Rechtliche Probleme für Schnäppchenportale bei Bewerbung von Error Fares

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Westgote

Gesperrt
17.04.2018
94
0
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Wohin werden solche verbraucherfeindlichen Entscheidungen führen?

1.
Wir befinden uns hier in einem lustigen Forum, vermutlich steckt dahinter ein Reisebüro mit kommerziellen Interessen, jedenfalls aber wird es von ein paar ehrenamtlichen Enthusiasten gepflegt und betreut. Und wer hier kommerziell wirbt, fliegt raus.
Gleichwohl hat Bayern seine Richter erklären lassen, daß dieses Forum ein Mitberwerber der LH ist (Ziff. 27 des Urteils).

Jedes Posting einer EF hier kann daher eine Wettbewerbsverletzung gegenüber der LH darstellen und zu ruinösen Prozeßkosten für das Forum führen.
So macht man unliebsame Foren platt.

2.
Nun mag sich einer sagen, was ist schon ein Reiseportal oder ein Vielfliegertreff im Internet? Dann gehen die eben pleite, wenn sie nicht bereit sind, die Versager in der LH-IT zu schützen, indem sie schweigen.

Wie ist es aber mit auf Reisen spezialisierten Presseerzeugnissen?

Wenn also jemand in diesem Forum, wie im inkriminierten Fall geschehen, über eine EF berichtet, behindert er in rechtswidriger Weise den Wettbewerber LH.
Die Betreiber des Forums haften dann.

Und wenn er für ein Reisemagazin schreibt? Oder für die Reisebeilage der FAZ? Oder eine Fernsehreportage über Trottel bei LH dreht?
All diese Urheber wären doch nach der Entscheidung aus Bayern auch Mittbewerber, weil "keine Branchengleichheit erforderlich" ist, sondern es reicht, daß der eine seinen Vorteil aus dem Nachteil des anderen schöpft.

Das bedeutet konkret: Die Pressefreiheit endet dort, wo Konzerne Verluste machen könnten. Weder Zeitungen, Foren noch Blogs dürfen darüber berichten, daß ein Konzern wie LH sich bei der Angabe einer Fare vertan hat.
In dem Moment, in dem der Journalist oder sonstige Verfasser erkannt hat, daß der Idiot bei LH sich geirrt hat, muß er seine Erkenntnis für sich behalten. Er darf darüber nicht berichten, sonst wird er rechtlich (und damit finanziell) platt gemacht.

Ach, wie schön wäre es, wenn auch wir alle so einen gerichtlichen Mantel des Schweigens über alles, was wir im Leben mal falsch gemacht haben, erwirken könnten...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.528
4.059
Wohin werden solche verbraucherfeindlichen Entscheidungen führen?

1.
Wir befinden uns hier in einem lustigen Forum, vermutlich steckt dahinter ein Reisebüro mit kommerziellen Interessen, jedenfalls aber wird es von ein paar ehrenamtlichen Enthusiasten gepflegt und betreut. Und wer hier kommerziell wirbt, fliegt raus.
Gleichwohl hat Bayern seine Richter erklären lassen, daß dieses Forum ein Mitberwerber der LH ist (Ziff. 27 des Urteils).

Jedes Posting einer EF hier kann daher eine Wettbewerbsverletzung gegenüber der LH darstellen und zu ruinösen Prozeßkosten für das Forum führen.
So macht man unliebsame Foren platt.

2.
Nun mag sich einer sagen, was ist schon ein Reiseportal oder ein Vielfliegertreff im Internet? Dann gehen die eben pleite, wenn sie nicht bereit sind, die Versager in der LH-IT zu schützen, indem sie schweigen.

Wie ist es aber mit auf Reisen spezialisierten Presseerzeugnissen?

Wenn also jemand in diesem Forum, wie im inkriminierten Fall geschehen, über eine EF berichtet, behindert er in rechtswidriger Weise den Wettbewerber LH.
Die Betreiber des Forums haften dann.

Und wenn er für ein Reisemagazin schreibt? Oder für die Reisebeilage der FAZ? Oder eine Fernsehreportage über Trottel bei LH dreht?
All diese Urheber wären doch nach der Entscheidung aus Bayern auch Mittbewerber, weil "keine Branchengleichheit erforderlich" ist, sondern es reicht, daß der eine seinen Vorteil aus dem Nachteil des anderen schöpft.

