Hallo,
ist es nicht so, das die Kasse automatisch würfelt ob unterschrieben oder die PIN eingegeben werden muss? Ich meine mich zu erinnern, das mir das mal so erklärt wurde. "Aus Sicherheitsgründen entscheidet unser Kassensystem per Zufallsprinzip..." oder betrifft das andere (Zahl-)Karten?
Gruß,
Kathrin
Da hat dir mal wieder eine unwissende Mitarbeiterin oder ein unwissender Mitarbeiter Blödsinn erzählt.
An der normalen Kasse wird bei EC-Kartenzahlung in der Regel immer das ELV-Verfahren gewählt. D. h. es wird mit der Unterschrift eingewilligt, dass real,- vom Bankkonto abbuchen darf und ggf. das Kontoführende Bankinstitut bei Nichteinlösung um Adressdaten anfragt werden darf. Daher wird immer die Unterschrift auf der Einwilligungserklärung mit der auf der EC-Karte verglichen. Im Übrigen ist das Zahlen mit der EC-Karte der Ehefrau oder des Ehemanns (auch wenn beide Eheleute das selbe Girokonto haben!) Urkundenfälschung.
Ist das Konto mit einem negativen Eintrag bei der Firma easycash gelistet erscheint an der Kasse "51 - Vorgang nicht möglich" und die Zahlung muss mittels PIN bestätigt werden (teurer für real). Erscheint nach der PIN-Eingabe weiterhin "51 - Vorgang nicht möglich" ist das Konto nicht gedeckt.
Bei der Kreditkarte gibt es meines Wissens nach keine Sperrdatei und daher wird fast immer mit Unterschrift die Zahlung bestätigt. Allerdings ist es bei Kreditkarte auch nur sehr schwer möglich Zahlungen zu widerrufen.
An den SB-Kassen kann kein Unterschriftsvergleich bei EC-Karte erfolgen, daher wird dort immer mittels PIN-Eingabe die Zahlung bestätigt.