Nacktscanner - Getestet und für gut empfunden, und ihr?

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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
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Ich behaupte mal rechtlich sieht es so aus, dass du garnicht "gezwungen" wirst. Du trittst den Flug an und stimmst somit vermutlich den erforderlichen Sicherheitsverfahren zu. Somit könnte es zumindest für den Staat aussehen.
Aber ich denke es wird immer die Alternative der Körperuntersuchung geben - von daher...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Hier werden schon wieder Technologien durcheinandergewürfelt. In den USA kommen AFAIK ausschließlich Backscatter-Scanner mit Röntgenstrahlen zum Einsatz. Die ist ionisierend. Und damit ungesund und zu vermeiden.
ein problem sehe ich auch darin dass es einen wildwuchs an unterschiedlichen geräten geben wird und da werden immer irgendwo auch gefährliche stehen (in ländern in denen man menschenrechte, bzw menschenwürde nicht so ernst nimmt wie zb in usa, china,...) und woher soll man die information beziehen wer uns wann und wo mit was bestrahlt?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Ich behaupte mal rechtlich sieht es so aus, dass du garnicht "gezwungen" wirst. Du trittst den Flug an und stimmst somit vermutlich den erforderlichen Sicherheitsverfahren zu. Somit könnte es zumindest für den Staat aussehen.
Aber ich denke es wird immer die Alternative der Körperuntersuchung geben - von daher...

Ich bin kein Jurist, aber so einfach ist es nicht. Bei dem Einsatz von Technologien die Krankheiten auslösen können, kommt der Verursacher nicht mit einer solch einfachen Regelung davon. Da zumindest in Deutschland der Staat auch ein Fürsorgepflicht für seine Bürger hat (deswegen gibt es ja die gesamte Sozialgesetzgebung um nur ein Beispiel zu nennen) wird der deutsche Staat bei entsprechenden Prozessen im Zweifelsfall sogar in die Beweispflicht kommen, dass die von ihm eingesetzte Technologie vollkommen unbedenklich war oder aber die Risiken des Einsatzes durch den Nutzen gerechtfertigt werden. Dies sollte allerdings schwierig werden, da der deutsche Staat sicherlich nicht den Nachweis antreten kann wie vielen deutschen Staatsbürger durch den Einsatz der Scanner das Leben oder die körperliche Unversehrtheit gerettet worden ist.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Ach so. Was hättest Du denn gerne?
Meine Meinung zu diesem Thema steht in meinen Posts dieses Threads.
Ich finde es leider wenig beruhigend wenn der Befürworter dieser Technologie Studien anführt, die seinem Gusto entsprechen.
Ich hätte gerne eine unabhängige Langzeitstudie.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Meine Meinung zu diesem Thema steht in meinen Posts dieses Threads.
Ich finde es leider wenig beruhigend wenn der Befürworter dieser Technologie Studien anführt, die seinem Gusto entsprechen.
Ich hätte gerne eine unabhängige Langzeitstudie.

Ich kann Dir da nur zustimmen. Es gibt genügend Technologien der 60ziger die belegen, dass man zum damaligen Zeitpunkt das Risiko noch nicht abschätzen konnte. Gleiches trifft auf die Terahertztechnologie zu. Es kann heute einfach niemand mit Sicherheit sagen das diese keine schädigende Wirkung hat.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Meine Meinung zu diesem Thema steht in meinen Posts dieses Threads.
Ich finde es leider wenig beruhigend wenn der Befürworter dieser Technologie Studien anführt, die seinem Gusto entsprechen.
Ich hätte gerne eine unabhängige Langzeitstudie.
rauchen ist gesund!

gezeichnet, dr. marboro
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
43
Niederrhein
Bezüglich des "bald wissens":
Tja, die Bundeswehr muss ihren früheren Radar-operatorn nun auch die Krebsbehandlung bezahlen.

Wobei ich ehrlich sagen muss, dass man um die Schädlichkeit des damaligen Verhaltens wissen konnte. Es war den Verantwortlichen schlichtweg egal.

