Pauschalversteuerung bei geschäftlich erflogenen, aber privat eingesetzten Meilen

ANZEIGE
N

niemals_in_new_york

Guest
ANZEIGE
Ich möchte das vorsichtshalber mit einem neuen AG alles sauber dokumentieren und habe dabei folgende Überlegung:

1) Status war schon bei Antritt der Stelle vorhanden, also schreibe ich nur die Basismeilen auf. Das würde sich ändern, wenn die neu dazugekommen Meilen für einen Status reichen würden.
2) Die Meilen verfallen aufgrund des privat erflogenen Status und der privaten Kreditkarte nicht. Ich würde nun alle neuen beruflich erflogenen Meilen nach 3 Jahren aus der Tabelle löschen, weil sie dann verfallen würden.

Wie seht Ihr das? Die Anzahl der Dienstreisen per Flugzeug ist aktuell minimal und es kommt in absehbarer Zeit kein Meilenstand zusammen, der für irgendwas reichen würde. Dennoch führe ich Liste, um mich unangreifbar zu machen und lasse die paar Meilen auch immer auf dem Konto (3 Jahre). Das müsste doch sauber sein, oder?

Wenn es um Miles and More geht, müsste das aus sauber sein (Beurteilung als Laie).
Ich frage mich - wenn es voraussichtlich nur um wenige Flüge geht - aber, ob der Aufwand sich lohnt oder es nicht besser wäre,
entweder einfach auf die Gutschrift der Meilen zu verzichten
oder mit dem neuen Arbeitgeber zu regeln, dass die Meilen einfach Dir gehören und sie privat genutzt werden dürfen, sofern sie pauschalversteuert bei MM gutgeschrieben werden?
 
  • Like
Reaktionen: flying_mom

nomad_

Aktives Mitglied
18.02.2016
142
36
Ich möchte das vorsichtshalber mit einem neuen AG alles sauber dokumentieren und habe dabei folgende Überlegung:

1) Status war schon bei Antritt der Stelle vorhanden, also schreibe ich nur die Basismeilen auf. Das würde sich ändern, wenn die neu dazugekommen Meilen für einen Status reichen würden.
2) Die Meilen verfallen aufgrund des privat erflogenen Status und der privaten Kreditkarte nicht. Ich würde nun alle neuen beruflich erflogenen Meilen nach 3 Jahren aus der Tabelle löschen, weil sie dann verfallen würden.

Wie seht Ihr das? Die Anzahl der Dienstreisen per Flugzeug ist aktuell minimal und es kommt in absehbarer Zeit kein Meilenstand zusammen, der für irgendwas reichen würde. Dennoch führe ich Liste, um mich unangreifbar zu machen und lasse die paar Meilen auch immer auf dem Konto (3 Jahre). Das müsste doch sauber sein, oder?

Am besten vereinbart man das mit dem AG schriftlich. Es ist sicherlich sinnvoll, eine saubere Buchführung für das eigenen Meilenkonto (private/dienstliche Meilen) einzuführen. Aber ich wäre nicht so sicher, ob man die dienstlichen Meilen "virtuell" nach 3 Jahren verfallen lassen darf, wenn nur privat erflogene Privilegien den Verfall verhindern.

Es gibt z.B. Reisekostengesetze in denen steht, dass Dienstreisende für die dienstliche Nutzung privater Zeitkarten keine Reisekostenerstattung (auch nicht anteilig) bekommen. Das ist zwar ein anderes Problem, aber auch hier wird eine private Investition für einen Vorteil des AGs genutzt, ohne dass das ausgeglichen wird.

Im Zweifelsfall könnte der AG das Problem mit den Meilen auch so sehen: die dienstlich erflogenen Meilen verfallen nicht. Also sind sie noch da, aus welchem privaten Privileg auch immer. Also stehen sie dem AG immer noch zu...

Es gibt beliebig viele andere Abgrenzungsprobleme dieser Art. Wird z.B. der Kartoffelsalat in der Lounge auf die Verpflegungsmehraufwendung (a.k.a. Tagegeld) angerechnet? Bei ausschließlich dienstlich erflogenem Status? Bei ausschließlich privat erflogenen Status? Und wenn der Status mit privaten und dienstlichen Meilen erflogen wurde?

