Nicht Betrug, aber ist das wirklich nicht strafbar?

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
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Also ich glaube auch nicht, dass damit Abwimmelungsversuche von Kompensationszahlungen gemeint sind... Sondern wohl eher so Dinge wie Bestechung, Preisabsprachen, Schwarzarbeit, Manipulation von Testergebnissen und anderes illegales Verhalten...
 
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DerSenator

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08.01.2017
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MUC/INN
Irgendwie scheint da etwas Bewegung in die grundsätzliche Frage zu kommen.
Justizministerin kündigt härtere Strafen für Konzerne an
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Klar, dass das die SZ feiert. Die Wirtschaft des Landes steht kurz vor dem Abschwung und solche Ankündigungen sorgen nun für den nötigen letzten Stoß. Wenn es nicht Dilettantismus ist, dann ist es Absicht, bei dieser Frau und ihrem Vorgänger war es meist einfach ersteres aufgrund völliger Inkompetenz. Hoffentlich ist man dann auch konsequent genug, das in den eigenen Reihen umzusetzen. Der Berliner Klausi und seine Kollegen gehört schon seit 10 Jahren nach Moabit. "Klimaschutz" durch Deindustrialisierung.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Klar, dass das die SZ feiert. Die Wirtschaft des Landes steht kurz vor dem Abschwung und solche Ankündigungen sorgen nun für den nötigen letzten Stoß.
Verstehe ich jetzt nicht. Solche Straftaten gehören entsprechend bestraft.

Das neue Gesetz würde etwa Unternehmen treffen, die im großen Stil Gammelfleisch liefern oder bei Abgaswerten betrügen.

Und zwar derart dass die Strafzahlung den möglichen Gewinn durch Betrug bei weitem übertrifft. Nur dann werden die Konzernlenker nicht mehr in solche Richtungen denken.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wenn in einem Unternehmen "die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen", dann sollten die Gerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

Bei solcher Klein-Fritzchen-Diktion sollte man nicht glauben, dass die Frau Volljuristin ist.


Lambrecht sagte, in Zukunft werde es "nicht mehr möglich sein, dass ein Unternehmen die Verantwortung für systematische Straftaten bei Einzelnen ablädt, sondern es wird das gesamte Unternehmen in die Verantwortung genommen".

Die Neuregelung der strafrechtlichen Vermoegensabschoepfung (RL 2014/42, §§ 73 ff. StGB) ist relativ frisch (2017) und hat sich schnell bewaehrt, funktioniert ausserordentlich gut. Das sollte eigentlich auch Justizministern bekannt sein.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.094
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MUC/INN
Verstehe ich jetzt nicht. Solche Straftaten gehören entsprechend bestraft.

Besser wäre es, mit strafrechtlichen Mitteln gegen die direkt Verantwortlichen vorzugehen. Dann würde es sich jeder zweimal überlegen, ob er sowas macht. Aber hohe Strafen kann man natürlich nur gegen die pösen pösen Konzerne verhängen.

Bei solcher Klein-Fritzchen-Diktion sollte man nicht glauben, dass die Frau Volljuristin ist.

konnte man beim Vorgänger und Aussenministerchen auch nicht glauben. Aber passt ja in den momentanen Trend der Gängelung von Unternehmen, harter Einschränkung der Privatautonomie oder verfassungswidriger Steuersenkungen.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dass Unternehmen für strafrechtlich relevantes Verhalten bluten, wäre nur richtig.

Freiheitsstrafe geht ja nun mal nicht, es sei denn man würde den Vorstand einsperren, was neue Ungerechtigkeiten schafft. Also müssen sie in einer Weise sanktioniert werden, die ihnen so sehr wehtut, wie einem Erwachsenen, der mitten im Leben steht, und für Jahre hinter Gittern muss.

Aber das hat mit dem eigentlichen Thema natürlich nichts mehr zu tun.

Wie schon vor Seiten geschrieben, gibt es hier eine ganz einfache, vom Gemeinschafts-Gesetzgeber auch vorgesehene Leistung: Massive Geldbußen durch die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Da kann man sich den Umweg über das Strafrecht locker sparen.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Besser wäre es, mit strafrechtlichen Mitteln gegen die direkt Verantwortlichen vorzugehen. Dann würde es sich jeder zweimal überlegen, ob er sowas macht. Aber hohe Strafen kann man natürlich nur gegen die pösen pösen Konzerne verhängen.
Das steht den betroffenen Unternehmen ja frei den verursachten Schaden bei den Verursachern einzuklagen.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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konnte man beim Vorgänger und Aussenministerchen auch nicht glauben. Aber passt ja in den momentanen Trend der Gängelung von Unternehmen, harter Einschränkung der Privatautonomie oder verfassungswidriger Steuersenkungen.

