FR: MOL sperrt Fluggäste, die sich während dem Lockdown selbst ihr Geld zurück erstattet haben

ANZEIGE

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
ANZEIGE
Eben. Man könnte sogar fragen, ob ein Kunde, der sich das Geld per Chargeback zurückgeholt und danach Monate nichts von der Airline gehört hat, nicht irgendwann davon ausgehen kann, dass das rechtmäßig war / die Airline das akzeptiert hat. Denn sonst hätte sie doch das Geld zurückfordern können / müssen.

Bzw. eine streitige Forderung erst dann besteht, wenn FR die gegenüber dem Kunden geltend gemacht hat. Oder haben die betroffenen Paxe bereits Zahlungsaufforderungen bekommen, diese aber ignoriert?
Naja, zumindest in Deutschland gibt es Verjährungsfristen und solange diese nicht verstrichen ist kann jeder seine Forderung auch durchsetzen, man muss nach Fälligkeit nicht grossartig erinnern oder mahnen.

Weisst du denn welche emails FR nach einem Chargeback an die betroffenen Kunden verschickt hat? Und kennst du die Rechtslage in Irland bzw. UK?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.925
2.563
ZRH
Weisst du denn welche emails FR nach einem Chargeback an die betroffenen Kunden verschickt hat? Und kennst du die Rechtslage in Irland bzw. UK?
Weisst du es?
Wir sollten uns darauf einigen, ob wir diesen Fall, passiert in einer anderen Rechtsordnung (common law), hier hypothetisch diskutieren als hätte er in Kontinentaleuropa/Deutschland (Civil law) stattgefunden oder eben unter dem konkret anwendbarem Recht. Es scheint mir ehrlich gesagt sinnlos, hier den SAchverhalt unter dem anwendbaren Irland/UK Recht zu diskutieren. Ausser Kollege flying_lawyer, der ja glaube ich u.A. in London praktiziert, dürften in diesem Falle mangels einschlägiger Kenntnisse nur wenige etwas sinnvolles beizutragen haben (mich eingeschlossen). Geschweige denn Kenntnisse haben von solchen Fakten wie die erfragten eMails von FR.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.093
564
HAM
Naja, zumindest in Deutschland gibt es Verjährungsfristen und solange diese nicht verstrichen ist kann jeder seine Forderung auch durchsetzen, man muss nach Fälligkeit nicht grossartig erinnern oder mahnen.
Was ich aus eigener Erfahrung wirklich kappes finde. Mir so passiert:
- DB Bahncard Kunde. Habe die jaehrliche Abozahlung verbummelt -> keine Mahnung/Reaktion/whatever
- bin auch HVV Abokunde (mit Lastschrifterlaubnis) -> hab aber nie "kontrolliert", ob die LS tatsaechlich stattfindet
- so ein paar Monate spaeter boese Post von einem Inkassobuero, ich wuerde der HVV ~900EUR schulden (plus dem Inkasso)

Habe dann mit dem Inkassobuero telefoniert, was denn da eigentlich los ist. Es war ne halbe Stunde oder so, bis dann die Sachlage so rueber kam:
- Bahncard nicht bezahlt: keinerlei Mahnung o.ae.; aber mein Konto wurde als "nicht vertrauenswuerdig" (oder so) gesperrt.
- HVV (laeuft auch ueber den gleichen DB Finanzdienstleister) "storniert" deswegen stillschweigend die Lastschrift und mahnt auch nie.
- HVV/DB verkauft die Forderung an das Inkasso

Kurzum, dieses "Forderung bleibt auch bei keiner Mahnung/ Information" guer mich zumindest fragwuerdig, schlussendlich hat mich das Thema HVV/Inkasso
ca. 150 EUR extra gekostet, weil die da "vogelwilde" Vorgehensweisen haben und die Kunden NICHT informieren.

(und Nein, die Mahnung waren nicht im "spam folder".....)

Zu MOL/FR.. das ist halt so aehnlich, schoen das Maul halten und beim CI dann ploetzlich "aetschibaetschi!!!".
 