Sicher kann man m.M.n nur sein, wenn man dienstlich gar keine Meilen erfliegt und auf Dienstreisen einen möglichen privaten Status nicht nutzt. Aber durchgeklagt hat das wohl noch keiner...

nomad_.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: flying_mom

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Für den Normalflieger dürfte das alles kein Problem sein, wenn man es nicht provozierend übertreibt (wie in diesem Fall).

Das Problem im hier diskutierten Fall ist ja, dass hier "doppelt", genau genommen sogar dreifach maximiert wurde und da fühlt sich das FA wahrscheinlich verar***t.
(1. beruflich erworbene Meilen nicht versteuert; 2. diese verkauft und die Einnahmen nicht versteuert; 3. der Käufer macht das dann als Kosten geltend)

Edit: Unter Bezug auf den nachfolgenden Beitrag: Ja, so ist es....
 
Zuletzt bearbeitet:

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.242
624
HOQ/NUE/CGN
Für den Normalflieger dürfte das alles kein Problem sein, wenn man es nicht provozierend übertreibt (wie in diesem Fall).

Das Problem im hier diskutierten Fall ist ja, dass hier "doppelt", genau genommen sogar dreifach maximiert wurde und da fühlt sich das FA wahrscheinlich verar***t.
(1. beruflich erworbene Meilen nicht versteuert; 2. diese verkauft und die Einnahmen nicht versteuert; 3. der Käufer macht das dann als Kosten geltend)

Ich nehme mal an, dass Du Dich nicht auf meine darüber stehenden Fragen beziehst, sondern auf die Südamerika-Meilenkauf-Nummer? Vielleicht kannst Du das bitte noch mit einem Zitat kenntlich machen?
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.242
624
HOQ/NUE/CGN
Am besten vereinbart man das mit dem AG schriftlich. Es ist sicherlich sinnvoll, eine saubere Buchführung für das eigenen Meilenkonto (private/dienstliche Meilen) einzuführen. Aber ich wäre nicht so sicher, ob man die dienstlichen Meilen "virtuell" nach 3 Jahren verfallen lassen darf, wenn nur privat erflogene Privilegien den Verfall verhindern.

Es gibt z.B. Reisekostengesetze in denen steht, dass Dienstreisende für die dienstliche Nutzung privater Zeitkarten keine Reisekostenerstattung (auch nicht anteilig) bekommen. Das ist zwar ein anderes Problem, aber auch hier wird eine private Investition für einen Vorteil des AGs genutzt, ohne dass das ausgeglichen wird.

Im Zweifelsfall könnte der AG das Problem mit den Meilen auch so sehen: die dienstlich erflogenen Meilen verfallen nicht. Also sind sie noch da, aus welchem privaten Privileg auch immer. Also stehen sie dem AG immer noch zu...

Es gibt beliebig viele andere Abgrenzungsprobleme dieser Art. Wird z.B. der Kartoffelsalat in der Lounge auf die Verpflegungsmehraufwendung (a.k.a. Tagegeld) angerechnet? Bei ausschließlich dienstlich erflogenem Status? Bei ausschließlich privat erflogenen Status? Und wenn der Status mit privaten und dienstlichen Meilen erflogen wurde?

Sicher kann man m.M.n nur sein, wenn man dienstlich gar keine Meilen erfliegt und auf Dienstreisen einen möglichen privaten Status nicht nutzt. Aber durchgeklagt hat das wohl noch keiner...

nomad_.

Wenn es um Miles and More geht, müsste das aus sauber sein (Beurteilung als Laie).
Ich frage mich - wenn es voraussichtlich nur um wenige Flüge geht - aber, ob der Aufwand sich lohnt oder es nicht besser wäre,
entweder einfach auf die Gutschrift der Meilen zu verzichten
oder mit dem neuen Arbeitgeber zu regeln, dass die Meilen einfach Dir gehören und sie privat genutzt werden dürfen, sofern sie pauschalversteuert bei MM gutgeschrieben werden?

