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Man könnte auch argumentieren: Weil nur Artikel 8 ein Wahlrecht einräumt, setzen die anderen Ansprüche eben kein Handeln des Passagiers voraus, sondern es ist eine Bringschuld der Airline. Ist aber wie gesagt mit deutschem Verbraucherrecht nicht vereinbar, hier bist du als Kunde immer Bittsteller.Das Wahlrecht im Artikel 8, auf den verwiesen wird setzt aktives Handeln des Passagiers voraus.
"Shall" im Englischen Luftfahrtrecht = "must". Die stärkste Formulierung überhaupt.Im Englischen ist die Formulierung mit „Shall be offered“ fast noch schwächer.
Also nur "fast" schwächer...
https://www.faa.gov/air_traffic/publications/atpubs/atc_html/chap1_section_2.html“Shall” or “must” means a procedure is mandatory.