Miles & More Hotels und die liebe Rechnung

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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
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Wenn's wirklich so eindeutig ist wie honk20 schreibt einklagen.
Kenne die Rechtslage in DE nicht - ob man als Privatperson freiwliig auf eine Hotelrechnung verzichten kann.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.160
8.045
HAM
unabhängig davon , im Gesetz steht klipp und klar das eine Rechnung zu erfolgen hat und wie sie auszusehen hat . versteh das theater nicht , kann ganz schön Ärger geben wer keine herausgibt .

Gesendet von meinem P00C mit Tapatalk

Da solltest Du aber genau nachlesen:

Bei den in § 4 Nr. 12 UStG genannten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen (u. a. steuerpflichtige Grundstücksvermietung, Übernachtungen in Hotels und Pensionen, Abstellplatzvermietung, Vermietung Campingflächen) verzichtet die Verwaltung auf die Pflicht zur Rechnungserstellung, wenn die Leistung weder an andere Unternehmer für deren Unternehmen noch an eine juristische Person erbracht wurde.



Hierzu steht im UStG:

Führt der Unternehmer einen Umsatz im Inland aus, für den der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b schuldet, und hat der Unternehmer im Inland weder seinen Sitz noch seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte, von der aus der Umsatz ausgeführt wird oder die an der Erbringung dieses Umsatzes beteiligt ist, oder in Ermangelung eines Sitzes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so gelten abweichend von den Absätzen 1 bis 6 für die Rechnungserteilung die Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte, von der aus der Umsatz ausgeführt wird, oder in Ermangelung eines Sitzes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn eine Gutschrift gemäß Absatz 2 Satz 2 vereinbart worden ist.

In diesem Fall wie auch bei expedia, hotels.com, etc. sitzt der Vertragspartner in einem Drittland. Es bestet also weder bei Unternehmern noch bei juristischen Personen die Pflicht zur Rechnungslegung, es sei denn das Heimatland des Unternehmens fordert dieses.
 
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djboblo

Neues Mitglied
13.02.2018
18
0
Hatte gestern einen Anruf von Miles And More bekommen, diese können auf Nachfrage den Namen der Firma auf die Buchungsbestätigung schreiben.'
Dazu muss allerdings an den Support von Points.com geschrieben werden
Rechnung wird es keine geben, meine Buchhaltung ist mit dieser soweit zufrieden.

Bzgl des Reverse Charge Verfahrens...das ist ein Nullsummenspiel, wir zahlen Steuer und bekommen diese dann wieder erstattet
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
chrini
wieder was gelernt. complicate, immer wieder wieder tausend Ausnahmen. Kein Wunder hats wenige Neugründungen von Unternehmen weil es schon fast im Keim erstickt wird vom Gesetzgeber. kleinster Fehler wirst vom Fiskus als Steuerbetrüger gebrandmarkt
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Ich nutze auch M&M/Hotels für alle meine Dienstreisen. Unserer Reisekostenstelle (in einem fernen Land östlich von hier) reicht das (bis jetzt).

Sehr interessant übrigens: Ich habe vor zwei bzw. drei Wochen zum allerersten Mal eine Rechnung erhalten, und zwar beide Male in einem US-amerikanischen Marriott. Ich habe wie immer ausgecheckt, Zimmerkarte abgegeben, Rezeptionist tippt n bissel im Computer rum, und drückt mir ohne Aufforderung eine Rechnung in die Hand. Rechungsadresse dort war jeweils "Max Mustermann" (bzw. halt mein echter Name), und dann eine US-Adresse die stark nach Briefkastenfirma aussieht. Irgendwas mit Apartment 2235 in Delaware oder so. War mir schon ein wenig suspekt.

Das auf der Rechnung angegebene Zahlungsmittel war eine AMEX, die ich noch nie gesehen habe. Der Rechnungsbetrag war (in beiden Fällen) ca. 60-70% dessen, was ich an M&M gezahlt habe. Da hat also einer ganz schön Marge eingestrichen. (Wobei der Preis, den ich gezahlt hatte, wiederum nur wenige EUR mehr war als das was booking.com und Konsorten haben wollten). Sehr interessant also, zu sehen, zu welchen Preisen Marriott die Zimmer an Großkunden/Vermittler raushaut ...
 

djboblo

Neues Mitglied
13.02.2018
18
0
Ich nutze auch M&M/Hotels für alle meine Dienstreisen. Unserer Reisekostenstelle (in einem fernen Land östlich von hier) reicht das (bis jetzt).

