On-Board Kurier

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alpla

Erfahrenes Mitglied
15.10.2013
304
18
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Langsam wird's kindisch!

Also in dem Sinne eine Anmerkung für Flugfanatiker:
Wenn du dir mit1000 Mann den Jackpot teilen wirst müssen, hast auch wieder was zu meckern....
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.220
2.722
FRA
@FlugFanatiker

Keine Frage, ich hatte durch meinen Wohnort (rein theoretisch könnte ich sogar mit dem Fahrrad zum Flughafen fahren :D) sehr viel Glück und auch durch meine Hauptbeschäftigung, die ich sehr flexibel ausüben kann. Praktisch ist auch, dass hier in direkter Umgebung ein gutes Dutzend Firmen ansässig sind, die OBC anbieten. Wenn dann der Chef der Time Critical Abteilung nur ein paar Häuserblocks weiter wohnt, dann ist es ein gewaltiger Türöffner. Ich will hier aber auch keine falschen Erwartungen schnüren und ohne Frage, die meisten bringen halt diese Voraussetzungen nicht mit. Aber dass ist ja auch ein Punkt den ich kritisiere, dass sich viele nicht ernsthaft mit den Gegebenheiten auseinandersetzen und dennoch auf Teufel komm raus als OBC tätig sein wollen, obwohl eigentlich kein Punkt zutreffend wäre, der einen für die Broker interessant machen würde. Da muss man sich natürlich selber kritischen hinterfragen, ob es der Aufwand wert ist ein Gewerbe zu registrieren, bei zig Brokern vorstellig zu werden, permanent Statusupdates zu schicken, um vielleicht alle Jubeljahre mal einen Auftrag zu ergattern. Bringt man aber viele der Voraussetzungen mit und ist bereit die persönlichen Opfer in Kauf zu nehmen, dann ist es tatsächlich möglich auch OBC in Vollzeit auszuüben. Empfehlen würde ich es dennoch keinem. Wer es aber ernsthaft in Erwägung zieht, der sollte zusehen, dass er sich ein zweites Standbein schafft, dass gut mit OBC kombinierbar ist. Letzendlich vergammelt man die meiste Zeit irgendwo an Flughäfen, Lounges und Hotels, wenn man diese Zeit effektiv nutzen kann, dann ist der Job sogar ziemlich lukrativ und man wird im Grunde doppelt bezahlt.

Und um es deutlich zu sagen: Ja, klar! Ich hatte/habe einfach das Glück, dass viele der genannten Punkte auch ohne mein Zutun zutrafen/zutreffen.

Zum Thema FRA:
Ob es so mit der beste Standort für OBC in Deutschland ist weiß ich nicht. Man muss klar sagen, dass TM hier der Platzhirsch ist und man durch vergünstigste LH-Tickets und eben deutliche Einsparungen beim Kurier-Honorar konkurrenzlos günstig ist und fast immer den Zuschlag bekommt. Broker die anständigen zahlen stehen da oft auf verlorenem Posten. Tatsächlich fliege ich auch mittlerweile rund jeden zweiten Auftrag ab einem anderen Standort. Da ist FRA aufgrund der hohen Frequenzen in die meisten europäischen Städte natürlich sehr von Vorteil. Auch eher suboptimal ist, dass FRA sehr Langstrecken lastig ist, da Kurzstrecke gemessen am Zeitaufwand besser bezahlt ist und man durch die kürzeren Aufenthalte flexibler ist und weniger Abstriche im privaten Umfeld machen muss. Diesbezüglich ist HAM doch der bessere Standort. Und auch MUC ist eigentlich näher an der Autoindustrie dran als FRA und hat ähnlich gute Langstreckenverbindungen. Vor allem ist aber TM dort nicht so prominent vertreten. Also so gesehen ist aus Kuriersicht die Möglichkeit zur Repositionierung so mit das Beste an FRA.
 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
Ich denke auch, daß FRA nicht der beste Standort ist für einen OBC. Wer seinen Wohnort danach auswählen will, wo man als OBC attraktiv ist, sollte z.B. OPO in Betracht ziehen. Ist eine schöne Stadt mit niedrigen Kosten und ich versichere Euch, daß Ihr damit gute Voraussetzungen habt, für einen cleveren Broker massig Aufträge abzuwickeln.
 

Clubfreund

Neues Mitglied
25.03.2019
2
0
OPO... aha ... mein portugiesisch ist noch enorm ausbaufähig und die Mieten entsprechen einer deutschen Großstadt. ;-)
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.111
3.967
Die Lebenshaltungskosten in einer Stadt rein an den Mieten zu messen ist nicht wirklich weitsichtig.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.048
340
Einige werden sicher verzweifeln, wenn sie ein 30-Kilo Paket vom Flughafenparkplatz bis zum Check-In schleppen dürfen, 20 Kisten auf 5 Trolleys verteilt hantieren, bemerken dass im Ausland doch kein Roaming funktioniert, das Kreditkartenlimit niedriger war als gedacht, sie sich mit dem Mietwagen bei Linksverkehr und ohne GPS durch die Rushhour in exotischen Megastädten schlagen dürfen, chinesischen Taxifahrern den Weg erklären können oder gar für völlig übermüdet nach einem Langstreckenflug von grimmigen Zöllnern ins Verhör genommen zu werden.

Volle Zustimmung. Ich hab mich mittlerweile ja doch schon bei ein paar Brokern registriert und war doch überrascht, dass nur ein einziger etwas über Beweggründe und bisherige Reiseerfahrungen wissen wollte. Es macht ja durchaus einen Unterschied, ob ich selbst organisiert in der Welt herum gereist bin oder mal pauschal auf Kuba war.

6. Sonderwünsche


Der Einwand aus Sicht des Brokers ist voll und ganz berechtigt. Zuerst geht es darum, den Auftrag an Land zu holen und anschließend die Ware zum Wohl des Kunden sicher an sein Ziel zu bringen. Die Ansprüche des Agenten kommen als letztes dran.