Das bedeutet konkret: Die Pressefreiheit endet dort, wo Konzerne Verluste machen könnten. Weder Zeitungen, Foren noch Blogs dürfen darüber berichten, daß ein Konzern wie LH sich bei der Angabe einer Fare vertan hat.
In dem Moment, in dem der Journalist oder sonstige Verfasser erkannt hat, daß der Idiot bei LH sich geirrt hat, muß er seine Erkenntnis für sich behalten. Er darf darüber nicht berichten, sonst wird er rechtlich (und damit finanziell) platt gemacht.

Ach, wie schön wäre es, wenn auch wir alle so einen gerichtlichen Mantel des Schweigens über alles, was wir im Leben mal falsch gemacht haben, erwirken könnten...

Zwischen journalistischer Informationen und reißerischer werblicher Anpreisung besteht halt ein gewisser unterschied. Dies kann man dem Urteil deutlich entnehmen. Das eine ist zulässig und das andere ist unzulässig. Dies ist aber im Bereich des gewerblichen Rechtschutz keine neue Erkenntnis.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Zwischen journalistischer Informationen und reißerischer werblicher Anpreisung besteht halt ein gewisser unterschied. Dies kann man dem Urteil deutlich entnehmen. Das eine ist zulässig und das andere ist unzulässig. Dies ist aber im Bereich des gewerblichen Rechtschutz keine neue Erkenntnis.

Ich muss im Zusammenhang mit diesem Verfahren eigentlich unablässig an die Prozedere und rechtlichen Würdigungen im Bereich

IT
Software Bugs
Security Issues
Backdoors
usw.

denken.

Hier gibt es leider sehr wenige konkrete Urteile / Verfahren - das meiste wird in trauter Zweisamkeit "vom Tisch geschafft". Aber das Damoklesschwert der "legal action" gegenüber dem Publikator derlei Softwarefehler wird oft geschwungen.

Andere Geschäftsmodelle wie zB www.schnaeppchenfuchs.de sind, wenn man sich denn tatsächlich die Sichtweise des Gerichts zu eigen macht, in gleicher Weise kritisch.

Ich denke dass dies, unter Berücksichtigung der modernen Medien und sich durchsetzenden Kommunikationsstandards, unmöglich haltbar sein kann.

Die Lufthansa haette auch im konkreten Fall ganz andere Mittel wählen können (zB dem ausstellenden Ticket Consolidator das ausstellen von Flugscheinen für den Kunden X untersagen) und die Sache "geräuschlos" aus der Welt räumen können.

Diesen Weg hat die LH nicht gewählt - denn imho geht es ihr gar nicht um die Website oder die X Tickets, ihr geht es darum ein Drohszenario publik zu machen, und einzuschüchtern.

Das sich das Gericht dafür hat einspannen lassen ist, neben den inhaltlichen Fragen zum Verfahren/Urteil, imho u.U. ein bayrisches Spezial-Phänomen. Wieder kein Zufall imho.
 
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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Zwischen journalistischer Informationen und reißerischer werblicher Anpreisung besteht halt ein gewisser unterschied. Dies kann man dem Urteil deutlich entnehmen. Das eine ist zulässig und das andere ist unzulässig. Dies ist aber im Bereich des gewerblichen Rechtschutz keine neue Erkenntnis.

Man darf aber auch bei dem Urteil nicht vergessen, dass es nur um eine einstweilige Verfügung (im Eilverfahren?) ging. Da geht so einiges durch, wenn man a) Lufthansa, Siemens, BMW ist und in München verhandelt wird, b) wenn man als Beklagte schlecht verträgt und c) der Vorsitzende meint Wettbewerbsrechts-Expertise zu haben.

Ich bin kein Experte im UWG aber die Marktdefinition vom Vorsitzenden ist für mich (persönlich) in diesem Einzelfall viel zu ungenau. Im vorliegenden Fall haben die Piraten (bitte berichtigt mich) nur darauf hingewiesen, dass es dieses "Angebot" gibt und wo gebucht werden kann. Insofern ist die Begründung/Vergleich wie im Urteil Hotel=Hotelportal falsch weil man bei den Piraten nicht buchen konnte. Gefühlt wird diese Entscheidung wieder kassiert, weil wenn man den Markt "gscheit" definiert sind sie in diesem Fall eben keine Wettbewerber mehr und der Rest läuft ins leere...vllt lieg ich aber auch komplett falsch - as said - I am not an expert.
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.067
378
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
Dann würden sie allerdings mir als (gedanklichen) Kunden beim Verkauf eines Tickets einen Vertrag als Agentur vorgaukeln, den sie gar nicht haben. Das wäre dann ja wohl so etwas ähnliches wie Betrug; bin ja kein Jurist.