  • Like
Reaktionen: LH88

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Kurzum, dieses "Forderung bleibt auch bei keiner Mahnung/ Information" guer mich zumindest fragwuerdig, schlussendlich hat mich das Thema HVV/Inkasso
ca. 150 EUR extra gekostet, weil die da "vogelwilde" Vorgehensweisen haben und die Kunden NICHT informieren.
Da kann ich nur sagen: Wer zu viel Geld zu verschenken hat - denn faktisch hast Du dem Inkasso EUR 150 geschenkt.
Diese EUR 150 hättest Du nie zahlen müssen (dieses Geld wäre gerichtlich nicht durchsetzbar gewesen). In Deinem Fall liegt Gläubigerverzug vor, wenn der Gläubiger von sich aus nicht mehr abbucht. Bei Gläubigerverzug muss der Schuldner nicht für etwaige Verzugskosten aufkommen.
Inkassokosten müssen auch nur in den wenigsten Fällen bezahlt werden. Du scheinst auf die Drohschreiben aber reingefallen zu sein.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.038
13.273
www.red-travels.com
was für ein seltsames Konto (Drittland) hast du denn für die Abbuchung angegeben? @PAXfips

Bevor ich das Inkasso bezahlt hätte, hätte ich ja mal beim HVV/DB Kundenservice angerufen. Zwischendurch wenigstens Mal das Konto kontrolliert, ob wirklich nicht abgezogen wurde.

Es gab eine Zeit, da kam ein angebliches Sixt-Inkasso ohne Infos von Sixt dazu, da sollten auch Beträge eingetrieben werden, die nirgends kommuniziert wurden. https://www.drboese.de/blog/inkassoschreiben-fuer-sixt-forderungen/

VAG-Abo läuft bei mir über Revolut, kürzlich zu spät aufgeladen, eine Woche später die Antwort in der Post, Betrag wird im nächsten Monat mit abgezogen + 4€ Rücklastschriftgebühr. Halte ich für fair.
 
  • Like
Reaktionen: SeltenFliegerHH

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Noch ein Gedanke:
Wenn Ryanair dieses Geld z.B. am Gate eines deutschen Flughafen verlangen würde, dann halten die Contract Agents dem Fluggast i.d.R. ein POS-Gerät (Kartenzahlungs-Terminal) unter die Nase. In Deutschland ist es aber so, dass Schulden eben mit Bargeld schuldbefreiend gezahlt werden dürfen. Da ändert auch das GEZ-Urteil nichts dran. Wenn der Fluggast jetzt nachweisbar Bargeld anbietet, aber der Contract Agent das ablehnt und ferner den IDB umsetzt, dann hat Ryanair 0,0001% Chancen hier eine Ausgleichszahlung gerichtlich in Deutschland abzuwehren - SELBST wenn Ryanair bei allen anderen Rechtsfragen (u.a. Aufrechnung, Forderungsstellung, etc.) obsiegen würde.
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.093
564
HAM
Das ist ein uraltes DB24 Konto in DE... kann ja rechtlich sein, dass das so geht, aber mir ist dann auch die Zeit zu "schade"/teuer, sowas hinterherzulaufen.