In allen anderen Bereichen sind die jetzigen Erkenntnisse unterschiedlich weit fortgeschritten. Allerdings sind einige Dinge heute ziemlich gut erforscht.

Darunter z.B. die Tatsache, dass die Energie der Strahlung einer der Hauptfaktoren für Auswirkungen auf Körperzellen ist. Dann kommen noch Dinge wie Dosisleistung, Dauer der Exposition und Entfernung von einer potenziellen Quelle ins Spiel. Wichtig ist natürlich auch die Art der Strahlung (Röntgen, EM, Ionisierende S.)

Den Vielflieger, der jährlich hunderte Stunden im Flugzeug verbringt und dabei einer deutlich höheren Strahlenbelastung ausgesetzt ist als jede Röntgenassistentin im Krankenhaus, sollte ein bisschen Teraherzstrahlung (die entweder passiv gemessen wird, oder mit sehr geringer Energie aktiv emitiert wird) ziemlich kalt lassen.

Wer an dem Thema interessiert ist und sich z.B. auch über Mobilfunkstrahlung & Co. sowie angeblich "elektrosensible" Menschen, Elektrosmog, usw. informieren möchte, dem kann ich gerne ein paar ganz interessante Links zukommen lassen.

Gruss

S.
 
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flys

Erfahrenes Mitglied
14.12.2009
1.261
1
Meine Meinung zu diesem Thema steht in meinen Posts dieses Threads.
Ich finde es leider wenig beruhigend wenn der Befürworter dieser Technologie Studien anführt, die seinem Gusto entsprechen.
Ich hätte gerne eine unabhängige Langzeitstudie.

In dem CBS-Text ging es wohl um Roentgenscanner. Bzgl. der gesundheitlichen Auswirkungen von Roentgenstrahlung gibt es 40-jaehrige Erfahrung. Warum gerade die Roentgenstrahlung der Scanner, im Gegensatz zum Rest der natuerlichen und kuenstlichen Roentgenstrahlung, nicht in dieses Raster fallen soll, entzieht sich meinem Verstaendnis.

Du wuerdest ja auch nicht verlangen, jede Mobilfunktechnologie oder gar jedes neue Handy einer Langzeitstudie in Bezug auf seine Wirkung zu unterziehen.
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
43
Niederrhein
Ich kann Dir da nur zustimmen. Es gibt genügend Technologien der 60ziger die belegen, dass man zum damaligen Zeitpunkt das Risiko noch nicht abschätzen konnte.

Naja. Sagen wir mal so: Es war den Leuten damals praktisch egal. Dass Strahlung ein grundsätzliches Risiko darstellt und es Kenngrößen gibt, die mit diesem Risiko korrelieren, das wußte man spätestens seit Marie Curie. Insbesondere im militärischen Bereich ist man das Risiko dann einfach mal eingegangen.

Gleiches trifft auf die Terahertztechnologie zu. Es kann heute einfach niemand mit Sicherheit sagen das diese keine schädigende Wirkung hat.

Wer ehrlich ist, der kann DAS bei keiner Risikobewertung tun. Egal, von welcher Technik wir reden. Was wir aber tun können, ist eine Beurteilung nach dem aktuellen Kenntnisstand durchzuführen. Und ich bin im Moment der Ansicht, dass es grundsätzlich keine Daten gibt, die Teraherzstrahlung mehr Gefährlichkeit zusprechen als dies bei anderen EM-Strahlungen der Fall sein würde.

Das ändert allerdings nichts an zwei Punkten, die die Sinnhaftigkeit dieser Technik für gerade diesen Zweck in Frage stellen:

  • Scheinsicherheit: Es gibt zahlreiche Kritiker, die die Technik als unsicher bezeichnen. Damit ist der Einsatzzweck als socher schon absurd.
  • Zuverlässigkeit der Betreiber: Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass manche Betreiber z.B. die Strahlungsenergie hochsetzen, um bessere Ergebnisse zu bekommen oder sonst irgendwie die Exposition der Reisenden erhöhen. Darüber hat keiner eine echte Kontrolle.

Schon diese zwei Punkte sind für mich ziemlich überzeugend, den Einsatz dieser Technik zu überdenken.