Was erwartest Du denn...? Die Urlaubspiraten gehören ja zu den Krokodilen. Da wird auch andauernd zu Straftaten aufgerufen. Beispielsweise "virtueller Umzug" weil es irgendwo in Italien einen Amazon-Gutschein gibt und man sich die Sachen doch auch kostenlos nach Deutschland liefern lassen kann.

Genug Geld hat der Verein wohl trotzdem (z.B. gehört ja auch Shoop dazu). Wundert mich nur, dass juristisch nicht aus allen Kanonen geschossen wird um das Geschäftsprinzip weiter beibehalten zu können. Oder vielleicht hat man die Sache anfangs nur unterschätzt und nicht geglaubt, dass es zu einem solchen Urteil kommen würde...?
 
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MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
262
68
slightly OT zu der "Ist ein Forum kommerziell" Frage:

Das Verkehrsportal (riesiges Forum, dürfte beim Thema Straßenverkehr etwa dem VFT im Bereich Vielfliegerei entsprechen) mahnt immerwieder Screenshots von google maps an, da diese nicht kommerziell verwendet werden dürfen, und ein Forum, welches Werbung schaltet (also wie das VFT) wohl durchaus als kommerziell gewertet werden kann. Ich weiß allerdings nicht, ob sie das vorauseilend so machen, oder ob es in dieser Hinsicht ein Gerichtsurteil (zum Nachteil des VP / eines anderen Forums) gab.
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
70
PAD/HAJ/KSF
Was erwartest Du denn...? Die Urlaubspiraten gehören ja zu den Krokodilen. Da wird auch andauernd zu Straftaten aufgerufen. Beispielsweise "virtueller Umzug" weil es irgendwo in Italien einen Amazon-Gutschein gibt und man sich die Sachen doch auch kostenlos nach Deutschland liefern lassen kann.

Dazu muss man nicht umziehen bei Amazon. Und vor allem ist das keine Straftat.
Du meinst wohl eher bei Ebay umziehen aber ob das eine Straftat ist bezweifle ich auch mal.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.638
673
Ich finde ja nach wie vor faszinierend, dass ein DAX Unternehmen nicht in der Lage ist in ihr Vertriebssystem Plausibilitätschecks einzubauen.

Z.B. Region Europa <-> Region Westküste USA:
F<3500EUR or C<2000EUR or Y<600EUR erfordert Genehmigung durch die nächsten 3 Hierachieebenen.

oder F: Preis < 0,5EUR pro Meile ...

oder...

Das hat ein Informatikstudent selbst in einem komplexen System in 2 Wochen runterprogrammiert, falls es schon einen Genehmigunglauf gibt.
Wenn nicht ist das eh fahrlässig und damit selbst schuld...
Du scheinst mit "DAX-Unternehmen" ein erster Linie an eine gewisse Professionalität zu denken, übersiehst allerdings, dass diese fast durch die Bank ein höheres Alter und eine betriebsunterstützende IT haben, was fast zwangsläufig bedeutet, dass diese stark historisch gewachsen ist, und durch die Größe dieser Unternehmen dadurch unglaublich komplex ist. Da werden dann aus den 2 Wochen von deinem berühmten Studenten Projekte mit mehreren 1000 Personentagen. Man baut dann unter großem Ermittlungsaufwand über die zu betrachtenden Daten solche Plausibilitätsprüfungen, und dann fallen trotzdem zig Fälle durch Lücken, weil undokumentierte und kaum ermittelbare Dienste nicht betrachtet wurden.
Nach allem, was ich bisher in meiner Tätigkeit als Berater für Datenarchitektur erlebt habe, bin ich jedenfalls sehr optimistisch, dass es bis zu meiner Rente noch genug Arbeit gibt.
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.420
2.979
Also ich weiss ja nicht.

