No-Show Gebühr

ANZEIGE

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
ANZEIGE
Das Reisebüro kriegt ein ADM - die Airline zieht das Geld bei ihm ein.
In der Regel wird Sie es Dir nachbelasten.

Hast Du das in AT tatsächlich schon einmal so erlebt?

In D kenne ich dazu keinen Fall. Das "Zwangsmittel" der ADM gegen den IATA Agent wäre nach dem
geltenden IATA Reglement imho nicht zulässig, den es gilt:

...dispute procedure is provided in Resolution 832, § 1.7.10 and in Resolution 818g, Attachment ‘A’ § 1.7.8

daraus folgt: Die Nachbelastung des eines IATA Agenten mit dem Mittel ADM ist nicht zulässig "for the passenger’s transgression outside Agent’s control".

Die Belastung der No Show Gebühr erfolgt in der Praxis afaik nur in zwei Fällen:

1. Passagier ist No Show und möchte trotzdem den Flugschein weiternutzen,
dazu ist eine Revalidierung (mit Umbuchungsgebühren) notwendig - diese Revalidierung
kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die No Show Gebür ebenfalls eingezogen wird.

2. Passagier möchte für die nicht-angetretene Strecke eine Erstattung (Partial Refund) -
hier würde ebenfalls die No Show Gebühr in Anrechnung gebracht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.079
1.690
sorry Leute aber ihr verwechselt hier was!

Es geht um no-show Gebühren die anfallen, wen Tickets die no-show hatten zur Erstattung oder Wiedernutzun (X-Tickets) eingereicht werden.

Alles andere ist doch Humbug: ich kauf für 500€ ein Ticket Monate im voraus, kann dann aus welchen Gründen auch immer nicht nutzen und soll dann der Airline nochmal was dafür bezahlen, dass ich nicht erschienen bin?

Bei Hotels ist das doch was ganz anderes: da habe ich NICHT bezahlt und nach deutschem Recht ist ein einmal geschlossener Beherbergungsvertrag ja ohnehin nicht stornierbar (jegliche Stornoklauseln sind Kulanz des Vermieters). Natürlich kann das Hotel dann sagen "ja wenn du gar nicht auftauchst und gar nicht stornierst, kostet es 1 Nacht oder auch den gesamten Aufenthalt, wie konnten niemanden anderen finden, der deine Rate zu deinen Zeiten bezahlte". Analog Autovermieter!
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.079
1.690
Hast Du das in AT tatsächlich schon einmal so erlebt?

In D kenne ich dazu keinen Fall. Das "Zwangsmittel" der ADM gegen den IATA Agent wäre nach dem
geltenden IATA Reglement imho nicht zulässig, den es gilt:

...dispute procedure is provided in Resolution 832, § 1.7.10 and in Resolution 818g, Attachment ‘A’ § 1.7.8

daraus folgt: Die Nachbelastung des eines IATA Agenten mit dem Mittel ADM ist nicht zulässig "for the passenger’s transgression outside Agent’s control".

Die Belastung der No Show Gebühr erfolgt in der Praxis afaik nur in zwei Fällen:

1. Passagier ist No Show und möchte trotzdem den Flugschein weiternutzen,
dazu ist eine Revalidierung (mit Umbuchungsgebühren) notwendig - diese Revalidierung
kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die No Show Gebür ebenfalls eingezogen wird.

2. Passagier möchte für die nicht-angetretene Strecke eine Erstattung (Partial Refund) -
hier würde ebenfalls die No Show Gebühr in Anrechnung gebracht.

sehr gut beschrieben - genauso muss das auch gemeint sein - alles andere ist vollkommener Schwachsinn!