S.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
In dem CBS-Text ging es wohl um Roentgenscanner. Bzgl. der gesundheitlichen Auswirkungen von Roentgenstrahlung gibt es 40-jaehrige Erfahrung. Warum gerade die Roentgenstrahlung der Scanner, im Gegensatz zum Rest der natuerlichen und kuenstlichen Roentgenstrahlung, nicht in dieses Raster fallen soll, entzieht sich meinem Verstaendnis.

Du wuerdest ja auch nicht verlangen, jede Mobilfunktechnologie oder gar jedes neue Handy einer Langzeitstudie in Bezug auf seine Wirkung zu unterziehen.

Eben wegen der langen Erfahrung mit Röntgenstrahlen sind diese Scanner in Deutschland ja auch nicht zugelassen.
 

flys

Erfahrenes Mitglied
14.12.2009
1.261
1
Eben wegen der langen Erfahrung mit Röntgenstrahlen sind diese Scanner in Deutschland ja auch nicht zugelassen.

Wobei mir nicht klar ist, ob das an der tatsaechlichen Gefaehrlichkeit der eingesetzten Roentgenstrahlung liegt -- die ja bei normalem Einsatz anscheinend weit unterhalb der Grenze der natuerlichen Strahlung liegt -- oder an den z.T. wohl diffusen Aengsten, die in Teilen der Bevoelkerung mit Roentgenstrahlung verbunden werden.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Wobei mir nicht klar ist, ob das an der tatsaechlichen Gefaehrlichkeit der eingesetzten Roentgenstrahlung liegt -- die ja bei normalem Einsatz anscheinend weit unterhalb der Grenze der natuerlichen Strahlung liegt -- oder an den z.T. wohl diffusen Aengsten, die in Teilen der Bevoelkerung mit Roentgenstrahlung verbunden werden.

Ich denke die Gesetzeslage ist in Deutschland recht eindeutig nach der Röntgenverordnung. Für den Betrieb müsste der Bund wohl die Strahlenexposition eines jeden Flugpassagiers dokumentieren. Vollkommen fraglich wäre ob Vielflieger den Angestellten gleichgestellt werden und mit einem Dosimeter ausgestattet werden müssten um die tatsächliche Strahlenbelastung zu ermitteln.

§ 2a Rechtfertigung

(1) Neue Arten von Tätigkeiten, mit denen Strahlenexpositionen von Mensch und Umwelt verbunden sein können, müssen unter Abwägung ihres wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber der möglicherweise von ihnen ausgehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechtfertigt sein. Die Rechtfertigung bestehender Arten von Tätigkeiten kann überprüft werden, sobald wesentliche neue Erkenntnisse über den Nutzen oder die Auswirkungen der Tätigkeit vorliegen.
(2) Medizinische Strahlenexpositionen im Rahmen der Heilkunde, Zahnheilkunde oder der medizinischen Forschung müssen einen hinreichenden Nutzen erbringen, wobei ihr Gesamtpotenzial an diagnostischem oder therapeutischem Nutzen einschließlich des unmittelbaren gesundheitlichen Nutzens für den Einzelnen und des Nutzens für die Gesellschaft abzuwägen ist gegenüber der von der Strahlenexposition möglicherweise verursachten Schädigung des Einzelnen.
(3) Welche Arten von Tätigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 nicht gerechtfertigt sind, wird durch gesonderte Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Atomgesetzes bestimmt.

§ 28 Aufzeichnungspflichten, Röntgenpass

(1) Es ist dafür zu sorgen, dass über jede Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen Aufzeichnungen nach Maßgabe des Satzes 2 angefertigt werden. Die Aufzeichnungen müssen enthalten:
1.
die Ergebnisse der Befragung des Patienten nach § 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1,
2.
den Zeitpunkt und die Art der Anwendung,
3.
die untersuchte Körperregion,
4.
Angaben zur rechtfertigenden Indikation nach § 23 Abs. 1 Satz 1,
5.
bei einer Untersuchung zusätzlich den erhobenen Befund,
6.
die Strahlenexposition des Patienten, soweit sie erfasst worden ist, oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben und
7.
bei einer Behandlung zusätzlich den Bestrahlungsplan nach § 27 Abs. 1 Satz 1 und das Bestrahlungsprotokoll nach § 27 Abs. 3.

