KL: Obwohl Sie eingecheckt sind, kann Ihnen momentan keine Sitz..

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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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wie wär's wenn du sie erstmal aufforderst?
Wie wärs wenn du sie erstmal kontaktierst oder deine Mails checkst?
Vieleicht haben sie ja schon ein Angebot für dich.

Bei mir lag es Minuten nach der Streichung vor, ich musste nur an meine Mailbox, auf die Homepage oder an den Automaten.

Kleine Anekdote am Rande: Ich habe in der Woche an einem Englischen Provinzflughafen gearbeitet, bei dem alle Flüge der Woche auf die Anzeigetafel passen (MME, Teesside). Auf dem Weg vom Hangar ins Büro bin ich an der Tafel vorbeigekommen, und konnte sehen, dass mein Rückflug in 3 Tagen gestrichen war. Sobald ich meinen Rechner angemacht habe, war auch schon die Mail von KLM mit dem Umbuchungsvorschlag da. Wobei ich am Ende dann aber von NCL am Ursprungstag heimgeflogen bin, statt einen Tag später ab MME. Hat die Hotline sofort problemlos gemacht.

Wenn man zu Englischen Milchkannen will, ist KLM nicht zu schlagen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
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Danke für die Antworten! Mir ist nicht ganz klar wo ich die auffordern soll. Die habe mich automatisch auf eine Flug 😂 24später gebucht.

Nun will ich von denen einfach mein Geld.
Aber wo soll ich die zur alternativen Beförderung auffordern? Im Chat hab ich’s gemacht dort wird nur auf die Website verwiesen.

Auf der Website gibts aber nur die Standard cases. Flugumbuchen etz.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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Danke für die Antworten! Mir ist nicht ganz klar wo ich die auffordern soll. Die habe mich automatisch auf eine Flug 😂 24später gebucht.

Nun will ich von denen einfach mein Geld.
Aber wo soll ich die zur alternativen Beförderung auffordern? Im Chat hab ich’s gemacht dort wird nur auf die Website verwiesen.

Auf der Website gibts aber nur die Standard cases. Flugumbuchen etz.
Wenn du eigenständig einen neuen Flug gebucht hast, ohne die Airline vorher auf die geforderte Alternative Beförderung hinzuweisen, dann stehen die Chancen schlecht, dass du dein Geld erstattet bekommst.

Ist die Streichung passiert, als du am Flughafen warst? Hat du mit jemand am Schalter geredet?
Hast du jemals versucht, KL anzurufen und eine andere Verbindung einzufordern?
 
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Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
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Wenn du eigenständig einen neuen Flug gebucht hast, ohne die Airline vorher auf die geforderte Alternative Beförderung hinzuweisen, dann stehen die Chancen schlecht, dass du dein Geld erstattet bekommst.

Die das passiert, als du am Flughafen warst?
Hast du jemals versucht, KL anzurufen und eine andere Verbindung einzufordern?
Ich hatte keine Zeit zum Schalter zu gehen. Musste schnell was anderes Buchen.
Waren am Ende “nur” 350€.

Was ich nun nicht verstehe:
1) soll ich ein refund beantragen
2) die umgebuchten Flüge verstreichen lassen

weil ich hab noch einen Rückflug mit denen :/
 
Zuletzt bearbeitet:

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Ich hatte keine Zeit zum Schalter zu gehen. Musste schnell was anderes Buchen.
Waren am Ende “nur” 350€.

Was ich nun nicht verstehe:
1) soll ich ein refund beantragen
2) die umgebuchten Flüge verstreichen lassen

weil ich hab noch einen Rückflug mit denen :/
Nie Refund beantragen, denn dann zahlen die einfach das Ticket zurück das war es dann. Du sagst ihnen, daß du den angebotenen Ersatzflug ablehnst, reichst die Rechnung für den von dir gebuchten Ersatzflug ein und sagst, daß du am Rückflug festhälst.
Ob du deine Rechung erstattet bekommst, ist etwas zweifelhaft, wenn du sie nicht aufgefordert hast entsprechend umzubuchen.

