Müssen nicht, aber fast alle tun es. Ich wollten nur darauf hinaus, dass der (OT-)Seitenhieb, man solle doch lokal kaufen, Unsinn ist, denn Umtausch ist auch im lokalen Handel die Regel, nicht die Ausnahme.
Zurück zum Thema: Die Barauszahlung von Beträgen, die mit Debit bezahlt wurden ist offensichtlich weder illegal noch unüblich. Vielmehr wird das sogar als Service vermarktet.
Auch bei Kreditkarten ist das vermutlich prinzipiell legal, wird aber durch die AGB der Kartengesellschaften untersagt. Beides kann aber dem Kunden egal sein.
Die frage ist, ob der Kunde die Barrückzahlung verweigern kann. Da würde ich sagen, bei einer freiwilligen Rücknahme keinesfalls (Freiwilligkeit), bei einer Rückgabe im Rahmen einer Pflicht (Gewährleistung) sieht das möglicherweise anders aus.
Die Frage ist nur, warum jemand das wollen sollte, zumal viele Kreditkartengesellschaften Umsätze belohnen und Gutschriften gegen rechnen.