Sobald die Anfrage fix ist, sollte dem Kurier die Möglichkeit gewährt sein, kurz per WhatsApp-Nachricht seine Wünsche bezüglich des Flugs und der Unterkunft mitzuteilen, ohne sich dabei in Details zu verlieren oder sich wie die OBC-Diva aufzuführen. Ob der Broker darauf eingehen will, sollte ihm überlassen sein. Sofern der Agent mit seinen Ansprüchen nicht ausufernd wird, sehe ich den zusätzlichen zeitlichen Mehraufwand als minimal an.

Das empfinde ich auch deshalb als sinnvoll, weil der Kurier idR genauer Bescheid weiß über die lokalen Gegebenheiten bei der Abholung und sich das für den Broker auch auszahlen kann. Hatte mal eine Anfrage bei der ich dann vorgeschlagen habe, statt dem angebotenen Umsteigeflug den Billigflieger von einem 300 km entfernten Airport zu nehmen - hunderte Euro und 2 Stunden Zeit Ersparnis. Ist aber dann leider doch nicht zustandegekommen.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.111
3.967
Gerade per E-Mail bekommen:

Dear Mr. alex3r4,

you have signed up on our On-Board Courier platform "airmates" one year ago. Unfortunately, you never finished the sign-up process. To ensure data integrity we have deleted all your personal information from our platform

Klar, die wollten zig Dokumente die ich hier nicht bekomme. Na dann eben nicht.
 

Krusty

Neues Mitglied
04.04.2019
1
0
DUS
Hallo zusammen,
bis jetzt habe ich interessiert mitgelesen. Nachdem ich meinen ersten Transport in die Türkei absolviert habe, möchte ich mich auch einmal zu Wort melden. Der Transport beinhaltete einen Umstieg in dem neuen Istanbul Airport. Ich bin in meinem Leben schon ein wenig geflogen (na gut, in Atlanta war ich noch nicht) aber die Entfernungen auf dem (geplant) grössten Flughafen der Welt sind schon enorm. Wenn nach der Landung noch 25 Minuten rollen angesagt ist, glaubt man fast an ein Flughafen Sightseeing. Und wenn man dann am äussersten Ende eines Terminals andockt, ist die Laufstrecke mal gefühlte 1000 Meter. Man sollte also bei Anschlussflügen nicht zu knapp planen. Ich war auf jeden Fall in Schweiß gebadet, als ich als letzter Passagier denn Anschluss noch gerade so geschafft hatte.:)
 

Ötzi

Neues Mitglied
27.05.2019
4
0
Hallo zusammen,
bin neu im Forum, habe die Reiseberichte der aktiven OBC-Kollegen mit sehr viel Interesse verfolgt und mich entschlossen, selbst als OBC zu arbeiten.
Vor ca. 2 Wochen habe ich meine Anmeldung bei T:M abgeschlossen und ich freue mich bereits auf meinen ersten Einsatz.
Soweit ich es verstanden habe, muss ich aber zuvor noch einige wichtige organisatorische Schritte vollziehen und dazu hätte ich noch einige Fragen, auf die ich im Forum leider keine Antwort gefunden habe:
1 Gewerbeanmeldung:
Sind in dem Zusammenhang Besonderheiten zu beachten? (habe noch nie ein Gewerbe angemeldet)
Wie lautet die Art der Tätigkeit: (Flugkurierservice ?)
Welche Rechtsform wählt man am besten?
2 Betriebshaftpflichtversicherung:
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nötig/empfehlenswert?
Könnt Ihr mir einen Versicherer empfehlen?
Auf welche Tätigkeit soll die Police lauten? (habe weder etwas für Kuriere, noch für OBC gefunden)

Vielen Dank im Voraus

Ötzi
 

the___Riddler

Aktives Mitglied
03.04.2017
198
0
FRA / LEJ
Wenn du dich nur bei T:M anmeldest wirst du auch nur Aufträge von T:M bekommen. ME der schnellste Weg zur Scheinselbstständigkeit. Art der Tätigkeit " Kleintransport bis 3,5t", je nachdem wo du wohnst wird das zuständige Gewerbeamt wenig mit "OBC" anfangen können.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.409
5.729
MUC/INN
Niemand verlangt von einem Selbstständigen, innert kürzester Zeit mehrere Auftraggeber zu haben, ein einziger Auftraggeber ist zu Beginn wohl mehr als logisch. Die ersten 3-4 Jahre interessiert das idR daher niemanden. Der Anhaltspunkt der Scheinselbstständigkeit wird letztlich auch anhand § 7 Abs.1 SGB IV geregelt, für nur einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum tätig zu sein gehört entgegen der öffentlichen Wahrnehmung der Scheinselbstständigkeit, auch in politischen Aussagen, nicht dazu.

Näheres bei deinem StB.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.220
2.722
FRA
Dummerweise hat es die Politik verschlafen, da mal eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen, wo Scheinselbständigkeit beginnt und endet bzw. ist die gängige Definition von selbständiger Arbeit so großzügig, dass darunter jegliche Arbeit fällt, die zeitlich und räumlich frei einteilbar und nicht weisungsgebunden ist. In der Praxis dürfte es auch eh niemanden interessieren. Gibt zuhauf Kuriere, die einzig und allein für eine Firma unterwegs sind, nicht mal irgendwo anders angemeldet sind, im Monat ein Pensum an Arbeitstagen abreißen, dass jeden Vollzeitangestellten in den Schatten stellt und wahrscheinlich noch ihr ganzes Einkommen einzig und allein aus der Kuriertätigkeit beziehen. Von irgendwelchen Konsequenzen habe ich allerdings noch nie gehört. Gibt ja durchaus genug Unternehmen, die auch noch die Chuzpe haben, die Tätigkeit für konkurrierende Unternehmen vertraglich zu untersagen.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
800
Das Ganze liegt zwar schon länger zurück, aber ich wollte es jetzt auch mal berichten ..

