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Dennoch stellt sich mir die Frage, ob jemand, mit dem ich einen Vertrag über den Kauf einer Sache oder Leistung abgeschlossen habe, und dem aufgrund des gemeinsamen Vertrages 100 % Vorauszahlung zusteht, generell berechtigt ist, noch am Vertragsgegenstand Änderungen vorzunehmen, ohne dies mit mir abzustimmen, beziehungsweise mir ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen?
Selbst wenn man von möglichen Schaden einmal absieht sollte es doch offensichtlich sein, dass die versprochener Meilengutschrift ein Kaufkriterium gewesen sein kann, beispielsweise gegenüber gleichartigen Angeboten anderer Airlines. Dazu sind solche Programme schließlich da.
Wenn ich mir ein Auto in der Farbe "Kotzzkübelgelb" bestelle und bezahle, und der Hersteller ist der Meinung, diese wunderbare Farbe aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Programm zu nehmen, nachdem er diese Farbe vorher als USP beworben hat, bin ich doch an meinen Vertrag nicht mehr gebunden?
Bin ich dann wirklich gezwungen, nachzuweisen, dass die Änderung für mich eine wesentliche Änderung ist? Immerhin bin ich selbst vertragskonform.
EDIT: noch dazu, wo Flugtickets oft Tarifbestimmungen vorsehen, die kleinste Änderungen seitens des Kunden mit Normen Strafzahlungen bis zu 100 % bewerten.
Selbst wenn man von möglichen Schaden einmal absieht sollte es doch offensichtlich sein, dass die versprochener Meilengutschrift ein Kaufkriterium gewesen sein kann, beispielsweise gegenüber gleichartigen Angeboten anderer Airlines. Dazu sind solche Programme schließlich da.
Wenn ich mir ein Auto in der Farbe "Kotzzkübelgelb" bestelle und bezahle, und der Hersteller ist der Meinung, diese wunderbare Farbe aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Programm zu nehmen, nachdem er diese Farbe vorher als USP beworben hat, bin ich doch an meinen Vertrag nicht mehr gebunden?
Bin ich dann wirklich gezwungen, nachzuweisen, dass die Änderung für mich eine wesentliche Änderung ist? Immerhin bin ich selbst vertragskonform.
EDIT: noch dazu, wo Flugtickets oft Tarifbestimmungen vorsehen, die kleinste Änderungen seitens des Kunden mit Normen Strafzahlungen bis zu 100 % bewerten.
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