Danke für die Antwort! Aber müssten Sie mir nicht die Boardingkarte nicht schon am ersten Flughafen für den zweiten Flug geben?
Die müssen dir gar keine Karten geben. Nur befördern wie gebucht müssen sie dich und wenn sie das nicht tu eben entschädigen und sich an die EU-VO halten. Machen nicht alle Airlines immer gleich gerne, weil teuer für sie.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
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Nie Refund beantragen, denn dann zahlen die einfach das Ticket zurück das war es dann. Du sagst ihnen, daß du den angebotenen Ersatzflug ablehnst, reichst die Rechnung für den von dir gebuchten Ersatzflug ein und sagst, daß du am Rückflug festhälst.
Ob du deine Rechung erstattet bekommst, ist etwas zweifelhaft, wenn du sie nicht aufgefordert hast entsprechend umzubuchen.


Die müssen dir gar keine Karten geben. Nur befördern wie gebucht müssen sie dich und wenn sie das nicht tu eben entschädigen und sich a die EU-VO halten. Machen nicht alle Airlines immer gleich gerne, weil teuer für sie.
Vielen Dank für die Antwort! Aber (im Chat die einzige Möglichkeit). Habe ich praktisch diese Option nicht.

Weil so wie die schreiben, entweder es gibt ein Refund oder ich soll den Flug nutzen. Wenn ich nicht will Pech gehabt dann verfällt er halt und die habe “ihren Soll erfüllt”.

Ehrlich gesagt war das Ticket ebenfalls richtig teuer. Wenn ich ein Refund beantrage kriege ich die 250€ ebenfalls nicht mehr? Oder ist die Fluggastentschädigung immer extra.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
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FRA
Vielen Dank für die Antwort! Aber (im Chat die einzige Möglichkeit). Habe ich praktisch diese Option nicht.

Weil so wie die schreiben, entweder es gibt ein Refund oder ich soll den Flug nutzen. Wenn ich nicht will Pech gehabt dann verfällt er halt und die habe “ihren Soll erfüllt”.

Ehrlich gesagt war das Ticket ebenfalls richtig teuer. Wenn ich ein Refund beantrage kriege ich die 250€ ebenfalls nicht mehr? Oder ist die Fluggastentschädigung immer extra.
Uiuiui. Du solltest dringendst endlich das lesen, was Dir Mitinsasse @unseen_shores schon in Post #24 verlinkt hat: Ersatzbeförderung nach Annullierung: Wie richtig vorgehen? Und nach dem Lesen solltest Du auch danach handeln!
 

FlyUsa

Aktives Mitglied
26.07.2015
242
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Und du solltest nicht selbst buchen, bevor du nicht über die Hotline die Umbuchung abgelehnt bekommen hast. KLM ist da sehr entgegenkommend und bucht auch an der Hotline auf Fremdairlines um. Dann könntest du sogar ganz regulär deinen Rückflug nutzen. Habe ich erst selbst genutzt, als der über KLM gebucht AirFrance Flug wegen Streik in CDG um 1 Tag verschoben werden sollte. Wartezeit war zwar lang, aber dann wurde das komplette Routing geändert und auch Fremdmetall eingesetzt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Ich hatte keine Zeit zum Schalter zu gehen. Musste schnell was anderes Buchen.
Wenn du zum Schalter gegangen wärst, hättest du vermutlich nicht anderes buchen müssen...

Das Problem bei manchen Airlines ist eher, dass es keine Schalter gibt, oder da nur Subcontractor ohne Ahnung und Rechte sitzen.

Auch da kann man sicher streiten wie "richtig" das nun ist. Sollte eher Verhalten nach verweigerter Ersatzbeförderung nach Annullierung heissen...
Vom Einnahmestandpunkt eines Rechtsanwalt sicher richtig, der Sinn der EU261 sollte aber eigentlich sein, dass so ein Vorgehen eben nicht notwendig ist.

