(...) Die Wegnahme eines Sandwiches ist doch nicht strafbar. Soll feb mal erklären.
Ryan Air war ja sogar verpflichtet die Passagiere mit Getränken und Essen zu versorgen. Wenn Die Airline das nicht macht, dann nehme ich mir ganz einfach das Sandwich selbst.
Wenn man den Pöbel fliegen lässt, hat man den Pöbel an Bord.
Marokkaner sind eines der schlimmsten Packs
Da randalieren Passagiere - wegen einer Verkettung unglücklicher Umstände, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat - an Bord, "benehmen sich wie Tiere" und Ryanair entschuldigt sich bei den Passagieren???!!! Solche "Passagiere" gehören in den Knast! Ich kann mir das Verhalten Ryanairs nur mit einer besonderen Toleranz gegenüber dem muslimischen Kulturkreis erklären. Diesem lässt man ja bekanntlich alles durchgehen, weil man ja sonst ausländerfeindlich ist. Willkommen in Europa.
Aber hier ist's einfach. §§ 248a, 242 StGB - Diebstahl geringwertiger Sachen. Das ist die Gesetzesüberschrift und nicht, wie der geschätzte Forist meinen könnte, eine Kritik an dem FR- Fraß. Wird nur auf gesonderten Antrag verfolgt (den scheut aber FR eventuell aufgrund der Öffentlichkeitswirkung) oder bei Bejahung des öffentlichen Interesses durch die StA.
Au weia. An deiner letzten Aufgabenstellung habe ich schon eine Stunde verbraten...
Aber hier ist's einfach. §§ 248a, 242 StGB - Diebstahl geringwertiger Sachen. Das ist die Gesetzesüberschrift und nicht, wie der geschätzte Forist meinen könnte, eine Kritik an dem FR- Fraß. Wird nur auf gesonderten Antrag verfolgt (den scheut aber FR eventuell aufgrund der Öffentlichkeitswirkung) oder bei Bejahung des öffentlichen Interesses durch die StA.
Auch ohne tiefschürfende Prüfung: Ich bin mir sicher, dass EU 261/2004 kein Selbsthilferecht gibt.
Na toll, wegen ein paar "geklauter Stullen" und ein bischen Parfüm regen sich hier manche auf. Da werden Menschen 7 h unnötigerweise in einem Flugzeug festgehalten. Das muss ich mir als Passagier auch nicht gefallen lassen. Wo fängt den da die Freiheitsberaubung an? Wo fängt da die Nötigung an?
Na toll, wegen ein paar "geklauter Stullen" und ein bischen Parfüm regen sich hier manche auf. Da werden Menschen 7 h unnötigerweise in einem Flugzeug festgehalten. Das muss ich mir als Passagier auch nicht gefallen lassen. Wo fängt den da die Freiheitsberaubung an? Wo fängt da die Nötigung an?
Aus einem stehenden Flugzeug kommt man üblicherweise recht einfach raus.......
Ich glaube kaum, dass es einen Foristen gibt, der die entsprechende Kompetenz im irischen, franzoesischen, marokkanischen oder spanischen Strafrecht hat.
Klar ich seile mich mit meinem mitgebrachten Rettungssseil von der Tür ab
Warum sollte deutsches Recht zur Geltung kommen?
Na toll, wegen ein paar "geklauter Stullen" und ein bischen Parfüm regen sich hier manche auf. Da werden Menschen 7 h unnötigerweise in einem Flugzeug festgehalten. Das muss ich mir als Passagier auch nicht gefallen lassen. Wo fängt den da die Freiheitsberaubung an? Wo fängt da die Nötigung an?
Kluger und berechtigter Einwand. Solange die Türen der FR-Möhre geschlossen waren, dürfte der Fall nach irischem Recht zu beurteilen sein.
Kluger und berechtigter Einwand. Solange die Türen der FR-Möhre geschlossen waren, dürfte der Fall nach irischem Recht zu beurteilen sein.
Ich habe die an mich gerichtete Frage des Foristen JoeFleisch, der mich als deutschen Jurist kennt, nach meinen, zugegeben lokalen Rechtskenntnissen beantwortet.
Wozu, kannst doch rutschen.
Das Ding war auf dem Weg von Marokko nach Paris und ist in Madrid gelandet. Selbst wenn sie die Türen aufgemacht hätten, dürfte da deutsches Recht relativ egal sein.