Sehr interessant übrigens: Ich habe vor zwei bzw. drei Wochen zum allerersten Mal eine Rechnung erhalten, und zwar beide Male in einem US-amerikanischen Marriott. Ich habe wie immer ausgecheckt, Zimmerkarte abgegeben, Rezeptionist tippt n bissel im Computer rum, und drückt mir ohne Aufforderung eine Rechnung in die Hand. Rechungsadresse dort war jeweils "Max Mustermann" (bzw. halt mein echter Name), und dann eine US-Adresse die stark nach Briefkastenfirma aussieht. Irgendwas mit Apartment 2235 in Delaware oder so. War mir schon ein wenig suspekt.

Das auf der Rechnung angegebene Zahlungsmittel war eine AMEX, die ich noch nie gesehen habe. Der Rechnungsbetrag war (in beiden Fällen) ca. 60-70% dessen, was ich an M&M gezahlt habe. Da hat also einer ganz schön Marge eingestrichen. (Wobei der Preis, den ich gezahlt hatte, wiederum nur wenige EUR mehr war als das was booking.com und Konsorten haben wollten). Sehr interessant also, zu sehen, zu welchen Preisen Marriott die Zimmer an Großkunden/Vermittler raushaut ...


Muss ein versehen gewesen sein, auf deiner Buchungsbestätigung siehst du ja wer die Buchung im Hotel vorgenommen hat,
In meinem Fall was das Expedia und das Hotel darf diese Konditionen nicht so einfach preisgeben
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Bin ich völlig bei dir. :) Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es seitens Marriott nicht geplant ist, dass ich als Kunde Einsicht in so hochsensible Daten bekomme und somit einfach nachsehen kann, wer hier wieviel Profit macht ... Aber es ist nun mal passiert.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.970
4.429
50
MUC
www.oliver2002.com
Letztes Jahr haben wir über einen ähnlichen Vermittler in Hamburg eine Buchung gemacht weil es nirgends ein Zimmer zu unserem Limit gab. Die Buchung wurde in der Schweiz verrechnet, im Hotel gab es gar nichts. Die Reiseabrechnungsleute sind bei mir im Dreieck gesprungen, weil ich auch noch für meinen Kollegen mit gebucht hatte. Zum Glück hatten wir dokumentiert das es nirgends Zimmer unter dem Limit im Reiseportal gab. :rolleyes:
 

dunni

Aktives Mitglied
09.01.2015
229
156
Wer müsste denn, wenn überhaupt, die Rechnung ausstellen? Miles & More GmbH aufgrund der Zurverfügungstellung des Portals? POINTS.COM INC. die von der Miles & More GmbH beauftragt wurden und als Vermittler agieren? Letztere ist ja eine US-Firma, die keine Niederlassung in Deutschland hat. Dementsprechend würde sie ja auch nicht deutschen Umsatzsteuergesetzen unterliegen, oder?
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
https://www.haufe.de/unternehmensfu...hnungserstellung_idesk_PI11444_HI1211174.html

Einziges Ausschlusskriterium : "Die Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der abgerechnete Umsatz nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfrei ist" Ist er das in diesem Fall ?

Hier kann ich aber keinen einzigen Hinweis auf Geschäfte mit privaten Personen finden.

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet.
 

cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
614
48
Hier kann ich aber keinen einzigen Hinweis auf Geschäfte mit privaten Personen finden.

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet.

So sehe ich das auch und gehe auch davon aus, dass der Hinweis im Buchungsportal (nur für private Personen) vor Gericht kaum standhalten würde. Aber wo kein Kläger, da kein Richter....übrigens der Steuerberater sagt auch ganz klar, dass das Hotel zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet ist, egal ob Firma oder Privatperson. Man hat eine Leistung bekommen, für die man bezahlt hat und damit Anspruch auf eine Rechnung.
 

Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
4
DUS
So sehe ich das auch und gehe auch davon aus, dass der Hinweis im Buchungsportal (nur für private Personen) vor Gericht kaum standhalten würde. Aber wo kein Kläger, da kein Richter....übrigens der Steuerberater sagt auch ganz klar, dass das Hotel zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet ist, egal ob Firma oder Privatperson. Man hat eine Leistung bekommen, für die man bezahlt hat und damit Anspruch auf eine Rechnung.

