Mwst Rückerstattung?

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Wenn ein Nicht EU Bürger von Deutschland aus zurück in sein Heimatland fliegt, kann er sich soweit ich das verstanden habe, die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen. Wie kann der Zoll da kontrollieren, dass kein Wohnsitz innerhalb Europas vorliegt?
Und findet die Rückerstattung immer am letzten Flughafen statt den der Fluggast innerhalb Europas benutzt? Also bei einem Flug Bremen Paris Tokyo dann in Paris? Zumindest habe ich an kleineren Flughäfen noch nie Schilder für die Rückerstattung gesehen. Dann müsste man den Koffer in Paris wieder abholen, zum Zoll und neu aufgeben?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Dann könnte man den Koffer doch aber theoretisch in Paris abholen. So bleiben die Sachen in Europa ohne das sie versteuert sind? Geht ja auch nicht.
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Wenn ein Nicht EU Bürger von Deutschland aus zurück in sein Heimatland fliegt, kann er sich soweit ich das verstanden habe, die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen.
Fast. Wenn jemand, der keinen Wohnsitz in der EU hat, aus der EU ausreist ...

Wie kann der Zoll da kontrollieren, dass kein Wohnsitz innerhalb Europas vorliegt?
z. B. über den Eintrag des ausländischen Wohnsitzes im Reisepass.

Und findet die Rückerstattung immer am letzten Flughafen statt den der Fluggast innerhalb Europas benutzt? Also bei einem Flug Bremen Paris Tokyo dann in Paris? Zumindest habe ich an kleineren Flughäfen noch nie Schilder für die Rückerstattung gesehen. Dann müsste man den Koffer in Paris wieder abholen, zum Zoll und neu aufgeben?
Der Zoll muss zunächst einmal nur die Ausfuhr der Waren aus der EU bestätigen. Für im Handgepäck mitgeführte Waren wird er das wohl auch nur tun, wenn der Flug direkt aus der EU rausgeht. In deinem Beispiel müsstest Du wohl in Paris zum Zoll. Durchgechecktes Gepäck mit Umsteigen innerhalb der EU hatte ich noch nicht, keine Ahnung, ob das funktioniert.
Wenn Du Deinen Einkauf mit einem Global Blue Formular gemacht hast und dann zufälligerweise ein Global Blue-Schalter direkt neben dem Flughafen-Zoll ist, kriegst Du dort gleich dein Geld zurück (Vorsicht Falle - bei Einkauf mit Kreditkarte können die auch auf die KK das auszuzahlende Guthaben zurückgebuchen, da droht Meilenverlust ;)).
Dass muss aber nicht am Flughafen passieren, alternativ kann man das Global Blue-Formular auch später von zu Hause aus einsenden oder, z. B. in CH bei einigen Auszahlungsstellen (SBB Change) vorlegen und auszahlen lassen.
Vorteil - recht einfach. Nachteil - Global Blue nimmt Gebühren, es gibt also nicht den vollen MWSt-Satz zurück.

Alternative ist die direkte Erstattung der MWSt durch den Händler. Das macht aber auch nicht jeder, und Du musst die Zollgestempelte Rechnung mit irgendeinem wirren Formular beim Händler wieder vorlegen und bekommst dann von diesem direkt Dein Geld zurück.
Vorteil - Volle Erstattung. Nachteil - wenig Akzeptanz, kompliziert.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
z. B. über den Eintrag des ausländischen Wohnsitzes im Reisepass.

Wenn da dann keiner drin steht wirds schwierig? Da ist nur ein Jahresvisum für den Schengen Raum drin.
Also gibts an jedem noch so kleinem Flughafen eine Zollstelle bei der man die Steuer wiederbekommen kann?
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Wenn da dann keiner drin steht wirds schwierig? Da ist nur ein Jahresvisum für den Schengen Raum drin.
Also gibts an jedem noch so kleinem Flughafen eine Zollstelle bei der man die Steuer wiederbekommen kann?

