Neues Widerrufsrecht: Der Kunde muss Rücksendungen ab 2014 selbst bezahlen

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flysurfer

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Banken sichern sich gegen Nichtzahler ab.


Widerrufen ist jedoch ein rechtmäßiges verhalten.

Klingt einleuchtend, aber dann auch wieder nicht, denn das nicht bezahlen kann ja durchaus legal sein und seinen Grund haben, während hinter systematischem Gebrauchen und Zurücksenden eine Betrugsabsicht stecken kann. Tatsächlich ist dich nur das offiziell "nicht rechtmäßig", wofür man rechtsgültig verurteilt wurde. Vorher ist es eine Streitsache, bei der die Parteien unterschiedliche Positionen einnehmen.

Banken und Versicherungen führen aber doch eher Listen von Leuten, die – ganz ohne strafrechtliches oder zivilrechtliches Urteil – etwas nicht bezahlt haben, von dem die Bank oder Versicherung glaubt, dass sie Anspruch darauf hat. Glaube ist natürlich eine eine feine Sache, aber auch Amazon kann ja glauben, dass bestimmte Kunden Ware nicht kaufen (und somit auch nicht bezahlen), sondern sich vielmehr kostenlos ausleihen möchten. :)
 
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VFHS

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12.01.2010
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An allen wunderbaren Eigenheiten des Internets und der spontan Käufer via I phone nach dem dritten Glas Wein, hat sich lediglich die Userstruktur etwas geändert, dass Käuferverhalten zu Zeiten des Otto-Kataloges, welcher auch im Regen Hochkant vor der Haustür stand, keinesfalls. Meistens wird von diesen Risiko behafteten Versandhändlern eine schöne Marge (inkl. Risiko) etc. auf die Hersteller abgewälzt.

Käufe über alle Möglichkeiten einer Vorkasse wurden bei einigen insofern abgeschafft, dass Käufe auf Rechnung vorerst einen Erfolg für einige Portale erwirkten. Einige Lieferanten waren/sind von diesen virtuell erzeugten Stückzahlen so verblendet, dass diese auch traditionelle/selektive Vertriebswege vernachlässigen.
 
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kexbox

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Neuss
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Klingt einleuchtend, aber dann auch wieder nicht, denn das nicht bezahlen kann ja durchaus legal sein und seinen Grund haben, während hinter systematischem Gebrauchem und Zurücksenden eine Betrugsabsicht stecken kann. Tatsächlich ist dich nur das offiziell "nicht rechtmäßig", wofür man rechtsgültig verurteilt wurde. Vorher ist es eine Streitsache, bei der die Parteien unterschiedliche Positionen einnehmen.
)
Dafür gibt es sehr enge Vorgaben, 29a BDSG. Wer sich einfach nur zurücklehnt und nicht zahtl, darf tatsachlich als schlechter Kunde geführt und auch anderen "empfohlen" werden
 
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flysurfer

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Interessant. Und wer einfach alles kostenlos benutzt und dann wieder (unfrei) zurückschickt, darf nicht als schlechter Kunde geführt oder zumindest nicht "empfohlen" werden.

Hängt das auch von der Branche ab? Dürfen Banken und Versicherungen ihre sich einfach zurücklehnenden Nichtzahler bündeln und abgleichen, Ärzte, Einzelhandel, Vermieter oder Airlines aber nicht? Wäre ein weiterer Beleg dafür, wer in diesem Land wirklich das Sagen hat.
 
F

feb

Guest
Dafür gibt es sehr enge Vorgaben, 29a BDSG. Wer sich einfach nur zurücklehnt und nicht zahtl, darf tatsachlich als schlechter Kunde geführt und auch anderen "empfohlen" werden

Kollege, ich finde § 29a BDSG nicht.....Aufgehoben? Schreibfehler?