Da liegt Dein Steuerberater leider falsch. Der Anspruch auf Erteilung einer Rechnung besteht nur dann, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Außerdem muss der leistungserbringende Unternehmer berechtigt sein, die Umsatzsteuer auszuweisen. Das ganze kann im §14 des Umsatzsteuergesetzes nachgelesen werden.
Leistungsempfänger bist in diesem Fall Du als Privatperson (alles andere ist per AGB ausgeschlossen) und Leistungserbringer ist Points.com, der sich des Hotels als Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistung bedient. Ein vertragliches Verhältnis zwischen Dir und dem Hotel, aus welchem sich der Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung gründen könnte, besteht also gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
614
48
Da liegt Dein Steuerberater leider falsch. Der Anspruch auf Erteilung einer Rechnung besteht nur dann, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Außerdem muss der leistungserbringende Unternehmer berechtigt sein, die Umsatzsteuer auszuweisen. Das ganze kann im §14 des Umsatzsteuergesetzes nachgelesen werden.
Leistungsempfänger bist in diesem Fall Du als Privatperson (alles andere ist per AGB ausgeschlossen) und Leistungserbringer ist Points.com, der sich des Hotels als Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistung bedient. Ein vertragliches Verhältnis zwischen Dir und dem Hotel, aus welchem sich der Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung gründen könnte, besteht also gar nicht.

Gut dann ändere ich meine Aussage etwas ab : "übrigens der Steuerberater sagt auch ganz klar, dass ein Hotel in Deutschland zur Ausstellung einer Rechnung (ggf. mit ausgewiesener Umsatzsteuer) verpflichtet ist, egal ob Firma oder Privatperson. Man hat eine Leistung bekommen, für die man bezahlt hat und damit Anspruch auf eine Rechnung.

Ich hatte dieses Thema auch schon bei Bezahlung mit Vouchern, auf denen ein Euro-Betrag steht (Best Western, Marriott)....bei der Bezahlung dann immer "wir können nicht, wir dürfen nicht, das System sieht das nicht vor...bla bla bla"....wenn dann eine entsprechende Person mit Befugnissen kam, ging's plötzlich doch...:)
 
Zuletzt bearbeitet:

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.873
823
ZQH
Das Hotel stellt ja auch eine Rechnung aus ... an denjenigen, der die Leistung bei ihm gebucht und bezahlt hat, und das ist Points.com. Du hast weder direkt beim Hotel gebucht noch bezahlt, sondern die Leistung bei Points.com bestellt. Und die sind dir gegenüber in diesem Fall eben nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet.

Das ist der kleine, aber wesentliche Unterschied. Ich bin sicher, das wird auch dein Steuerberater so sehen, wenn du ihn mit den richtigen Fakten gefüttert hast (i.e. dein Vertragspartner = Points.com, nicht das Hotel).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.557
4.114
Gut dann ändere ich meine Aussage etwas ab : "übrigens der Steuerberater sagt auch ganz klar, dass ein Hotel in Deutschland zur Ausstellung einer Rechnung (ggf. mit ausgewiesener Umsatzsteuer) verpflichtet ist, egal ob Firma oder Privatperson. Man hat eine Leistung bekommen, für die man bezahlt hat und damit Anspruch auf eine Rechnung.

Ich hatte dieses Thema auch schon bei Bezahlung mit Vouchern, auf denen ein Euro-Betrag steht (Best Western, Marriott)....bei der Bezahlung dann immer "wir können nicht, wir dürfen nicht, das System sieht das nicht vor...bla bla bla"....wenn dann eine entsprechende Person mit Befugnissen kam, ging's plötzlich doch...:)

Das Problem ist hier, dass du mit dem Hotel überhaupt keine Vertraglichen Beziehungen hast. Das Hotel ist Vertragspartner von wem auch immer im Ausland. Miles and More vermittelt hier irgend etwas. Die Kette der vertraglichen Beziehungen ist wahrscheinlich hoch komplex.

Liegt das Hotel im Inland oder in einer anderen Jurisdiktion, wo dein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre, so musst du davon ausgehen, dass bei gleicher Rate die Kosten genau um die Umsatzsteuer höher sind. Ich habe es oft genug erlebt, dass Z. B. Eine über HRS gebuchte und im Hotel in Rechnung gestellte Rate eben so hoch war wie eine Buchung ohne vernünftige Rechnung über EXPEDIA. Der unterschied in Deutschland sind 19 % Umsatzsteuer.

