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Das Reisebüro kriegt ein ADM - die Airline zieht das Geld bei ihm ein.
In der Regel wird Sie es Dir nachbelasten.
Hast Du das in AT tatsächlich schon einmal so erlebt?
In D kenne ich dazu keinen Fall. Das "Zwangsmittel" der ADM gegen den IATA Agent wäre nach dem
geltenden IATA Reglement imho nicht zulässig, den es gilt:
...dispute procedure is provided in Resolution 832, § 1.7.10 and in Resolution 818g, Attachment ‘A’ § 1.7.8
daraus folgt: Die Nachbelastung des eines IATA Agenten mit dem Mittel ADM ist nicht zulässig "for the passenger’s transgression outside Agent’s control".
Die Belastung der No Show Gebühr erfolgt in der Praxis afaik nur in zwei Fällen:
1. Passagier ist No Show und möchte trotzdem den Flugschein weiternutzen,
dazu ist eine Revalidierung (mit Umbuchungsgebühren) notwendig - diese Revalidierung
kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die No Show Gebür ebenfalls eingezogen wird.
2. Passagier möchte für die nicht-angetretene Strecke eine Erstattung (Partial Refund) -
hier würde ebenfalls die No Show Gebühr in Anrechnung gebracht.