Mir ist es auch passiert, dass man mich dazu verleiten wollte, statt wie gesetzlich vorgeschrieben und erforderlich den roten Ausgang den grünen zu nehmen. Am meisten stört mich dabei die Unverfrorenheit, mit der mich der Broker dadurch ins offene Messer laufen lassen wollte, wohl wissend, was das bei der Entdeckung für Konsequenzen (nur) für mich haben würde ..

Natürlich wurde es trickreich auf den Kunden geschoben, der dies als Voraussetzung für den Transport wünsche und dass man mich daher vorher fragen müsse. Das ist für mich das Perfideste an der ganzen Sache: es war offenbar so konstruiert, dass - hätte ich das bejaht und gemacht - sowohl Broker als auch dessen Kunde fein raus gewesen wären .. schliesslich hat man mich ja nur "gefragt" – und es war dann meine eigene Entscheidung, das Risiko einzugehen, ich führe Transporte ja schliesslich als Selbständiger auf eigenes Risiko und auch mit eigener Haftung durch ..

So wäre es dann im Falle der der Entdeckung und den damit verbundenen erheblichen finanziellen (und strafrechtlichen) Konsequenzen für mich wohl weitergegangen: Ich hätte am Ankunftsflughafen die reguläre Zollgebühr plus den hohen Strafzuschlag komplett selbst privat tragen müssen .. man habe mich ja schliesslich vorher gefragt, ich hätte bejaht und das sei nun mein Problem – eine Erstattung erfolge jedenfalls weder durch den Broker noch dessen Kunden.

Ich wäre wohl auf einem hohen Betrag sitzen geblieben (ganz zu schweigen von etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen und Problemen bei späteren Einreisen in das betreffende Land, da ich auffällig geworden bin) und man hätte mich danach bei meinem erwarteten Aufmucken dagegen einfach aus der Kartei entfernt und für den nächsten Transport kurzerhand den nächsten ahnungslosen Trottel genommen, der darauf reinfällt und auch diesen (in vollem Bewusstsein!) in sein Verderben gehen lassen.

Ich frage mich, ob es wirklich so einen krassen Überfluss an willigen (und fähigen!) Courieren gibt, dass es dem Broker komplett sch…..egal sein kann, dass er mit mir jemanden hatte, der zuvor bereits unter Beweis gestellt hatte, einen (unerwartet schwierigen) Transport zuverlässig und erfolgreich durchführen zu können, da er ungeachtet dessen bereit war, mich derart dreist zu benutzen und hierdurch die weitere Geschäftsbeziehung zu mir zu zerstören?

Normalerweise müsste er doch bestrebt sein, einen vorhandenen, guten Courier zu halten und nicht derart gleichgültig, eiskalt und sehenden Auges zu verheizen ..

Das Geschilderte betraf ja die Import-Verzollung, aber apropos, wo wir schon beim Thema sind .. ich hätte zur Export-Verzollung (nachfolgend von mir als "E-Verzollung" abgekürzt) folgende Fragen:

a) Ist eine E-Verzollung (bei Ausfuhr aus der EU) überhaupt zwingend und unumgänglich, oder gibt es ggf. Ausnahmen, wann keine durchzuführen wäre - und kann der eingesetzte Courier das ggf. selbst irgendwie prüfen bzw. sicher entscheiden?

b) Ist die zuvor erfolgte E-Verzollung Voraussetzung für die spätere Import-Verzollung am Ankunftsort, dh. will der Import-Zoll am Ankunftsort dafür einen Nachweis der zuvor erfolgten E-Verzollung haben?

c) Wie soll man sich verhalten, wenn der Broker das Weglassen der E-Verzollung fordert - sollte man sich dem genauso verweigern wie den grünen Ausgang zu nehmen?

Ich halte dies für äußerst wichtig vorab zu wissen, denn in der Praxis kann es ja vorkommen, dass die Forderung des Brokers, die E-Verzollung auszulassen, den Courier – für diesen überraschend – erst erreicht, wenn er bereits unterwegs ist.

Kommt der Courier dann diesem Wunsch nach, so hat er ggf. persönlich die Konsequenzen daraus zu tragen - verweigert er sich hingegen unberechtigt und bricht den Transport mit dieser Begründung (irrtümlich) ab, so kommen ggf. immense Schadensersatzforderungen des Brokers auf ihn zu! Also eine Wahl zwischen Pest und Cholera ..

Denn bei einem - unberechtigtem - Abbruch seines Auftrages kann der Broker dem Courier folgende Schadenspositionen in Rechnung stellen: a) die Kosten der Flugtickets (oder zumindest deren Storno-Gebühren, falls Storno überhaupt noch möglich so kurzfristig), b) die Kosten des Hotels (sofern vom Broker gebucht, bzw. zumindest deren Storno-Gebühren), c) den kompletten Gewinnausfall durch den Transport (also der im Normalfall fällig gewesene bzw. dafür vereinbarte Rechnungsbetrag des Brokers an den Kunden abzüglich Courier Vergütung und Flugkosten), eventuell sogar Konventionalstrafe (denn ich halte es für möglich bzw. üblich, dass in den Verträgen zwischen Broker und dessen Kunden solche Vertragsstrafen vereinbart sind, also für den Fall einer verzögerten oder entfallenen Beförderung).

Und etwaige bereits entstandene Anreisekosten zum Abholort zB. für Taxi oder Bahnkarten und zurück zum Heimatort müsste der C. natürlich auch selbst tragen in dem Fall - zusätzlich. Der ganze Spaß kann somit insgesamt locker in die Tausende gehen.

Daher ist diese Frage, also im Falle einer etwaigen kurzfristig und überraschend vom Broker vorgebrachten Forderung, die E-Verzollung auszulassen, reagiert werden sollte - und zwar eindeutig und rechtssicher - sehr wichtig ..

d) Was sind eigentlich die Konsequenzen einer unterlassenen E-Verzollung? Und treffen sie (vergleichbar wie beim Benutzen des grünen Ausgangs) nur den Courier persönlich oder hier nur den Versender, also den Kunden des Broker?

e) Wird denn eine unterlassene E-Verzollung überhaupt entdeckt und ggf. wo?