Die Steuer gibt's nich an der Zollstelle zurück; diese bestätigt lediglich die Ausfuhr. Die Vorlage eines Nicht-EU-Passes ohne Eintragung eines Wohnortes in der EU genügt
in aller Regel als Nachweis! Hingegen habe ich in Stockholm schon erlebt, dass mein deutscher Reisepass mit Eintragung eines Wohnorts in der Schweiz nicht akzeptiert wurde!
Die Handhabe ist überall verschieden... In TXL beispielsweise stempelt Dir der Zoll die Quittungen erst eine Stunde vor Abflug ab, weil es dann angeblich wahrscheinlicher sei, dass man die Ware auch tatsächlich ausführt... In VIE schickt der Zoll bei grossen Summen eine Kopie der Quittung samt Personenbeschreibung nach ZRH, damit einen der Zoll dort rausfischen kann, wenn man durch den grünen Ausgang geht... Will sagen: Du bist einer gewissen Behördenwillkür unterworfen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
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STR-MVD

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
1.459
143
UTH/MVD/STR
Wenn da dann keiner drin steht wirds schwierig? Da ist nur ein Jahresvisum für den Schengen Raum drin.

Das VISUM hat nichts mit dem Wohnsitz zu tun. Du kannst ja dennoch Deinen ständigen (Steuerlichen) Wohnsitz woanders haben.
Beim deutschen RP steht das auf Seite 1 unter Nr. 11 : Wohnort. Ich denke das sollte bei allen Reisepässen so ähnlich aussehen. Dieser angegebene Wohnort ist ausschlaggebend für die MwSt Rückerstattung.

Also gibts an jedem noch so kleinem Flughafen eine Zollstelle bei der man die Steuer wiederbekommen kann?

Naja, ich vermute mal dass nur Flughäfen mit Internationalen Abflügen über eine Zollstelle verfügen.
Der Zoll am letzten Flughafen in der EU bevor es ins Ausland geht stempelt dann das Ausfuhrformular ab. Es gibt aber Ausnahmen wie z.B. Oslo!
Bei einem Flug z.B. FRA-OSL-irgendwonichtEU sollte man das Ausfuhrformular beim Zoll in FRA abstempeln lassen!
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Das VISUM hat nichts mit dem Wohnsitz zu tun. Du kannst ja dennoch Deinen ständigen (Steuerlichen) Wohnsitz woanders haben.
Beim deutschen RP steht das auf Seite 1 unter Nr. 11 : Wohnort. Ich denke das sollte bei allen Reisepässen so ähnlich aussehen. Dieser angegebene Wohnort ist ausschlaggebend für die MwSt Rückerstattung.

Wie gesagt, ich hatte schon gelegentlich Diskussionen mit deutschem Pass und diesem Wohnsitzeintrag! Mit Schweizer Pass hat man übrigens auch kein Problem wenn man in der EU wohnt; da steht nämlich kein Wohnort drin :D
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
9
CPT
In meinem oesterreichischen Pass ist kein Wohnsitz eingetragen, trotzdem gibt es da keine Schwierigkeiten mit dem Zoll. Manchmal fragen sie nach, ob ich auch keinen Zweit-Wohnsitz innerhalb der EU haette.

Ansonsten ist die Regel ganz einfach. Die Rechnungen fuer Waren, die im durchgecheckten Gepaeck sind, werden bereits am Abflughafen abgestempelt. Fuer Waren im Handgepaeck werden die Rechnungen erst am letzten Flughafen innerhalb der EU abgestempelt und auch erst im Transferbereich. Stichprobenartig wird die Existenz der Waren im Gepaeck geprueft, ist aber abhaengig vom Flughafen, VIE ist meiner Erfahrung nach recht lasch in der Hinsicht, Muenchen zum Beispiel will alles sehen, wenn der Warenwert eine gewisse Grenze uebersteigt.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Es geht auch ohne das der auslaendische Wohnsitz eingetragen ist. Im Regelfall hat man eine Aufenthaltserlaubnis vom Wohnort im Ausland "Green Card". Die reicht als Nachweis aus. Manchmal gibts ein Anschiss vom Zoll, wenn der Wohnort nicht im Pass eingetragen ist (offiziell eine Ordnungswiderigkeit), aber die notwendigen Stempel auf die Zollpapiere gibts dann doch.

Die Zollschalter um die Ausfuhrpapiere abzustempeln gibts es fast an jedem deutschen Flughafen. Allerdings gibts die besagten Schalter der Tax-Free Dienstleister nicht ueberall, man kann aber die abgestempelten Quittungen aber auch per Post an die entsprechenden Dienstleister verschicken und bekommt sein Geld via Kreditkarte zureuck.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Du kannst alles wunderbar hier nachlesen:

Zoll online - Tax free einkaufen

Wichtig, der Verkäufer muss die entsprechenden Unterlagen ausfüllen, erstattet dir dieser doch in letzter Konsequenz die Steuer.