Nicht zu vergessen die beispiellose Verschaerfung des Strafrechts unter eben diesem Vorvorgaenger. Wie sagte dieser so schoen: "In Zeiten der Angst steht die Freiheit nicht hoch im Kurs." Da ist es natuerlich ein Treppenwitz, dass ausgerechnet er populistisch solcher irrationalen Angst nachgibt.

Schoene Zusammenfassung der SZ hier:

https://www.sueddeutsche.de/politik...-minister-der-unnoetigen-paragrafen-1.3564394

Wie gut, dass Aussenpolitik heute praktisch nur noch Europapolitik ist und im Kanzleramt gemacht wird. Da kann er nicht so viel Schaden anrichten.
 

OneMoreTime

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23.04.2019
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5
Klar, dass das die SZ feiert. Die Wirtschaft des Landes steht kurz vor dem Abschwung und solche Ankündigungen sorgen nun für den nötigen letzten Stoß.

Die Androhung von Strafen bei kriminellen Verhalten versetzt der Wirtschaft einen Stoss? Willst du damit sagen das die deutsche Wirtschaft nur funktioniert wenn man kriminelles Verhalten toleriert?
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.659
688
MUC
Hier bitte ich um Erläuterung dieser Behauptung.

Ein Vergleich:
VW/Audi haben den Kunden FZ verkauft, die funktionieren und der Kunde keine direkten Nachteile hatte.
VW/Audi wusste aber, dass diese FZ nicht den Spezifikationen entsprachen. Einige Kunden wollten für sich und andere etwas Gutes tun und bewusst dafür ein paar € mehr dafür ausgegeben.
Dafür werden bei VW/Audi jetzt selbst Vorstände vor Gericht zitiert.

LH verkauft zB Codeshare obwohl sie wissen, dass Sitzplatzreservierungen und Gepäckregeln manchmal nicht passen zum Nachteil der Kunden.
LH verkauft "Sitzplatzreservierungen" die von Familien gekauft werden, um "Zusammenzusitzen". Bei einen Wechsel des Fluggeräts finden sich die Familien dann weit verstreut im Flieger wieder.
Nur mit Glück und jede Menge Stress gelingt es manchmal bei CI oder erst an Bord wieder zusammensitzen. Rückerstattung der Kosten vielleicht auf Antrag.
LH bewarb mit Bildern der "interkontinentalen C" für interkontinentale Flüge mit Campingstühlen zB Tel Aviv.
Gegenüber Kunden, die einen rechtlichen Anspruch auf eine Kompensation haben, werden flächendeckend und systematisch falsche Gründe angegeben
Dafür werden bei LH.................
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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LH verkauft zB Codeshare obwohl sie wissen, dass Sitzplatzreservierungen und Gepäckregeln manchmal nicht passen zum Nachteil der Kunden.

Dann muss der (muendige!) Kunde mal einen Blick in die AGB werfen. Nicht, dass ich es gut faende, aber in der Beziehung ist LH rechtlich auf der sicheren Seite und sauber unterwegs.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Dann muss der (muendige!) Kunde mal einen Blick in die AGB werfen. Nicht, dass ich es gut faende, aber in der Beziehung ist LH rechtlich auf der sicheren Seite und sauber unterwegs.

In diesem Fall möglicherweise, so die AGB tatsächlich wirksam sind.

Im Falle der von vielen Fluglinien systematisch „abgewimmelten“ EU-Kompensationsansprüche sehe ich das anders.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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vorausgesetzt die AGB ist gesetzeskonform, was nicht immer der Fall ist.....

Das wird einen Staatsanwalt nicht wirklich interessieren, denn im Zweifel fehlt es entweder an der Täuschung (es steht ja drin, wirksam oder nicht) oder am Vorsatz (Verwender geht von Wirksamkeit aus). Die Klatsche des Strafrechts ist zum Glück nicht so einfach, wie es viele hier glauben. Wenn man alles als Betrug definieren würde, wären die Insassen dieses Forums auch bereits Insassen anderswo. Und wenn jeder Staatsanwalt jeden Alltagsbetrug anklagen würde, dann wären die Insassen hier wahrscheinlich ebenfalls anderswo.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.451
3.791
Im Falle der von vielen Fluglinien systematisch „abgewimmelten“ EU-Kompensationsansprüche sehe ich das anders.