§ 35 Zu überwachende Personen und Ermittlung der Körperdosis

(1) An Personen, die sich aus anderen Gründen als zu ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Untersuchung oder Behandlung im Kontrollbereich aufhalten, ist unverzüglich die Körperdosis zu ermitteln. Ist beim Aufenthalt von Personen im Kontrollbereich sichergestellt, dass im Kalenderjahr eine effektive Dosis von 1 Millisievert oder höhere Organdosen als ein Zehntel der Organdosisgrenzwerte des § 31a Abs. 2 nicht erreicht werden können, so kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 1 zulassen. Die in Satz 1 genannten Personen haben die erforderlichen Messungen zu dulden.
(2) Wer eine Anzeige nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 zu erstatten hat, hat dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht stehenden Personen in Kontrollbereichen nur beschäftigt werden, wenn jede einzelne beruflich strahlenexponierte Person im Besitz eines vollständig geführten, bei der zuständigen Behörde registrierten Strahlenpasses ist. Wenn er selbst in Kontrollbereichen tätig wird, gilt Satz 1 entsprechend. Die zuständige Behörde kann Aufzeichnungen über die Strahlenexposition, die außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung ausgestellt worden sind, als ausreichend im Sinne von Satz 1 anerkennen, wenn diese dem Strahlenpass entsprechen. Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses.
(3) Beruflich strahlenexponierten Personen nach Absatz 2 darf eine Beschäftigung im Kontrollbereich nur erlaubt werden, wenn diese den Strahlenpass nach Absatz 2 Satz 1 vorlegen und ein Dosimeter nach Absatz 4 Satz 3 tragen.
(4) Die Körperdosis ist durch Messung der Personendosis zu ermitteln. Die zuständige Behörde bestimmt Messstellen für Messungen nach Satz 1. Die Personendosis ist mit einem Dosimeter zu messen, das bei einer nach Satz 2 bestimmten Messstelle anzufordern ist. Die Anzeige dieses Dosimeters gilt als Maß für die effektive Dosis, sofern die Körperdosis für einzelne Körperteile, Organe oder Gewebe nicht genauer ermittelt worden ist. Wenn auf Grund der Messung der Personendosis oder sonstiger Tatsachen der Verdacht besteht, dass die Dosisgrenzwerte des § 31a überschritten werden, so ist die Körperdosis unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen zu ermitteln.
(5) Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition als repräsentativ geltenden Stelle der Körperoberfläche, in der Regel an der Vorderseite des Rumpfes, zu tragen. Ist vorauszusehen, dass im Kalenderjahr die Organdosis für die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel oder die Haut größer ist als 150 Millisievert oder die Organdosis der Augenlinse größer ist als 45 Millisievert, so ist die Personendosis durch weitere Dosimeter auch an diesen Körperteilen festzustellen.
(6) Der zu überwachenden Person ist auf ihr Verlangen ein Dosimeter zur Verfügung zu stellen, mit dem die Personendosis jederzeit festgestellt werden kann. Sobald eine Frau ihren Arbeitgeber darüber informiert hat, dass sie schwanger ist, ist ihre berufliche Strahlenexposition arbeitswöchentlich zu ermitteln und ihr mitzuteilen.
(7) Die Dosimeter nach Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 sind der Messstelle jeweils nach Ablauf eines Monats unverzüglich einzureichen; hierbei sind die jeweiligen Personendaten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht), bei Strahlenpassinhabern nach Absatz 2 Satz 1 und 2 die Registriernummer des Strahlenpasses sowie die Beschäftigungsmerkmale und die Expositionsverhältnisse mitzuteilen. Die zuständige Behörde kann
1.
gestatten, dass Dosimeter in Zeitabständen bis zu sechs Monaten der Messstelle einzureichen sind, oder
2.
anordnen, dass die Dosimeter der Messstelle in kürzeren als einmonatigen Zeitabständen einzureichen sind, wenn nach der Art des Betriebes der Röntgeneinrichtung oder des Störstrahlers nach § 5 Abs. 1 eine besondere Gefährdung möglich erscheint.
Die Messstelle nach Absatz 4 Satz 2 hat Personendosimeter bereitzustellen, die Personendosis festzustellen, die Messergebnisse aufzuzeichnen und demjenigen, der die Messung veranlasst hat, schriftlich mitzuteilen. Sie hat ihre Aufzeichnungen 30 Jahre lang nach der jeweiligen Feststellung aufzubewahren. Die Messstelle hat der zuständigen Behörde auf Verlangen die Ergebnisse ihrer Feststellungen einschließlich der Angaben nach Satz 1 mitzuteilen.
(8) Die zuständige Behörde kann
1.
anordnen, dass abweichend von Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 2 zur Ermittlung der Körperdosis zusätzlich oder allein die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung gemessen wird, wenn dies nach den Expositionsbedingungen erforderlich erscheint,
2.
bei unterbliebener oder fehlerhafter Messung eine Ersatzdosis festlegen sowie
3.
anordnen, dass die Personendosis nach einem anderen oder nach zwei voneinander unabhängigen Verfahren gemessen wird.
(9) Die Ergebnisse der Ermittlungen und Messungen nach den Absätzen 1 bis 6 und 8 sind unverzüglich aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren, bis die überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der jeweiligen Beschäftigung. Sie sind spätestens 95 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person zu löschen. Sie sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen oder bei einer von dieser bestimmten Stelle zu hinterlegen. § 28 Abs. 4 gilt entsprechend. Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses sind die Ermittlungsergebnisse dem neuen Arbeitgeber auf Verlangen mitzuteilen, falls weiterhin eine Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte Person ausgeübt wird. Aufzeichnungen, die infolge Beendigung der Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte Person nicht mehr benötigt werden, sind der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu übergeben. Einer beruflich strahlenexponierten Person ist auf Verlangen die im Beschäftigungsverhältnis erhaltene berufliche Strahlenexposition schriftlich mitzuteilen, sofern nicht bereits ein Strahlenpass nach Absatz 2 Satz 1 geführt wird.
(10) Die Messstellen nach Absatz 4 Satz 2 nehmen an Maßnahmen zur Qualitätssicherung teil, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durchgeführt werden.
(11) Überschreitungen der Grenzwerte nach § 31a Abs. 1 bis 4 sind der zuständigen Behörde unter Angabe der Gründe, der betroffenen Person und der ermittelten Körperdosen unverzüglich mitzuteilen. Der betroffenen Person ist unverzüglich die Körperdosis mitzuteilen.
 
