Da aus AZ432 nun AZ436 geworden ist, und ich keine Lust auf LH 1843 hatte.
Habe ich genug Zeit um mich am FCO zu langweilen.
Beim Betrug muss legitimes, wirtschaftlich geschicktes, oftmals auf einem Wissensvorsprung beruhendes Vorgehen von strafwürdigem Unrecht abgegrenzt werden.
Genau hier liegt in der Regel das Problem, denn meistens gibt doch die Auskunft der Fluggesellschaft kein strafwürdiges Unrecht her.
Aber das müsste eben dann wirklich ganz genau im Einzelfall geprüft werden, wir bräuchten also einen konkreten Fall in dem die Korrespondenz abgeglichen werden kann.
Das mit den Ordnungswidrigkeiten stimmt zwar grundsätzlich, aber gerade wenn juristische Personen zur Verantwortung gezogen können, ergibt sich das aus einer besonderen Konstellation heraus.
Wenn man die objektiven Tatbestandsmerkmale prüft, könnte man natürlich schon zum Teil von einer Verwirklichung ausgehen, wie zum Beispiel dass der Reisende von seinem Anspruch Abstand nimmt.
Aber ein einfaches, "wir zahlen nicht weil es nach unserer Sicht außergewöhnliche Umstände waren" reicht dazu eben nicht.
Wenn ich gerade ein aktuelles Beispiel hernehme das ich prüfen muss:
Der Kollege ist mit KL876 am 24.6. verspätet in AMS angekommen und hat seinen Anschluss verpasst, er hat dann wie von mir empfohlen den Anspruch über das KLM Fasttrackformular geltend gemacht, die Antwort von KLM war folgende:
"... Ich bedauere sehr von Ihren Unannehmlichkeiten zu hören und habe Ihren Fall ausgiebig überprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen in Ihrem Falle keine Kompensationszahlung im Sinne der EU-Richtlinie 261/2004 zusteht, da sich der Vorflug aufgrund einer Schließung des Pakistanischen Luftraums verspätete. Ereignisse dieser Art sind nicht vorhersehbar und liegen leider weder in unseren Einflussbereich noch in unseren Haftungsbereich. ...."
Jetzt ist diese Aussage aber in mehreren Punkten angreifbar, erstens die Sperrung des Luftraums war nicht unvorhersehbar, ich müsste es genauer prüfen aber ich glaube die galt schon auf unserem Flug nach/von KUL im Mai diesen Jahres.
Zweitens wird nicht erwähnt dass die hälfte der Verspätung schon beim Abflug in AMS vorhanden war.
Drittens wird nicht darauf eingegangen welche zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden um die Verspätung ab zu wenden.
Jetzt könnte man natürlich ankommen und die Meinung vertreten es soll nun der Irrtum erregt werden, weil unzureichende Angaben gemacht wurden aber wenn man wirklich eine saubere Prüfung der Tatbestandsmerkmale vornimmt wird man sehen dass es eben doch nicht reicht.
Zu einem anderen Ergebnis könnte man höchstens kommen, wenn eine ganz klar Lüge kommuniziert wird, wie z.B. der gestrige Flug von FRA nach TXL wäre wegen einem Schneesturm ausgefallen, aber bisher habe ich noch keine solche Stellungnahmen der Fluggesellschaften gesehen die so eindeutig falsch sind.
Aber auch in dieser Hinsicht bleibt dann der subjektive Tatbestand am Ende das Problem.
Nun wir haben eben ein festgelegtes Verfahren wenn sich Parteien um Forderungen streiten, warum sollten gerade Fluggesellschaften eine Sonderstellung gegenüber anderen wie z.B. Telekommunikationsdienstleister, Versandhändler usw haben?
Auch bei denen muss im Zweifelsfall ein Zivilprozess geführt werden wenn der Versandhändler sagt die Retoure sei nicht angekommen und darum wird Geld nicht erstattet.