Das ist mir schleierhaft, denn ich habe noch nie erlebt, dass ich beim Check-In-Schalter oder der anschliessenden Sicherheitskontrolle vor dem Boarding gefragt wurde, ob ich zu verzollende Waren dabei habe und dafür zuvor eine E-Verzollung durchgeführt habe ..

f) Kann man bei Umsteige-Verbindung innerhalb der Customs Union den Ort frei wählen, wo man die E-Verzollung durchführt?

Hierzu ein Beispiel:

Angenommen, der Transport geht von Deutschland in die USA, wobei der erste Flug von Frankfurt (Deutschland) nach Wien (Österreich = selbe Zoll-Union) geht und anschliessend erst von dort aus, also Wien, mit einem Anschlussflug in die USA. Kann der Courier dann frei entscheiden, ob er die E-Verzollung in Frankfurt oder Wien durchführt, oder muss sie stets am Ort des ersten Abflugs (Frankfurt) oder dem letzten Ort vor Verlassen der Customs Union (Wien) erfolgen?

Diese Frage stellt sich in der Praxis ja beispielsweise, wenn man (um in dem Beispiel zu bleiben) vor dem Abflug in Frankfurt 3 Stunden Zeit hätte, während die Umsteige-Zeit für den connecting flight aus Wien nur 50 Minuten beträgt (oder umgekehrt), dann würde man ja (bei freier Wahlmöglichkeit) den E-Zoll schon in Frankfurt erledigen, weil die Zeit in Wien dafür nicht mehr reicht, (bzw. umgekehrt).

g) Was ist, wenn zwar alle Beteiligten die E-Verzollung anstreben, jedoch die Zeit dafür nicht mehr reicht, zB. weil das Boarding bereits begonnen hat - was kann / sollte man dann tun?

h) Ist die E-Verzollung grundsätzlich immer möglich, dh. auch bei Abflügen am frühen Morgen / späten Abend oder gibt es an den Flughäfen idR. bestimmte Öffnungszeiten bei der zuständigen Stelle, die das ausschliessen – und was sollte man dann ggf. tun?

i) Wenn keine Zeit mehr blieb, die für die E-Verzollung erforderlichen Dokumente als Ausdruck dabei bei zu haben, weil man diese erst unterwegs elektronisch zB. als PDF aufs Handy bekam, und auch am Flughafen keine Zeit oder Möglichkeit des Ausdrucks besteht, kann man dann die E-Verzollung überhaupt durchführen und ggf. wie? Und worauf gibt es dann den erforderlichen Stempel?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ötzi

Neues Mitglied
27.05.2019
4
0
Vielen Dank für die bisherigen Antworten auf meine Fragen. Eine weitere ergibt sich aus den letzten Beiträgen zum Thema "Scheinselbständigkeit".
Welche Folgen könnte eine vermeintliche Scheinselbständigkeit nach sich ziehen? Ich nehme an, dass es zunächst um die Nachzahlung der Sozialabgaben geht und das dürfte überschaubar sein. Muss man darüber hinaus mit sonstigen Sanktionen (Bußgeld o.ä.) rechnen?
Was wäre der worst case?
 

BjoernSOAD

Erfahrenes Mitglied
31.12.2014
884
0
MUC
@FlugFanatiker: Ich hoffe die Vernunft hat gesiegt und du hast den Auftrag abgelehnt. Bei manchen Brokern sind solche Anfragen Alltag, man sollte daher den Firmen nicht nachweinen, wenn man aus der Kartei fliegt. Habe letzte Woche mit einem befreundeten OBC gesprochen und er hat mir erzählt wie er bei einem 6-stelligen (!!!) Warenwert einfach durch Grün laufen sollte. Das auch noch in einem Land, welches solche Kapitalverbrechen gar nicht lustig findet. Wenn man mehrere 10.000€ an Einfuhrsteuern sparen kann, dann lohnt sich auch eine 4-stellige Summe für den OBC. Sowohl OBC als auch Broker wussten bis zur Ankunft im Zielland nichts vom Wunsch des Kunden. Am Ende wurde die Sendung wieder nach Deutschland gebracht...

Thema Exportverzollung:

a) Ist eine E-Verzollung (bei Ausfuhr aus der EU) überhaupt zwingend und unumgänglich, oder gibt es ggf. Ausnahmen, wann keine durchzuführen wäre - und kann der eingesetzte Courier das ggf. selbst irgendwie prüfen bzw. sicher entscheiden?
Aus meiner Erfahrung würde ich sagen: Bei niedrigen Warenwerten (ca.400€) gibt es keine Exportverzollung. Bei größeren Warenwerten ist in den Dokumenten eine "MRN" dabei. Die lasse ich dann beim Zoll abfertigen. Wenn ich eine Sendung mit höherem Warenwert habe und es keine MRN gibt, dann melde ich das dem Broker. Bei der Exportverzollung bekommt die Firma Steuern zurück. Manchen Firmen ist das zu aufwändig. Ein Pflicht die Exportverzollung zu erledigen gibt es meines Wissens nach nicht.

b) Ist die zuvor erfolgte E-Verzollung Voraussetzung für die spätere Import-Verzollung am Ankunftsort, dh. will der Import-Zoll am Ankunftsort dafür einen Nachweis der zuvor erfolgten E-Verzollung haben?
Sind soweit ich weiß unabhängige Prozesse. Man kann Import verzollen ohne vorher zwingend Export verzollt zu haben. Bei über 60 Aufträgen wurde so ein Nachweis nie gefordert. Geht meiner Meinung nach den Zoll im Ausland nichts an.