Ja, sorry, geht um Miles and More.

Die Vielfliegernummer ist auf den Boardingpässen eingetragen, weil ich auf innereuropäischen Eco-Strecken so wenigstens von den Statusvorteilen Gebrauch machen kann.
Schriftliche Vereinbarung mit dem AG ist standardmässig und sagt aus, keine private Nutzung von beruflich erflogenen Meilen. Dies kann natürlich auch nur zur rechtlichen/finanziellen Absicherung sein.
Ich beobachte jetzt mal die Anzahl der reinkommenden Meilen, bin aber überzeugt, dass diese für nichts taugen werden, weder Upgrades noch Prämienflüge, die der AG einfordern könnte.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.551
4.105
Bisher ist die Finanzverwaltung scheinbar noch nicht auf die Idee gekommen dass Meilen auch woanders zu sammeln sind und nicht nur bei LH. Dementsprechend gab es vor vielen Jahren mal die Einigung mit LH zur Pauschalversteuerung und somit sind alle M&M Kunden fein raus.

Das wäre auch irgendwie viel zu schwierig, denn die Frage ist auch, wo örtlich die Steuerpflicht besteht. Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland und fliege mit einem in Warschau gebuchten Ticket von Capetown nach Cairo und lasse dann meine Meilen in Kolumbien gutschreiben. Ist deutsches Steuerrecht überhaupt anwendbar? Welche der sieben Einkunftsarten wäre hier reinschlägig? Wo sind die Steuerbehörden zuständig? Was sagen die jeweiligen DBA?
 
  • Like
Reaktionen: cubalibre

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.688
FRA/QKL
Das wäre auch irgendwie viel zu schwierig, denn die Frage ist auch, wo örtlich die Steuerpflicht besteht. Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland und fliege mit einem in Warschau gebuchten Ticket von Capetown nach Cairo und lasse dann meine Meilen in Kolumbien gutschreiben. Ist deutsches Steuerrecht überhaupt anwendbar? Welche der sieben Einkunftsarten wäre hier reinschlägig? Wo sind die Steuerbehörden zuständig? Was sagen die jeweiligen DBA?
In dem Fall dürfte der Prüfer überfordert sein. :D

Aber man sollte grundsätzlich nicht auf zuviel Naivität der Finanzverwaltung setzen. Ich habe z.B. bei jeder Prüfung das Thema Transferpreise zwischen verbundenen Unternehmen auf dem Tisch. Der örtliche Prüfer ist meistens überfordert, gibt das Ganze dann aber weiter. Und dort sind richtig kompetente Leute die sich aus meiner Sicht wirklich gut auskennen. Zum Glück, denn mit denen sind die Fragen dann meistens sehr schnell geklärt (Die akzeptieren zum Glück auch englische Geschäftsunterlagen) und das Ganze wird zufriedenstellen abgeschlossen.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.352
3.361
HAM
denn die Frage ist auch, wo örtlich die Steuerpflicht besteht. Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland

Die erste Frage ist doch, wieviele Tage bist Du denn überhaupt in Deutschland, wenn Du schon Tickets von Capetown nach Cairo in Warschau buchst. Einen Wohnsitz in Deutschland zu haben heißt ja nicht, dass Du hier auch einkommensteuerpflichtig bist.

Dass die Finanzämter nicht zurückschrecken, das hin bis zur Unmöglichkeit zu verkomplizieren, zeigt ja schon die Behandlung von Payback Punkten in Bezug auf die Vorsteuerabzugsfähigkeit. Das könnte man durchaus auf Meilen ausdehnen, wenn auch nicht auf Capetown nach Cairo, aber auf allen innerdeutschen Strecken, auf denen Umsatzsteuer fällig ist. Über die Pauschalversteuerung nach §37a EStG wird ja nur die einkommensteuerrechtliche Seite abgedeckt, nicht die umsatzsteuerrechtliche. Da die Meilen bei Nutzung durch den Arbeitgeber letztlich äquivalent zu einem Barrabatt sind auf das ursprüngliche Ticket sind, reduziert sich auf Deutschlandtickets der abzugsfähige Vorsteuerbetrag eines Tickets um den Gegenwert der später genutzten Meilen, wobei dieser Gegenwert natürlich erst ermittelt werden kann, wenn die Meilen genutzt werden.