In den betroffenenen Rechtsgebieten bin ich etwa so firm wie im Altrömischen Kirchenrecht. Aber auch ohne Kenntnisse glaube ich (ja, ist eine andere Fakultät :eek:), dass eine Firma sehr wohl alle Geschäftsvorfälle (Bestellungen, Umsätze, Retouren etc) eines Kunden speichern und für sich selbst auswerten darf. Oder?
 

flysurfer

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Kollege, ich finde § 29a BDSG nicht.....Aufgehoben? Schreibfehler?

In den betroffenenen Rechtsgebieten bin ich etwa so firm wie im Altrömischen Kirchenrecht. Aber auch ohne Kenntnisse glaube ich (ja, ist eine andere Fakultät :eek:), dass eine Firma sehr wohl alle Geschäftsvorfälle (Bestellungen, Umsätze, Retouren etc) eines Kunden speichern und für sich selbst auswerten darf. Oder?

Wobei es hier ja darum geht, ob man dieses Wissen bündeln und innerhalb der Branche zur Verfügung stellen kann. Als Vermieter würde es mich ja durchaus interessieren, ob ein neuer Mieter seine früheren Mietwohnungen zwar bewohnt und demoliert, die Miete jedoch nicht oder nur selten/teilweise bezahlt hat. Als Schönheitschirurg fände ich es interessant zu erfahren, dass mein neuer Patient, der sich für viel Geld rundum erneuern lassen möchte, seine Zähne beim Zahnarzt zwar für 20.000 Euro aufwändig sanieren, den Kollegen jedoch über die Anzahlung hinaus auf allen Kosten sitzen ließ. Umso erstaunlicher, dass ein solcher Informationsaustausch über Branchenverbände (Vermieterbund, Ärzteverband usw.) offenbar "böse" und "verboten" ist, Banken und Versicherungen hingegen gemeinsame "schwarze Listen" führen dürfen, in denen sicherlich auch viele Unschuldige gebrandmarkt werden – und zwar mit drastischeren Folgen als wenn mich große Versandhändler plötzlich nicht mehr als Kunden haben möchten.
 
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somkiat

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30.05.2013
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Ich empfinde die Änderung als Schlag ins Gesicht des Verbrauchers.

Ja,
Nein

Ebenso wie die Ausführungen des lieben Vorumsbruders feb ein Schlag ins Gesicht all derjenigen empfunden werden muß , die ihr Dasein an rationalen Gesichtspunkten zu orientieren versuchen und nicht an dahergelabertem Sperrmüll . Im Einzelnen :

" Deshalb bedarf es nicht des Korrektivs der generellen Kostentragung von Retouren zu Lasten des Verbrauchers. "
Weil die vorher von der Caritas getragen wurden oder von wem ?

" Korrektivs der generellen Kostentragung "
Das Ding muß ich mir noch mal auf der Zunge zergehen lassen , buoah . Ist das dasselbe wie Pulver nach Griechenland schicken ? DAS KORREKTIV DER GENERELLEN KOSTENTRAGUNG , buoah .

Erfolgreiche und gute Versender - die sind freilich in der Minderzahl - werden ohnehin bei Ihrer jetzigen Praxis bleiben und haben dies auch schon kommuniziert.

Poster feb wird uns in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit das Zahlenwerk zur verfügung stellen , auf Grund dessen er ausgerechnet hat , daß es sich bei den guten Versendern um die Minderzahl ( von wie vielen insgesamt ? ) handelt und inwieweit diese auch noch erfolgreich sind . Da es sich bei den Internetversendern in hohem Maße um nicht publizierungpflichtige Personengesellschaften handelt wird Poster feb eventuell auch das Geheimnis lüften wie er an deren Erfolgsrechnung gelangt ist . Und wie diese überhaupt so kommunizieren .

" Durch die Gesetzesänderung profitiert die breite Mehrzahl der mediokren Versender, die sich einfach erhoffen, dass das mittelmäßige Produkt im Wert von 20 EUR wegen der Retourekosten eben doch zähneknirschend behalten wird. "

Schon wieder eine Zahl , allerdings nun die Mehrzahl und zwar eine breite . Und die erhofft sich was , und zwar dieses :
Daß nach Versand eines minderwertigen Artikels der Verbraucher wegen 6 € Rückversand davon absieht , 20 € Kaufpreis zu retten . Und zwar zähneknirschend . Warum , Vorumsbruder feb , soll er denn da überhaupt mit den Zähnen knirschen ?

