Irgendwie scheint da etwas Bewegung in die grundsätzliche Frage zu kommen.
Justizministerin kündigt härtere Strafen für Konzerne an
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
Verstehe ich jetzt nicht. Solche Straftaten gehören entsprechend bestraft.Klar, dass das die SZ feiert. Die Wirtschaft des Landes steht kurz vor dem Abschwung und solche Ankündigungen sorgen nun für den nötigen letzten Stoß.
Das neue Gesetz würde etwa Unternehmen treffen, die im großen Stil Gammelfleisch liefern oder bei Abgaswerten betrügen.
Wenn in einem Unternehmen "die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen", dann sollten die Gerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.
Lambrecht sagte, in Zukunft werde es "nicht mehr möglich sein, dass ein Unternehmen die Verantwortung für systematische Straftaten bei Einzelnen ablädt, sondern es wird das gesamte Unternehmen in die Verantwortung genommen".
Verstehe ich jetzt nicht. Solche Straftaten gehören entsprechend bestraft.
Bei solcher Klein-Fritzchen-Diktion sollte man nicht glauben, dass die Frau Volljuristin ist.
Das steht den betroffenen Unternehmen ja frei den verursachten Schaden bei den Verursachern einzuklagen.Besser wäre es, mit strafrechtlichen Mitteln gegen die direkt Verantwortlichen vorzugehen. Dann würde es sich jeder zweimal überlegen, ob er sowas macht. Aber hohe Strafen kann man natürlich nur gegen die pösen pösen Konzerne verhängen.
konnte man beim Vorgänger und Aussenministerchen auch nicht glauben. Aber passt ja in den momentanen Trend der Gängelung von Unternehmen, harter Einschränkung der Privatautonomie oder verfassungswidriger Steuersenkungen.
Klar, dass das die SZ feiert. Die Wirtschaft des Landes steht kurz vor dem Abschwung und solche Ankündigungen sorgen nun für den nötigen letzten Stoß.
Hier bitte ich um Erläuterung dieser Behauptung.
LH verkauft zB Codeshare obwohl sie wissen, dass Sitzplatzreservierungen und Gepäckregeln manchmal nicht passen zum Nachteil der Kunden.
Dann muss der (muendige!) Kunde mal einen Blick in die AGB werfen. Nicht, dass ich es gut faende, aber in der Beziehung ist LH rechtlich auf der sicheren Seite und sauber unterwegs.
Dann muss der (muendige!) Kunde mal einen Blick in die AGB werfen. Nicht, dass ich es gut faende, aber in der Beziehung ist LH rechtlich auf der sicheren Seite und sauber unterwegs.
vorausgesetzt die AGB ist gesetzeskonform, was nicht immer der Fall ist.....
Im Falle der von vielen Fluglinien systematisch „abgewimmelten“ EU-Kompensationsansprüche sehe ich das anders.
Warum bezahlt man eigentlich ein Flugticket immer schon vollständig bevor die Leistung überhaupt erbracht wurde (Bahn- und Konzertticket ebenso, Taxi allerdings nicht)? Bei einem Kaufvertrag für eine Ware zahle ich doch oft eine Anzahlung und den Rest bei Erhalt der Ware. Ist das nur dem Mangel an Alternativen geschuldet (jede Fluggesellschaft macht das so, während ich eine Ware nie dort kaufen würde, wo ich alles im voraus bezahlen müsste), oder haben Beförderungsverträge eine besondere Stellung in unserer Rechtsordnung?
Bin nur juristischer Laie, dachte nur, der Fluggast wäre im Schadensfall in einer stäkeren Position, wenn er noch nicht alles bezahlt hätte...
Nur: Früher waren Fluggesellschaft, Bus und Bahn staatlich und die konnten nicht pleite gehen. Heue ist es anders und das hat der Gesetzgeber - anders im Pauschalreiserecht - noch nicht nachvollzogen.
Die Frage is doch TOTAL daneben.
