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Voraussetzung ist allerdings, dass der Shopbetreiber mit der Anfechtung nicht zu lange wartet. Der Verkäufer muss die Anfechtung nämlich "unverzüglich" erklären (§ 121 BGB). Im Regelfall dürfte man hier eine Obergrenze von 2 Wochen ansetzen können. Außerdem muss der Verkäufer beweisen, dass der Käufer die Anfechtung erhalten hat.
Also Glückwunsch! Per email anfechten dürfte schwierig werden, das muss schriftlich erfolgen, aber woher hat die Airline denn eure Adresse? vom OTA?
Allerdings:
Achtung: Häufig wird außer Acht gelassen, dass auch ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Preis und Wert der Ware zur Nichtigkeit des Kaufvertrags führen kann (§ 138 BGB). Wann dies konkret der Fall ist, kann allerdings nicht pauschal beantwortet werden. Zugunsten des Käufers dürfte sicherlich zu berücksichtigen sein, dass Waren im Internet häufig zu Schleuderpreisen verkauft werden.
Weil diese EF ja nur einen Bruchteil offizieller C-Raten nach USA war, könnte sich der Betreiber schon auf den letzten Satz beziehen.
Man beachte das gilt nur für POS DE, wie das in F und H gesehen wird, keine Ahnung
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