Offizieller Lufthansa Thread - Eure Fragen an das LH Team

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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
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Ich hänge mich hier an. Ich musste Flüge stornieren. Diese stehen jetzt auch schon seit geraumer Zeit als annuliert in meiner Buchungssübersicht. Das ist inzwischen aber doch schon einige Zeit her.
Bis wann darf ich bitte mit dem Geld aus diesen Stornierungen rechnen? Das sind bei mir in Summe deutlich über € 5.000. Ehrlich gesagt fehlt mir hier das Verständnis, dass LH mit meinem Geld arbeitet.




Hallo nhobalu,

entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten. Ich bitte auch dich noch um etwas Geduld.
Aufgrund der aktuellen Situation und der großen Anzahl an Anfragen, dauert die Bearbeitung länger als gewöhnlich.

Viele Grüße
Sascha
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Ich habe eine Frage zu meiner Buchung.
Ich wäre eigentlich Mitte April mit Lufthansa von Kiew via Frankfurt und Buenos Aires nach Bogota in der First geflogen. Mehrere Flüge meiner Buchung wurden bisher annulliert.

Ich würde diese Flüge gerne umbuchen. Da ja bereits mehrere Flüge annulliert wurden, muss ich ja nicht mit einer Zahlung der Tarifdifferenz Rechen, oder?

Vielleicht kann das mal jemand aufklären.

Vielen Dank
Philipp





Hallo Philipp292,

stornierte Flüge können einmalig kostenfrei umgebucht werden. Die gewünschte Umbuchung kann bis zum 31. August 2020 über das Service Center erfolgen.

Viele Grüße
Sascha
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Hallo LH Team,

seit heute taucht mein morgiger Flug nach IAD nicht mehr in den Buchungsdetails auf. Zwar sehe ich ihn noch nach dem Login auf der Startseite und auch im Dropdown-Feld bei "Meine Buchungen", aber in den Buchungsdetails ist nur noch der Rückflug aufgeführt (Status: anulliert). Ich hoffe doch, daß das nur ein vorübergehendes IT-Problem ist, oder? Der angezeigte Preis ist noch der aller Flüge.

Viele Grüße
Lars Uhlmann



Hallo Lars,

bitte nenne uns in einer PN deinen Buchungscode.

Viele Grüße
Sascha
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
...Eine eventuelle Tarifdifferenz wird berechnet bzw. erstattet.
Liebes LH-Team,

weshalb wird dies dann nicht offen und für jedermann verständlich kommuniziert?

Auf lufthansa.com - wie auch den Websites der Konzerntöchter - heißt es:

Zudem bieten wir Ihnen bei Umbuchung 50€ Discount auf den Ticketpreis an. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.
Kennt man sich in der Materie aus, lässt sich die eventuell anfallende Tarifdifferenz zwischen den Zeilen herauslesen. Mit der Aussage "Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem" impliziert die Lufthansa Max Musterbucher allerdings, dass das Ticket nur in wenigen Sonderfällen nachberechnet wird. Dass ein einfacher Datumswechsel unter ansonsten gleichbleibenden Bedingungen (erheblich) teurer werden kann ist ohne Fachwissen nicht erkennbar.
Derartiges Geschäftsgebaren grenzt für mich an Betrug.

Liebe Grüße
AUA772
 

opa04

Neues Mitglied
23.03.2020
2
0
Hallo opa04,

aufgrund der aktuellen Lage und der hohen Anzahl an Anfragen, dauert die Bearbeitung länger als gewöhnlich. Ich bitte dich daher noch um etwas Geduld.

Viele Grüße
Sascha

Hallo Sacha,

Danke für die Antwort.
Das warten auf die Rücküberweisung wäre kein Problem
aber ich habe bisher keine Nachricht erhalten das der Flug erstattet wird.

Wo kann ich das verbindlich und schriftlich erfahren.