Und was , Vorumsbruder feb , ist denn ein mediokrer Versender und wie erkennt man den ?
 

kexbox

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04.02.2010
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Neuss
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Kollege, ich finde § 29a BDSG nicht.....Aufgehoben? Schreibfehler?
Ja. 28a. Passt aber eben nur zum Fall der (rechtswidrigen) Nichtzahlung.

Ob Du das selbst pro Kunde AUSWERTEN und zukünftig berücksichtigen darfst, muss man wohl unter 28 I Nr. 2 BDSG prüfen, eine wirksame EInwilligung diesbzgl. habe ich noch keinem Händler erteilt.

soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt


Ein berechtigtes Interesse finde ich schon etwas schwierig, da es ja ein zulässiges Verhalten ist. Da käme man wohl noch drüber hinweg, die überw. schutzwürdigen Betroffeneninteressen wären dann die nächste Hürde. Faktisch würde man so ja den Verbrauchern das Widerrufsrecht "erschweren".

Die Weitergabe an Dritte, quasi ein Widerrufs-Score, ist m.m.N. unzulässig, da man über "zulässiges" Verhalten Aufzeichnungen fertigt.

Überspitztes Beispiel: Das ist so, als würde man eine Nach-dem-Klo-Händewasch-Datenbank eröffnen. Jeder Unternehmer kann dann abfragen, ob FEB sich immer schön die Hände wäscht. Dann wird dir nicht mehr die Hand gegeben. Und vielleicht findest Du auch keinen Job mehr, weil niemand einen unreinlichen Mitarbeiter haben möchte.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Klingt einleuchtend, aber dann auch wieder nicht, denn das nicht bezahlen kann ja durchaus legal sein und seinen Grund haben, während hinter systematischem Gebrauchen und Zurücksenden eine Betrugsabsicht stecken kann. Tatsächlich ist dich nur das offiziell "nicht rechtmäßig", wofür man rechtsgültig verurteilt wurde. Vorher ist es eine Streitsache, bei der die Parteien unterschiedliche Positionen einnehmen.

Banken und Versicherungen führen aber doch eher Listen von Leuten, die – ganz ohne strafrechtliches oder zivilrechtliches Urteil – etwas nicht bezahlt haben, von dem die Bank oder Versicherung glaubt, dass sie Anspruch darauf hat. Glaube ist natürlich eine eine feine Sache, aber auch Amazon kann ja glauben, dass bestimmte Kunden Ware nicht kaufen (und somit auch nicht bezahlen), sondern sich vielmehr kostenlos ausleihen möchten. :)

GDV führt Listen mit Versicherungsbetrügern und abgelehnten Anträgen.

Die Schufa nimmt negativ eigentlich nur EVs und Mahnbescheide auf.
 

TheDude666

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02.05.2012
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ARN
Dafür wird Amazon sicherlich günstiger einkaufen können als kleinere Händler.
Kenne mich etwas in der Szene aus. Amazon beobachtet anhand der Marketplaceverkäufe den Umsatz einzelner Händler. Läuft ein Artikel gut bestellt Amazon direkt bei dem Händler und verkauft es selbst unter ihrem Namen. Soweit so gut.

Blöd für den Händler ist jedoch, dass Amazon die Bedingungen vorgibt. Das heißt das Zahlungsziel bestimmen Sie, nicht der Händler. Zudem bestellt Amazon z.T. im Stundentakt auf Grund der zu erwartenden Bestellungen, d.h. morgens 5 Artikel, mittags 2 am nächsten Tag 200. Eine Mammutaufgabe für kleine und mittelständische Händler, da mehrfach am Tag Pakete rausgehen müssen. Kleinere Versandhändler zahlen für den Versand fast 40% weniger für die gleiche Versandleistung als der Endkunde, was zahlt dann erst Amazon pro Paket?