Rückflug A380 gestrichen - keine Reaktion auf mein Beschwerdeschreiben - Was tun????

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scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
685
250
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Ah, nun bin ich wieder bei dir.

Allerdings stellt sich auch die Frage, warum der Rechtsanwalt es Deiner Meinung nach offenbar für ein Niedrighonorar machen soll?

Nie behauptet. Im Gegenteil: Ich hatte bezweifelt, dass sich jemand finden lässt, der solche Dinge (Kleinzeug, aber nicht gänzlich unkomplex) zu - aus Klägersicht - vetretbaren Kosten erledigt.

Damit muß man dann eben in der Welt der Maximierer leben, daß es beim Rechtsanwalt und bei der Justiz die Dinge nicht immer für lau gibt.

Nun, das wollen wir doch mal hoffen...
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
Y

YuropFlyer

Guest
Ich kann dem OP seine Enttäuschung - für einen Wenigflieger mag ein A380 tatsächlich ein Erlebnis sein, auch in Y - nachvollziehen.

Einen echten "Kompensationsgrund" vermisse ich aber.

Bin mit dem A380 von SQ, EK und LH geflogen.

Einzig beim "alten" Setup von SQ, mit dem Upperdeck hinten in Eco, würde ich mehr für einen A380 Platz bezahlen (100€ für Asien Retour)

Wenn "unten" komplett Eco bestuhlt ist, ist der Unterschied echt nur minimal.

Auf LH bezogen: Lieber einen A340 ab MUC als einen A380 ab FRA. Wobei letzterer annehmbar ist, wenn man mit dem Porsche gefahren wird, und sich den Zoo am Gate nicht antun muss ;) in SIN beim boarden des gerammelt vollen A380s war es KEIN Spass.

Vorteile A340 vs. A380:
Nur 2 Mittelsitze vs. 4 (25% vs. 40%)
Fensterquote: 25% vs. 20%
Gangplätze: 50% vs. 40%

Beim A340 hast du gute Chancen, in Eco alleine deine Ruhe zu haben (Gangreihe C, zB - der am Fenster schläft durch) - das IFE ist ebenfalls nicht besser, dazu der Service langsamer im A380.. also, einen echten Schaden, ausser halt mal A380 fliegen, hattest du nicht. Dazu war ja wenigstens der Hinflug auf dem XXL-Jumbo.

Ingesamt, lass gut sein, wegen sowas Zeit investieren lohnt nun wirklich nicht.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Als Nichtjurist eine Frage:

Der Fred eröffner schreibt dass er 120 Euro mehr bezahlt hat um mit dem A380 zu fliegen, den hat er ja nun zumindest auf dem Rückflug nicht gehabt.
Ist ihm daher nicht ein Schaden von mindestens 60 (120/2) Euro entstanden?
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
8
MUC
Das kommt darauf an, was die geschuldete Leistung ist. Ist die geschuldete Leistung die Beförderung in der gebuchten Klasse (so Lufthansa), dann ist kein Schaden entstanden (bzw. wird keiner entstehen). Es geht um den Vertragsinhalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Das kommt darauf an, was die geschuldete Leistung ist. Ist die geschuldete Leistung die Beförderung in der gebuchten Klasse (so Lufthansa), dann ist kein Schaden entstanden (bzw. wird keiner entstehen). Es geht um den Vertragsinhalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist.


Ich mache jetzt mal ein - zugegeben sehr laienhaftes - Beispiel:

Du kaufst teure Cohibas per Internet. Geschickt bekommst Du aber keine Cohibas sondern Montecristo's diese kosten das gleiche.
Du hast also ein gleich teures Produkt erhalten, rauchen kannst Du beide. Also kein Grund zur Reklamation??
So ist doch die Diskussionslage bzgl. des A380, oder?
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Das kommt darauf an, was die geschuldete Leistung ist. Ist die geschuldete Leistung die Beförderung in der gebuchten Klasse (so Lufthansa), dann ist kein Schaden entstanden (bzw. wird keiner entstehen). Es geht um den Vertragsinhalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist.

Aus meiner Sicht recht klar zu beantworten: Lufthansa A380
Ich vermisse die Seiten "747.lufthansa.com" oder "A346.lufthansa.com". Oder......

;)
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.802
60
Du hast also ein gleich teures Produkt erhalten, rauchen kannst Du beide. Also kein Grund zur Reklamation??
So ist doch die Diskussionslage bzgl. des A380, oder?

Nein, da hast du explizit definierte Waren bestellt. Hier geht es um eine Dienstleistung (Beförderung von A nach B).
 