Grüße
 

Dani_z

Reguläres Mitglied
12.03.2012
27
12
Liebes LH-Team

Mein Flug im April ZRH - LCY - ZRH, gebucht über Swiss, wurde von der Swiss annuliert.
Hinflug: Business, Rückflug: Eco Light
Ich möchte den Flug NICHT umbuchen, sondern eine Erstattung.
Frage 1: Wird mir der komplette Preis erstattet (auch wenn Rückflug Eco Light)?
Frage 2: Muss ich selbst für eine Erstattung aktiv werden? Falls ja vor ursprünglichen Abflugdatum?

Danke und Grüsse
Daniel
 
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Ed Force One

Aktives Mitglied
10.07.2017
202
17
Hallo qm77,

aufgrund der aktuellen Situation und der großen Anzahl an Anfragen, dauer t die Bearbeitung länger als gewöhnlich. Ich bitte dich um etwas Geduld.

Viele Grüße
Sascha
Lieber Sascha / LH Team,

Ich gehe davon aus, das ihr uns hier nicht absichtlich anluegt, sondern seitens eurem Arbeitgeber offensichtlich im dunkeln belassen werdet.
Deine Aussage trifft jedenfalls nicht zu.

Die Lufthansa Group, und damit auch Swiss, verweigert derzeit die Rückzahlung der Ticketpreise für die Flüge, die sie storniert hat. Und zwar klammheimlich. Sie stellten die Refund-Funktionen im Amadeus, Galileo und anderen Reservierungssystemen seit dem vergangenen Samstag (21.3.) einfach ab. Erst am Montag (23. März) um 11.46 Uhr informierte sie in ihrem Experts-Newsletter, dass sie «die Erstattungsfunktionalität für Tickets» vorübergehend «in allen Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines und auf lhgroup-agent.com deaktiviert».
https://abouttravel.ch/reisebranche/neue-no-refund-policy-der-lufthansa-group-auf-wackligen-beinen/

Info an die Reisebueros / Vertragspartner:
Update
23.03.2020: Lufthansa Group Airlines setzen die Erstattungsfunktionalität temporär aus
Die Erstattungsfunktionalität für Tickets der Lufthansa Group Airlines wurde vorübergehend in allen Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines und auf lhgroup-agent.com deaktiviert. Bereits eingereichte Refunds werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.

Wir bemühen uns, Sie bestmöglich bei der Betreuung unserer gemeinsamen Kunden zu unterstützen. Weitere Informationen werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

*** English version ***
Lufthansa Group airlines temporarily disable refund functionality

The refund functionality for Lufthansa Group airlines’ tickets has been temporarily disabled in all reservation systems as well as on the airlines' websites and on lhgroup-agent.com. Refunds already submitted will be processed at a later stage.

We are committed to supporting you in serving your customers. Additional details on how you can support your customers will be provided as soon as possible.

Stand/Last Update: 23.03.2020, 09:44 Uhr (CET)
Das hat also ueberhaupt nichts mit Ueberlastung oder Anzahl von Anfragen zutun, sondern ist schlichtweg ein mutwilliger, offensichtlich rechtswidriger Vorgang seitens der LH Group, um vermutlich ihren cash flow zu schuetzen. Und das auf dem Ruecken ihrer Kunden!

Laut mehreren gleichlautenden Aussagen von LH Mitarbeitern, ist die Bearbeitung und Auszahlung von Erstattungen eingestellt und soll offensichtlich nicht vor September wieder aufgenommen werden.
Da die Presse langsam auch auf dieser Gebaren aufmerksam geworden ist, rudert zumindest SWISS bereits schon etwas zurueck:
«Wir sind uns der Rechtslage bewusst, Erstattungen bleiben natürlich weiterhin möglich. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dies in der aktuellen Situation nicht in den sonst üblichen Fristen möglich ist»

Frage:
- warum hat Lufthansa die Refund-Funktionen im Amadeus, Galileo und anderen Reservierungssystemen deaktiviert, wenn doch angeblich die Belastung momentan so gross ist? Dann wuerde das doch sofort Abhilfe schaffen, wenn man die Refund-Funtion aktiv laesst.

