Das Ganze liegt zwar schon länger zurück, aber ich wollte es jetzt auch mal berichten ..
Mir ist es auch passiert, dass man mich dazu verleiten wollte, statt wie gesetzlich vorgeschrieben und erforderlich den roten Ausgang den grünen zu nehmen. Am meisten stört mich dabei die Unverfrorenheit, mit der mich der Broker dadurch ins offene Messer laufen lassen wollte, wohl wissend, was das bei der Entdeckung für Konsequenzen (nur) für mich haben würde ..
Natürlich wurde es trickreich auf den Kunden geschoben, der dies als Voraussetzung für den Transport wünsche und dass man mich daher vorher fragen müsse. Das ist für mich das Perfideste an der ganzen Sache: es war offenbar so konstruiert, dass - hätte ich das bejaht und gemacht - sowohl Broker als auch dessen Kunde fein raus gewesen wären .. schliesslich hat man mich ja nur "gefragt" – und es war dann meine eigene Entscheidung, das Risiko einzugehen, ich führe Transporte ja schliesslich als Selbständiger auf eigenes Risiko und auch mit eigener Haftung durch ..
So wäre es dann im Falle der der Entdeckung und den damit verbundenen erheblichen finanziellen (und strafrechtlichen) Konsequenzen für mich wohl weitergegangen: Ich hätte am Ankunftsflughafen die reguläre Zollgebühr plus den hohen Strafzuschlag komplett selbst privat tragen müssen .. man habe mich ja schliesslich vorher gefragt, ich hätte bejaht und das sei nun mein Problem – eine Erstattung erfolge jedenfalls weder durch den Broker noch dessen Kunden.
Ich wäre wohl auf einem hohen Betrag sitzen geblieben (ganz zu schweigen von etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen und Problemen bei späteren Einreisen in das betreffende Land, da ich auffällig geworden bin) und man hätte mich danach bei meinem erwarteten Aufmucken dagegen einfach aus der Kartei entfernt und für den nächsten Transport kurzerhand den nächsten ahnungslosen Trottel genommen, der darauf reinfällt und auch diesen (in vollem Bewusstsein!) in sein Verderben gehen lassen.
Ich frage mich, ob es wirklich so einen krassen Überfluss an willigen (und fähigen!) Courieren gibt, dass es dem Broker komplett sch…..egal sein kann, dass er mit mir jemanden hatte, der zuvor bereits unter Beweis gestellt hatte, einen (unerwartet schwierigen) Transport zuverlässig und erfolgreich durchführen zu können, da er ungeachtet dessen bereit war, mich derart dreist zu benutzen und hierdurch die weitere Geschäftsbeziehung zu mir zu zerstören?
Normalerweise müsste er doch bestrebt sein, einen vorhandenen, guten Courier zu halten und nicht derart gleichgültig, eiskalt und sehenden Auges zu verheizen ..
Das Geschilderte betraf ja die Import-Verzollung, aber apropos, wo wir schon beim Thema sind .. ich hätte zur Export-Verzollung (nachfolgend von mir als "E-Verzollung" abgekürzt) folgende Fragen:
a) Ist eine E-Verzollung (bei Ausfuhr aus der EU) überhaupt zwingend und unumgänglich, oder gibt es ggf. Ausnahmen, wann keine durchzuführen wäre - und kann der eingesetzte Courier das ggf. selbst irgendwie prüfen bzw. sicher entscheiden?
b) Ist die zuvor erfolgte E-Verzollung Voraussetzung für die spätere Import-Verzollung am Ankunftsort, dh. will der Import-Zoll am Ankunftsort dafür einen Nachweis der zuvor erfolgten E-Verzollung haben?
c) Wie soll man sich verhalten, wenn der Broker das Weglassen der E-Verzollung fordert - sollte man sich dem genauso verweigern wie den grünen Ausgang zu nehmen?
Ich halte dies für äußerst wichtig vorab zu wissen, denn in der Praxis kann es ja vorkommen, dass die Forderung des Brokers, die E-Verzollung auszulassen, den Courier – für diesen überraschend – erst erreicht, wenn er bereits unterwegs ist.
Kommt der Courier dann diesem Wunsch nach, so hat er ggf. persönlich die Konsequenzen daraus zu tragen - verweigert er sich hingegen unberechtigt und bricht den Transport mit dieser Begründung (irrtümlich) ab, so kommen ggf. immense Schadensersatzforderungen des Brokers auf ihn zu! Also eine Wahl zwischen Pest und Cholera ..
