Scheidungsanwalt im Großraum Stuttgart

ANZEIGE

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
ANZEIGE
Völliger Quatsch. Einen Fachmann braucht niemand.
ein Fachmann ist gut fürs Fachliche
und oft auch nur (im Sinne von ausschließlich) fürs Fachliche

aber viele Dinge bestehen bestenfalls nur zu ein paar Prozenten aus dem Fachlichen
und der Rest besteht aus allem Möglichen, das oft weit weg ist vom reinen Fach und von der reinen Lehre
so auch ein Scheidungsverfahren, was ein bisschen was mit dem Fach zu tun hat, und auch viel Getöse und Tamtam drum herum, weit weg von der reinen Sache
(oft viel Emotionales, Schuldzuweisungen, Opfer-Tätergeschichten, Falschbezichtigungen, reine Lügen und Erfindungen´, und alles was so dazu gehört)

das muss man halt wissen, und kennen
um nicht schon gleich am Anfang Fehler zu machen, die danach nicht mehr korrigierbar sind

lasst die Fachleute genau da weg, wo es nicht mehr ums Fachliche geht
ihr werdet nur schlechte Erfahrung(en) machen
das Nichtfachliche haben sie einfach nicht drauf
fürs Nichtfachliche sind genau die Leute gut, die das schon mal durchgemacht haben
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
Völliger Quatsch. Einen Fachmann braucht niemand. Du hättest einfach im Freundeskreis rumfragen müssen, wie jemand, der schon mal was vom Englischen ins Deutsche übersetzt hat, das gemacht hätte :p
Blödsinn. Google translate macht das heute alles. Die KI von Google baut übrigens auch Häuser und macht auch Rechtsberatung. Das spart den Stammtisch und die Fachleute.
 
  • Love
Reaktionen: SleepOverGreenland

robbie120687

Reguläres Mitglied
20.08.2025
43
24
das ist insofern korrekt, als dass dir gewisse Fachbetriebe (Anwalt ist letztlich auch nichts anderes als n Fachbetrieb auf seine Weise) bestimmte Auskünfte, Tipps oder Kniffe gar nicht geben wollen, vielleicht auch gar nicht geben dürfen

aber ein Freund darf und kann dir natürlich gewisse Kniffe und Tricks verraten, selbst wenn sie sich in der legalen Grauzone bewegen sollten
ob du diese Tipps danach befolgen willst, kannst du ja dann immer noch entscheiden

ein Anwalt oder ein Fachbetrieb hingegen ist sogesehen oft nur ein Technokrat
der gibt dir solche Tipps oder Kniffe oft erst gar nicht
absolut d'accord
ich geh doch nicht zum Fachbetrieb, um zu erfahren, wie ich das Heizungsgesetz am besten einhalte, dazu bräuchte ich den Fachmann doch gar nicht
ich will doch von ihm wissen, wie ich es umgehen kann, genau dazu braucht es sein Fachwissen

und beim Anwalt ist es doch oft genauso
ich will doch keine Vorlesung zu Recht und Gesetz haben, wozu viele Anwälte oft neigen und den Mandanten erstmal eine Stunde lang über das deutsche Recht belehren wie einen Schuljungen, sondern ich will wissen, wie ich gewinne
und das sind 2 komplett verschiedene Dinge!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
(oft viel Emotionales, Schuldzuweisungen, Opfer-Tätergeschichten, Falschbezichtigungen, reine Lügen und Erfindungen´, und alles was so dazu gehört)

Manchmal brauchst du anscheinend ein wenig Rechtskundeunterricht: Das Schuldprinzip bei Scheidungen (früher u.a. wegen Ehebruchs) wurde 1977 abgeschafft. Es wurde durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Heute geht es um Zerrüttung. Und nicht darum, wer. daran schuld ist. Und vor allem geht es um die Fragen, die richtig Geld kosten, wenn der Stammtisch da falsch berät. Gerade weil der von einer Scheidung Betroffene hier nicht richtig unterscheiden kann und emotional wird, braucht es einen guten Anwalt. Nur um den Kreis mal wieder zu schließen
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Manchmal brauchst du anscheinend ein wenig Rechtskundeunterricht: Das Schuldprinzip bei Scheidungen (früher u.a. wegen Ehebruchs) wurde 1977 abgeschafft.
da gehts ja schon los