- Jeder betroffene Kunde versteht vermutlich, das LH aufgrund der momentan hohen Arbeitsbelastung Schwierigkeiten hat, die Rueckerstattungen innerhalb der vorgeschriebenen 7 Tage zu schaffen. Warum wird das nicht ehrlich & proaktiv kommuniziert, z.b. mit der Bitte an den Kunden, eine Verzögerung von xx Tagen zu akzeptieren und dann aber auch alle Ressourcen daransetzt, dies einzuhalten? Bei den Standard 0815 Refunds duerften ja nicht mit stundenlanger manueller (menschlicher) Arbeit verbunden sein. Stattdessen aber den Refund komplett zu stoppen, ohne weitergehende Information, geht garnicht!

- Könntet ihr bitte Intern in Erfahrung bringen, ob LH wirklich weiterhin vorhat, dieses unwuerdige Vorgehen bzgl. Erstattungen beizubehalten?

Vielen Dank & Gruesse
Ed Force One
 

webby72

Reguläres Mitglied
06.11.2009
45
41
Moin liebes LH-Team !

Kurze Frage zu den Umbuchungsmodalitäten. Ich habe Ende 2019 ein LH-Ticket TXL-FRA-LIS und retour für Mai 2020 gebucht / Business Saver. Normalerweise nicht umbuchbar/erstattbar. Ist es möglich, auch dieses Ticket auf einen späteren Termin kostenfrei umzubuchen ?
 

Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
1.292
29
Hallo Herr Bierwurst,

es tut mir leid zu hören, dass die Erstattung der Upgrades noch nicht erfolgt ist. Aufgrund der aktuellen Situation dauert die Bearbeitungszeit länger als gewöhnlich. Ich bitte um Entschuldigung.
Bitte kontaktiere das Miles&More Service Team für weitere Informationen über die Erstattung der Voucher.

Viele Grüße
Sascha

Ja ich weiß nicht, ob ich mich so unklar ausgedrückt habe. Die Bearbeitungszeit betrug 4 Tage für den Refund, allerdings warte ich seit ca. 1 Monat noch auf das Geld für das Cash-Upgrade. Das wär mir zur Zeit wichtiger als die Voucher, die ich gerade sowieso nicht einsetzen kann. Ich befürchte, dass sich da auch nichts mehr tut, ohne dass ich aktiv werde.
Vielen Dank
Bierwurst
 

Riegerzwo

Aktives Mitglied
18.11.2017
197
22
Liebes LH-Team,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr hierzu eine verbindliche Aussage machen könntet:

Für Neubuchungen bis zum 31. März gilt laut lh.com, dass eine einmalige kostenfreie Umbuchung zzgl. Tarifdifferenz (abzgl. 50 Euro Rabatt) gewährt wird. Gilt die in der Regelung enthaltene Einschränkung "bis zum 31. Dezember 2020" nur für den Zeitpunkt der Umbuchung oder auch für den neuen Reisezeitraum (mit anderen Worten: Könnte ich bis bis zum 31. Dezember 2020 auf ein Reisedatum im Jahr 2021 umbuchen oder nicht)?

Vielen Dank!

Riegerzwo
 

Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
760
1.167
Im wilden Süden..
Hallo SleepOverGreenland,

die Umbuchungsoptionen sind sehr deutlich auf unserer Website beschrieben. Alle LHG Tickets können ohne Umbuchungsgebühr und mit einem Umbuchungsrabattt von 50€ auf ein anderes Datum in diesem Jahr umbuchen. Eine eventuell anfallende Tarifdifferenz fällt an bzw. wird erstattet.
Erstattungen sind weiterhin möglich wenn der Flug storniert wurde.