Im Falle von so mancher Vorgehensweise von Foreninsassen sehe ich das auch anders. Seit doch froh, dass nicht jeder Allerweltsschummelei beim Staatsanwalt landet. Und bei vielen der "abgewimmelten" EU-Kompensationsansprüche wird nicht "getäuscht", sondern es wird rechtsirrig rumgeschrieben. Wenn ich Dir erzähle, dass ich nicht zahlen will, weil ich mich für kaputte Flugzeuge, streikende Piloten oder andere Geschichten nicht in der Verantwortung sehe, ist das kein Betrug, sondern falsche Rechtsanwendung. Und ist ist nicht strafbar.
 

Chemist

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28.10.2017
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5.082
BSL
Warum bezahlt man eigentlich ein Flugticket immer schon vollständig bevor die Leistung überhaupt erbracht wurde (Bahn- und Konzertticket ebenso, Taxi allerdings nicht)? Bei einem Kaufvertrag für eine Ware zahle ich doch oft eine Anzahlung und den Rest bei Erhalt der Ware. Ist das nur dem Mangel an Alternativen geschuldet (jede Fluggesellschaft macht das so, während ich eine Ware nie dort kaufen würde, wo ich alles im voraus bezahlen müsste), oder haben Beförderungsverträge eine besondere Stellung in unserer Rechtsordnung?
Bin nur juristischer Laie, dachte nur, der Fluggast wäre im Schadensfall in einer stäkeren Position, wenn er noch nicht alles bezahlt hätte...
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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Warum bezahlt man eigentlich ein Flugticket immer schon vollständig bevor die Leistung überhaupt erbracht wurde (Bahn- und Konzertticket ebenso, Taxi allerdings nicht)? Bei einem Kaufvertrag für eine Ware zahle ich doch oft eine Anzahlung und den Rest bei Erhalt der Ware. Ist das nur dem Mangel an Alternativen geschuldet (jede Fluggesellschaft macht das so, während ich eine Ware nie dort kaufen würde, wo ich alles im voraus bezahlen müsste), oder haben Beförderungsverträge eine besondere Stellung in unserer Rechtsordnung?
Bin nur juristischer Laie, dachte nur, der Fluggast wäre im Schadensfall in einer stäkeren Position, wenn er noch nicht alles bezahlt hätte...

Weil es schon immer so war und praktisch war: Ticket wird bezahlt und Du kannst fahren. Wie die Briefmarke bei der Post. Nur: Früher waren Fluggesellschaft, Bus und Bahn staatlich und die konnten nicht pleite gehen. Heue ist es anders und das hat der Gesetzgeber - anders im Pauschalreiserecht - noch nicht nachvollzogen.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.597
5.082
BSL
Man könnte sich ein System vorstellen, wo der Fluggast sein Geld für das Ticket erstmal auf ein neutrales Konto überweist, das der Flugnummer zugeordnet ist. Die Fluggesellschaft hat bereits Zugriff auf vielleicht 50% des Kontos, der Rest wird blockiert, bis die Flugnummer gelandet ist. Erfolgt die Landung zu spät, erfolgt automatische Rücküberweisung an den Fluggast entsprechend der Verspätung. Ein hoher finanzieller Anreiz für Pünktlichkeit und gute Umlaufplanung...
Utopie, ich weiss! :) Ich würde das System auch bei der Deutschen Bahn einführen...
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
20.924
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Nur: Früher waren Fluggesellschaft, Bus und Bahn staatlich und die konnten nicht pleite gehen. Heue ist es anders und das hat der Gesetzgeber - anders im Pauschalreiserecht - noch nicht nachvollzogen.

Dieser Privilegierung steht aber spiegelbildlich die Pflicht gegenueber, mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur Vertraege schliessen zu muessen (§ 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG). Irgendwo sind das beides Relikte aus der Zeit der Staatsairlines, aber man kann nur beide gleichzeitig anpacken. Da kann ich die Argumentation des BGH (X ZR 97/14) schon nachvollziehen.
 

BMF81

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15.01.2012
691
12
Austria
Die Frage is doch TOTAL daneben.