Ich nutze EXPEDIA oder Hotels.com daher wirklich nur für private Buchungen oder für Buchungen, wo es auf den Vorsteuerabzug nicht ankommt. Der Buchungsbeleg hat dabei meinem Finanzamt immer gereicht. Solange es nicht um den Vorsteuerabzug geht, war es m.E. auch egal, ob der Firmenname auf dem Beleg genannt ist oder nicht. Die strengen Formvorschriften gelten nach dem Umsatzsteuergesetz, jedoch m.W. nicht für die Geltendmachung als Werbungskosten.
 

cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
614
48
Das Problem ist hier, dass du mit dem Hotel überhaupt keine Vertraglichen Beziehungen hast. Das Hotel ist Vertragspartner von wem auch immer im Ausland. Miles and More vermittelt hier irgend etwas. Die Kette der vertraglichen Beziehungen ist wahrscheinlich hoch komplex.

Liegt das Hotel im Inland oder in einer anderen Jurisdiktion, wo dein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre, so musst du davon ausgehen, dass bei gleicher Rate die Kosten genau um die Umsatzsteuer höher sind. Ich habe es oft genug erlebt, dass Z. B. Eine über HRS gebuchte und im Hotel in Rechnung gestellte Rate eben so hoch war wie eine Buchung ohne vernünftige Rechnung über EXPEDIA. Der unterschied in Deutschland sind 19 % Umsatzsteuer.

Ich nutze EXPEDIA oder Hotels.com daher wirklich nur für private Buchungen oder für Buchungen, wo es auf den Vorsteuerabzug nicht ankommt. Der Buchungsbeleg hat dabei meinem Finanzamt immer gereicht. Solange es nicht um den Vorsteuerabzug geht, war es m.E. auch egal, ob der Firmenname auf dem Beleg genannt ist oder nicht. Die strengen Formvorschriften gelten nach dem Umsatzsteuergesetz, jedoch m.W. nicht für die Geltendmachung als Werbungskosten.

Ich habe bei der Umsatzsteuer ja auch ggf. davor geschrieben...Anspruch auf eine Rechnung (ggf. ohne Umsatzsteuer) habe ich immer ! Und ich habe bisher auch immer eine bekommen....
 

cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
614
48
Das Hotel stellt ja auch eine Rechnung aus ... an denjenigen, der die Leistung bei ihm gebucht und bezahlt hat, und das ist Points.com. Du hast weder direkt beim Hotel gebucht noch bezahlt, sondern die Leistung bei Points.com bestellt. Und die sind dir gegenüber in diesem Fall eben nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet.

Das ist der kleine, aber wesentliche Unterschied. Ich bin sicher, das wird auch dein Steuerberater so sehen, wenn du ihn mit den richtigen Fakten gefüttert hast (i.e. dein Vertragspartner = Points.com, nicht das Hotel).

Ja habe ich..:) Antwort : wenn ich bei einem deutschen Hotel eine Reservierung auf meinem Namen vorliegen habe, bei dieser Reservierung Geld bezahlt habe und im Hotel übernachte, habe ich Anrecht auf eine Rechnung (ggf. mit Umsatzsteuer) egal welche "Vertragsketten" da vorliegen....und wie schon geschrieben, ich habe dann bisher auch immer eine Rechnung bekommen....
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Ja habe ich..:) Antwort : wenn ich bei einem deutschen Hotel eine Reservierung auf meinem Namen vorliegen habe, bei dieser Reservierung Geld bezahlt habe und im Hotel übernachte, habe ich Anrecht auf eine Rechnung (ggf. mit Umsatzsteuer) egal welche "Vertragsketten" da vorliegen..

Wechsel mal besser deinen Steuerberater. So einen Schwachsinn.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.666
1.301
Ja habe ich..:) Antwort : wenn ich bei einem deutschen Hotel eine Reservierung auf meinem Namen vorliegen habe, bei dieser Reservierung Geld bezahlt habe und im Hotel übernachte, habe ich Anrecht auf eine Rechnung (ggf. mit Umsatzsteuer) egal welche "Vertragsketten" da vorliegen....und wie schon geschrieben, ich habe dann bisher auch immer eine Rechnung bekommen....

Du hast ein Stück Papier bekommen, auf dem Rechnung oder sowas ähnliches steht steht (z.B. information invoice). Hättest Du Dir auch selbst schreiben können und einen Kartoffelstempel draufmachen können. hat mit dem tatsächlichen Rechtsgeschäft nix zu tun.
 
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larsinho

Reguläres Mitglied
06.01.2016
31
0
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M&M Hotels & Cars

Hallo zusammen,

ich habe über die Suche dazu nichts gefunden.

Ich reise geschäftlich viel und könnte dementsprechend relativ einfach Meilen mit Übernachtungen sammeln.
Nun meine Frage: ich brauche Rechnungen, die auf die Geschäftsadresse ausgestellt ist.

Wie sind Eure Erfahrungen dazu?

Vielen Dank für Euer Feedback