c) Wie soll man sich verhalten, wenn der Broker das Weglassen der E-Verzollung fordert - sollte man sich dem genauso verweigern wie den grünen Ausgang zu nehmen?
Meiner Meinung nach kein Problem. Der Staat hat dadurch keinen Verlust. Sollte es keine MRN geben und/oder aus zeitlichen Gründen keine Exportverzollung möglich sein, dann würde ich es nach Rücksprache mit dem Broker weglassen. d) und e) sind damit auch beantwortet. Wenn auf Wunsch von Kunde und Broker kein Problem. Wenn OBC aus "Faulheit" eigenständig nicht E-verzollt dann könnte es vllt Probleme gegenüber Broker und Kunde geben.

f) Kann man bei Umsteige-Verbindung innerhalb der Customs Union den Ort frei wählen, wo man die E-Verzollung durchführt?
Nach Möglichkeit im letzten Flughafen der EU.
Beispiel HAM-AMS-CDG-MEX:
Sendung im Handgepäck -> Exportverzollung in CDG.
Sendung im Aufgabegepäck durchgecheckt ab HAM direkt nach MEX -> Exportverzollung in HAM, da man danach sein Gepäck nicht wieder sieht.

g) Was ist, wenn zwar alle Beteiligten die E-Verzollung anstreben, jedoch die Zeit dafür nicht mehr reicht, zB. weil das Boarding bereits begonnen hat - was kann / sollte man dann tun?
Nach Rücksprache mit dem Broker seinen Anweisungen folgen.

h) Ist die E-Verzollung grundsätzlich immer möglich, dh. auch bei Abflügen am frühen Morgen / späten Abend oder gibt es an den Flughäfen idR. bestimmte Öffnungszeiten bei der zuständigen Stelle, die das ausschliessen – und was sollte man dann ggf. tun?
Beispiel MUC: Zoll schließt 21 Uhr. Letzter Abflug ca. 22:30. Ein mal habe ich es noch knapp geschafft. Ob außerhalb der Öffnungszeiten Abfertigungen möglich sind, weiß ich nicht. Oft hängt an den Zollschaltern auch ein Telefon, mit dem man Zöllner rufen kann, falls der Schalter innerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt ist.
Interessante Frage. Ich hoffe ACX meldet sich dazu noch.

i) Wenn keine Zeit mehr blieb, die für die E-Verzollung erforderlichen Dokumente als Ausdruck dabei bei zu haben, weil man diese erst unterwegs elektronisch zB. als PDF aufs Handy bekam, und auch am Flughafen keine Zeit oder Möglichkeit des Ausdrucks besteht, kann man dann die E-Verzollung überhaupt durchführen und ggf. wie? Und worauf gibt es dann den erforderlichen Stempel?
Hatte ich glücklicherweise noch nicht. Die Dokumente werden oft direkt bearbeitet. Je nach Flughafen gibt der Zoll sogar alle Dokumente zurück. Ich denke das kommt sehr auf Flughafen und die jeweiligen Beamten an.

Alle obigen Aussagen basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und bezieht sich vorwiegend auf Deutschland/EU. In anderen Ländern und/oder Zollunionen kann dies auch ganz anders aussehen. Die Regularien sind je Land sehr unterschiedlich und da benötigt man einen guten, erfahrenen Broker der einen unterstützt.

Da wir hier im Forum einen Spezialisten in dem Bereich haben, hoffe ich dass von ihm noch eine ausführliche Antwort kommt.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.220
2.722
FRA
Björn hat ja schon das meiste beantwortet. Kleine Korrektur noch: Die Grenze liegt bei 1000€. Darunter kann man jederzeit selbst die Ware vorführen und „abstempeln“ lassen. Was meistens auch tatsächlich nur ein paar Sekunden dauert. Über 1000€ ist eine elektronische Anmeldung zwingend erforderlich und auch verpflichtend für den Lieferanten. Es geht auch nur elektronisch. Im ersten Schritt wird die Ausfuhr angemeldet und genehmigt, am Flughafen erfolgt dann der Abgleich (tatsächlich wollte bei mir aber noch nie jemand die Sendung kontrollieren) und es wird bestätigt, dass die Sendung Sendung die Zoll-/Umsatzsteuerunion verlassen hat. Ein Unterlassen hat für dich als Kurier keine Konsequenzen, eine Anmeldung kannst du auch nicht vornehmen wenn du wolltest. Beim Lieferanten dürfte es vielleicht unangenehme Nachfragen bei einer Betriebsprüfung, solange dieser aber auf den Umsatz korrekt Umsatzsteuer entrichtet hat, dürfte es auch dort keinen interessieren. Und das ist im Grunde auch der Kern der Aussage, im Gegensatz zu einer unterlassenen Importanmeldung ist beim Export nur der Versender der Geschädigte. Wenn dieser also kein Problem damit hat, ist im Grunde alles paletti. Persönlich finde ich es dennoch immer ärgerlich, wenn der Export nicht angemeldet wird. Einerseits bin ich nämlich selbst umsatzsteuerpflichtig und mit einem abgestempelten MRN ist es auch für mich wesentlich leichter die gesetzlichen Nachweispflichten zu erfüllen, andererseits wenn schon bei so simplen Dingen wie der der Ausfuhr gemauschelt wird, dann laufen die anderen Punkte seitens des Brokers/Kunden auch selten korrekt.

Was den Stempel angeht. Da wird auch alles elektronisch erfasst, im Grunde braucht es den nicht mal. Insofern sollten die Dokumente auch genügen, wenn sie nur digital vorliegen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Hinsichtlich der rechtlichen Fragestellungen zwischen Broker und OBC sollte man sich fragen, welche Art von Rechtsgeschäft eine Güterbeförderung ist, nach meiner Meinung ein Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Vorschriften zum Auftrag, §§ 662 ff. BGB, anzuwenden sind, § 675 BGB.

Dort findet man dann auch Antworten auf die hier aufgeworfenen und teilweise falsch beantworteten Fragen:

Z.B. Weisungen des Brokers, etwa bzgl. Zoll:

§ 665 Abweichung von Weisungen
Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

Z.B. Kosten für Verzollung:
§ 669 Vorschusspflicht
Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.