Es gibt da so ein digitales Medium, names E-Mail.
Für zeitnahe Lösungen sicher eher dritte Wahl... Super wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und man sein Geld zurück will, aber ziemlich sinnlos wenn man noch möglichst nahe am gebuchten Zeitpunkt von A nach B will.

Weil so wie die schreiben, entweder es gibt ein Refund oder ich soll den Flug nutzen.
Das etwa entspricht der Rechtslage. Jedenfalls solange "der Flug" bestimmte Bedingungen erfüllt (frühestmöglicher Zeitpunkt, gleiche Reisebedingungen).

Die habe mich automatisch auf eine Flug 😂 24später gebucht.
Das ist ein ziemlich normales Vorgehen. Insbesondere wenn die Route nur 7/7 bedient wird.
Genau das hat KLM bei mir in MME auch als ersten Schritt gemacht. Auf Nachfrage mir dann aber die gewünschte Alternative geboten. Du kannst von Algorithmen keine beliebige Kreativität erwarten, auch wenn sie sich heute KI nennen...
Wenn es einen früheren Flug gibt, und auf dem Verfügbarkeit, müssen sie dir den eigentlich auf Nachfrage bieten. Und bei mir haben sie das auch jedes mal gemacht.
Ganz ohne mit Fristsetzung und Drohung zu eskalieren, einfach mit Kontaktieren und Wunsch äußern auf den ich ein Anrecht hatte. Dem wurde sofort entsprochen.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Für zeitnahe Lösungen sicher eher dritte Wahl... Super wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und man sein Geld zurück will, aber ziemlich sinnlos wenn man noch möglichst nahe am gebuchten Zeitpunkt von A nach B will.
Da es aber darum ging, die Airline nachweisbar zur Ersatzbeförderung aufzufordern, kenne ich kein besseres Medium, wenn es am Telefon/Chat keine Lösung gibt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Warum soll ich jemanden zu etwas aufforden, auf das ich ein verbrieftes Recht habe?
Es geht dabei doch nur um Dokumentation für den späteren Rechtsstreit, nicht um zeitnahe Problemlösung. Super für Rechtsanwälte, nicht hilfreich für Passagiere.
Ausser dein Ziel ist maximale Entschädigung, nicht zeitnahe Ankunft am Zielort.

wenn es am Telefon/Chat keine Lösung gibt.
eben, nur dann. Exakt deshalb sagte ich
eher dritte Wahl...
Genau genommen fünfte, wenn Schalter/Telefon/Chat/Automat keine Lösung gebracht haben.

Zeitrahmen für mails
Allgemein wird eine Mitteilung dem Empfänger gegenüber dann wirksam, wenn unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Nicht mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann jedenfalls außerhalb der Geschäftszeiten. Es ist also nicht maßgeblich, wann die E-Mail abstrakt abrufbar wäre. Allerdings gibt es keine festen Zahlen, wie oft ein Unternehmer verpflichtet ist, seine E-Mails abzurufen. In einer nunmehr fast 10 Jahre alten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 2HK O 943/01) wird der Abruf einmal täglich verlangt. Dies dürfte heute wohl häufiger sein. Letztlich wird man aber je nach Branche und Verkehrsanschauung im Einzelfall differenzieren müssen.
Wenn du also eine Reaktion nach 24 Stunden für eine Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt für angemessen hältst, kannst du es mit einer mail versuchen.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Warum soll ich jemanden zu etwas aufforden, auf das ich ein verbrieftes Recht habe?
Kaufst du bei expert eine neue Kaffeemaschine, wenn die vom Media Markt innerhalb der Gewährleistungsperiode kaputtgeht? Oder gehst du damit vielleicht doch zum Media Markt und forderst sie auf, den Gewährleistungsanspruch zu erfüllen?

Nichts anderes ist es bei den Flügen ;-).
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.337
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Oder gehst du damit vielleicht doch zum Media Markt und forderst sie auf, den Gewährleistungsanspruch zu erfüllen?