Y

YuropFlyer

Guest
Das ja eben nicht, er hat ja explizid den A380 Button zur Buchung ausgewählt.

Ich frage mal frech: Wie wärs eigentlich wenn ich auf SQ gebucht hätte (FRA-SIN) - der aber überbucht ist, und ich deshalb auf den LH Flug umgebucht werde. Egal jetzt ob Eco oder Business (wobei bei letzterer ich das ganze als schlimmer ansehen würde, aber auch Eco will ich nicht LH fliegen wenn ich SQ buche) - was wäre da die Regel? Ankunft praktisch zeitgleich, gleiche Beförderungsklasse..
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.899
2.668
CGN
Ich frage mal frech: Wie wärs eigentlich wenn ich auf SQ gebucht hätte (FRA-SIN) - der aber überbucht ist, und ich deshalb auf den LH Flug umgebucht werde. Egal jetzt ob Eco oder Business (wobei bei letzterer ich das ganze als schlimmer ansehen würde, aber auch Eco will ich nicht LH fliegen wenn ich SQ buche) - was wäre da die Regel? Ankunft praktisch zeitgleich, gleiche Beförderungsklasse..

Da du bei Überbuchung aber erst am Tage des Fluges umgeladen wirst ist es eh ein IDB.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.802
60
Das ja eben nicht, er hat ja explizid den A380 Button zur Buchung ausgewählt.

Er hat die Buchung ganz normal durchgeführt und keinen speziellen Button ausgewählt.

Dass neben der Flugnummer statt dem Kranich ein "380"-Zeichen war, hat doch eigentlich erst mal nichts mit dem Buchungsprozess zu tun.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.899
2.668
CGN
Er hat die Buchung ganz normal durchgeführt und keinen speziellen Button ausgewählt.

Dass neben der Flugnummer statt dem Kranich ein "380"-Zeichen war, hat doch eigentlich erst mal nichts mit dem Buchungsprozess zu tun.

Doch wie bereits beschrieben ist das durchaus eine relevante Tatsache.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
8
MUC
Ich mache jetzt mal ein - zugegeben sehr laienhaftes - Beispiel:

Du kaufst teure Cohibas per Internet. Geschickt bekommst Du aber keine Cohibas sondern Montecristo's diese kosten das gleiche.
Du hast also ein gleich teures Produkt erhalten, rauchen kannst Du beide. Also kein Grund zur Reklamation??
So ist doch die Diskussionslage bzgl. des A380, oder?

Gar nicht laienhaft. Die Frage ist, wie ein objektiver Dritter in der Position des Erklärungsempfängers eine Bestellung über "Cohibas" versteht. Bedeutet "Cohibas" "irgendwelche wertvollen Zigarren", dann sind "irgendwelche wertvollen Zigarren" geschuldet. Ist das der Fall? Wohl eher kaum. Deswegen sind genau "Cohibas" geschuldet, und nichts anderes

Die Frage hier ist, wie ein objektiver Dritter eine Flugbuchung zu verstehen hat, bei der groß mit "A380 GEIL!" geworben wird. Generell würde ein objektiver Dritter (wie ja viele Forumsmitglieder hier beweisen ...) sagen, dass der Flugzeugtyp nicht Vertragsbestandteil wird. Ohne es geprüft zu haben, nehme ich Gift drauf, dass dies die AGB der LH ausschließen. Aber letztres könnte hinfällig sein, und der objektive Dritte könnte wg. der Werbung zu einem besonderen, von üblichen Schema abweichenden Ergebnis gelangen (s. MLang2).

Die ganze Sache ist für mich offen. Wäre ich Richter, würde ich zugunsten des OP urteilen. Das nächste Mal würde dann die Lufthansa groß dauzschreiben: "ACHTUNG: BEFÖRDERUNG IM A380 KANN NICHT GARANTIERT WERDEN", und jeder wüsste, woran er ist.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Jetzt mag der Unterschied in der ECO ja relativ gering sein. Wie aber würde das denn aussehen, wenn ich A380 F buche und dann F in einer nicht umgerüsteten A340 bekomme.