Daher weise ich meine Angestellten lieber darauf hin, dass Sie den geldwerten Vorteil von Meilen versteuern müssen (und das wird regelmäßig in Schulungen wiederholt), aber werde definitiv nicht diese Meilen für die Firma nutzen lassen, auch wenn es gerichtlich erst für Payback Punkte geklärt ist. Im Gegensatz zu mir hat das Finanzamt zehn Jahre Zeit, alle Eventualitäten und Tricks zu prüfen, bevor es gegen mich vorgeht.

Für Arbeitnehmer ist das ja alles viel einfacher... Immerhin sind Meilen und Hotelpunkte bis 1080,- €/a nicht einkommensteuerpflichtig (§3 Nr. 38 EStG). Vielflieger erreichen das sicherlich, aber das Gros der Geschäftsreisenden dürfte kaum an diese Grenze kommen.
 
  • Like
Reaktionen: SleepOverGreenland

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Update gekaufte Avianca Meilen:
Mein FA-beamter hat nach ausführlicher Erklärung den meilenkauf komplett steuerlich anerkannt, nachdem ich alle Unterlagen ( gebuchte Flüge, KTO Auszüge etc) eingereicht habe.

Im weiteren hat mein Bekannter von seiner FA Beamtin ein Anschreiben erhalten, dass er diesen Verkaufserlös doch bitte versteuern soll.
Nach dem Hinweis, dass diese privat erflogen wurden und auch schon deutlich länger als 1 jahr auf seinem Konto seien, wurde auch das als steuerneutral eingestuft.
Allerdings wurde daraufhin auf eine "regelmässigkeit" und damit Wiederholung angefragt, was er auch verneinen konnte. Damit geklärt.
Also - was auch klar ist - mehrfach ist es dann gewerblich einzustufen . Alles sauber also.
Im übrigen wusste wohl keiner aus der Abteilung/inkl. Leiter wie die Sache mit den Meilen einzustufen ist. Again what learned.
 

Christoph K

Aktives Mitglied
14.06.2014
110
2
Wie sieht es eigentlich mit der Miles&More Business Kreditkarte aus? Werden die Meilen hier auch pauschal versteuert? Bei Miles&More finde ich nur eine Passage über auf Dienstreisen gesammelte Flüge aber nichts zu Kreditkarten...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.270
5.507
MUC/INN
Das Problem im hier diskutierten Fall ist ja, dass hier "doppelt", genau genommen sogar dreifach maximiert wurde und da fühlt sich das FA wahrscheinlich verar***t.
(1. beruflich erworbene Meilen nicht versteuert; 2. diese verkauft und die Einnahmen nicht versteuert; 3. der Käufer macht das dann als Kosten geltend)
Klingt nach Cum Ex für Vielflieger
 
  • Haha
  • Like
Reaktionen: Alexs und Funtracer

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.095
1.612
KUL (bye bye HAM)
AFAIK werden alle ausgegebenen Meilen seitens M&M pauschal versteuert, also auch die ueber die Kreditkarte gesammelten oder direkt durch Dritte uebertragenen Meilen (Abos, etc.).
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.100
580
MUC
AFAIK werden alle ausgegebenen Meilen seitens M&M pauschal versteuert, also auch die ueber die Kreditkarte gesammelten oder direkt durch Dritte uebertragenen Meilen (Abos, etc.).
Technisch wird mE der Wert eingelöster Prämien durch M&M pauschalversteuert. Das heißt, es ist bei M&M für die Einkommensteuer egal, aus welcher Quelle die Meilen stammen. Interessanter sind da wirklich ausländische Programme, wenn sich bei Einlösung hohe Beträge aufsummieren.

