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Nach diesem Urteil gehen die Schnäpchenportale ein Risiko ein, wenn diese gezielt die Ausnutzung von offensichtlichen Error Fares bewerben.
Lufthansa hat vor dem Landgericht München erfolgreich gegen das Reiseschnäppchen-Portal Urlaubspiraten.de auf Unterlassung geklagt,
weil deren gezielte Bewerbung eines Error Fares, 600 Buchungen verursacht hat.
LG München: Gezielte Behinderung von Fluggesellschaften wenn Internet-Buchungsportal zur Buchung von Error Fares bei Flugreisen animiert
"die Verfügungsbeklagte den Preis selber als „waschechten Error Fare“ bei ihrer Veröffentlichung beworben hat"
"Die Fehlerhaftigkeit des Preises war für die Nutzer klar erkennbar."
"als Markführerin im Bereich „Reiseschnäppchenportal“ Millionen von Nutzern erreicht und über das Vorliegen Error Fares informiert,
so dass es – wie im vorliegenden Fall – binnen weniger Stunden zu einer Vielzahl von Buchungen kommt.
Der Marktmacht der Verfügungsbeklagten kommt daher ein zusätzliches Gewicht bei der Bewertung des (parasitären) Ausnutzens hinzu"
"Die Rückgängigmachung der durch die Ausnutzung des streitgegenständlichen Error Fare zustande gekommenen 600 Buchungen ist für die Verfügungsklägerin demnach mit rechtlichen Unwägbarkeiten und mit erheblichem Mehraufwand verbunden, den sie auch als größte deutsche Fluggesellschaft nicht hinzunehmen hat."
Lufthansa hat vor dem Landgericht München erfolgreich gegen das Reiseschnäppchen-Portal Urlaubspiraten.de auf Unterlassung geklagt,
weil deren gezielte Bewerbung eines Error Fares, 600 Buchungen verursacht hat.
LG München: Gezielte Behinderung von Fluggesellschaften wenn Internet-Buchungsportal zur Buchung von Error Fares bei Flugreisen animiert
"die Verfügungsbeklagte den Preis selber als „waschechten Error Fare“ bei ihrer Veröffentlichung beworben hat"
"Die Fehlerhaftigkeit des Preises war für die Nutzer klar erkennbar."
"als Markführerin im Bereich „Reiseschnäppchenportal“ Millionen von Nutzern erreicht und über das Vorliegen Error Fares informiert,
so dass es – wie im vorliegenden Fall – binnen weniger Stunden zu einer Vielzahl von Buchungen kommt.
Der Marktmacht der Verfügungsbeklagten kommt daher ein zusätzliches Gewicht bei der Bewertung des (parasitären) Ausnutzens hinzu"
"Die Rückgängigmachung der durch die Ausnutzung des streitgegenständlichen Error Fare zustande gekommenen 600 Buchungen ist für die Verfügungsklägerin demnach mit rechtlichen Unwägbarkeiten und mit erheblichem Mehraufwand verbunden, den sie auch als größte deutsche Fluggesellschaft nicht hinzunehmen hat."
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