Viele Grüße
Sascha

Guten Morgen!
Könnte mir jemand von der LH mal erklären, wie genau der Satz „eine eventuelle anfallende Tarifdifferenz fällt an bzw. wird erstattet“ konkret zu verstehen ist.
Wir sind Ende April ab Zürich über Frankfurt nach BKK gebucht mit LH und Ende Mai BKK Zürich BKK direkt mit LX, jeweils Business saver. Flug wurde offiziell noch nicht annulliert, womit ich aber rechne. Einreise in die Schweiz aktuell nicht möglich, so dass ja zumindest eine Umbuchung ab/bis FRA stattfinden müßte.. Situation Thailand täglich schwieriger, so dass Einreise vermutlich auch formal nicht mehr möglich ist - unabhängig davon, dass man mit ein wenig Verstand ganz sicher nicht mehr nach Thailand fliegt (falls formal noch möglich) im Augenblick bei bestehender weltweiter Reisewarnung.
Für den Fall einer beruhigten Lage im Herbst (rein spekulativ, ich weiss und eher unwahrscheinlich ): heisst das konkret, dass wenn zum gewünschten neuen Flugdatum dann Business Saver nicht verfügbar ist, LH mir den Aufpreis (geschätzt dann 3000 Euro) in Rechnung stellen will? Oder bedeutet „wird erstattet“ dann, Buchung wäre theoretisch dann trotzdem möglich?
Hier im Forum wird des öfteren die Ansicht vertreten, dass ein solches in Rechnungstellen einer möglichen Tarifdifferenz nach EU Verordnung nicht rechtens wäre, vorausgesetzt ich akzeptiere diesen von LH vorgeschlagen „Änderungsvertrag“ nicht. Ich hätte gerne von Seiten der LH diesbezüglich mal eine konkrete Aussage, wie vermutlich viele hier.
Vielen Dank!

edit: habe gerade eben erst kapiert, dass erstattet wahrscheinlich heisst, wenn der neue Flug billiger wäre, dann bekommt man die Differenz zurück. Wie konnte ich Dummerchen nur auf die Idee kommen, das völlig falsch mental zu verarbeiten:rolleyes:.
Abgesehen davon würde mich eine Einschätzung der Lh bezüglich der Statthaftigkeit einer Berechnung der Tarifdifferenz dennoch interessieren..
 
Zuletzt bearbeitet:
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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Hallo Sacha,

Danke für die Antwort.
Das warten auf die Rücküberweisung wäre kein Problem
aber ich habe bisher keine Nachricht erhalten das der Flug erstattet wird.

Wo kann ich das verbindlich und schriftlich erfahren.

Grüße


Hallo opa04,

die Stornierungsbestätigung wird grundsätzlich bereits während der eigentlichen Stornierung an die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Einige Provider sortieren diese jedoch direkt in den Spam-Ordner aus. Schau doch bitte einmal dort nach, falls die E-Mail tatsächlich nicht versendet wurde, dann teile uns bitte in einer PN Deinen Buchungscode und die Namen der Passagiere mit, damit wir den Versand manuell anstossen lassen können.

Kore salutas,

Markus
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Liebes LH-Team

Mein Flug im April ZRH - LCY - ZRH, gebucht über Swiss, wurde von der Swiss annuliert.
Hinflug: Business, Rückflug: Eco Light
Ich möchte den Flug NICHT umbuchen, sondern eine Erstattung.
Frage 1: Wird mir der komplette Preis erstattet (auch wenn Rückflug Eco Light)?
Frage 2: Muss ich selbst für eine Erstattung aktiv werden? Falls ja vor ursprünglichen Abflugdatum?

Danke und Grüsse
Daniel


Hallo Dani_z,

bitte wende Dich für die Erstattung direkt an die Kollegen im Service Center.

Kore salutas,

Markus
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Moin liebes LH-Team !

Kurze Frage zu den Umbuchungsmodalitäten. Ich habe Ende 2019 ein LH-Ticket TXL-FRA-LIS und retour für Mai 2020 gebucht / Business Saver. Normalerweise nicht umbuchbar/erstattbar. Ist es möglich, auch dieses Ticket auf einen späteren Termin kostenfrei umzubuchen ?


Hallo webby72,

bitte wende Dich bezüglich der Umbuchung direkt an die Kollegen im Service Center.

Kore salutas,

Markus
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Liebes LH-Team,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr hierzu eine verbindliche Aussage machen könntet:

Für Neubuchungen bis zum 31. März gilt laut lh.com, dass eine einmalige kostenfreie Umbuchung zzgl. Tarifdifferenz (abzgl. 50 Euro Rabatt) gewährt wird. Gilt die in der Regelung enthaltene Einschränkung "bis zum 31. Dezember 2020" nur für den Zeitpunkt der Umbuchung oder auch für den neuen Reisezeitraum (mit anderen Worten: Könnte ich bis bis zum 31. Dezember 2020 auf ein Reisedatum im Jahr 2021 umbuchen oder nicht)?

