FR: Ryanair streicht bis Ende Okt. fast 2.000 Flüge

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.702
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Wizz Air meinte auch mal, nur auf andere Billigairlines umbuchen zu muessen. Andere Abflughaefen seien ok, aber fuer den Transport dorthin muesse ich selber sorgen.

Ich habe dann Blue Air STR-SBZ statt dem um einen Tag verschobenen DTM-SBZ genommen. Musste mich wegen BahnCard 100 auch nicht um den Transfer streiten. Was mir dann auch ganz lieb war, denn wahrscheinlich haette ich es aus Faulheit nicht gemacht, obwohl Wizz da natuerlich auf verlorenem Posten gestanden haette.
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
506
418
Ryanair scheint beizugeben. Die CAA wird hier zitiert mit:
Ryanair said that if it is not able to offer a flight on the same or next day from the original or "suitable alternative airport", then it will book passengers onto flights by either easyJet, Jet2, Vueling, CityJet, Aer Lingus, Norwegian or Eurowings airlines. If those options are not available then it will offer "comparable alternative transport" which may be a flight, train, bus or car hire, with costs "assessed on a case-by-case basis".
Was costs "assessed on a case-by-case basis" genau bedeutet, werde ich demnächst sehen.

Der Einsatz der britischen CAA gefällt. Aus der Rest-EU kommt von Aufsichtsbehörden/Verbraucherschutz vergleichsweise wenig. Hmmm...
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Ist bei EasyJet nicht anders. Die wollen mir auch vorgeben nur Airlines wie AB, FR und EW für die Umbuchung zu nutzen. Geworden ist es dann LH für den 15fachen Preis.

Damals, als es AB noch gab und der letzte Flug Ham-ZRH gecancelt wurde, weigerte sich AB, mich umzubuchen. Es gab noch Flug von Easyjet und Swiss. Die stellten einfach eine "Ich weiss es nicht-Kuh" an den Tresen, die nichts tat ausser zu sagen, "ich weiss es nicht". Was soll ich tun, ich musste heim. Selbständig auf LX umgebucht für 440 Franken.

AB reagierte nicht. Das Gericht sprach mir die obligaten 250 Euro zu. Den Rest konnte ich mir ans Bein streichen. Seither bin ich skeptisch mit "sie müssen umbuchen..."
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Wobei man aber auch da jetzt streiten kann, ob „next day“ in Ordnung wäre, wenn es am gleichen Tag Alternativen gäbe. Und auch „suitable alternative airport“ und „comparable alternative tranport“ (fällt da 10 Stunden Busfahrt drunter?) ist dehnbar. Mal sehen, wie das in der Praxis aussieht…

Und ja: FR ist definitiv nicht die einzige Airline, die Umbuchung auf andere Airlines versucht zu verweigern und/oder Kunden nicht über dieses Recht informiert. Nur während das bis jetzt halt meistens einzelne Flüge mit einer relativ geringen Zahl an Betroffenen waren, sind es bei FR plötzlich ein paar hunderttausend. Insofern ein weiterer positiver Effekt: Dadurch, dass das Thema jetzt so in die Öffentlichkeit kommt, wird es in Zukunft vielleicht auch für andere Airlines schwerer, damit durchzukommen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Der Einsatz der britischen CAA gefällt. Aus der Rest-EU kommt von Aufsichtsbehörden/Verbraucherschutz vergleichsweise wenig. Hmmm...

Das ist, mit Hinblick auf die LH Streiks der letzten 10 Jahre, die Air Berlin Pleite usw. doch überhaupt gar nicht verwunderlich in irgendeiner Weise imho.

Man verkenne die politischen Implikationen des geplanten BREXIT und die Rolle / Aussagen der FR in diesem
Zusammenhang nicht!

Und ja: FR ist definitiv nicht die einzige Airline, die Umbuchung auf andere Airlines versucht zu verweigern und/oder Kunden nicht über dieses Recht informiert.

Das kommt ja einer Gotteslästerung gleich Anonyma - wie kannst Du es wagen die FR mit ihrem
üblen Gebahren auch nur in die Nähe anderer Fluggesellschaften zu rücken!!!! ;)
 

coppercanyonier

Erfahrenes Mitglied
01.01.2010
276
23
DUS
Der Kontakt mit der Chat-line hat bei mir folgende Aussage zum Thema "umbuchen auf eine alternative Verbindung" ergeben:
Selber bei einer anderen Airline buchen.
Der Zeitraum muss -14 / +20 Tage um das ursprüngliche Flugdatum liegen.
Die Kosten dürfen bis zum 3 fachen des gebuchten Preises ausfallen.
Dann bei Ryanair unter Ryanair.com - Complaints Form Entschädigung einfordern.
In der Auswahl des Grundes "EU261 Störung/Entschädigung" wählen.
Flughafenwechsel von CGN nach DUS war ebenfalls ok.
Bin gespannt wie lange der Vorgang dauern wird, bin aber erstmal positiv überrascht.