......ich würde das nicht machen.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Es geht auch ohne das der auslaendische Wohnsitz eingetragen ist. Im Regelfall hat man eine Aufenthaltserlaubnis vom Wohnort im Ausland "Green Card". Die reicht als Nachweis aus. Manchmal gibts ein Anschiss vom Zoll, wenn der Wohnort nicht im Pass eingetragen ist (offiziell eine Ordnungswiderigkeit), aber die notwendigen Stempel auf die Zollpapiere gibts dann doch.

Die Zollschalter um die Ausfuhrpapiere abzustempeln gibts es fast an jedem deutschen Flughafen. Allerdings gibts die besagten Schalter der Tax-Free Dienstleister nicht ueberall, man kann aber die abgestempelten Quittungen aber auch per Post an die entsprechenden Dienstleister verschicken und bekommt sein Geld via Kreditkarte zureuck.
Es ist doch keine Ordnungswidrigkeit, wenn mein Pass keine Wohnorteintragung vorsieht!
Wenn immer möglich (vor allem bei grösseren Beträgen) sollte man sich das grüne Ausfuhrformular holen und über den Händler die volle MwSt. zurückfordern. Der (leider oft nicht vermeidbare Weg) Weg über den Dienstleister (GlobalBlue etc.) frisst die Hälte der Rückerstattung auf.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
.... in CH bei einigen Auszahlungsstellen (SBB Change) vorlegen und auszahlen lassen.
Würde ich nicht empfehlen: Die SBB (und auch Global Blue in der Schweiz) zahlt dann die EUR Erstattung in CHF aus und der "Wechselkurs" ist alles andere als gut, dadurch verliert man 5%-10% im Vergleich z.B. zum Kreditkartenkurs.

Ich "reimportiere" die gestempelten Formulare immer zurück nach DE und lasse es dort in EUR auszahlen.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Es ist doch keine Ordnungswidrigkeit, wenn mein Pass keine Wohnorteintragung vorsieht!
Wenn immer möglich (vor allem bei grösseren Beträgen) sollte man sich das grüne Ausfuhrformular holen und über den Händler die volle MwSt. zurückfordern. Der (leider oft nicht vermeidbare Weg) Weg über den Dienstleister (GlobalBlue etc.) frisst die Hälte der Rückerstattung auf.

Der Weg über den Dienstleister geht auch nur wenn der Händler einen Vertrag mit diesem hat. D.h. ohne Mitarbeit des Händler klappt das ganze nicht. Und aus Händlersicht gibt es gute Gründe sich an diesem Prozedere nicht zu beteiligen.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Wenn immer möglich (vor allem bei grösseren Beträgen) sollte man sich das grüne Ausfuhrformular holen und über den Händler die volle MwSt. zurückfordern.

Leider gibt's das recht selten, wenn man nicht gerade im grenznahen Gebiet unterwegs ist. Nachfragen lohnt sich allerdings immer.

Mein kleiner Lederwaren- und Kofferhändler (ca. 1h von Frankfurt) hat letztens auf Nachfrage doch tatsächlich ein Ausfuhrformular hervorgeholt (nachdem die Chefin gerufen wurde konnte es auch ausgefüllt werden). Ergebnis: Je ein 11% und ein 19% günstigerer Rimowa Koffer, vielen Dank :)
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Es ist doch keine Ordnungswidrigkeit, wenn mein Pass keine Wohnorteintragung vorsieht!
Wenn immer möglich (vor allem bei grösseren Beträgen) sollte man sich das grüne Ausfuhrformular holen und über den Händler die volle MwSt. zurückfordern. Der (leider oft nicht vermeidbare Weg) Weg über den Dienstleister (GlobalBlue etc.) frisst die Hälte der Rückerstattung auf.

Ich rede von einem deutschen Reisepass. Im deutschen Reisepass muss der aktuelle Wohnort eingetragen sein. Falls das nicht der Fall ist ist es eine Ordnungwiderigkeit.
Ich hatte vor kurzem einen laengeren Vortrag eines (deutschen) Zoellners in FRA zu diesem Thema.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.165
1.724
KUL (bye bye HAM)
Naja, ich vermute mal dass nur Flughäfen mit Internationalen Abflügen über eine Zollstelle verfügen.
Der Zoll am letzten Flughafen in der EU bevor es ins Ausland geht stempelt dann das Ausfuhrformular ab. Es gibt aber Ausnahmen wie z.B. Oslo!
Bei einem Flug z.B. FRA-OSL-irgendwonichtEU sollte man das Ausfuhrformular beim Zoll in FRA abstempeln lassen!