Vielen Dank!

Riegerzwo


Hallo Riegerzwo,

die Umbuchung muss innerhalb der Ticketgültigkeit erfolgen. Andere datumsabhängige Einschränkungen gibt es nicht.

Kore salutas,

Markus
 

Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
760
1.167
Im wilden Süden..
Hallo Riegerzwo,

die Umbuchung muss innerhalb der Ticketgültigkeit erfolgen. Andere datumsabhängige Einschränkungen gibt es nicht.

Kore salutas,

Markus

Hallo Markus,

auf der Webseite von Lufthansa findet sich bezüglich der Umbuchungsmöglichkeiten folgender Passus:

Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. Der neue Flug muss bis zum 31. August 2020 gebucht werden.

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch heute, aber das widersprich doch Deiner Aussage, dass die Ticketumbuchung innerhalb der Ticketgültigkeit erfolgen muss und es ansonsten keine datumsabhängigen Einschränkungen gibt.
Es steht doch eindeutig da: bis 31.8.2020 muss die Buchung erfolgen. Der Satz darüber „auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31.Dezember 2020“ kann also auch nicht bedeuten, dass bis dahin eine Buchung erfolgt sein muss und das Abflugdatum dann egal ist, sondern dass der Flug bis zum 31.12.2020 erfolgt sein muss. Ansonsten wäre dies ja ein direkter Widerspruch zur im nächsten Satz getätigten Aussage: Buchung bis 31.8.2020.

Wie kann ich also Deine Aussage verstehen, es gebe keine datumsabhängigen Einschränkungen? Entweder habt Ihr bereits neue Information, die LH noch nicht kommuniziert oder diese Aussage stimmt nicht überein mit den genannten Formulierungen, die ich direkt von LH übernommen habe.
(Quelle: https://www.lufthansa.com/xx/de/fluginformationen#booking )

Über eine Aufklärung wäre ich dankbar,
Gruß
Mythbuster2007
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.600
211
59
Liebes LH Team
darf ich davon ausgenen das Euer Haus das Thema die Abstandnahme von gültigen Beförderungsverträgen einfach aussitzen möchte oder wie soll ich die fehlende Antwort deuten ?

BG

Thomas

Liebes LH Team,
bei allem Respekt für die Situation in der wir uns alle befinden, so empfinde ich mehr als befremdlich, wie Salopp Euer Haus mit (Beförderungs-) Verträgen umgeht.
Ich habe bei einem LH City Center 2 Biz Tix gekauft, mit einem Aufpreis für eine gewisse Flexibilität, sprich mit einer Cancellationfee € 250 pro Tix, im Falle dass ich die Flüge nicht nutzen möchte, zu stornieren.
Ich habe das LHCC gebeten die Flüge zu stornieren - gegen Cancellationfee, aber dem LHCC ist Systemseitig durch Ihr Haus die Stornierung untersagt.
ALLE Unternehmen sind betroffen, vor allem kleinere Betriebe und Ihr Haus meint nun dass für sie keine Regeln mehr gelten...

Es geht hier nicht um Kulanz sondern um Einhaltung der Vertragsbedingungen, die mir jederzeit vor Abflug die Möglichkeiten geben, gegen einen Obulus von Vertrag zurückzutreten....

BG

Thomas
 

wrangler2969

Erfahrenes Mitglied
13.05.2010
278
6
Hallo wrangler2969,

- bei Umbuchungen wird die Umbuchungsgebühr nicht berechnet und zusätzlich bietet Lufthansa einen Rabatt von 50€ auf die Umbuchung. Bei einer Umbuchung in einen höheren Tarif fällt eine Tarifdifferenz an.

- Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und der vielen stornierten Flüge, können die Buchungen bis spätestens 31. August umgebucht werden. Eine "Anmeldung" ist nicht notwendig.

- Stornierte Flüge werden voll erstattet.