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FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.464
4
Paris
Ich habe irgendwo im UK, glaub BHX oder MAN, mal freiwillig einen Nacktscanner der neuesten Generation getestet. Mir wurde alles erklärt und auch das Bild gezeigt, welches der Sicherheits-Typ dann sieht.
Hat wie ein Strichmännchen ausgesehen...
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Ich habe irgendwo im UK, glaub BHX oder MAN, mal freiwillig einen Nacktscanner der neuesten Generation getestet. Mir wurde alles erklärt und auch das Bild gezeigt, welches der Sicherheits-Typ dann sieht.
Hat wie ein Strichmännchen ausgesehen...
Und bei dem Strichmännchenscanner ist wirklich die Strahlenbelastung garantiert ungefährlich und das Strichmännchenteil erhöht auch den Gewinn an objektiver Sicherheit?
 
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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Mal kurz Off-Topic. Die Strahlung der man als Passagier ausgesetzt ist - besonders als Vielflieger, ist diese wirklich so extrem? Wie viele Piloten / Flugbegleiter leiden an Krebs in ihrer Pension? Gibt es dazu Studien? Würde mich mal interessieren, wie viel Wahrheit/Gefahr dahinter wirklich steckt.
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
43
Niederrhein
Mal kurz Off-Topic. Die Strahlung der man als Passagier ausgesetzt ist - besonders als Vielflieger, ist diese wirklich so extrem? Wie viele Piloten / Flugbegleiter leiden an Krebs in ihrer Pension? Gibt es dazu Studien? Würde mich mal interessieren, wie viel Wahrheit/Gefahr dahinter wirklich steckt.

