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Hahahahaha, ein Brüller der Satz.
Für die restlichen 20% Retouren sind also Nicht-Amazon-Kunden verantwortlich
Köstlich!![]()
Du solltest versuchen , dein Verständnis einfacher Sachverhalte zu verbessern .
Hahahahaha, ein Brüller der Satz.
Für die restlichen 20% Retouren sind also Nicht-Amazon-Kunden verantwortlich
Köstlich!![]()
Bist du der flysurfer , der hier früher als flysurfer gepostet hat ?
Banken sichern sich gegen Nichtzahler ab.
Widerrufen ist jedoch ein rechtmäßiges verhalten.
Dafür gibt es sehr enge Vorgaben, 29a BDSG. Wer sich einfach nur zurücklehnt und nicht zahtl, darf tatsachlich als schlechter Kunde geführt und auch anderen "empfohlen" werdenKlingt einleuchtend, aber dann auch wieder nicht, denn das nicht bezahlen kann ja durchaus legal sein und seinen Grund haben, während hinter systematischem Gebrauchem und Zurücksenden eine Betrugsabsicht stecken kann. Tatsächlich ist dich nur das offiziell "nicht rechtmäßig", wofür man rechtsgültig verurteilt wurde. Vorher ist es eine Streitsache, bei der die Parteien unterschiedliche Positionen einnehmen.
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Dafür gibt es sehr enge Vorgaben, 29a BDSG. Wer sich einfach nur zurücklehnt und nicht zahtl, darf tatsachlich als schlechter Kunde geführt und auch anderen "empfohlen" werden
Bist du der flysurfer , der hier früher als flysurfer gepostet hat ?
Kollege, ich finde § 29a BDSG nicht.....Aufgehoben? Schreibfehler?
In den betroffenenen Rechtsgebieten bin ich etwa so firm wie im Altrömischen Kirchenrecht. Aber auch ohne Kenntnisse glaube ich (ja, ist eine andere Fakultät), dass eine Firma sehr wohl alle Geschäftsvorfälle (Bestellungen, Umsätze, Retouren etc) eines Kunden speichern und für sich selbst auswerten darf. Oder?
Wobei es hier ja darum geht, ob man dieses Wissen bündeln und innerhalb der Branche zur Verfügung stellen kann.
Ich empfinde die Änderung als Schlag ins Gesicht des Verbrauchers.
Ja,
Nein
Ja. 28a. Passt aber eben nur zum Fall der (rechtswidrigen) Nichtzahlung.Kollege, ich finde § 29a BDSG nicht.....Aufgehoben? Schreibfehler?
soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt
Wieso ist es dann bei Banken und Versicherungen zulässig?
Klingt einleuchtend, aber dann auch wieder nicht, denn das nicht bezahlen kann ja durchaus legal sein und seinen Grund haben, während hinter systematischem Gebrauchen und Zurücksenden eine Betrugsabsicht stecken kann. Tatsächlich ist dich nur das offiziell "nicht rechtmäßig", wofür man rechtsgültig verurteilt wurde. Vorher ist es eine Streitsache, bei der die Parteien unterschiedliche Positionen einnehmen.
Banken und Versicherungen führen aber doch eher Listen von Leuten, die – ganz ohne strafrechtliches oder zivilrechtliches Urteil – etwas nicht bezahlt haben, von dem die Bank oder Versicherung glaubt, dass sie Anspruch darauf hat. Glaube ist natürlich eine eine feine Sache, aber auch Amazon kann ja glauben, dass bestimmte Kunden Ware nicht kaufen (und somit auch nicht bezahlen), sondern sich vielmehr kostenlos ausleihen möchten.![]()
Kenne mich etwas in der Szene aus. Amazon beobachtet anhand der Marketplaceverkäufe den Umsatz einzelner Händler. Läuft ein Artikel gut bestellt Amazon direkt bei dem Händler und verkauft es selbst unter ihrem Namen. Soweit so gut.Dafür wird Amazon sicherlich günstiger einkaufen können als kleinere Händler.