Hätte ich dann Anspruch auf eine Entschädigung. Schließlich fehlt dem Produkt dann schon eine (oder mehrere) zugesicherte Eigenschaften...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Gar nicht laienhaft. Die Frage ist, wie ein objektiver Dritter in der Position des Erklärungsempfängers eine Bestellung über "Cohibas" versteht. Bedeutet "Cohibas" "irgendwelche wertvollen Zigarren", dann sind "irgendwelche wertvollen Zigarren" geschuldet. Ist das der Fall? Wohl eher kaum. Deswegen sind genau "Cohibas" geschuldet, und nichts anderes

Die Frage hier ist, wie ein objektiver Dritter eine Flugbuchung zu verstehen hat, bei der groß mit "A380 GEIL!" geworben wird. Generell würde ein objektiver Dritter (wie ja viele Forumsmitglieder hier beweisen ...) sagen, dass der Flugzeugtyp nicht Vertragsbestandteil wird. Ohne es geprüft zu haben, nehme ich Gift drauf, dass dies die AGB der LH ausschließen. Aber letztres könnte hinfällig sein, und der objektive Dritte könnte wg. der Werbung zu einem besonderen, von üblichen Schema abweichenden Ergebnis gelangen (s. MLang2).

Die ganze Sache ist für mich offen. Wäre ich Richter, würde ich zugunsten des OP urteilen. Das nächste Mal würde dann die Lufthansa groß dauzschreiben: "ACHTUNG: BEFÖRDERUNG IM A380 KANN NICHT GARANTIERT WERDEN", und jeder wüsste, woran er ist.

Wenn du denn Richter wärst, und zu Gunsten des OP entscheiden würdest, zu was würdest du LH den verurteilen? Zur Beförderung im A380? Zu 60€ Erstattung? Zu kostenloser Stornierung?

Wäre nett wenn du antworten würdest.

Beste Grüße
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
8
MUC
Hatte ich das nicht bereits einmal getan? Der OP soll ja erst einmal darlegen, wie man seines Erachtens aus der Situation herauskommt (und: "Wir lassen jetzt doch die A380 nach MIA fliegen, damit ich die A380-ECO genießen kann" ist keine vernünftige Lösung).

Ihm ein kostenloses Stornorecht zu geben wäre aber fraglos angemessen, auch eine Umbuchung auf Montag oder Sonntag, wo der A380 MIA bedient. Wenn ihm 60 EUR Schaden entstanden sind, dann die 60 EUR.

Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass seine Ausgangsmail ziemlich wenig hilfreich war, weil eben nicht drin stand, was er von der Lufthansa will.
 

haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
348
3
Gar nicht laienhaft. Die Frage ist, wie ein objektiver Dritter in der Position des Erklärungsempfängers eine Bestellung über "Cohibas" versteht. Bedeutet "Cohibas" "irgendwelche wertvollen Zigarren", dann sind "irgendwelche wertvollen Zigarren" geschuldet. Ist das der Fall? Wohl eher kaum. Deswegen sind genau "Cohibas" geschuldet, und nichts anderes

Die Frage hier ist, wie ein objektiver Dritter eine Flugbuchung zu verstehen hat, bei der groß mit "A380 GEIL!" geworben wird. Generell würde ein objektiver Dritter (wie ja viele Forumsmitglieder hier beweisen ...) sagen, dass der Flugzeugtyp nicht Vertragsbestandteil wird. Ohne es geprüft zu haben, nehme ich Gift drauf, dass dies die AGB der LH ausschließen. Aber letztres könnte hinfällig sein, und der objektive Dritte könnte wg. der Werbung zu einem besonderen, von üblichen Schema abweichenden Ergebnis gelangen (s. MLang2).

Die ganze Sache ist für mich offen. Wäre ich Richter, würde ich zugunsten des OP urteilen. Das nächste Mal würde dann die Lufthansa groß dauzschreiben: "ACHTUNG: BEFÖRDERUNG IM A380 KANN NICHT GARANTIERT WERDEN", und jeder wüsste, woran er ist.

Diejenigen die hier vertreten das der A380 nicht Vertragsbestandteil ist sind meiner Meinung nach keine objektiven Dritten, da sie als Vielflieger sowas wie Expertenwissen besitzen.
Der objektive Dritte ist eher einer belieber deutscher IQ100 Durchschnittsflieger und der sieht eben den "A380 GEIL!" Button und damit ist das dann auch Vertragsbestandteil.