Viele Grüße
Sascha

Die Antwort auf meine extra kurzen, aber präzise formulierten Fragen:

1. Muss ich bei einem von LH/LX stornierten Ticket und späterer Umbuchung ggf. eine Tarifdifferenz zahlen ?
2. Muss ich bei einem von LH/LX stornierten Ticket den Erstattungswunsch zeitlich vor dem Abflugdatum des ersten stornierten Legs des Tickets "anmelden" ?
3. Wird bei einem von LH/LX stornierten Ticket der komplette in EUR gezahlte Ticketpreis erstattet oder werden Abzüge geltend gemacht ?

zeigt mir, dass das LH-Team entweder nicht in der Lage ist, eine ebenso kurze und präzise Antwort zu geben oder - wie ich eher annehme - von der LH angewiesen wurde, auf bestimmte Fragen gar nicht oder nur schwammig zu antworten.....Beispiel: Ich frage in 2. nach den Modalitäten der Erstattung und erhalte als Antwort die Modalitäten bei Umbuchungen erläutert. Hier wird sehr deutlich, dass es offenbar eine Anweisung gibt, das Thema "Erstattungen" möglichst zu umgehen und stattdessen den Kunden mit allen Mitteln vom Umbuchen zu überzeugen.

Um hier Klarheit zu erhalten, habe ich mich dann gestern doch noch in die Warteschleife (ca. 1 Stunde) gesetzt, und siehe da, die vermeintlich so kulanten Umbuchungs -bzw. Erstattungsregeln sind noch schlechter/unattraktiver als ich vermutet hatte: Der Begriff "Kostenfrei/kostenlos" bezieht sich bei LHG immer nur auf die Umbuchungsgebühr und nie auf eine mögliche Tarifdifferenz. Die wird nämlich immer dann fällig, wenn der von LHG gestrichene Flug auf ein neues Datum (Einschränkung: spätester Rückflug: 31.12.20) umgebucht wird, das nicht in einer +/- 3 Tage-Range bezogen auf das ursprüngliche Abflugdatum liegt. Da es aber z.Zt. gar keine kurzfristigen Alternativdaten innerhalb dieser 3-Tage-Range gibt, wird die Tarifdifferenz eigentlich immer fällig. Im Ergebnis bedeutet "kostenlos/kostenfrei" dann für einen Kunden mit günstigem Ticket in C oder F ein Aufzahlbetrag von nicht selten mehreren tausend EURO. Das ist in meinen Augen absolut irreführend, besonders für Wenigflieger, die sich nicht ständig mit den Feinheiten der Tarifregularien beschäftigen. Warum hier LH ernsthaft von "kulanten/attraktiven" Umbuchungsregeln spricht, ist mir ein Rätsel. Und noch eine wichtige Information aus dem Telefonat: Die Erstattung eines von LHG gestrichenen Fluges - also nur wenn LHG streicht, nicht wenn Kunde storniert - ist nur dann möglich, wenn entweder alle Teilstrecken komplett gestrichen sind - Kunde kann dann auch nach dem ursprünglichen Abflugdatum um Erstattung bitten - oder wenn einige Teilstrecken gestrichen sind und andere noch nicht, dann aber nur wenn der Kunde vor dem Abflugdatum der noch nicht gestrichenen Teilstrecke anruft und um Erstattung bittet; ruft er erst nach dem Abflugdatum der noch aktiven Teilstrecke an, so sei dies ein No Show und das gesamte Ticket kann nicht mehr erstattet werden. Bei mir war beispielsweise immer noch die Teilstrecke SIN-HKG mit SQ für den 28.03.20 aktiv. Schlussendlich habe ich dann telefonisch die Rückerstattung angefordert, die mir immerhin nach ein paar Stunden per eMail bestätigt wurde. Vor dem Telefonat war ich noch gewillt umzubuchen, als ich dann die in meinen Augen wenig kulanten/unattraktiven Umbuchungsregularien (erstmals) klar und deutlich mitgeteilt bekommen habe, war für mich die Umbuchung vom Tisch. Mir ist schleierhaft wie LHG die betroffenen Kunden mit diesen Umbuchungsbedingungen (s.o) vom Umbuchen überzeugen will; Wäre bereit gewesen, der LHG einen hoch vierstelligen Betrag für ein F-Ticket nicht zu entziehen, aber nicht zu diesen Bedingungen und nicht bei dieser irreführenden Kommunikation.
 

kingjoe

Aktives Mitglied
10.02.2013
167
8
Liebes LH Team,

ich habe einen Eco-light Flug am 1.4. von MUC nach LHR und am 05.04. wieder zurück, den ich wirklich nicht antreten möchte.