Es gibt Grenzwerte, ab denen Flugpersonal einer entsprechenden medizinischen Kontrolle unterliegt. Die liegt AFAIK bei 1 mSv pro Jahr für Piloten. Ich habe mal ausgerechnet, dass der OW-Flug DUS-MIA (unter durchschnittlichen Bedingungen wie Flughöhe und Dauer) 89 μSv Belastung erzeugt. Das bedeutet, dass Du nach etwa 12 Flügen in den Bereich der Überwachung kommst und aus medizinischer Sicht ein erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht. (was natürlich nicht zwangsläufig eine Erkrankung bedeutet!)
Die Werte, die als Grenze angesehen werden, variieren allerdings je nach Arbeitsgebiet.

Dazu gibt es ganz sicher Studien, ich persönlich habe da aber noch nicht gezielt gesucht, weil anderes Fachgebiet.

Ich glaube persönlich nicht, dass es eine extreme Erkrankungsrate aufgrund Flugbezogener Strahlenexposition gibt. Aber es gibt diese Fälle ganz bestimmt.

Tipp:

 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Mal kurz Off-Topic. Die Strahlung der man als Passagier ausgesetzt ist - besonders als Vielflieger, ist diese wirklich so extrem? Wie viele Piloten / Flugbegleiter leiden an Krebs in ihrer Pension? Gibt es dazu Studien? Würde mich mal interessieren, wie viel Wahrheit/Gefahr dahinter wirklich steckt.

Die Frage lässt sich nicht einfach und einheitlich beantworten. Es hängt von der geflogenen Flugstrecke ab. Der Grund ist das ein Teil der Strahlung vom Erdmangnetfeld abgelenkt wird. Dieses schwankt zum einen in seiner Gesamtstärke und zum anderen gibt es Punkte, wie z. B. über den Polen wo auf Grund der Ausrichtung des Magnetfeldes die ionisierten Teilchen leichter in die Atmosphäre eindringen können. Daher sind an den Polen z. B. die Polarlichter zu sehen, da dort die Partikel des Sonnenwinds tiefer in die Atmosphäre eindringen können.
Insofern besteht auf den TATL Routen grundsätzlich erst einmal eine höhere Belastung als wenn man den Äquator passiert. Bei besonders starkem Sonnenwind sollte man sich als Schwangere also überlegen ob man auf einer Flugroute die Pole überfliegt.
 

Washington

verliebt
07.02.2010
2.535
379
53.27° N, 54.23° E
Hier in Washington DUlles werde ich auch haeufig gefragt ob ich durch den Nacktscanner gehen moechte. Der Scanner an sich dauert laenger als durch den Metalldetektor zu laufen aber da kaum jemand den Nacktscanner freiwillig nutzt ist dort fast nie schlange.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Hier in Washington DUlles werde ich auch haeufig gefragt ob ich durch den Nacktscanner gehen moechte. Der Scanner an sich dauert laenger als durch den Metalldetektor zu laufen aber da kaum jemand den Nacktscanner freiwillig nutzt ist dort fast nie schlange.

Sieht so aus als ob auch die US-Bürger ihre Zweifel an der Sicherheit dieser Technik haben.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.464
4
Paris
Und bei dem Strichmännchenscanner ist wirklich die Strahlenbelastung garantiert ungefährlich und das Strichmännchenteil erhöht auch den Gewinn an objektiver Sicherheit?

Das habe ich nicht geschrieben...

War lediglich mein Kommentar zur angeblichen Verletzung der Privatsphäre. Auch sind die Dinger wesentlich effezienter als die derzeiten Sicherheitskontrollen.
Ob du die Sicherheit mit den Körperscannern ansteigt, ist für mich eigentlich Nebensache. Hauptvorteil für mich ist, dass mit den Geräten die SiKos schneller, angenehmer und kostengünstiger durchgeführt werden können.
 
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