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Du vermischst hier aber Straf und Zivilrecht.
In Deutschland hat nur ein Richter das Recht, zu urteilen ob jemand eine Straftat begangen hat oder nicht... Also kann der TE doch jetzt nicht zivilrechtliche Handlungen unternehmen wenn noch gar nicht fest steht, dass eine Straftat vorliegt?
Seine Aufgabe ist nun das eintreiben des Geldes.... Außer es gibt einen Kaufvertrag der so einen Spielraum offen lässt, dass er das Handy bei Nichtbezahlung (Eigentumsvorbehalt) sperren lassen kann.
Verstehe ich immer noch nicht.
Er hat mit A über EbayKleinanzeigen und Paypal ein Geschäft getätigt und dann die Ware im guten Glauben, es wäre für A übergeben.
A behauptet nun, nie ein Handy gekauft zu haben und einen Hack zu haben.
Sollte das nicht widerlegbar sein, ist ihm natürlich das Geld zurückzuerstatten.
Damit ist der Vertrag zwischen TE und A doch nichtig und A hat keinerlei Schäden.
Warum sollte dann der TE nicht sein eigenes Handy sperren können?