Man könnte jetzt unterstellen, dass die Tatsache dass die Klägerin die heilige Lufthansa war, das Urteil zugunsten derer beeinflusst hat. Hätte hier Ryanair geklagt (rein hypothetisch - die haben ihre Preise im Griff), wie wäre das wohl ausgegangen? Man weiss es nicht.

Logische Konsequenz für Urlaubspiraten (oder auch andere) könnte hier sein, nach so einer Entscheidung den Unternehmenssitz ins Ausland zu verlegen.
Nicht in erster Linie um wieder "Error Fare" schreiben zu dürfen, sondern um einen besser zur Unternehmensphilosophie passenden Standort zu wählen.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.821
89
Interessant ist übrigens auch, dass LH zwar gegen die Piraten vor Gericht zieht, aber man ansonsten noch gerne weiter zusammenarbeitet. Bei stornierter Affiliate-Partnerschaft würden die affilinet-Links von den Piraten zu LH nämlich nicht mehr funktionieren.

Da war z.B. Amazon bei myDealz konsequenter und hat die Krokos vom Amazon-Partnerprogramm ausgeschlossen und zahlt seit dem keine Provisionen mehr.
 

Westgote

Gesperrt
17.04.2018
94
0
Zwischen journalistischer Informationen und reißerischer werblicher Anpreisung besteht halt ein gewisser unterschied. Dies kann man dem Urteil deutlich entnehmen. Das eine ist zulässig und das andere ist unzulässig. Dies ist aber im Bereich des gewerblichen Rechtschutz keine neue Erkenntnis.
LG M
Die Bayerische Staatskanzlei hält sich nicht nur für berufen, Urteile in einer Form zu veröffentlichen, in der dies auf Bundesebene und in den meisten Ländern üblicherweise die Judikative selbst vornimmt, sondern auch noch mit einem selbst erdachten, groß gedruckten Leitsatz zu betiteln, der allerdings noch nicht mal den Spezln von der LH gefallen kann:
"Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch "Error Fares" für Flugreisen"
Wenn man das liest, wird man neugierig und fragt sich, welcher Mitbewerber der LH da wohl gegen seine Behinderung durch Dumpingpreise ("Error Fares") der LH geklagt hat.
Aber nein: Aus dem Urteil ergibt sich dann, daß ja gar nicht ein Mitbewerber durch "Error Fares" gezielt behindert wurde, sondern daß der Behinderte, der die Error Fares aufstellt, sich behindert fühlt, wenn jemand "reißerisch" (wo steht das im Urteil?) sagt, daß der Behinderte behindert ist.

Soll ich über eine solche Gefälligkeitsrechtsprechung jetzt lachen oder weinen?

1.
Ich lache über die Behauptung der LH vor Gericht, "die Auseinandersetzung mit den Kunden bei Rückabwicklung von Error Fare-Buchungen habe auch eine Beeinträchtigung der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zur Folge".

Das Gericht schwadroniert immer wieder von "Rechtsmißbrauch". Wenn in diesem Verfahren etwas "rechtsmißbräuchlich" (um es vorsichtig zu formulieren) ist, dann ist es die Behauptung der LH, ihr seien durch die Rückabwicklung "erhöhte Rechtsverfolgungskosten" entstanden und "dass sich eine Rückabwicklung zeitnah zum Flugangebot, um dieses sodann noch zum angemessenen Preis zu verkaufen, wegen des Zeitablaufs äußerst schwierig gestaltet" (Ziff. 43).

Sagen wir es, wie es ist: das ist nicht wahr.
Ich gehöre zu den "über 600 Personen", die diese "Error Fare" gebucht haben, und kann versichern, daß LH weder eine Rückabwicklung meiner Buchung ver-, noch sonst eine Auseinandersetzung mit mir gesucht hat. Meine "beeinträchtigte Wahrnehmung" der LH beruht vielmehr auf der Tatsache, daß LH vor Gericht zieht, anstatt ihre IT in Ordnung zu bringen.
LH hat in keinem einzigen Fall eine "Rückabwicklung" vorgenommen (wir hätten davon gehört;)), noch sind folglich LH irgend welche Rechtsverfolgungskosten entstanden.