§ 670 Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Und wenn es um strafrechtliche Fragestellungen geht, steht natürlich Beteilung des Brokers an einer Straftat im Raum...

Rein rechtlich also wenig Unklarheiten m.E.n.
 
Zuletzt bearbeitet:

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Moin,

Ich stimme euch dreien auf den ersten Blick zu was das betrifft, werde mich wenn ich nächste Woche nach Urlaub und Messe wieder Zeit habe ggf. Nochmal Stellung zu den Zollfragen nehmen. Aber im Grundsatz muss man als OBC ja nur das was Piw und BjoernSOAD geschrieben haben als Hintergrund wissen, dass andere müssen eher die Firmen (Anmelder) wissen.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
800
@ BjoernSOAD:

Ja, ich habe tatsächlich die Übernahme des Auftrags abgelehnt. Ich finde es erschreckend, von Dir zu erfahren, dass derartige kriminelle und strafbare Machenschaften offenbar keineswegs selten sind, sondern durchaus zum "Alltag" in der OBC-Branche gehören.

Ich bedanke mich sehr für deine Antworten auf meine Fragen zur E-Verzollung!

@ Piw:

Auch dir ein Dankeschön dafür!

@ miamitraffic:

Danke für deine rechtlichen Ausführungen, wobei ich zu bedenken gebe, dass es nicht immer sicher bzw. einfach zu entscheiden ist, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist, zumal a) manche Broker komplett im Ausland sitzen oder zumindest (auch) im Ausland Niederlassungen haben und somit nicht immer klar ist, ob der Auftraggeber (Vertragspartner) des Courier überhaupt in Deutschland ansässig ist, b) der zur Debatte stehende Vorfall bzw. Schaden ja auf ausländischem Boden geschieht, c) auch der Versender womöglich in Deutschland nur eine Niederlassung hat, und seinen Hauptsitz im Ausland.

Der von dir zitierte § 655 scheint mir in meinem geschilderten Fall übrigens gerade nicht anwendbar, denn man würde ja (wenn einen die Forderung des Brokers, den grünen Kanal zu nehmen, überraschend trifft) danach gerade nicht zum Abweichen der Weisung berechtigt sein, denn es heisst in dem Paragraphen ja explizit: „wenn er .. annehmen darf, dass der Auftraggeber .. die Abweichung billigen würde.“ Und hier wünscht der Auftraggeber doch die Abweichung („grünen Kanal nehmen!“) ausdrücklich selbst, dh. er billigt die Abweichung gerade nicht, weil er es ja vorher zur Bedingung gemacht hat (also dass der Courier durch grün geht).

Auch der danach genannte § 669 ist wohl nicht anwendbar bzw. zumindest praxisfern, zum einen weil im OBC-Geschäft, wo zwischen Auftragserteilung und Abflug meist nur wenige Stunden liegen und somit die Zeit für die Zahlung eines Vorschusses an den Courier nicht mehr ausreicht, zum anderen natürlich, weil der Broker, der solche Machenschaften wünscht, und dessen Kunde, für den er dies tut, ja gerade NICHT Zollgebühren zahlen möchte, indem sie einen Dummen suchen, der ahnungslos durch den grünen Kanal läuft.

Dazu gehört, dass dieser Dumme entweder gar nichts von dem Risiko weiss (= gar nicht erst auf die Idee kommt, einen solchen Vorschuss zu fordern) bzw. dieses in Kauf nimmt (weshalb er ebenso nicht einen Vorschuss auf Zoll + Strafzoll für das Erwischtwerden fordern wird), bzw. der Broker bzw. dessen Kunde diesen gar nicht erst entrichten würden, weil sie ja darauf spekulieren, dass ihr Coup (einen Dummen gefunden zu haben, der durch grün geht) aufgeht und sie ohnehin keinerlei Zollkosten wünschen.

Überdies ist die Forderung nach einem Vorschuss ja auch vollkommen unüblich, denn dafür muss der eingesetzte OBC eine Kreditkarte dabei haben, um damit die Zollkosten privat vorzulegen, die er anschliessend erst zurückerstattet bekommt vom Broker.

Schliesslich halte ich auch den zuletzt genannten § 670 nicht für anwendbar, denn der Broker bzw. dessen Kunde werden sich im Falle des Erwischtwerdens des Couriers bestimmt darauf berufen, dass man diesen ja vorher gefragt habe, ob er durch grün geht, es also vorab geklärt zu haben, man habe ja dadurch zum Ausdruck gebracht, dass man keinerlei Zollkosten haben wolle, und ausserdem: Indem der Courier dies bejaht und getan habe, sei er ein eigenes Risiko eingegangen, und die entstandenen Kosten (Zollgebühr und Strafzahlung) träfen ihn daher nun allein selbst, das sei sozusagen sein Berufsrisiko, er hätte sich ja redlich verhalten können oder den Auftrag ablehnen ..

Hinzu kommt, dass das zugrunde liegende Rechtsgeschäft (also die Vereinbarung, gesetzwidrig durch grün zu gehen) wohl ohnehin nichtig, da sittenwidrig ist (§ 138), und somit rechtlich als nicht existent gilt, mit der Folge dass § 670 wohl nicht anwendbar und daher daraus auch kein Aufwendungsersatz oder Regress des Couriers gegen Broker oder dessen Kunde möglich ist.