Fallbeispiel (Private Reise mit Meileneinlösung als Angestellter):
  • Business Langstrecke (D -> US) mit KLM Meilen gebucht. Herkunft der Meilen sind hauptsächlich - aber nicht ausschließlich - dienstliche Flüge und die Meilen haben sich über mehrere Jahre zusammengekleckert. Viele dieser Flüge waren mit Saudia innerhalb KSA oder GCC-Ländern.
  • Business Mittelstrecke (in US) mit BA Avios bei Alaska Airlines gebucht. Die Avios haben sich über mehrere Jahre zusammengekleckert - neben privaten Flügen auch durch dienstliche Flüge, hauptsächlich mit Cathay Pacific zwischen Bahrain und Dubai.
  • Hotel der Mariott Gruppe (in US) mit Marriott Punkten gebucht. Die Punkte stammen sowohl aus privaten als auch aus dienstlichen Trips.
  • Upgrade auf Suite mit Marriott Suite Night Awards durchgeführt. Die SNAs stammen aus Statuslevels, die nur durch die Summe von dienstlichen und privaten Nächten erreicht wurden.
  • F&B Rabattvoucher für Frühstück im Hotel eingesetzt. Auch hier der Link zum Statuslevel, dass nur durch die Summe von dienstlichen und privaten Nächten erreicht wurde.
  • Diverse Lounge auf bezahlten Eco-Flügen auf dem Trip genutzt - auch hier ist der erforderliche Statuslevel nur durch die Summe von dienstlichen und privaten Flügen erreicht.
  • Die ganze Reise war dann auch noch über den Jahreswechsel

Klar ist vermutlich:
  • Grundsätzlich ist das Fallbeispiel erst einmal einkommensteuerlich irgendwie relevant.
  • Der Gesamtpreis der erhaltenen Leistungen liegt weit über irgendwelchen Freibeträgen für ein einzelnes Kalenderjahr.
  • Ansatz der eingesetzten Meilen dürfte nach FIFO-Methode erfolgen.

Offene Fragen (jedenfalls für mich):
  • Welcher Zeitpunkt ist für die Flüge relevant?
    • Zugang der Meilen (Verteilung des geldwerten Vorteils über 5 Kalenderjahre oder mehr)
    • Buchung und Ticketausstellung (Verteilung des geldwerten Vorteils auf nur 1 Kalenderjahr)
    • Flugdatum (Verteilung des geldwerten Vorteils auf 2 Kalenderjahre).
  • Welcher Zeitpunkt ist für das Hotel relevant?
    • Zugang der Punkte (Verteilung des geldwerten Vorteils über 5 Kalenderjahre oder mehr)
    • Buchung (vermutlich nicht, da hier nur eine vollflexible Reservierung getätigt wird)
    • Überachtungszeitraum (Verteilung des geldwerten Vorteils auf 2 Kalenderjahre)
    • Checkout und Rechnungsdatum (Verteilung des geldwerten Vorteils auf 1 Kalenderjahr).
  • Wie erfolgt der Ansatz der Suite Night Awards unter der Annahme, dass 35 dienstliche Nächte und 15 private Nächte zu ihrem Erhalt geführt haben?
  • Sind F&B Rabattvoucher und Lounge-Besuche bei einer privaten Buchung überhaupt relevant?
Wenn diese Fragen beantwortet sind, bleibt noch die Frage, wie eingesetzte private und dienstliche Punkte/Meilen überhaupt noch auseinandergerechnet werden können (im Meilenkonto ist ein großer Teil der Buchungen schon nicht mehr sichtbar, da zu alt).

🤔
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.095
1.612
KUL (bye bye HAM)
Nach meiner Interpretation wuerde ich deine offenen Fragen wie folgt werten:

- Steuerliche Relevanz liegt jeweils beim Erhalt der Punkte vor. Wie du den geldwerten Vorteil nutzt, ist hierbei egal. Bsp. wenn du EUR 100 vom AG bekommst, ist es egal wann du ihn ausgibst oder wenn du eine Tankkarte ueber Summe X (groesser als 44 EUR /Monat) erhaelst, ist es egal in welchem Monat du damit tankst.
- deine Suite Night Voucher muessten anteilig (in deinem Fall 70%) als geldwerter Vorteil verbucht werden
- gleiches gilt fuer den F&B Voucher, da dieser nur begrenzt zur Verfuegung steht
- deine Loungebesuche sind wiederum steuerneutral, weil der gewaehrte Rabatt nicht endlich ist und dem Unternehmen weiterhin zur Verfuegung steht

wie immer keine Steuerberatung und nur meine private, unprofessionelle Interpretation der Sachlage
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.245
1.960
VIE
Sehr spannendes Thema.