Mir ging's jetzt in erster Linie um das Thema "fehlende Info/Mahnung".
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
kann ja rechtlich sein, dass das so geht, aber mir ist dann auch die Zeit zu "schade"/teuer, sowas hinterherzulaufen.
Hinter was hinterlaufen? Das Inkasso wollte doch Geld von Dir - und nicht Du vom Inkasso.
Die hättest einfach nur die Hauptforderung (Abo-Monatskarten) zahlen müssen und den Rest (EUR 150) aussitzen müssen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.925
2.563
ZRH
Noch ein Gedanke:
Wenn Ryanair dieses Geld z.B. am Gate eines deutschen Flughafen verlangen würde, dann halten die Contract Agents dem Fluggast i.d.R. ein POS-Gerät (Kartenzahlungs-Terminal) unter die Nase. In Deutschland ist es aber so, dass Schulden eben mit Bargeld schuldbefreiend gezahlt werden dürfen. Da ändert auch das GEZ-Urteil nichts dran. Wenn der Fluggast jetzt nachweisbar Bargeld anbietet, aber der Contract Agent das ablehnt und ferner den IDB umsetzt, dann hat Ryanair 0,0001% Chancen hier eine Ausgleichszahlung gerichtlich in Deutschland abzuwehren - SELBST wenn Ryanair bei allen anderen Rechtsfragen (u.a. Aufrechnung, Forderungsstellung, etc.) obsiegen würde.
Ich könnte mir vorstellen, dass es den einen oder anderen Pax gibt (mich wiederum eingeschlossen), der in Pandemiezeiten nicht mehr unbedingt mit viel Bargeld herumläuft. Und der Nachweis erbringen dürfte auch nicht gerade einfach sein, wenn du nicht die Bargeldbestände auf den Tisch legst oder z.B. Flughafen ATM Quittung vorlegen kannst.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Ich könnte mir vorstellen, dass es den einen oder anderen Pax gibt (mich wiederum eingeschlossen), der in Pandemiezeiten nicht mehr unbedingt mit viel Bargeld herumläuft. Und der Nachweis erbringen dürfte auch nicht gerade einfach sein, wenn du nicht die Bargeldbestände auf den Tisch legst oder z.B. Flughafen ATM Quittung vorlegen kannst.
Du meinst den Nachweis, dass der Contract Agent die Annahme von Bargeld abgelehnt hat?
Viele (gerade ältere und "einmal im Jahr in Urlaub-Flieger") nehmen i.d.R. viel Bargeld noch mit.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.925
2.563
ZRH
och, wenn man es schon von Beginn an drauf anlegt, ist 'zufaellig' ein Zeuge dabei...
Klar. Nur musst Du es dafür vorher wissen, dass FR bei Dir am Gate noch zusätzlich einkassieren will. Sonst ist „zufällig“ eben kein Zeuge dabei. Vorwarnungen seitens FR scheint es ja eben gerade nicht gegeben zu haben.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.479
3.876
Noch ein Gedanke:
Wenn Ryanair dieses Geld z.B. am Gate eines deutschen Flughafen verlangen würde, dann halten die Contract Agents dem Fluggast i.d.R. ein POS-Gerät (Kartenzahlungs-Terminal) unter die Nase. In Deutschland ist es aber so, dass Schulden eben mit Bargeld schuldbefreiend gezahlt werden dürfen. Da ändert auch das GEZ-Urteil nichts dran. Wenn der Fluggast jetzt nachweisbar Bargeld anbietet, aber der Contract Agent das ablehnt und ferner den IDB umsetzt, dann hat Ryanair 0,0001% Chancen hier eine Ausgleichszahlung gerichtlich in Deutschland abzuwehren - SELBST wenn Ryanair bei allen anderen Rechtsfragen (u.a. Aufrechnung, Forderungsstellung, etc.) obsiegen würde.

Wenn Ryanair das in Deutschland probieren würde, hätten sie sowieso keine Chance, weil sie hier im Linienverkehr eine Beförderungspflicht haben
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.093
564
HAM
Die hättest einfach nur die Hauptforderung (Abo-Monatskarten) zahlen müssen und den Rest (EUR 150) aussitzen müssen.
Auch wenn die Forderung schon "verkauft" war? War mir so nicht bewusst, das war das bisher erste und einzige Mal, dass ich mich privat mit Inkasso "rumschlagen" musste.
Als Glaeubiger (Firma) ging das schon anders, man bekommt mit dem Verkauf direkt das Geld und hat dann nix mehr damit "am Hut".

So war es 30min Telefonat, ganzen Raff danach ueberwiesen - Lebbe geht weiter. Ich verbuche das damit als Lehrgeld und danke fuer die Info, sollte mir das je nochmal passieren.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Auch wenn die Forderung schon "verkauft" war? War mir so nicht bewusst, das war das bisher erste und einzige Mal, dass ich mich privat mit Inkasso "rumschlagen" musste.
Wenn ein Gläubiger eine Forderung an ein Inkassounternehmen "verkauft", dann fordert dieses Inkassounternehmen die Forderung im eigenen Namen.
Dabei sind eigene "Inkassokosten" natürlich nicht mehr gerichtlich durchsetzbar, da das Inkasso als direkter Gläubiger auftritt und die Kosten (sich selbst zu beauftragen) nicht erstattungsfähig sind.

So war es 30min Telefonat,
Als vermeintlicher Schuldner telefoniert man nicht mit Inkassounternehmen, da das Inkasso am Telefon viel "Müll" erzählt. Die Gegenseite ist psychologisch geschult.

ganzen Raff danach ueberwiesen - Lebbe geht weiter. Ich verbuche das damit als Lehrgeld

Und das Telefonat vom Inkasso war damit aus deren Sicht erfolgreich. Der Schuldner will den Kram erledigt haben und zahlt Alles, um weiteren Stress zu vermeiden.

Darf ich mit Dir mal 30 Minuten telefonieren? Da kann ich leicht EUR 150 bei Dir verdienen.

 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Wer ist MOL?

mal grundsätzlich: alles was mir eine Airlines als Voraussetzung für die Mitnahme berechnet (Schulden aus unberechtigter CC-chargeback, Strafe für 2kg zu schweres Gepäck), mit deren Bezahlung ich aber nicht einverstanden wäre, würde ich per CC vor Ort ohne Murren bezahlen und umgehend ein neues Chargeback machen!
 
Zuletzt bearbeitet: