Ist das so, wenn die Familie auf der Geschäftsreise mit dabei ist die Versicherungen nicht greifen??
ohne dass ich VeErsicherungsfachmann bin, aber wie gesagt aus gegebenem Anlass musste ich mich mit genau diesen Fragestellungen beschäftigen:
In den detaillierten versicherungsbedingungen wird in einer Tabelle in zwei Spalten (1. Privat, 2. Spalte Geschäftlich) klar ggnübergestellt, was versichert ist:
bei geschäftlich genutzter und auch so eingestufter Karte gilt:
Versicherte Personen in der
Auslandsreisekrankenversicherung:
Als versicherte Personen gelten nachfolgend genannte:
a) Karteninhaber:in einer gültigen Kreditkarte
b) Beschäftigte in der Firma des Karteninhabers/der Karteninhaberin (inkl. Karteninhaber:in nicht mehr als 5 Personen), sofern sie gemeinsam mit dem/der Karteninhaber:in reisen.
also klar geregelt, dass die Familie nicht dazu zählt. um es noch komplizierter zu machen: was, wenn die Familienmitglieder, incl. minderjährige Kinder/Kleinkinder bei der Firma angestellt sind? wird dann arg konstruiert, der Fall....
also, ich denke im Zweifelsfall wird es schwer, eine dienstlich veranlagten Reisezweck für Deine Kinder zu argumentieren.
Bei
Reiserücktritt:
Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung – gültig nur mit Karteneinsatz
Als versicherte Personen gelten bei Einsatz einer Lufthansa Miles & More Credit Card
Business die nachfolgend genannten:
- d) Karteninhaber:in einer gültigen Kreditkarte
- e) bis maximal 5 (inklusive des Karteninhabers/der Karteninhaberin) Beschäftigte in der
Firma des Karteninhabers/der Karteninhaberin, sofern sie gemeinsam mit dem/der
Karteninhaber:in die Reise buchen und antreten bzw. antreten wollen
- f) Sollten mehr als fünf Personen inklusive des/der Karteninhaber:in reisen, gelten die auf der Reisebestätigung erstgenannten Beschäftigten als mitversichert, bis die
Gesamtzahl von fünf Reisenden erreicht wird.
Assistance Service - Telemedizin;
hier ist anders als sonst bei einer Business Karte nur dem Karteninhaber der Service zugänglich, und offensichtlich nicht den geschäftlich mitreisenden. wobei man wahrscheinlich dann am telefon auch für andere Fragen stellen kann.....
- Die nachfolgend genannten Personen gelten bei Business-/Firmen-Kreditkarten als berechtigt, den Service in Anspruch zu nehmen:
- 6.3.3. Karteninhaber:in einer gültigen Kreditkarte.
Interessant ist allerdings das Kapitel Mietwagen. Hier wird nicht unter einem Abschnitt x.2 "Begünstigte Personen" unterschieden zwischen den bei privater Kreditkarte mitversicherten Familienangehörigen oder eben bei dienstlicher Kreditarte mitreisenden Kollegen.
Sehr wahrscheinlich weil typischerweise der Karteninhaber auch immer die versicherte Person und der Anmieter ist.
Frage wäre: wenn dann mit geschäftlicher Karte die private Anmietung bezahlt wurde, und die Leistungen eh gleich sind, macht dann die Versicherung ein Fass auf?
Zitat aus den Bedingungen:
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- ......
- e) Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen
Sprich wenn der Sohemann als Fahrer eingetragen ist?