Dazu zwei Gedanken:

-Wie kann der Verbrauch von dienstlich erflogenen Meilen überhaupt nachgewiesen werden? Wird da strikt nach dem Zeitpunkt der Gutschrift vorgegangen? Also z.B. ich erfliege privat 100.000 Meilen, danach dienstlich 20.000 Meilen, und kaufe danach privat weitere 20.000 Meilen. Jetzt löse ich 120.000 Meilen ein. Wird dann rein auf Grund der zeitlichen Abfolge von einem Verbrauch der Dienstmeilen ausgegangen?

-Wie wird der Meilenwert in der Praxis festgesetzt? Wenn man z.B. einen Business Flex Tarif bucht wird ja nachträglich kaum nachzuweisen sein, wie viel das in Cash gekostet hätte? Oder kann da als genereller Meilenwert das herangezogen werden, was M&M bei Cash & Miles selbst ansetzt?
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.873
823
ZQH
Ich habe es so verstanden, dass Kundenbindungsprogramme in der Besteuerung anders zu behandeln sind, als Sachprämien, die einen festen Wert haben (z. B. € 44) und zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig werden (Tankgutschein, Geschenkkorb etc.). Bemessungsgrundlage bei Kundenbindungsprogrammen ist jedoch der Prämiengesamtwert zum Zeitpunkt der Ausschüttung, da den Punkten, sofern sie nicht wie bei Payback zu einem festen Geldwert auszahlbar sind, noch gar kein konkreter Wert zuzurechnen ist: https://www.haufe.de/personal/haufe...bindungsprogramme_idesk_PI42323_HI630651.html

Zu versteuern sind also in diesem Fall die tatsächlich ausgeschütteten Prämien (Gratisflüge, Hotelübernachtungen, Espressomaschinen....) zum Zeitpunkt der Einlösung, nicht die ausgegebenen Anteilsscheine (Sammelpunkte, Meilen, Gutscheine), die für sich genommen noch keinen Wert haben. Hiervon darf der AN pro Kalenderjahr dann € 1.080 als Freibetrag abziehen. Meiner bescheidenen Meinung nach kommt dieser Freibetrag bei obigem Beispiel dann zweimal zur Anwendung, einmal für die im alten und dann noch einmal für die im neuen Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen.

Wie in diesem Fall dann aber der tatsächliche Wert der beruflich gesammelten Meilen anzusetzen ist? Evtl. im Verhältnis des Einsatzes von privat und dienstlich gesammelten Punkten? Keine Ahnung.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.688
FRA/QKL
Technisch wird mE der Wert eingelöster Prämien durch M&M pauschalversteuert. Das heißt, es ist bei M&M für die Einkommensteuer egal, aus welcher Quelle die Meilen stammen.
Das ist korrekt und wurde schon vor weit mehr als 20 Jahren zwischen der Lufthansa und dem BMF vereinbart. Ich denke LH hat damals ungefähre Zahlen vorlegen können was dienstlich erflogene Meilen im Gesamtkontext bedeutet und dann hat man sich auf irgendeinen Pauschalwert geeinigt. Das wurde damals auch mal näher aufgeschlüsselt, aber ich kann mich an die Werte nicht mehr erinnern. Fakt ist, bei M&M gibt es keine Probleme diesbezüglich.
 
  • Like
Reaktionen: Simineon und mf_2

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.504
497
Ich gehe mal davon aus das auch Freiflüge/Upgrades etc welche aus MR Punkten stammen Einkommenssteuerlich unbedenklich sind da doch auch Amex zumindest bei den Business/Corporate Karten in Deutschland eine Pauschalversteuerung durchführt.
 