Gleichzeitig soll angeblich ein Flugsegment annulliert worden sein, dann aber bin ich auf vier oder 5 verschiedenen Flügen sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug eingebucht worden.

Nur verstehe ich die Webseite wirklich nicht, was damit gemeint ist...

„Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. Der neue Flug muss bis zum 31. August 2020 gebucht werden.“

Was muss ich jetzt mach, selbst wenn der Flug geht und ich nicht fliegen möchte bzw. im Fall von UK die Lage (möglicherweise) problematisch sein könnte...

- nichts tun und ich darf dann diesen nicht umbuchbaren Tarif umbuchen, obgleich dass dann eigentlich ein No-Show ist
- mich bei dem Call-Center aktiv vor dem eigentlichen Abflug (1.4.) melden und sagen, dass ich nicht fliegen möchte und kann dann erst später bis Ende August umbuchen
- oder etwas anderes...

Danke für die Aufklärung.
 
Zuletzt bearbeitet:

CoolBreeze

Aktives Mitglied
20.10.2017
120
2
PVG & MUC
Liebes LH-Team,

Gelten die auf Lufthansa.de aufgeführten Umbuchungsmöglichkeiten auch für LH/LX Flüge die bei einem OTA, in meinem Fall Jetbeds, gebucht wurden?

Ich wurde kürzlich von diesen mit der Bitte um Kontaktaufnahme Zwecks Umbuchung oder Stornierung kontaktiert, jedoch würd ich meinen anstehenden Flug (5.April) gern vorerst auf Eis legen und zum nächst möglichen Termin fliegen. Ist die Umbuchung hier dann auch über das LH Service Center möglich oder muss ich mich an Jetbeds wenden?

VG
 

giorginho

Erfahrenes Mitglied
17.05.2019
424
413
Und noch eine wichtige Information aus dem Telefonat: Die Erstattung eines von LHG gestrichenen Fluges - also nur wenn LHG streicht, nicht wenn Kunde storniert - ist nur dann möglich, wenn entweder alle Teilstrecken komplett gestrichen sind - Kunde kann dann auch nach dem ursprünglichen Abflugdatum um Erstattung bitten - oder wenn einige Teilstrecken gestrichen sind und andere noch nicht, dann aber nur wenn der Kunde vor dem Abflugdatum der noch nicht gestrichenen Teilstrecke anruft und um Erstattung bittet; ruft er erst nach dem Abflugdatum der noch aktiven Teilstrecke an, so sei dies ein No Show und das gesamte Ticket kann nicht mehr erstattet werden. Bei mir war beispielsweise immer noch die Teilstrecke SIN-HKG mit SQ für den 28.03.20 aktiv. Schlussendlich habe ich dann telefonisch die Rückerstattung angefordert, die mir immerhin nach ein paar Stunden per eMail bestätigt wurde.
Sehr, sehr wichtige Infos, da hier bereits anders berichtet wurde. Danke dafür.
 

Micl

Neues Mitglied
26.03.2020
6
0
Liebes LH Team,

die 50 € Discount gelten doch sicher pro Flug und Person und nicht pro Buchung, oder? Sonst wären ja Reisegruppen, die ihre Flüge einzeln gebucht haben, erheblich bevorzugt gegenüber Gruppen/Familien, die alle Flüge und Personen zusammen gebucht haben.

Vielen Dank vorab.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Liebes LH Team
darf ich davon ausgenen das Euer Haus das Thema die Abstandnahme von gültigen Beförderungsverträgen einfach aussitzen möchte oder wie soll ich die fehlende Antwort deuten ?

