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Nochmal als Erfahrungsbericht bezogen auf meine Frage in http://www.vielfliegertreff.de/smarter-buchen/34290-nachname-auf-ticket-falsch-iata-rule-4.html#post1989434.
Falls TL;DR: die Ausgangslage war, dass das Ticket von unserem INF auf meinen Nachnamen ausgestellt wurde. Da die deutschen Botschaft/Behörden die Namenserklärung noch nicht bearbeitet hatten, wurde ein vorläufiger Reisepass/Kinderausweis auf den Geburtsnachnamen (=Nachname meiner Freundin als Mutter des Kindes) ausgestellt. Daher Abweichung Nachname Ticket vs. Nachname im Kinderausweis.
MAD-LCY: Sowohl Check-In und Boarding (erneute Passkontrolle) absolut problemlos: In MAD wurden wir nur vom IB Check-In Agent darauf hingewiesen, das der Name im Ticket zum Pass abweicht, da aber die Mutter mit selben Nachname mitreiste, kein Problem. Am Gate kein Kommentar.
LCY-MAD: Ebenfalls kein Problem. Hier wollte der BA Check-In Agent kurz die Geburtsurkunde sehen. BP von unserem INF wurde dann handschriftlich ergänzt/gestempelt und am Gate angerufen. Ebenfalls kein Problem.
Aussage sowohl von IB als auch von BA Check-In Agents war: Bei Flügen innerhalb der EU/Schengen, wenn beide Elternteile mitreisen und ein gültiger Lichtbildausweis des Kindes vorliegt (egal ob auf Nachname des Vaters oder der Mutter ausgestellt), ist der Name auf dem Ticket "egal" und kann abweichen.
Wie immer bei diesen Dingen gilt auch hier: YMMV und vermutlich gibt es keine offizielle Handlungsanweisung/(Rechts-)Vorschrift auf die man sich im Zweifelsfall berufen könnte.
Falls TL;DR: die Ausgangslage war, dass das Ticket von unserem INF auf meinen Nachnamen ausgestellt wurde. Da die deutschen Botschaft/Behörden die Namenserklärung noch nicht bearbeitet hatten, wurde ein vorläufiger Reisepass/Kinderausweis auf den Geburtsnachnamen (=Nachname meiner Freundin als Mutter des Kindes) ausgestellt. Daher Abweichung Nachname Ticket vs. Nachname im Kinderausweis.
MAD-LCY: Sowohl Check-In und Boarding (erneute Passkontrolle) absolut problemlos: In MAD wurden wir nur vom IB Check-In Agent darauf hingewiesen, das der Name im Ticket zum Pass abweicht, da aber die Mutter mit selben Nachname mitreiste, kein Problem. Am Gate kein Kommentar.
LCY-MAD: Ebenfalls kein Problem. Hier wollte der BA Check-In Agent kurz die Geburtsurkunde sehen. BP von unserem INF wurde dann handschriftlich ergänzt/gestempelt und am Gate angerufen. Ebenfalls kein Problem.
Aussage sowohl von IB als auch von BA Check-In Agents war: Bei Flügen innerhalb der EU/Schengen, wenn beide Elternteile mitreisen und ein gültiger Lichtbildausweis des Kindes vorliegt (egal ob auf Nachname des Vaters oder der Mutter ausgestellt), ist der Name auf dem Ticket "egal" und kann abweichen.
Wie immer bei diesen Dingen gilt auch hier: YMMV und vermutlich gibt es keine offizielle Handlungsanweisung/(Rechts-)Vorschrift auf die man sich im Zweifelsfall berufen könnte.