Der Schaden nach Darstellung des OP ist allerdings nur 60€. Eine Verpflichtung LHs den Flug tatsächlich mit 388 durchzuführen dürfte unverhältnismäßig sein ...
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Der objektive Dritte ist eher einer belieber deutscher IQ100 Durchschnittsflieger und der sieht eben den "A380 GEIL!" Button und damit ist das dann auch Vertragsbestandteil.
Der objektive Dritte ist Richter, der anhand der im Prozess vorgetragenen Buchungsumstände zu entscheiden hat, ob "der Transport im 388" tatsächlich Vertragsinhalt geworden ist oder nicht.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
3
ZRH
Ich sehe die beste Chance auch bei den 120 Euro. Anrufen und sagen man hat extra wegen A380 einen teuren Flug gekauft und nun ist man deswegen enttäuscht, weil die ganze Familie schön so sehr gefreut hat und dann versuchen eine Lösung zu finden. Und wenns nur ein A380 Modell für sohnemann oder die Vitrine ist.
Die lh buchungsseite vermittelt meiner Meinung nach beim A380 durch das extra symbol, dass man sich sehr wohl darauf verlassen kann, denn es wird verwendet wie die Symbole welcher *-airline den Flug durchführt. Bei allen anderen flugzeugtypen steht in einem pop-up die geplanten Daten. Durch diese besondere Hervorhebung denke ich, dass ein Richter zu Gunsten des Klägers entscheiden würde, allerdings lohnt es sich bei Beträgen dieser Größenordnung nicht.
 
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Reaktionen: sunflyer30

ilst75

Neues Mitglied
12.11.2011
9
0
Interessant wieviel unterschiedliche Meinungen es zu diesem Thema gibt.

Bisher habe ich immer noch keine Antwort auf das Beschwerdeformular erhalten.
Ich habe mal etwas im Netz recherchiert und was ich da alles so über das Lufthansa-Beschwerdemanagment gelesen habe, da mache ich mir keine Hoffnungen mehr auf eine Antwort.

Ich lese von vielen den Rat etwas einzufordern. Mir ging es eigentlich darum, von der Lufthansa eine Erklärung zu bekommen/ ordentlich darauf hingewiesen zu werden, dass man den Rückflug nicht mehr mit dem A 380 durchführt - vielleicht eine ganz " kleine " Entschuldigung.
Ich persönlich finde dieses ( A 380 braucht man jetzt für die Strecke nach New York ) Verhalten gegenüber den Kunden nicht seriös.
Wir sind z.B. 4 Personen die sich auf Grund des A 380 für die Lufthansa entschieden haben. Wie gesagt, pro Person bei einer anderen Airline 120€ weniger = Ersparnis von 480€. Hätten wir den Umstand vorher gewußt, hätten wir den Flug bei Lufthansa nicht gebucht.
So wird es wahrscheinlich einer Vielzahl von Fluggästen gehen, wo auch der A 380 gestrichen wurde.
Die Lufthansa wirbt auf ihrer Homepage mit dem A380 für verschiedene Strecken und bei der Buchung ist es auch mit dem A 380 Button hinterlegt.
Danach den A 380 zu ersetzen ist für mich persönlich nicht in Ordnung! Egal ob ich einen Transport von A nach B buche.
Ein Schaden ist natürlich für mich nicht entstanden, ich komme ja nach Miami hin und wieder heim. Aber z.B ist ein Schaden für die KLM entstanden - bei diesen Vorraussetzungen wie sie jetzt sind , hätte ich nämlich bei ihnen gebucht -
interessanter Ansatz :).

Jedenfalls sind wir Preis-/Leistungsflieger und somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir nach dieser Erfahrung noch einmal mit Lufthansa fliegen sehr gering.
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
der KLM ist kein nachweisbarer Schaden entstanden. Die haben die 4 Plätze im besten Fall nun teurer verkauft.
 

scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
685
250
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300x250
Sind Werbeaussagen nicht inzwischen verbindlich?

Ja: Werbeaussagen sind Bestandteil des Kaufvertrages

Stimmt grds. für das Kaufrecht. Hat aber nichts mit einem Beförderungsvertrag zu tun. Oder wolltest du gleich das ganze Flugzeug kaufen?;) Es wären wie weiter oben geschrieben ganz normal die Erklärungen anhand des objektiven Empfängerhorizonts, §§ 133, 157, auszulegen.

Das ist konkret in der Tat gar nicht mal so leicht. Das Angebot auf Vertragsschluss kommt hier vom Reisenden, das dann von der Airline jedenfalls durch Aus- bzw. Zustellung des Tickets angenommen wird. Da der Reisende seine Flugbuchung vermutlich nicht über ein spezielles "A 380-Portal" vorgenommen hat, dürfte sehr schwer sein, nachzuweisen, dass für die Airline bei einer ganz normalen Fluganfrage objektiv erkennbar war, dass für den Reisenden entscheidend gewesen ist, im A380 befördert zu werden.