PS: Vielleicht noch wichtig: Ryanair kann in meinem Fall keine eigene alternative Verbindung zum besagten Datum anbieten - auch nicht auf umliegenden Airports.
 
Zuletzt bearbeitet:

peetn

Reguläres Mitglied
19.01.2016
40
0
Für 30€ finde ich aber auch keine Alternative zu meinem.flug..was soll man da denn dann machen
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Selber bei einer anderen Airline buchen.
Der Zeitraum muss -14 / +20 Tage um das ursprüngliche Flugdatum liegen.
Die Kosten dürfen bis zum 3 fachen des gebuchten Preises ausfallen.
Dann bei Ryanair unter Ryanair.com - Complaints Form Entschädigung einfordern.
In der Auswahl des Grundes "EU261 Störung/Entschädigung" wählen.
Flughafenwechsel von CGN nach DUS war ebenfalls ok.
Bin gespannt wie lange der Vorgang dauern wird, bin aber erstmal positiv überrascht.

Ein paar der Aussagen sind in der Tat fast schon erstaunlich positiv - "-14 / +20 Tage um das ursprüngliche Flugdatum" würde ich mich nicht trauen wollen, rechtlich drauf zu bestehen. Das ist ja schon eine völlig andere Reise dann. Da sind sie großzügig, wenn sie das so handhaben.

Umgekehrt ist eine Beschränkung auf 3x ursprünglicher Tarif dann wieder nur Wunschdenken von RyanAir. Wenn es zu dem Preis nix gibt, müssen sie mehr zahlen. "Pacta sunt servanda" gilt schon seit dem alten Rom. Es gibt schlicht kein Recht der Airline, einen Vertrag einfach nicht zu erfüllen. Und wenn sie es denn nicht tun, ist der Ersatz schlicht Schadensersatz.
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
506
418
Inzwischen habe ich Ryanair über das Kontaktformular aufgefordert, eine angemessene Ersatzbeförderung anzubieten und warte auf Antwort.

Laut FR sollen alle betroffenen Kunden am 29.09. eine eMail bezüglich der neuen Anwendung von EU261 erhalten haben: Link. Bei mir ist nichts im Eingang - hat die hier jemand bekommen?

Die Begrenzung auf den "Faktor drei" halte ich auch für willkürlich und unzulässig, besonders wenn Ryanair in voller Kenntnis der Fluggastrechte Tickets für 10 oder 20 Euro anbietet.

Ob Ryanair das nur zur Abschreckung erwähnt und welcher Einsatz vielleicht nötig sein wird, um die Rechte durchzusetzen, wird sich wohl noch erst zeigen.

Gag zum Sonntag: Meine Firefox Rechtschreibkorrektur schlägt für Ryanair tatsächlich "Nirwana" vor. :)
 

coppercanyonier

Erfahrenes Mitglied
01.01.2010
276
23
DUS
Müssten DIE das nicht buchen? :confused:

Genau das hatte ich auch gleich 2x gefragt.
Aussage im Chat: "ja, Sie buchen (also ich selber).... Wir können nicht bei anderen Airlines buchen, deshalb bieten wir eine Erstattung an."

Für mich okay, wenn es keine Probleme bei der Erstattung gibt. Aus Ryanair Sicht wohl auch clever, so braucht man keine Ressourcen um zig tausend Flüge umzubuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

coppercanyonier

Erfahrenes Mitglied
01.01.2010
276
23
DUS
Hat es schon Jmd. geschafft die Gutscheine einzulösen, die ja ab heute einlösbar sein sollten?
Ich kriege nur Fehlermeldungen.
 

coppercanyonier

Erfahrenes Mitglied
01.01.2010
276
23
DUS
...

Laut FR sollen alle betroffenen Kunden am 29.09. eine eMail bezüglich der neuen Anwendung von EU261 erhalten haben: Link. Bei mir ist nichts im Eingang - hat die hier jemand bekommen?

...

Ich habe keine Mail bekommen.
Allerdings gibt es auf der Ryanair Seite einen Hinweis, der in etwa dem entspricht was die Britische Aufsichtsbehörde CAA gefordert hatte:
https://s3-eu-west-1.amazonaws.com/...r+Clarifies+Customer+Entitlements+Sept+29.pdf
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die Begrenzung auf den "Faktor drei" halte ich auch für willkürlich und unzulässig, besonders wenn Ryanair in voller Kenntnis der Fluggastrechte Tickets für 10 oder 20 Euro anbietet

Ryanair verlangt doch bei jedem Ticket 2€ je Pax extra für Ansprüche die aufgrund der Fluggastrechte entstehen könnten. Zumindest haben sie das mal.
 