2.
Ich weine andererseits über so ein Urteil aus den in meinem Post #51 genannten Gründen.
Es geht dem Gericht erkennbar nicht darum, eine journalistisch zulässige Darstellung von Error Fares gegenüber einer "reißerischen Werbung" abzugrenzen (wie auch? Die Pressefreiheit gilt schließlich auch für reißerischen Journalismus ala BILD), sondern vielmehr ausschließlich darum, Schaden von der LH abzuwenden.
Es trieft aus jedem zweiten Satz dieses laienhaften Urteils, daß LH einen Schaden von angeblich 450.000 Euro nicht hinnehmen müsse.

Hoffentlich verrät demnächst nicht noch eine reißerische Plattform für Werkstattdienstleistungen oder Rechtsfragen, daß sich manche Automobilhersteller bei der Angabe der Abgaswerte geirrt haben und man da u.U. Schadensersatzforderungen geltend machen kann. Das wäre ja sowas von wettbewerbswidrig, Autokäufer um des eigenen Vorteils Willen zum Ausnutzen dieses Irrtums der Hersteller zu animieren.
Obwohl: zumindest über BMW und Audi halten das LG München und die Bayerische Staatskanzlei dann ja ihre schützenden Hände. Vorschlag für den Leitsatz: "Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch "Falsche Abgaswerte" für Kraftfahrzeuge"


 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
1.
Ich lache über die Behauptung der LH vor Gericht, "die Auseinandersetzung mit den Kunden bei Rückabwicklung von Error Fare-Buchungen habe auch eine Beeinträchtigung der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zur Folge".
Und weshalb lachst Du darüber?
Etwa weil Du den Zeitgenossen, die nach einem Storno wüst über die Fluglinie/das Hotel herziehen und lautstark vermelden, dass sie sicherlich nie wieder dort buchen werden, keinen Glauben schenkst?
Das Gericht schwadroniert immer wieder von "Rechtsmißbrauch". Wenn in diesem Verfahren etwas "rechtsmißbräuchlich" (um es vorsichtig zu formulieren) ist, dann ist es die Behauptung der LH, ihr seien durch die Rückabwicklung "erhöhte Rechtsverfolgungskosten" entstanden und "dass sich eine Rückabwicklung zeitnah zum Flugangebot, um dieses sodann noch zum angemessenen Preis zu verkaufen, wegen des Zeitablaufs äußerst schwierig gestaltet" (Ziff. 43).
Die LH hat anhand eines älteren Falles die erhöhten Kosten belegt. Warum also meinst Du, dass das Gericht "schwadroniert"?
Und was ist so unglaubwürdig - um bei Deiner Formulierung zu bleiben: rechtsmissbräuchlich - an der Aussage der LH, dass eine Rückabwicklung sich über den Abflugtag hinaus hinziehen kann?

Ich gehöre zu den "über 600 Personen", die diese "Error Fare" gebucht haben, und kann versichern, daß LH weder eine Rückabwicklung meiner Buchung ver-, noch sonst eine Auseinandersetzung mit mir gesucht hat.
Die LH hat offenbar auch gar nicht versucht, das Ganze rückabzuwickeln (warum: siehe oben; zu teuer, zu langwieierig. Von daher ist Deine Erfahrung im Einklang mit dem, was im Urteil steht.

LH hat in keinem einzigen Fall eine "Rückabwicklung" vorgenommen (wir hätten davon gehört;)), noch sind folglich LH irgend welche Rechtsverfolgungskosten entstanden.
Siehe oben...

Es geht dem Gericht erkennbar nicht darum, eine journalistisch zulässige Darstellung von Error Fares gegenüber einer "reißerischen Werbung" abzugrenzen (wie auch? Die Pressefreiheit gilt schließlich auch für reißerischen Journalismus ala BILD), sondern vielmehr ausschließlich darum, Schaden von der LH abzuwenden.
Seit wann sind die Piraten ein journalistisches Erzeugnis?
Und warum muss rechtlich bedenkliche Werbung "reißerisch" sein?
 
Zuletzt bearbeitet:

chpl

Reguläres Mitglied
16.12.2016
33
0
NUE
Interessant ist ja auch ein Blick auf die urlaubspiraten-Homepage: Die machen doch tatsächlich noch Werbung für Lufthansa, Swiss, Eurowings und co.. Wenn mich jemand abmahnen würde, würde ich für den keine Werbung mehr machen - im Gegenteil! Es wird ja auch gemunkelt, dass es ja auch schon gezielte Gerichtsprozesse über mehrere Instanzen gab, um ein bestimmtes positives OLG- oder BGH-Urteil zu bekommen, bei denen der Kläger und der Beklagte immer wieder die Berufung zulassen wollten, damit am Schluss ein für eine Branche positives Urteil heraus kommt, mit dem dann Hausieren gegangen werden kann....
 