Wen ich mir überlege wieviele Deppen ich täglich treffen muss die der Meinung sind auf der BAB keine Rettungsgasse zu bilden, der gestresste Consulter der dir auf 2m hinten auffährt, der Anwalt der sofort zum Bundesverfassungsgereicht rennt wen man ihn mit 120 in der 30er Zone abgeheftet hat, der Kunde der natürlich der Meinung ist das ein 10 Jahre altes Produkt noch "Garantie" in B2B hat etc....Weil eben JEDER der Meinug ist i RECHT zu sein. Und das ist ebenso wie Dummheit, Arroganz und Naivität eben keine Straftat oder sonstiges. Auch Lügen ist erstmal nicht verboten. Sonst könntest du wie oben erwähnt sicherlich jeden 2. Blitzersünder "Bin nicht so schnell gefahren" abheften oder sicherlich nahezu jeden Lohnsteierjahresausgleich gleich als Einweisungsschreuben fürs Gefängniss nehmen.
Und sind wir mal ehrlich...wer stellt sich nicht mal eben "kurz" ins absolute Halteverbot oder auf den Behinderten Parkplatz und WEIS ES NICHT? Sicherlich keiner. Somit schliesst sich der Kreis: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und da die meisten ihrem Ärger halt eher bei Facebook Luft verschaffen als zu Klagen (mn könnte ja Geld für bezahlen) ist das eben nur ein cleverer Schachzug. Macht im übrigen JEDE Versicherung auch bei einem Fremdschaden, ode sonstigem "Ich muss jetzt zahlen"....
Dass Unternehmen für strafrechtlich relevantes Verhalten bluten, wäre nur richtig.
Freiheitsstrafe geht ja nun mal nicht, es sei denn man würde den Vorstand einsperren, was neue Ungerechtigkeiten schafft. Also müssen sie in einer Weise sanktioniert werden, die ihnen so sehr wehtut, wie einem Erwachsenen, der mitten im Leben steht, und für Jahre hinter Gittern muss.
Aber das hat mit dem eigentlichen Thema natürlich nichts mehr zu tun.
Wie schon vor Seiten geschrieben, gibt es hier eine ganz einfache, vom Gemeinschafts-Gesetzgeber auch vorgesehene Leistung: Massive Geldbußen durch die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Da kann man sich den Umweg über das Strafrecht locker sparen.
Dieser Privilegierung steht aber spiegelbildlich die Pflicht gegenueber, mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur Vertraege schliessen zu muessen (§ 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG). Irgendwo sind das beides Relikte aus der Zeit der Staatsairlines, aber man kann nur beide gleichzeitig anpacken. Da kann ich die Argumentation des BGH (X ZR 97/14) schon nachvollziehen.
In der Praxis sind Geldbußen nur Mückenstiche:
https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/115363-priceless-specials-103.html#post2974845
Den Begriff, den du suchst, nennt sich Treuhandkonto.Man könnte sich ein System vorstellen, wo der Fluggast sein Geld für das Ticket erstmal auf ein neutrales Konto überweist, das der Flugnummer zugeordnet ist. Die Fluggesellschaft hat bereits Zugriff auf vielleicht 50% des Kontos, der Rest wird blockiert, bis die Flugnummer gelandet ist. Erfolgt die Landung zu spät, erfolgt automatische Rücküberweisung an den Fluggast entsprechend der Verspätung. Ein hoher finanzieller Anreiz für Pünktlichkeit und gute Umlaufplanung...
Utopie, ich weiss! Ich würde das System auch bei der Deutschen Bahn einführen...
Dieser Privilegierung steht aber spiegelbildlich die Pflicht gegenueber, mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur Vertraege schliessen zu muessen (§ 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG). Irgendwo sind das beides Relikte aus der Zeit der Staatsairlines, aber man kann nur beide gleichzeitig anpacken. Da kann ich die Argumentation des BGH (X ZR 97/14) schon nachvollziehen.