Denn bei einem - unberechtigtem - Abbruch seines Auftrages kann der Broker dem Courier folgende Schadenspositionen in Rechnung stellen: a) die Kosten der Flugtickets (oder zumindest deren Storno-Gebühren, falls Storno überhaupt noch möglich so kurzfristig), b) die Kosten des Hotels (sofern vom Broker gebucht, bzw. zumindest deren Storno-Gebühren), c) den kompletten Gewinnausfall durch den Transport (also der im Normalfall fällig gewesene bzw. dafür vereinbarte Rechnungsbetrag des Brokers an den Kunden abzüglich Courier Vergütung und Flugkosten), eventuell sogar Konventionalstrafe (denn ich halte es für möglich bzw. üblich, dass in den Verträgen zwischen Broker und dessen Kunden solche Vertragsstrafen vereinbart sind, also für den Fall einer verzögerten oder entfallenen Beförderung).
Und etwaige bereits entstandene Anreisekosten zum Abholort zB. für Taxi oder Bahnkarten und zurück zum Heimatort müsste der C. natürlich auch selbst tragen in dem Fall - zusätzlich. Der ganze Spaß kann somit insgesamt locker in die Tausende gehen.
Daher ist diese Frage, also im Falle einer etwaigen kurzfristig und überraschend vom Broker vorgebrachten Forderung, die E-Verzollung auszulassen, reagiert werden sollte - und zwar eindeutig und rechtssicher - sehr wichtig ..
d) Was sind eigentlich die Konsequenzen einer unterlassenen E-Verzollung? Und treffen sie (vergleichbar wie beim Benutzen des grünen Ausgangs) nur den Courier persönlich oder hier nur den Versender, also den Kunden des Broker?
e) Wird denn eine unterlassene E-Verzollung überhaupt entdeckt und ggf. wo?
Das ist mir schleierhaft, denn ich habe noch nie erlebt, dass ich beim Check-In-Schalter oder der anschliessenden Sicherheitskontrolle vor dem Boarding gefragt wurde, ob ich zu verzollende Waren dabei habe und dafür zuvor eine E-Verzollung durchgeführt habe ..
f) Kann man bei Umsteige-Verbindung innerhalb der Customs Union den Ort frei wählen, wo man die E-Verzollung durchführt?
Hierzu ein Beispiel:
Angenommen, der Transport geht von Deutschland in die USA, wobei der erste Flug von Frankfurt (Deutschland) nach Wien (Österreich = selbe Zoll-Union) geht und anschliessend erst von dort aus, also Wien, mit einem Anschlussflug in die USA. Kann der Courier dann frei entscheiden, ob er die E-Verzollung in Frankfurt oder Wien durchführt, oder muss sie stets am Ort des ersten Abflugs (Frankfurt) oder dem letzten Ort vor Verlassen der Customs Union (Wien) erfolgen?
Diese Frage stellt sich in der Praxis ja beispielsweise, wenn man (um in dem Beispiel zu bleiben) vor dem Abflug in Frankfurt 3 Stunden Zeit hätte, während die Umsteige-Zeit für den connecting flight aus Wien nur 50 Minuten beträgt (oder umgekehrt), dann würde man ja (bei freier Wahlmöglichkeit) den E-Zoll schon in Frankfurt erledigen, weil die Zeit in Wien dafür nicht mehr reicht, (bzw. umgekehrt).
g) Was ist, wenn zwar alle Beteiligten die E-Verzollung anstreben, jedoch die Zeit dafür nicht mehr reicht, zB. weil das Boarding bereits begonnen hat - was kann / sollte man dann tun?
h) Ist die E-Verzollung grundsätzlich immer möglich, dh. auch bei Abflügen am frühen Morgen / späten Abend oder gibt es an den Flughäfen idR. bestimmte Öffnungszeiten bei der zuständigen Stelle, die das ausschliessen – und was sollte man dann ggf. tun?
i) Wenn keine Zeit mehr blieb, die für die E-Verzollung erforderlichen Dokumente als Ausdruck dabei bei zu haben, weil man diese erst unterwegs elektronisch zB. als PDF aufs Handy bekam, und auch am Flughafen keine Zeit oder Möglichkeit des Ausdrucks besteht, kann man dann die E-Verzollung überhaupt durchführen und ggf. wie? Und worauf gibt es dann den erforderlichen Stempel?