BG

Thomas


Hallo Thomas,

es tut mir leid dass die Beantwortung Deines ursprünglichen Kommentars von letztem Sonntag untergegangen ist. Hier sollte nichts ausgesessen werden.

Die Aussage zur systemseitigen Aussetzung von Stornierung kann ich so nicht bestätigen. Es stimmt dass die momentanen flexibleren Optionen für Passagiere keine Möglichkeit zur Erstattung vorsehen. Tickets, die den ursprünglichen Tarifbedingungen nach aber eine Stornierung gestatten und Refundoption (gegen Gebühr) vorsehen, können selbstverständlich zur Erstattung weitergereicht und bearbeitet werden. Liegt hier eventuell ein Missverständnis vor? Ich würde in jedem Fall dazu raten, hier noch einmal beim LH City Center nachzuhaken. Die Originaltarifbedingungen gelten vorher wie nachher.

Viele Grüße,
Katharina
 
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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
786
Liebes LH Team,

ich habe einen Eco-light Flug am 1.4. von MUC nach LHR und am 05.04. wieder zurück, den ich wirklich nicht antreten möchte.

Gleichzeitig soll angeblich ein Flugsegment annulliert worden sein, dann aber bin ich auf vier oder 5 verschiedenen Flügen sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug eingebucht worden.

Nur verstehe ich die Webseite wirklich nicht, was damit gemeint ist...

„Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. Der neue Flug muss bis zum 31. August 2020 gebucht werden.“

Was muss ich jetzt mach, selbst wenn der Flug geht und ich nicht fliegen möchte bzw. im Fall von UK die Lage (möglicherweise) problematisch sein könnte...

- nichts tun und ich darf dann diesen nicht umbuchbaren Tarif umbuchen, obgleich dass dann eigentlich ein No-Show ist
- mich bei dem Call-Center aktiv vor dem eigentlichen Abflug (1.4.) melden und sagen, dass ich nicht fliegen möchte und kann dann erst später bis Ende August umbuchen
- oder etwas anderes...

Danke für die Aufklärung.

Hallo kingjoe,

neben den von Dir erwähnten, kommunizierten Umbuchungsoptionen auf unserer Website steht Dir die Erstattung des Flugpreises zu, wenn sich deine originalen Reisedaten ohne Dein Zutun geändert haben, d.h. ein Flug durch uns gestrichen wurde oder sich zeitmäßig geändert hat. Die No-Show-Regelung ist in Zuge der aktuelle flexibleren Policy zu Umbuchungen ausgesetzt; Du brauchst Dich also nicht vor dem eigentlichen Abflug am 1.4.20 melden und kanst Dich zur Änderung der Flugdaten auch später mit dem Service Center in Verbindung setzen. Die Kolleginnen und Kollegen dort würden ebenso eine Erstattung in Folge der Annulierung und Zeitenänderung in die Wege leiten.

Viele Grüße,
Katharina
 
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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.651
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300x250
Liebes LH-Team,

Gelten die auf Lufthansa.de aufgeführten Umbuchungsmöglichkeiten auch für LH/LX Flüge die bei einem OTA, in meinem Fall Jetbeds, gebucht wurden?

Ich wurde kürzlich von diesen mit der Bitte um Kontaktaufnahme Zwecks Umbuchung oder Stornierung kontaktiert, jedoch würd ich meinen anstehenden Flug (5.April) gern vorerst auf Eis legen und zum nächst möglichen Termin fliegen. Ist die Umbuchung hier dann auch über das LH Service Center möglich oder muss ich mich an Jetbeds wenden?

VG


Hallo CoolBreeze,

Du kannst die aktuellen flexiblen Umbuchungsoptionen selbstverständlich auch bei Buchung über ein OTA im Service Center anwenden lassen und die Änderung Deiner Flugdaten dort besprechen. Dies muss nicht vor dem 5.4.20 passieren - Dein Ticket behält die Gültigkeit und kann bis zum 31.8.20 auf eine neues Datum mit Reiseantritt bis zum 31.12.20 umgebucht werden.

Viele Grüße,
Katharina