Plastikbeutelseuche kippen? SiKo-Rechtsgrundlagen

ANZEIGE

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich bin kürzlich mit einem Kollegen innderdeutsch geflogen. Dieser hatte leider seine 3x 100ml behältnisse nicht in einer Plastiktüte verpackt. Nach der Kontrolle - also airside - wurde er gebeten, die drei Produkte aus seiner Tasche zu nehmen. Ihm wurde in Aussicht gestellt:

a.) Eine Tüte hierfür zu kaufen oder
b.) zwei der drei Produkte zu entsorgen (was wohl noch nett war, eigentlich müsste wohl auch ein einziges Produkt in einen Beutel)

Er hat sich dann für b entschieden.


Ich steige momentan noch nicht so ganz durch das Normengeflecht um die SiKo durch, aber würde gerne mit Euch Gedanken austauschen. Was ist Sinn und Zweck des Beutels? Wo gibt es genaue Regelungen zum Vorgehen bei der SiKo, die auch für alle verbindlich sind?

Mein Judiz sagt mir, dass es nicht sein kann, dass er hier aufgefordert wurde, eine Tüte zu kaufen, in die er dann die Produkte einlegt um sie eine Sekunde später wieder in seine Tasche zu kippen. Wenn das Produkt dem Fluggast auf der "Luftseite" in die Hand gedrückt wird, ist der Drops gelutscht, so mein "Gefühl".

Es gäbe meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten:
a) Die Tüte soll die Kontrolle erleichtern. Ist diese bereit abgeschlossen, wäre die AUfforderung zum Tütenkauf mehr eine Art "Bestrafung"
b) Die Tüte soll die Flüssigkeiten während des Transportes sichern (kann wohl nicht sein, da im Flieger kein Zwang mehr besteht, die Produkte in der Tüte aufzubewahen)


Sollte diese Aufforderung tatsächlich rechtswidrig gewesen sein, so dürfte die Bundespolizei nun den Wert der beiden entsorgten Produkte ersetzen.


Disclaimer: Jaja, er ist ein böser Mensch, soll er doch einfach parieren, wie Millionen andere Fluggäste täglich, die BPol-Auftragnehmer-Arbeitnehmer sind arme Hunde, die sich mit solch unsinnigen Regelungen und renitenten Passagieren herumschlagen müssen, die Welt ist schlimm.... Bitte solche Kommentare sparen, es geht mir hier darum, ein rechtliches "Loophole" zu finden, um diesen Tütenirrsinn zu stoppen. Mir ist dabei bewusst, dass das auch nach hinten losgehen kann: Unverpackte Flüssigkeiten könnten in Zukunft direkt entsorgt werden, ohne dem Fluggast entgegenkommend den Erwerb einer Tüte zur "Rettung" anzubieten.
 
  • Like
Reaktionen: on_tour und TAPulator

mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
c) Die Größe der Tüte limitiert die Anzahl der 100ml-Gefäße und erleichtert dadurch die Sicherheitskontrolle.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.712
2.938
DRS, ALC
Bist wohl von DRS geflogen, in FRA interessiert die Tüte kein Schwein mehr.
Zufälligerweise hat ein Kollege immer so ein Tütchen für 0,50€ parat.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Wo gibt es genaue Regelungen zum Vorgehen bei der SiKo, die auch für alle verbindlich sind?

Interessantes Thema.

Ich habe mich auch schon folgendes gefragt: Normalerweise muss die Polizei für jeden Fitzel, den sie irgendwo mitnimmt, ein Beschlagnahme-/Sicherstellungsprotokoll anfertigen (ich wurde mal mehrere Monate nach einem Aufbruch meines PKW angerufen, dass man in der Asservatenkammer noch eine angebrochene Pflasterpackung gefunden habe, ob die denn wohl entsorgt werden dürfe).

Nur an der Siko verschwindet alles ohne schriftlichen Nachweis in der Mülltonne.

Darf aber der Fummeltyp von Kötter, Securitas etc. im Zweifelsfall überhaupt Gegenstände konfiszieren oder müsste dann nicht ein Beamter der Bundespolizei zur Tat schreiten?

Als erstes ist ja immer die Zuständigkeitsfrage zu stellen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ne, war nicht DRS. Ich habe es kürzlich - unabhängig von diesem Ereignis - aber genau auch so bei Dritten in BRE im FR-Terminal miterlebt. Da kam die SiKo-Dame sogar noch zur Boarding-Schlange "Soll ich das jetzt wegwerfen?" War sehr freundlich von ihr. Die sind ja auch nur Ausführer der Regeln, daher will ich die Regeln angreifen.
 
  • Like
Reaktionen: Robina McA

wowo

Aktives Mitglied
23.01.2010
241
0
CGN
Interessante Frage. Wenn es nur um die Kontrolle geht, ob die Limitierung eingehalten wurde, könnte man an der SiKo ja eine Test-Tüte bereithalten. Dort werden alle Flüssigkeiten zur Überprüfung hineingelegt und nach Feststellung, dass alles passt gibt man dem Passagier die Flüssigkeiten ohne Tüte wieder zurück. Klar, wenn viele ohne Tüte ankommen dürfte das den Zeitaufwand der Kontrolle zu stark erhöhen.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
c) Die Größe der Tüte limitiert die Anzahl der 100ml-Gefäße und erleichtert dadurch die Sicherheitskontrolle.

Nicht das ich wüsste das die Tüten eine bestimmte Größe haben müssen.