Wen ich mir überlege wieviele Deppen ich täglich treffen muss die der Meinung sind auf der BAB keine Rettungsgasse zu bilden, der gestresste Consulter der dir auf 2m hinten auffährt, der Anwalt der sofort zum Bundesverfassungsgereicht rennt wen man ihn mit 120 in der 30er Zone abgeheftet hat, der Kunde der natürlich der Meinung ist das ein 10 Jahre altes Produkt noch "Garantie" in B2B hat etc....Weil eben JEDER der Meinug ist i RECHT zu sein. Und das ist ebenso wie Dummheit, Arroganz und Naivität eben keine Straftat oder sonstiges. Auch Lügen ist erstmal nicht verboten. Sonst könntest du wie oben erwähnt sicherlich jeden 2. Blitzersünder "Bin nicht so schnell gefahren" abheften oder sicherlich nahezu jeden Lohnsteierjahresausgleich gleich als Einweisungsschreuben fürs Gefängniss nehmen.

Und sind wir mal ehrlich...wer stellt sich nicht mal eben "kurz" ins absolute Halteverbot oder auf den Behinderten Parkplatz und WEIS ES NICHT? Sicherlich keiner. Somit schliesst sich der Kreis: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und da die meisten ihrem Ärger halt eher bei Facebook Luft verschaffen als zu Klagen (mn könnte ja Geld für bezahlen) ist das eben nur ein cleverer Schachzug. Macht im übrigen JEDE Versicherung auch bei einem Fremdschaden, ode sonstigem "Ich muss jetzt zahlen"....

Ich habe mich noch nie auf einen Behinderten Parkplatz gestellt oder geparkt. Nie.;)
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Dass Unternehmen für strafrechtlich relevantes Verhalten bluten, wäre nur richtig.

Freiheitsstrafe geht ja nun mal nicht, es sei denn man würde den Vorstand einsperren, was neue Ungerechtigkeiten schafft. Also müssen sie in einer Weise sanktioniert werden, die ihnen so sehr wehtut, wie einem Erwachsenen, der mitten im Leben steht, und für Jahre hinter Gittern muss.

Aber das hat mit dem eigentlichen Thema natürlich nichts mehr zu tun.

Wie schon vor Seiten geschrieben, gibt es hier eine ganz einfache, vom Gemeinschafts-Gesetzgeber auch vorgesehene Leistung: Massive Geldbußen durch die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Da kann man sich den Umweg über das Strafrecht locker sparen.

In der Praxis sind Geldbußen nur Mückenstiche:
https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/115363-priceless-specials-103.html#post2974845
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
6.451
3.791
Dieser Privilegierung steht aber spiegelbildlich die Pflicht gegenueber, mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur Vertraege schliessen zu muessen (§ 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG). Irgendwo sind das beides Relikte aus der Zeit der Staatsairlines, aber man kann nur beide gleichzeitig anpacken. Da kann ich die Argumentation des BGH (X ZR 97/14) schon nachvollziehen.

Problem ist derzeit aber dass in Deutschland in den letzten Jahren weit mehr Passagiere durch Airlines geschädigt wurden als umgekehrt :) Eigentlich wäre es ganz einfach: Die Airline darf den Betrag auf der Karte vorreservieren, aber erst abrufen, wenn die Leistung erbracht wurde.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.451
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.564
441
Man könnte sich ein System vorstellen, wo der Fluggast sein Geld für das Ticket erstmal auf ein neutrales Konto überweist, das der Flugnummer zugeordnet ist. Die Fluggesellschaft hat bereits Zugriff auf vielleicht 50% des Kontos, der Rest wird blockiert, bis die Flugnummer gelandet ist. Erfolgt die Landung zu spät, erfolgt automatische Rücküberweisung an den Fluggast entsprechend der Verspätung. Ein hoher finanzieller Anreiz für Pünktlichkeit und gute Umlaufplanung...
Utopie, ich weiss! :) Ich würde das System auch bei der Deutschen Bahn einführen...
Den Begriff, den du suchst, nennt sich Treuhandkonto.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.451
3.791
Dieser Privilegierung steht aber spiegelbildlich die Pflicht gegenueber, mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur Vertraege schliessen zu muessen (§ 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG). Irgendwo sind das beides Relikte aus der Zeit der Staatsairlines, aber man kann nur beide gleichzeitig anpacken. Da kann ich die Argumentation des BGH (X ZR 97/14) schon nachvollziehen.

Ehe ich es vergesse: Der 21 Abs. 2 Satz 3 dürfte das gleiche hergeben, was sich auch aus Kartellrecht ergäbe