unabhängig davon , im Gesetz steht klipp und klar das eine Rechnung zu erfolgen hat und wie sie auszusehen hat . versteh das theater nicht , kann ganz schön Ärger geben wer keine herausgibt .
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Wenn aber Kreditkarten und Zahlungen dagegen stehen wirst schwieriger. Aber ja. Verwaltungsaufwand ist geringerWobei man manchmal Steuervermeidung mit Innovation verwechselt. Ohne Rechnung ist halt die Rendite besser...
Ich nutze auch M&M/Hotels für alle meine Dienstreisen. Unserer Reisekostenstelle (in einem fernen Land östlich von hier) reicht das (bis jetzt).
Sehr interessant übrigens: Ich habe vor zwei bzw. drei Wochen zum allerersten Mal eine Rechnung erhalten, und zwar beide Male in einem US-amerikanischen Marriott. Ich habe wie immer ausgecheckt, Zimmerkarte abgegeben, Rezeptionist tippt n bissel im Computer rum, und drückt mir ohne Aufforderung eine Rechnung in die Hand. Rechungsadresse dort war jeweils "Max Mustermann" (bzw. halt mein echter Name), und dann eine US-Adresse die stark nach Briefkastenfirma aussieht. Irgendwas mit Apartment 2235 in Delaware oder so. War mir schon ein wenig suspekt.
Das auf der Rechnung angegebene Zahlungsmittel war eine AMEX, die ich noch nie gesehen habe. Der Rechnungsbetrag war (in beiden Fällen) ca. 60-70% dessen, was ich an M&M gezahlt habe. Da hat also einer ganz schön Marge eingestrichen. (Wobei der Preis, den ich gezahlt hatte, wiederum nur wenige EUR mehr war als das was booking.com und Konsorten haben wollten). Sehr interessant also, zu sehen, zu welchen Preisen Marriott die Zimmer an Großkunden/Vermittler raushaut ...
https://www.haufe.de/unternehmensfu...hnungserstellung_idesk_PI11444_HI1211174.html
Einziges Ausschlusskriterium : "Die Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der abgerechnete Umsatz nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfrei ist" Ist er das in diesem Fall ?
Hier kann ich aber keinen einzigen Hinweis auf Geschäfte mit privaten Personen finden.
Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet.
So sehe ich das auch und gehe auch davon aus, dass der Hinweis im Buchungsportal (nur für private Personen) vor Gericht kaum standhalten würde. Aber wo kein Kläger, da kein Richter....übrigens der Steuerberater sagt auch ganz klar, dass das Hotel zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet ist, egal ob Firma oder Privatperson. Man hat eine Leistung bekommen, für die man bezahlt hat und damit Anspruch auf eine Rechnung.
Da liegt Dein Steuerberater leider falsch. Der Anspruch auf Erteilung einer Rechnung besteht nur dann, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Außerdem muss der leistungserbringende Unternehmer berechtigt sein, die Umsatzsteuer auszuweisen. Das ganze kann im §14 des Umsatzsteuergesetzes nachgelesen werden.
Leistungsempfänger bist in diesem Fall Du als Privatperson (alles andere ist per AGB ausgeschlossen) und Leistungserbringer ist Points.com, der sich des Hotels als Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistung bedient. Ein vertragliches Verhältnis zwischen Dir und dem Hotel, aus welchem sich der Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung gründen könnte, besteht also gar nicht.
Gut dann ändere ich meine Aussage etwas ab : "übrigens der Steuerberater sagt auch ganz klar, dass ein Hotel in Deutschland zur Ausstellung einer Rechnung (ggf. mit ausgewiesener Umsatzsteuer) verpflichtet ist, egal ob Firma oder Privatperson. Man hat eine Leistung bekommen, für die man bezahlt hat und damit Anspruch auf eine Rechnung.
Ich hatte dieses Thema auch schon bei Bezahlung mit Vouchern, auf denen ein Euro-Betrag steht (Best Western, Marriott)....bei der Bezahlung dann immer "wir können nicht, wir dürfen nicht, das System sieht das nicht vor...bla bla bla"....wenn dann eine entsprechende Person mit Befugnissen kam, ging's plötzlich doch...![]()
Der unterschied in Deutschland sind 19 % Umsatzsteuer.
Das Problem ist hier, dass du mit dem Hotel überhaupt keine Vertraglichen Beziehungen hast. Das Hotel ist Vertragspartner von wem auch immer im Ausland. Miles and More vermittelt hier irgend etwas. Die Kette der vertraglichen Beziehungen ist wahrscheinlich hoch komplex.
Liegt das Hotel im Inland oder in einer anderen Jurisdiktion, wo dein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre, so musst du davon ausgehen, dass bei gleicher Rate die Kosten genau um die Umsatzsteuer höher sind. Ich habe es oft genug erlebt, dass Z. B. Eine über HRS gebuchte und im Hotel in Rechnung gestellte Rate eben so hoch war wie eine Buchung ohne vernünftige Rechnung über EXPEDIA. Der unterschied in Deutschland sind 19 % Umsatzsteuer.
Ich nutze EXPEDIA oder Hotels.com daher wirklich nur für private Buchungen oder für Buchungen, wo es auf den Vorsteuerabzug nicht ankommt. Der Buchungsbeleg hat dabei meinem Finanzamt immer gereicht. Solange es nicht um den Vorsteuerabzug geht, war es m.E. auch egal, ob der Firmenname auf dem Beleg genannt ist oder nicht. Die strengen Formvorschriften gelten nach dem Umsatzsteuergesetz, jedoch m.W. nicht für die Geltendmachung als Werbungskosten.
Das Hotel stellt ja auch eine Rechnung aus ... an denjenigen, der die Leistung bei ihm gebucht und bezahlt hat, und das ist Points.com. Du hast weder direkt beim Hotel gebucht noch bezahlt, sondern die Leistung bei Points.com bestellt. Und die sind dir gegenüber in diesem Fall eben nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet.
Das ist der kleine, aber wesentliche Unterschied. Ich bin sicher, das wird auch dein Steuerberater so sehen, wenn du ihn mit den richtigen Fakten gefüttert hast (i.e. dein Vertragspartner = Points.com, nicht das Hotel).
Ja habe ich..Antwort : wenn ich bei einem deutschen Hotel eine Reservierung auf meinem Namen vorliegen habe, bei dieser Reservierung Geld bezahlt habe und im Hotel übernachte, habe ich Anrecht auf eine Rechnung (ggf. mit Umsatzsteuer) egal welche "Vertragsketten" da vorliegen..
Ja habe ich..Antwort : wenn ich bei einem deutschen Hotel eine Reservierung auf meinem Namen vorliegen habe, bei dieser Reservierung Geld bezahlt habe und im Hotel übernachte, habe ich Anrecht auf eine Rechnung (ggf. mit Umsatzsteuer) egal welche "Vertragsketten" da vorliegen....und wie schon geschrieben, ich habe dann bisher auch immer eine Rechnung bekommen....