Unabhängig davon ist die Tüte wirklich reine Schikane.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Darf aber der Fummeltyp von Kötter, Securitas etc. im Zweifelsfall überhaupt Gegenstände konfiszieren oder müsste dann nicht ein Beamter der Bundespolizei zur Tat schreiten?
Die sind ja Beliehen, haben also schon irgendwelche Kompetenzen. Ich meine auch, dass es so ist, dass Du gefragt wirst, was damit passieren soll. Ich denke, wenn Du eine Entsorgung verweigerst, wird es dir LANDSIDE von der Röntgenkiste zurückgegeben. Damit ist dem FLuggast dann auch nicht wirklich geholfen.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.725
503
STR
Nicht das ich wüsste das die Tüten eine bestimmte Größe haben müssen.

DOCH! Ein Liter.

Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen, zum Beispiel einem herkömmlichen Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss, aufbewahrt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Bitte bedenken Sie: Jede Person darf nur einen Beutel mit ins Flugzeug nehmen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Die sind ja Beliehen, haben also schon irgendwelche Kompetenzen.

Irgendwo wird aber auch das Ende der Kompetenzgrenze sein.

Auf die Schnelle fällt mir nur der Vergleich mit Geschwindigkeitsüberwachung durch private Unternehmen ein. Meines Wissens gibt es dazu aber Rechtsprechung, nach der immer ein Bediensteter der Kommune bzw. des Kreises dabei sein muss, damit die Messung wirksam ist.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Ich mache das Spiel nicht mit, mit Reagenzgläsern zu Reisen.
Daher checke ich meinen Koffer ein und verstopfe nicht die Handgepäckfächer.
Der Preis dafür sind etliche Kofferverluste.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich mache das Spiel nicht mit, mit Reagenzgläsern zu Reisen.
Daher checke ich meinen Koffer ein und verstopfe nicht die Handgepäckfächer.
Der Preis dafür sind etliche Kofferverluste.
Ich brauche Flüssigkeiten in 2 Fällen:

- Umsteigeverbindung, bei der ich duschen und danach meine Haare stylen / Deo anwenden möchte
- Flüge mit FR ohne aufgegebenes Gepäck

Das mit der Kontrollerlerleichterung finde ich ne gute Idee, aber auch da muss man sagen: Wenn der Passagier es airside in die Hand gedrückt bekommt, ist das witzlos...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
10 Fläschen/Tiegel/Tuben mit jeweils 100ML Inhalt passen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in einen Beutel mit einem Liter Fassungsvermögen, also noch nicht mal nachgedacht beim verfassen der Regeln.

Würde ich so nicht sagen. 1 Liter soll ja die absolute Obergrenze sein. Hätte man z.B. 1,2 Liter vorgegeben, hätte man die Dicke der Verpackungen regeln müssen, sonst könnte ja jemand theoretisch auf 1,03 Liter Flüssigkeit kommen. So sagt man eben 1 Liter und nimmt eine gewisse "Unschärfe" in Kauf.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Das Thema Beschlagnahmung hat man relativ simpel gelöst... auf den Mülltonnen steht in der Regel was von §959 BGB Eigentumsaufgabe.
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.449
88
Bist wohl von DRS geflogen, in FRA interessiert die Tüte kein Schwein mehr.
Zufälligerweise hat ein Kollege immer so ein Tütchen für 0,50€ parat.
Da irrst Du dich. Bin in FRA schon sowohl an der Siko in Terminal A als auch erst vorgestern wieder an der Silo im Terminal 2 beim manuellen Nachkontrollieren auf des fehlende Tütchen aufmerksam gemacht worden.
 

unn4m3d

Erfahrenes Mitglied
03.12.2011
282
55
Am besten ist das dann im EU-Ausland ohne Euro als Währung. Dort darf man mitunter erst mal zusehen, dass man noch Kleingeld in der Landeswährung bekommt, um zu einem völlig überteuerten Preis so ein blödes Plastiktütchen aus dem Kaugummiautomaten zu ziehen. :D
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Unabhängig davon, ob diese Regelung sinnvoll, schwachsinnig oder sonst was ist, verstehe ich nicht, warum es immer noch Leute gibt, die das vergessen. Diese Regelung gibt es ja nicht erst seit gestern und selbst meine Eltern als Wenigflieger wussten das, ohne dass ich sie darauf hinweisen musste.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
EUR-Lex - 32010R0185 - DE

VO (EU) 185/2010 unter Punkt 4.1.2.2.

Der Sinn dahinter ist wohl der, dass irgendwer der EU erzählt hat, dass man in diesem 1 Liter Beutel, bei einzelnen Verpackungen á 100ml, nur max 600ml Flüssigkeit zusammenbekommt und diese 600ml in Form von Sprengstoff nicht ausreichen um einen Flieger vom Himmel zu holen. :confused:

Also mit dem Sprengstoff hier (http://www.elp-gmbh.de/uploads/media/170091-92.pdf) wird man wohl schon ein kleineres Loch erzeugen können und das sind 500ml aus zwei Komponenten.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
EUR-Lex - 32010R0185 - DE

VO (EU) 185/2010 unter Punkt 4.1.2.2.

Der Sinn dahinter ist wohl der, dass irgendwer der EU erzählt hat, dass man in diesem 1 Liter Beutel, bei einzelnen Verpackungen á 100ml, nur max 600ml Flüssigkeit zusammenbekommt und diese 600ml in Form von Sprengstoff nicht ausreichen um einen Flieger vom Himmel zu holen. :confused:


Da habe ich wohl immer einen Dnekfehler gemacht, ich bin davon ausgegangen das man max. 1Liter Flüssigkeiten in Einheiten von max. 100ML mitnehmen darf, das der Beutel das Volumen begrenzen soll war mir nicht bewußt.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback