kommen.
Das sollte mein Wort zwischen den Feiertagen sein, grins.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.847
3.130
bringen wir doch ein wenig Objektivität und Sachlichkeit in die Sache:

Wir haben hier folgende Situation:
1. Fluggast hat nur einen Koffer nach Hamburg geliefert bekommen das zweite aufgegebene Gepäckstück konnte nicht entgegen genommen werden
2. Fluggast hat den einen aufgegebenen Koffer welcher in Düsseldorf ausgeliefert werden sollte ebenfalls nicht erhalten.

FG Nr. 2 hat umgehend das verpätete Gepäck am zuständigen Lost&Found Schalter gemeldet, zu FG Nr. 1 wurden keine Angaben gemacht.

FG Nr. 2 hat Ausgaben in Höhe von 850Euro getätigt um zeitnah über Ersatzkleidung verfügen zu können.

FG Nr. 2 will einen höheren Anspruch als die übliche Höchstgrenze an SZR geltend machen.

Zunächst einmal ist fest zu stellen dass ein Anspruch wegen verspätetem Gepäck und damit verbundenen Kosten zur Ersatzbeschaffung getrennt von einem Anspruch auf Schadensersatz falls die Gepäckstücke tatsächlich nicht mehr auffindbar sein sollten zu behandeln sind.

Leider hat der TE keine genauen Angaben dazu gemacht wie sich die Ausgaben in Höhe von 850Euro zusammen setzen.
Aber grundsäzlich ist zu prüfen ob die Grundsätze des Schadensminderungspflicht eingehalten worden so wäre zu prüfen ob die Miete/Leihe eines Anzugs für den einmaligen Gebrauch mit einem geringeren Kostenaufwand möglich gewesen wäre. Um hier wirklich eine fundierte Bewertung vornehmen zu können müssten weitere Details bekannt sein.

Sollten die beiden fehlenden Gepäckstücke wirklich endgültig nicht auffindbar sein so stehen beiden Fluggästen ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Da auch hier keine Angaben zum Inhalt gemacht wurden kann nicht beurteilt werden ob es überhaupt Sinn macht sich über einen Anspruch Gedanken zu machen welcher über die Standard Höchsthaftung hinaus gehen soll.

Grundsätzlich gibt es aber einige Punkte welche dem Fall eine gewisses Komplexizität geben:
- komplexes Routing
- Beteiligung verschiedener teilweise ausländische Fluggesellschaften
- Nachweis für leichtfertiges Handeln einer Fluggesellschaft wird schwierig zum einem müsste der Nachweis gelingen welche Fluggesellschaft die Verantwortung trägt und das Handeln auch als wirklich leichtfertig ein zu stufen ist. Die bisherigen Angaben inbesondere die reine Information dass verschiedene Gepäckstücke während des ersten Flugsegments nicht transportiert werden konnten reicht dazu nicht aus, hier müsste der eindeutige Beweis geführt werden können dass genau die fehlenden Gepäckstücke nicht transportiert wurden und dies nun die Ursache für den Verlust ist.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.641
204
n und aus meinem Verständnis ist es leichfertig vom Kapitän/Fluggesellschaft Gepäck stehen zu lassen nur um Fracht mit zu nehmen. bin ja überhaupt froh das er das mitgeteilt hat. spannend zu erfahren ist auch was mit den anderen koffern geschehen ist, ein halber kofferwagen war voll als sich die Türe schloss.
das zu entscheiden wird dann ggf die Aufgabe eines Gerichts sein.

...........................

#mr. hard, bitte erkläre mir was an 850€ unangemessen hat? ich denke ich habe erläutert wie es dazu gekommen ist, .

Wenn du wissen möchtest was ab 850€ unangemessen ist dann schau dir mal die Begründung des von mir verlinkten Urteils an, und schau dir mal die Preise bei C & A an.


Ansonsten schreibst du richtig,, ein Gericht wird es klären, denn du wirst von den beteiligten Airlines freiwillig weder 850€ noch mehr als die max. pauschale Schadensersatzsumme bekommen.
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.671
Aus der Karibik hört man immer wieder von Fällen, wo es mehr Gepäck gab, als Platz. Und dass das stehengelassene Gepäck nie mehr den Weg zum Besitzer fand. Bisher hörte ich solche Fälle aber nur von Liat
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.321
3.278
HAM
www.hdz.hamburg
bringen wir doch ein wenig Objektivität und Sachlichkeit in die Sache:

Wir haben hier folgende Situation:
1. Fluggast hat nur einen Koffer nach Hamburg geliefert bekommen das zweite aufgegebene Gepäckstück konnte nicht entgegen genommen werden
2. Fluggast hat den einen aufgegebenen Koffer welcher in Düsseldorf ausgeliefert werden sollte ebenfalls nicht erhalten.