Aehmm Oslo ist die Hauptstadt von Norwegen. Norwegen ist kein EU-Mitgliedstaat. Somit ist der Abflug Ex-FRA in deinem Fall das Verlassen der EU. Das Übereinkommen gemäß Schengen über betrifft nur die Visa-Regeln und nicht die Umsatzbesteuerung.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.765
2.598
PIX, BER, ZRH
Ich rede von einem deutschen Reisepass. Im deutschen Reisepass muss der aktuelle Wohnort eingetragen sein. Falls das nicht der Fall ist ist es eine Ordnungwiderigkeit.
Ich hatte vor kurzem einen laengeren Vortrag eines (deutschen) Zoellners in FRA zu diesem Thema.

Die Deppen in FRA haben mir deswegen auch schon den Stempel verweigert, sehr unangenehm dieser gesamte Flughafen, mache darum genau wie um LH einen grossen Bogen. In HAM und TXL ist dagegen alles immer easy-peasy, natürlich auch an den meisten anderen europäischen Flughäfen, solange sie nur nicht FRA heissen.
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.498
129
meistens funktioniert es nur mit Abflügen ab Non Schengen, wenn man in Frankfurt ab Schengen abfliegt ( z.b. Kanaren ) muss man den Zoll extra kommen lassen für eine Gebühr, die dann die Ausfuhr bestätigen.
 
M

Mr. Burns

Guest
Die Deppen in FRA haben mir deswegen auch schon den Stempel verweigert, sehr unangenehm dieser gesamte Flughafen, mache darum genau wie um LH einen grossen Bogen. In HAM und TXL ist dagegen alles immer easy-peasy, natürlich auch an den meisten anderen europäischen Flughäfen, solange sie nur nicht FRA heissen.


gelöscht.
 
Moderiert:

STR-MVD

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
1.459
143
UTH/MVD/STR
Aehmm Oslo ist die Hauptstadt von Norwegen. Norwegen ist kein EU-Mitgliedstaat. Somit ist der Abflug Ex-FRA in deinem Fall das Verlassen der EU. Das Übereinkommen gemäß Schengen über betrifft nur die Visa-Regeln und nicht die Umsatzbesteuerung.

Eben! Das schrieb ich ja. Es könnte aber so mancher der auffassung sein dass EU und Schengen das selbe sind. Sogar beim Zoll in FRA wollte mich einer der beiden dort nach OSL verweisen und musste sich dann von seinem Kollegen darüber belehren lassen dass ich schon richtig wäre mit meinem anliegen das ganze in FRA abstempeln zu lassen. Wenn schon die Zollbeamten nicht informiert sind ..... :rolleyes:
 

kumpel64

Erfahrenes Mitglied
29.12.2010
1.158
62
Oberpfalz (NUE)
Beim Durchlesen der Beiträge ist mir so eine Idee gekommen und hänge mich mal hier dran:

Wie ist das eigentlich mit einer evtl. MwSt.-Rückerstattung für Güter, die man von D in ein Nicht-EU-Ausland mit nimmt als Geschenk oder im Auftrag für bzw. von Nicht-EU-Ausländern bzw. Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben?

Ich gebe mal zwei Beispiele an:
1) Meine Freundin (Deutsche) hat ihren ständigen Wohnsitz im Oman. Ich will ihr z.B. Fachliteratur für Ihren Beruf mitbringen. Diese ist i.d.R. sehr teuer, so daß sich auch bei den 7 % eine gewisse Ersparnis ergibt.
2) Einem Freund in Malaysia (Nicht-EU-Bürger) will ich, weil er uns kostenlos über längere Zeit übernachten läßt, als Dankeschön einen teueren Gegenstand schenken.

In beiden Fällen wird die in D versteuerte Ware ja in eine Nicht-EU-Ausland ausgeführt und nicht mehr reimportiert.

Ich würde jetzt hypothetisch mal annehmen, daß man sich die Kassenbelege hier beim Zoll abstempeln läßt und sich im Ankunftsland auch beim Zoll die Einfuhr bestätigen läßt und ggf. die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Aber wie komme ich dann an den Differenzbetrag?

Ich möchte ausdrücklich darum bitten, jetzt nur sinnvolle Beiträge abzugeben! Es geht nicht um Steuerbetrug oder persönliche Bereicherung!!!!!