Liebe Lufthansa,
das Thema Handgepäck kocht in den letzten Wochen immer wieder an verschiedenen Stellen hoch.
Ich persönlich begrüße es, wenn die Abmessungen des Handgepäcks nicht nur kontrolliert sondern auch durchgesetzt werden.
Das Maximalgewicht von 8 kg finde sehr knapp bemessen (insbesondere wenn ich mir den Lufthansa Alu Premium Collection Multiwheel® Bordtrolley 53 anschaue, der alleine ein Leergewicht von 4,8kg hat).
Das wird klar kommuniziert und deshalb auch (zähneknirschend) akzeptiert.
Auch das Angebot, „normgerechtes“ Handgepäck kostenfrei und freiwillig aufgeben zu können, ist zu begrüßen.
Was ich jedoch als sehr problematisch bis nicht akzeptabel empfinde, ist die Ansage:
müssen Sie möglicherweise auch regelkonformes Handgepäck vor dem Einsteigen am Gate aufgeben.
LH sagt aber auch.
Bitte achten Sie in beiden Fällen darauf, dass Sie Ihre persönlichen Gegenstände wie Wertsachen und Medikamente mit in die Kabine nehmen. Auch Geräte wie Mobiltelefone und Tablets, Powerbanks oder E-Zigaretten, die Akkus und Batterien enthalten, dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Mein Handgepäck-Inhalt ist regelmäßig ein Laptop mit Li Accu, ein elektronisches Meß-Gerät von erheblichen Wert, ebenfalls mit Li Accu, wichtige Dokumente sowie Medikamente, auf deren Einnahme ich angewiesen bin. Der Wert des Inhalt meines regelkonformen Handgepäcks übersteigt den Wert leicht um ein mehrfaches den im Montrealer Abkommen genannten Wert.
Am
29.9 habe ich bei Euch angefragt, wie in so einem Fall verfahren wird, am
13.10. habe ich noch einmal nachgefragt:
- Wie wird in einem solchen Fall verfahren werden, wenn ich mich weigere, das Handgepäck aus der Hand zu geben?
- Welche Anweisungen hat das Personal am Gate für diesen Fall?
- Gibt es irgendwo eine Anweisung im Internet um an Außenstellen das Personal dort „unterstützen“ zu können?
- Wird mein regelkonformes Handgepäck (dessen Transport als solches ja im Flugpreis enthalten ist) durch die zwangsweise Aufgabe zum normalen Reisegepäck, bei dessen Beschädigung oder Verlust durch LH dann nur auf den Höchstbetrag des Montrealer Übereinkommen gedeckelt ist?
Es sind jetzt fast 10 Wochen vergangen, ohne dass ich eine Antwort erhalten habe.
Ich möchte einfach nur wissen, ob ich in einen solchen Fall, wenn ich mich nicht von meinem regelkonformen Handgepäck trennen kann bzw, dieses nicht im Gepäckraum transportiert werden darf, (dessen vertragsgemäße Beförderung = als Handgepäck übrigens bezahlt ist und damit auch geschuldet wird) von der Beförderung ausgeschlossen werde und mit welcher Begründung.
Seemann