FG Nr. 2 hat umgehend das verpätete Gepäck am zuständigen Lost&Found Schalter gemeldet, zu FG Nr. 1 wurden keine Angaben gemacht.

FG Nr. 2 hat Ausgaben in Höhe von 850Euro getätigt um zeitnah über Ersatzkleidung verfügen zu können.

FG Nr. 2 will einen höheren Anspruch als die übliche Höchstgrenze an SZR geltend machen.

Zunächst einmal ist fest zu stellen dass ein Anspruch wegen verspätetem Gepäck und damit verbundenen Kosten zur Ersatzbeschaffung getrennt von einem Anspruch auf Schadensersatz falls die Gepäckstücke tatsächlich nicht mehr auffindbar sein sollten zu behandeln sind.

Leider hat der TE keine genauen Angaben dazu gemacht wie sich die Ausgaben in Höhe von 850Euro zusammen setzen.
Aber grundsäzlich ist zu prüfen ob die Grundsätze des Schadensminderungspflicht eingehalten worden so wäre zu prüfen ob die Miete/Leihe eines Anzugs für den einmaligen Gebrauch mit einem geringeren Kostenaufwand möglich gewesen wäre. Um hier wirklich eine fundierte Bewertung vornehmen zu können müssten weitere Details bekannt sein.

Sollten die beiden fehlenden Gepäckstücke wirklich endgültig nicht auffindbar sein so stehen beiden Fluggästen ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Da auch hier keine Angaben zum Inhalt gemacht wurden kann nicht beurteilt werden ob es überhaupt Sinn macht sich über einen Anspruch Gedanken zu machen welcher über die Standard Höchsthaftung hinaus gehen soll.

Grundsätzlich gibt es aber einige Punkte welche dem Fall eine gewisses Komplexizität geben:
- komplexes Routing
- Beteiligung verschiedener teilweise ausländische Fluggesellschaften
- Nachweis für leichtfertiges Handeln einer Fluggesellschaft wird schwierig zum einem müsste der Nachweis gelingen welche Fluggesellschaft die Verantwortung trägt und das Handeln auch als wirklich leichtfertig ein zu stufen ist. Die bisherigen Angaben inbesondere die reine Information dass verschiedene Gepäckstücke während des ersten Flugsegments nicht transportiert werden konnten reicht dazu nicht aus, hier müsste der eindeutige Beweis geführt werden können dass genau die fehlenden Gepäckstücke nicht transportiert wurden und dies nun die Ursache für den Verlust ist.

Hehe, danke für diese Zusammenstellung.

FG 1 hat am Schalter in Hamburg den Verlust natürlich auch gemeldet, sorry das ich es nicht sagte.

Die ca 850€ setzen wie folgt zusammen; einen Anzug, ein paar Schuhe, 2 Paar Socken, Unterwäsche, Gürtel, Jeans, T Shirt zum drunterziehen, Hemd. Alles im Sale bei Ansons gekauft. KEINE Krawatte, Pullover, Fliege, Weste oder ähnliches.
Dazu noch bei DM eine Grundausstattung für die nächsten drei Tage, also, Zahnbürste, Zahnpasta, Mundspülung, Creme, Duschgel usw.

Ich hatte schon öfters eine Kofferverspätung, von daher weiß ich ungefähr was ich darf, die Drogerie Artikel sind immer zu 100% und die Kleidung zu 50% erstattet worden.

Genau, Routing nicht einfach, dafür alles auf einem Ticket und alles Europa (trotz Karibik).

Klar, den Nachweis zu tätigen für Fehlverhalten ist nicht einfach, aber Aufgabe des Gerichts, im Falle einer Klage. Wir haben unsere Koffer und auch andere beim wegrollen der Position gesehen und die Ansage vom Kapitän das Gepäck stehen bleibt.

Was im Gepäck enthalten war, kann sich wohl jeder vorstellen. Insgesamt drei Wochen Urlaub mit 2 Wochen Kreuzfahrt, Galaabende, Kapitänscocktail usw. Dementsprechend ein wertvollerer Inhalt als drei Wochen all inclusive in der Türkei (oder sonst wo, ihr wißt was ich meine). Gewicht des Koffers 32 Kilo.