Nichts anderes ist es bei den Flügen ;-).
Exakt, es ist das selbe. Du hast ein Recht auf Gewährleistung, der Gesetzgeber hat Media Markt bereits verplichtet das zu tun, warum soll ich (als kleines Licht) nochmal das selbe fordern, was der große Staat bereits gefordert hat?
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
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NRW
Kaufst du bei expert eine neue Kaffeemaschine, wenn die vom Media Markt innerhalb der Gewährleistungsperiode kaputtgeht? Oder gehst du damit vielleicht doch zum Media Markt und forderst sie auf, den Gewährleistungsanspruch zu erfüllen?

Nichts anderes ist es bei den Flügen ;-).
Nein, der Kauf der Kaffeemaschine ist ein Kaufvertrag (da gibt's ne Gewährleistung), der Flug ein Beförderungsvertrag. Das ist juristisch ein Unterschied.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.578
3.540
Nein, der Kauf der Kaffeemaschine ist ein Kaufvertrag (da gibt's ne Gewährleistung), der Flug ein Beförderungsvertrag. Das ist juristisch ein Unterschied.
Darum geht's nicht, sondern um den Ablauf, den ich beschrieben habe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Exakt, es ist das selbe. Du hast ein Recht auf Gewährleistung, der Gesetzgeber hat Media Markt bereits verplichtet das zu tun, warum soll ich (als kleines Licht) nochmal das selbe fordern, was der große Staat bereits gefordert hat?
Das kleine Licht muss den Anspruch aktiv einfordern. Das ist der Punkt. Von selbst wird Media Markt die Kaffeemaschine nicht reparieren/austauschen/den Kauf rückabwickeln. Und der Schritt, den du da selbstverständlich gehst ist beim Flug zu viel?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.337
9.058
Das kleine Licht muss den Anspruch aktiv einfordern.
Das ist der Deutsche Weg. Deshalb ist die EU261 hier ja so ein großes Problem.
Wortwahl wie
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
sind einfach nicht Deutsch. Hier kann man nicht einfach festlegen, dass die Luftfahrtunternehmen dem Fluggast etwas anbieten, hierzulande hat gefälligst das Opfer den Täter aufzufordern, ihm einen Ausgleich anzubieten. Und wenn er das nicht tut, ist natürlich er Schuld nicht aufgefordert zu haben, nicht fristgerecht auifgefordert zu haben, nicht formgerecht aufgefordert zu haben, nicht etwa das Luftfahrtunternehmen nicht wie in der Verordnung festgekegt angeboten zu haben.

Und dann wundern sich Industrie und Dienstleister, dass sich die Kunden nicht um ihre Produkte/Dientleistungen reissen.
 

Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
71
9
Update!

Die haben mir den Flugpreis erstattet - für meinen Ersatzflug mit einer anderen Airline, jedoch nicht die 250€ wegen ausgefallenem Flug (weil angeblich schlechtes Wetter).
Darf ich trotzem eine andere Platform noch verwenden um die 250€ zu claimen ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.337
9.058
Natürlich haben die Platformen jedes Recht ihre Verträge auszugestalten wie sie wiollen, aber eine Erstattung und eine Ausgleichszahlung sind zwei völlig unabhängige Sachverhalte, mit völlig unterschiedlichen Kriterien.
Wollen die Platformen allen ernstes auch eine Provision vom rückerstattem Ticketpreis bei Stornierung haben? Das wäre schon echt ein starkes Stück.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.578
3.540
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Hier kann man nicht einfach festlegen, dass die Luftfahrtunternehmen dem Fluggast etwas anbieten, hierzulande hat gefälligst das Opfer den Täter aufzufordern, ihm einen Ausgleich anzubieten.
Im Englischen ist die Formulierung mit „Shall be offered“ fast noch schwächer. Spielt aber auch keine Rolle, weil der Part tatsächlich nur das (verpflichtende/erwartete) Angebot beschreibt. Das Wahlrecht im Artikel 8, auf den verwiesen wird setzt aktives Handeln des Passagiers voraus.