  • Like
Reaktionen: Simineon

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.873
823
ZQH
Ich gehe mal davon aus das auch Freiflüge/Upgrades etc welche aus MR Punkten stammen Einkommenssteuerlich unbedenklich sind da doch auch Amex zumindest bei den Business/Corporate Karten in Deutschland eine Pauschalversteuerung durchführt.
Korrekt. Die Pauschalsteuer wird auf Basis aller eingelösten Prämien abgeführt, egal woher die Punkte stammen.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.352
3.361
HAM
Selbiges gilt mittlerweile auch für bahn.bonus Punkte... damit sind inzwischen alle drei großen von LP betriebenen Programme abgedeckt.
 
  • Like
Reaktionen: mf_2

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.355
478
Folgende Überlegung:

Ich benötige demnächst einen Flug in die USA (beruflich bedingt/Messe). In C ist der Cashpreis aktuell bei über 4000 Euro return. Mit dem 50% Meilenbonus komme ich auf 1306 € für die Meilen (gekauft) plus S&G. Am Ende wahrscheinlich um die 50% günstiger als der Cashpreis.

Soweit ich im Thread lese sollten gekaufte Meilen ja als Werbungskosten voll angesetzt werden können, demnach ist der Weg für das Finanzamt doch so in Ordnung? Nachweisbar ist ja alles.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.352
3.361
HAM
Soweit ich im Thread lese sollten gekaufte Meilen ja als Werbungskosten voll angesetzt werden können, demnach ist der Weg für das Finanzamt doch so in Ordnung? Nachweisbar ist ja alles.

Ich persönlich würde das vorher mit meinem Steuerberater klären. Beispielsweise gilt häufig das FIFO Prinzip (First In, First Out) bei den Meilenkonten. Wenn Dein Konto schon Meilen hat, könnte es aus Sicht des Finanzamtes auch sein, dass Du deine privat gesammelten Meilen geschäftlich verwendest und gleichzeitig Dein privates Meilenkonto auf Firmenkosten auflädst, jedenfalls als Selbständiger. Als Angestellter, dem seine Reisekosten nicht erstattet werden und sie deshalb als Werbungskosten absetzen kann, sieht es vermutlich anders aus.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Folgende Überlegung:

Ich benötige demnächst einen Flug in die USA (beruflich bedingt/Messe). In C ist der Cashpreis aktuell bei über 4000 Euro return. Mit dem 50% Meilenbonus komme ich auf 1306 € für die Meilen (gekauft) plus S&G. Am Ende wahrscheinlich um die 50% günstiger als der Cashpreis.

Soweit ich im Thread lese sollten gekaufte Meilen ja als Werbungskosten voll angesetzt werden können, demnach ist der Weg für das Finanzamt doch so in Ordnung? Nachweisbar ist ja alles.
Wenn die Meilensumme exakt ist und Kauf und Buchung zeitlich passen, ist es kein Problem. Wenn einer fragt, dann erklären.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.688
FRA/QKL
Wenn die Meilensumme exakt ist und Kauf und Buchung zeitlich passen, ist es kein Problem. Wenn einer fragt, dann erklären.
So eine Frage kommt manchmal erst Jahre später bei einer Betriebsprüfung. Deshalb zeitnah eine ausführliche Aktennotiz schreiben, ausdrucken und mit Datum und Unterschrift versehen. Bei vollständig elektronischer Dokumentation scannen und entsprechend hochladen und speichern. Lieber ein paar Belege zu viel als einer zu wenig in solchen Fällen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
ANZEIGE
300x250
bei den Summen, die auf dem Spiel stehen, auf jeden Fall so machen.
ich hatte das selber Mal, dass ich vom Freund Meilen gekauft hatte ( ja ja ich weiss...) und der Finanzbeamte konnte das gar nicht verstehen, was und wie wir das überhaupt gemacht haben.Und er fragte immer wo denn das kaufticket ist..... mussten wir lange erklären. Daraufhin wollte er aber die Einnahmen bei meinem Freund als steuerpflichtiges Einkommen verbuchen.... konnte dann aufgrund einmaligkeit abgebügelt werden...war aber blöd...