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Reaktionen: reinke
B

Boeing736

Guest
Interessant ist ja auch ein Blick auf die urlaubspiraten-Homepage: Die machen doch tatsächlich noch Werbung für Lufthansa, Swiss, Eurowings und co.. Wenn mich jemand abmahnen würde, würde ich für den keine Werbung mehr machen - im Gegenteil! Es wird ja auch gemunkelt, dass es ja auch schon gezielte Gerichtsprozesse über mehrere Instanzen gab, um ein bestimmtes positives OLG- oder BGH-Urteil zu bekommen, bei denen der Kläger und der Beklagte immer wieder die Berufung zulassen wollten, damit am Schluss ein für eine Branche positives Urteil heraus kommt, mit dem dann Hausieren gegangen werden kann....

Diese Portale leben halt von den Provisionen. Da kann man es sich wohl nicht erlauben eine der grössten Airlines der Welt auszuschliessen...
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.420
2.979
Warum auch nicht? So lange da noch Provisionen fliessen, spricht doch nichts dagegen.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
(...)
Die Bayerische Staatskanzlei hält sich nicht nur für berufen, Urteile in einer Form zu veröffentlichen, in der dies auf Bundesebene und in den meisten Ländern üblicherweise die Judikative selbst vornimmt, sondern auch noch mit einem selbst erdachten, groß gedruckten Leitsatz zu betiteln, der allerdings noch nicht mal den Spezln von der LH gefallen kann:
"Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch "Error Fares" für Flugreisen"
Wenn man das liest, wird man neugierig und fragt sich, welcher Mitbewerber der LH da wohl gegen seine Behinderung durch Dumpingpreise ("Error Fares") der LH geklagt hat.
Aber nein: Aus dem Urteil ergibt sich dann, daß ja gar nicht ein Mitbewerber durch "Error Fares" gezielt behindert wurde, sondern daß der Behinderte, der die Error Fares aufstellt, sich behindert fühlt, wenn jemand "reißerisch" (wo steht das im Urteil?) sagt, daß der Behinderte behindert ist.

Soll ich über eine solche Gefälligkeitsrechtsprechung jetzt lachen oder weinen?

(...)

Ganz kleiner Hinweis: Die bayrische Staatskanzlei ist Verantwortlich für die Seite, die Zulieferung der Daten erfolgt durch die Gerichte, die auch meist Leitsatz und tw. Überschrift vorgeben. Die Bayern gestalten dies etwas anders, als andere Landesjustizverwaltungen, die dies selbst betreiben (zB NRW). Hier wurde der Vertrag durch die StK gemacht und die Serite von dieser betrieben. Die Details erspare ich uns ...

Es ist also nicht richtig, dass hier die bayrische Landesregierung eine reißerische Überschrift gewählt hat. Diese allerdings hätte besser gewählt werden können ...

Nein, ich komme nicht aus BY, kenne aber diese Materie ...
 

Westgote

Gesperrt
17.04.2018
94
0
Es ist also nicht richtig, dass hier die bayrische Landesregierung eine reißerische Überschrift gewählt hat. Diese allerdings hätte besser gewählt werden können ...
Der Leitsatz ist nicht reißerisch, sondern falsch, sinnentstellend - kurz: völlig absurd. Kein Jurist, der erstens halbwegs bei Verstand und zweitens die Entscheidung zumindest überflogen hat, würde diese mit solchem Blödsinn überschreiben.
Ich hätte nicht erwartet, daß die verkommene Spezlnwirtschaft in der CSU schon so massiv auf die bayrische Rechtsprechung durchgeschlagen hat und man auch dort bereit ist, die pflichtschuldigst durchgeführte Anordnung der LH, unliebsame Internetforen platt zu machen, so durch falsche Leitsätze zu kaschieren, daß das Fehlurteil nach Möglichkeit nur ein paar unmittelbar interessierten Kreisen auffällt und alle anderen denken, es sei darum gegangen, ganz liebe OTAs von dem beklagten bösen zu beschützen.

Insofern besten Dank für deinen erhellenden Einblick in die Niedertracht der bayrischen Justiz.
 
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