@ ACX209:

Das wäre cool, wenn du die Zeit dafür fändest, wobei ich auch denke, dass das was BjoernSOAD und Piw schrieben, schon genügt.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.518
533
Björn hat ja schon das meiste beantwortet. Kleine Korrektur noch: Die Grenze liegt bei 1000€. Darunter kann man jederzeit selbst die Ware vorführen und „abstempeln“ lassen. Was meistens auch tatsächlich nur ein paar Sekunden dauert. Über 1000€ ist eine elektronische Anmeldung zwingend erforderlich und auch verpflichtend für den Lieferanten. Es geht auch nur elektronisch. Im ersten Schritt wird die Ausfuhr angemeldet und genehmigt, am Flughafen erfolgt dann der Abgleich (tatsächlich wollte bei mir aber noch nie jemand die Sendung kontrollieren) und es wird bestätigt, dass die Sendung Sendung die Zoll-/Umsatzsteuerunion verlassen hat. Ein Unterlassen hat für dich als Kurier keine Konsequenzen, eine Anmeldung kannst du auch nicht vornehmen wenn du wolltest. Beim Lieferanten dürfte es vielleicht unangenehme Nachfragen bei einer Betriebsprüfung, solange dieser aber auf den Umsatz korrekt Umsatzsteuer entrichtet hat, dürfte es auch dort keinen interessieren. Und das ist im Grunde auch der Kern der Aussage, im Gegensatz zu einer unterlassenen Importanmeldung ist beim Export nur der Versender der Geschädigte. Wenn dieser also kein Problem damit hat, ist im Grunde alles paletti. Persönlich finde ich es dennoch immer ärgerlich, wenn der Export nicht angemeldet wird. Einerseits bin ich nämlich selbst umsatzsteuerpflichtig und mit einem abgestempelten MRN ist es auch für mich wesentlich leichter die gesetzlichen Nachweispflichten zu erfüllen, andererseits wenn schon bei so simplen Dingen wie der der Ausfuhr gemauschelt wird, dann laufen die anderen Punkte seitens des Brokers/Kunden auch selten korrekt.

Was den Stempel angeht. Da wird auch alles elektronisch erfasst, im Grunde braucht es den nicht mal. Insofern sollten die Dokumente auch genügen, wenn sie nur digital vorliegen.

Kleine Anmerkung wegen des "Stempelns": Die deutschen Finanzämter akzeptieren schon länger keine handgestempelten Ausfuhrbelege mehr, nur noch elektronische die bei der Ausfuhr gescannt werden. Und wie PIW schrieb muss eigentlich alles ab 1000 Euro NETTO Warenwert zur Ausfuhr angemeldet werden, schon wegen der Umsatzsteuerproblematik aber auch wegen der Meldepflicht nach Außenwirtschaftsgesetz. Wenn du "normale" Waren ausführst und der Auftraggeber führt keine Zollanmeldung durch kann dir als Kurier das egal sein, das ist keine Straftat, den Ärger hat der Ausführer später. Allerdings bekommst du als Kurier Ärger ( auch strafrechtlich ) wenn du Sachen ausführen willst die genehmigungspflichtig sind, Kulturgüter zum Beispiel oder schlimmer Technik die als "Dual Use" ( also zum Beispiel Hochleistungsventile welcher der Iran für Anreicherungszentrifugen verwenden könnte ) gekennzeichnet ist. Das wäre dann eine Straftat aber eigentlich wissen sowohl der Auftraggeber als auch der Broker um was für Sachen es sich da handelt. Bei Waren welche einer solchen Genehmigungspflicht unterliegen ist in aller Regel die europäische Ausfuhrbestätigung zwingend für die Einfuhr im Drittland nötig, in allen anderen Fällen ist es dem ausländischen Zoll egal ob die Sachen hier in der EU durch den Zoll gegangen sind, da interessiert nur die jeweils geltende Einfuhrrichtlinie. Wenn du Flugzeugersatzteile transportierst ist der Zoll meist auch umumgänglich da die importierende Airline bei Originalteilen die Herkunft nachweisen muss und das machst du als Kurier beim Zoll bei der Einreise.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.518
533
Kann man bei Umsteige-Verbindung innerhalb der Customs Union den Ort frei wählen, wo man die E-Verzollung durchführt?

Ja, dass kann man sofern man triftige Gründe anführen kann warum es nicht an der Ausgangszollstelle tut möchte ( das ist immer die letzte im jeweiligen Wirschaftsgebiet ).
Habe ich gerade wieder letzten Monat getan ( Eigenausfuhr von mir ): Routing war TXL-VIE-AMS-LAX ( über Wien um gut 800 Euro zu sparen ). Abfertigung in Wien weil in AMS nur 1.10 Stunde Umsteigezeit und der Zoll sitzt dort im Non-airside Bereich, das heisst raus, zum Zoll dann wieder zur Siko. Hat nach Vorlage der Reiseroute in Wien problemlos geklappt.
Ich fertige auch bei Flügen ex-Berlin mit Umsteigen in Europa ( bei mir meist CDG oder AMS ) immer in Berlin ab, ist mir noch nie verweigert worden, hatte aber auch immer nur echten "Umsteige Transit" und keine 6 Stunden Aufenthalt oder so.
Und nur zur Klarstellung: die "E-Verzollung" ist da je schon längst passiert, du nimmst nur die Gestellung der Ware am Ausgangszollamt vor welche die vorherige Zollanmeldung zwingend erfordert.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Danke für deine rechtlichen Ausführungen, wobei ich zu bedenken gebe, dass es nicht immer sicher bzw. einfach zu entscheiden ist, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist, zumal a) manche Broker komplett im Ausland sitzen oder zumindest (auch) im Ausland Niederlassungen haben und somit nicht immer klar ist, ob der Auftraggeber (Vertragspartner) des Courier überhaupt in Deutschland ansässig ist, b) der zur Debatte stehende Vorfall bzw. Schaden ja auf ausländischem Boden geschieht, c) auch der Versender womöglich in Deutschland nur eine Niederlassung hat, und seinen Hauptsitz im Ausland.

Ja, klar, internationale Aspekte müsste man gesonder betrachten.