Hase

Hasenator
19.11.2010
1.756
4
THF
Genau das hatte ich auch gleich 2x gefragt.
Aussage im Chat: "ja Sie buchen.... Wir können nicht bei anderen Airlines buchen, deshalb bieten wir eine Erstattung an."

Für mich okay, wenn es keine Probleme bei der Erstattung gibt. Aus Ryanair Sicht wohl auch clever, so braucht man keine Ressourcen um zig tausend Flüge umzubuchen.
Naja, Können könnten sie schon. Werden ja Internetanschluss haben. :)

Haben sie Dir auch verraten, WIE die Erstattung ablaufen soll? Denn wenn die einfach wie bei der normalen Erstattung auf das originale Zahlungsmittel erfolgt, landet das Geld ggf. bei der OTA, bei der man gebucht hat.

Ressourcen wird wohl höchstens unsereins brauchen beim Geld hinterherrennen. Mich würde die Meinung des LBA dazu interessieren.
 

Hase

Hasenator
19.11.2010
1.756
4
THF
Hat es schon Jmd. geschafft die Gutscheine einzulösen, die ja ab heute einlösbar sein sollten?
Ich kriege nur Fehlermeldungen.

Gutscheine einlösen hat bei mir wunderbar geklappt. Online-Umbuchung von CGN-SXF auf Inlandsflüge in anderen Ländern bricht aber immer sofort mit einer Medung ab, die besagt, daß aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuer nicht umgebucht werden kann.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Naja, Können könnten sie schon. Werden ja Internetanschluss haben. :)

Soll wohl heißen: Sie können nicht ein FR-Ticket direkt auf eine andere Airline umbuchen und intern mit dieser abrechnen, weil sie – wie viele Billigflieger – meist keine entsprechenden Buchungssysteme nutzen/keine Abkommen mit anderen Airlines haben.

Insofern müssten sie wohl in der Tat über die Website der anderen Airlines im Namen des Kunden ein Ticket buchen….
 

Hase

Hasenator
19.11.2010
1.756
4
THF
Soll wohl heißen: Sie können nicht ein FR-Ticket direkt auf eine andere Airline umbuchen und intern mit dieser abrechnen, weil sie – wie viele Billigflieger – meist keine entsprechenden Buchungssysteme nutzen/keine Abkommen mit anderen Airlines haben.

Insofern müssten sie wohl in der Tat über die Website der anderen Airlines im Namen des Kunden ein Ticket buchen….

EBEN! Nur daß die keine Interline Agreements mit den anderen haben, berechtigt die doch noch lange nicht, die Arbeit und die finanzielle Vorleistung auf die Kunden abzuwälzen.
 

coppercanyonier

Erfahrenes Mitglied
01.01.2010
276
23
DUS
Haben sie Dir auch verraten, WIE die Erstattung ablaufen soll? Denn wenn die einfach wie bei der normalen Erstattung auf das originale Zahlungsmittel erfolgt, landet das Geld ggf. bei der OTA, bei der man gebucht hat.

Ich meine das stand in den Ryanair Veröffentlichungen erklärt. Die Rueckzahlung erfolgt vía dem benutzten Zahlungskanal. Wenn es eine OTA ist, so soll man sich mit dieser in Verbindung setzen.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.373
2.179
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Damals, als es AB noch gab und der letzte Flug Ham-ZRH gecancelt wurde, weigerte sich AB, mich umzubuchen. Es gab noch Flug von Easyjet und Swiss. Die stellten einfach eine "Ich weiss es nicht-Kuh" an den Tresen, die nichts tat ausser zu sagen, "ich weiss es nicht". Was soll ich tun, ich musste heim. Selbständig auf LX umgebucht für 440 Franken.

AB reagierte nicht. Das Gericht sprach mir die obligaten 250 Euro zu. Den Rest konnte ich mir ans Bein streichen. Seither bin ich skeptisch mit "sie müssen umbuchen..."
Damals, als es AB (im Frühjahr 2017) noch gab:
- haben sie HEL-TXL-GRZ von Abflug 19:45 auf 07:00 geändert
- nach mehrmaliger Nachfrage nicht auf die einzig zeitlich brauchbare Verbindung HEL-MUC-GRZ auf LH umgebucht
- bekamen nach Antritt des HF den RF storniert
- und haben den Differenzbetrag auf den selbst gebuchten oneway MUC-HEL-GRZ sowie 120 EUR Anwaltskosten anstandslos erstattet.

Pauschal kann man das also nicht sagen.