Der von dir zitierte § 655 scheint mir in meinem geschilderten Fall übrigens gerade nicht anwendbar, denn man würde ja (wenn einen die Forderung des Brokers, den grünen Kanal zu nehmen, überraschend trifft) danach gerade nicht zum Abweichen der Weisung berechtigt sein, denn es heisst in dem Paragraphen ja explizit: „wenn er .. annehmen darf, dass der Auftraggeber .. die Abweichung billigen würde.“ Und hier wünscht der Auftraggeber doch die Abweichung („grünen Kanal nehmen!“) ausdrücklich selbst, dh. er billigt die Abweichung gerade nicht, weil er es ja vorher zur Bedingung gemacht hat (also dass der Courier durch grün geht).

Ja, wenn man den Wortlaut ansieht, würde man zu deinem Ergebnis kommen. Jedoch ist § 665 BGB so auszulegen, dass gesetzeswidrige Weisungen (z.B. die Weisung, bei Ausführung des Auftrags Steuerhinterziehung zu begehen usw.) ohnehin nicht vom Auftragnehmer einzuhalten sind (siehe Kommentare, solltest du Zugriff darauf haben).

Von Sittenwidrigkeit würde ich hier erstmal nicht ausgehen, da ja die Beförderung von Gütern erstmal in Ordnung, ist, nur ein Teilaspekt des Vertrages dem Gesetz zuwiderläuft.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.220
2.722
FRA
@ BjoernSOAD:

Ja, ich habe tatsächlich die Übernahme des Auftrags abgelehnt. Ich finde es erschreckend, von Dir zu erfahren, dass derartige kriminelle und strafbare Machenschaften offenbar keineswegs selten sind, sondern durchaus zum "Alltag" in der OBC-Branche gehören.

Ich bedanke mich sehr für deine Antworten auf meine Fragen zur E-Verzollung!

Leider muss ich sagen, dass Deine gemachte Erfahrung mich ganz und gar nicht überrascht, da ich sowas in ähnlicher Form bei nicht nur einem Broker erlebt habe. Das ging von Unwissen (ein Broker hat nicht gewusst, dass Norwegen zwar Teil von Schengen, aber nicht der Zollunion ist) bis über sanftes Bitten ("Ja, könntest Du mal schauen, dass du vor Ort den grünen Ausgang verwenden kannst") bis hin zu Vorsatz und dreisten Lügen ("Warenwert ist unter der Freigrenze, Verzollung erfolgte bereits online, etc.). Verblüffend war vor allem mit welcher Selbstverständlichkeit teils solche Forderungen geäußert wurden. Treu dem Motto: "Das ist Teil des Jobs und sei mal lieber dankbar, dass wir dich überhaupt gefragt haben, schließlich haben wir noch ein Dutzend in der Hinterhand, die sowas ohne Rückfragen und mit Freude machen!" Das Traurige daran: Letzteres dürfte sogar voll und ganz stimmen. Und plötzlich fühlst du dich als Kurier, der auf einen korrekten Ablauf besteht als das schwarze Schaf der Branche. Letztendlich hilft da aber auch keine Diskussion mit dem Broker, bei dem dürfte erst ein Umdenken stattfinden, wenn sich wirklich keine Freiwilligen finden lassen, das ist aber reines Wunschdenken. Was aber hilft, wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist (bei mir kamen solche Forderungen immer erst wenn ich schon im Flieger oder Zielort war), direkt den roten Ausgang anzusteuern. Dem Broker erzähle ich dann, dass ich es versucht habe, aber direkt vom Zoll raus gewunken wurde. Wenn dann die Sendung erstmal beim Zoll ist und dort droht mehrere Tage zu bleiben, kommt dann doch ganz schnell Bewegung ins Spiel bei Broker und Kunden. Dennoch ist sowas keine Lösung und ich stelle im Anschluss daran die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Broker ein, da eine Vertrauensgrundlage nicht mehr besteht. Deine Ernüchterung kann ich auch verstehen. Wir fliegen alle gerne und einen quasi sicheren Auftrag bzw. die kompletten Zusammenarbeit mit einem Broker abzulehnen, wo man sich wahrscheinlich erst vor Kurzem einen Namen gemacht hat ist nicht leicht, aber letztendlich ist es nur eine Frage der Zeit bis man sich mit so einem Partner einmal voll in die Nesseln setzt. Tatsächlich sind viele Firmen auch nicht an einer langen Zusammenarbeit interessiert. Erfahrung und eigenständiges Denken/Handeln sind da sogar eher kontraproduktiv, schließlich kann man einem unerfahrenen Kurier viel leichter etwas vom Pferd erzählen und durch grün lotsen als dies bei einem routinierten Kurier der Fall ist. Mit der Hälfte vom branchenüblichen Tagessatz abspeisen klappt dann in der Regel auch. Ich habe es ja schon mal erwähnt, und für die Wortwahl Schelte kassiert, aber in vielen Firmen wird ein Idiot, der alles mit sich machen lässt, einfach durch den nächsten ersetzt - und wer als Kurier für den mickrigen Tagessatz ernsthaft am anderen Ende der Welt beim Zoll den Kopf für andere hinhält, der fällt ohne Zweifel in diese Kategorie. Respekt, dass Du da die einzige und richtige Entscheidung getroffen hast! Leider trifft nicht jeder die gleiche Entscheidung, was dann zum Leidwesen aller führt.

Da der letzte Absatz durchaus negativ und erstmal abschreckend klingt. Es gibt durchaus auch seriöse Firmen, denen sehr wohl an einer langen und fairen Zusammenarbeit mit den Kurieren gelegen ist. Die auch die Vorteile daraus zu schätzen wissen, wenn man einen Kurier nicht immer erst anlernen und dann auf Schritt und Tritt überwachen muss. Allerdings ist bei solchen Firmen auch die Fluktuation nicht allzu hoch, da in der Regel sowohl Firma als Kurier mit der Zusammenarbeit zufrieden sind. Gleichwohl haben diese Firmen auch einen schweren Stand gegen all jene Firmen, die eben alles nicht so genau nehmen. Nur ist es dann als Neuling schwer bei den Guten Fuß zu fassen und auch dann mal einen Auftrag zu ergattern.