ich sprach von Schuldzuweisungen, nicht vom Schuldprinzip
das sind komplett verschiedene Sachverhalte

ich sagte doch
weg mit den Fachleuten da, wo es um ganz andere Dinge geht
das können sie nicht, das haben sie nicht drauf, weil sie letztlich nur Technokraten sind
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gerade weil der von einer Scheidung Betroffene hier nicht richtig unterscheiden kann und emotional wird, braucht es einen guten Anwalt.
die wirklich guten und manchmal entscheidenden Dinge erfährt man nicht vom Anwalt, sagte ich doch schon

oft gibt der Fachmann ... aus Gründen ... die schnelle Antwort
er gibt aber oft ... auch aus Gründen ... nicht die beste Antwort
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
da gehts ja schon los

ich sprach von Schuldzuweisungen, nicht vom Schuldprinzip
das sind komplett verschiedene Dinge

ich sagte doch
weg mit den Fachleuten da, wo es um ganz andere Dinge geht
das können sie nicht, das haben sie nicht drauf, weil sie letztlich nur Technokraten sind
Du verstehst es nicht. Es geht im Scheidungsrecht heute weder um "Schuldzuweisungen" noch um "Emotionen". Und "Schuldzuweisung" war die Argumentationsgrundlage im sog. Schuldprinzip". Alles Rechtshistorie. Interessiert heute mit Ausnahme von Extremfällen heute so recht keinen mehr.

Heute geht es darum, das sehr komplexe rein rechtliche Konglomerat "Ehe" auseinander zu dividieren. Und das ist, mit Ausnahme der Ehe, wo nichts wirtschaftliches dran hin und keine Kinder da sind, sehr komplex.

Deine Ausführungen zeigen allerbestens, warum besserwisserische Menschen, vor allem mittelalte Männer, eigentlich einen Anwalt brauchen. Und zwar einen sehr guten. Aber den wirst du nicht bezahlen können oder nicht bezahlen wollen und spätestens nach einer Stunde deiner Ausführungen wäre das Mandatsverhältnis bei mir auch wieder beendet. Erfreulicherweise können wir Anwälte uns noch unsere Mandanten aussuchen. Du und Charaktere wie Du werden niemals dazu gehören.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Du verstehst es nicht. Es geht im Scheidungsrecht heute weder um "Schuldzuweisungen" noch um "Emotionen". Und "Schuldzuweisung" war die Argumentationsgrundlage im sog. Schuldprinzip". Alles Rechtshistorie. Interessiert heute mit Ausnahme von Extremfällen heute so recht keinen mehr.

Heute geht es darum, das sehr komplexe rein rechtliche Konglomerat "Ehe" auseinander zu dividieren. Und das ist, mit Ausnahme der Ehe, wo nichts wirtschaftliches dran hin und keine Kinder da sind, sehr komplex.

Deine Ausführungen zeigen allerbestens, warum besserwisserische Menschen, vor allem mittelalte Männer, eigentlich einen Anwalt brauchen. Und zwar einen sehr guten. Aber den wirst du nicht bezahlen können oder nicht bezahlen wollen und spätestens nach einer Stunde deiner Ausführungen wäre das Mandatsverhältnis bei mir auch wieder beendet. Erfreulicherweise können wir Anwälte uns noch unsere Mandanten aussuchen. Du und Charaktere wie Du werden niemals dazu gehören.
soviel dann zum Technokraten

diese reine Technokratie macht, je nach Verfahrenslänge und Streitwert, ein paar Prozent des Verfahrens aus
der große Rest besteht aus ganz anderen Sachen

Umstände, die man durchaus zu seinem Vorteil drehen kann, wenn man rechtzeitig gewisse Weichen für sich stellt
Weichen, auf die sicherlich kein Anwalt je hinweisen würde
ich behaupte sogar, die meisten Anwälte kommen da gar nicht drauf, dass diese Weichen überhaupt existieren oder geschaffen werden können, weil sie halt Technokraten sind, aber keine kreativen Leute, die nach kreativen Alternativen suchen

ein sachkundiger Freund hingegen schon
 
  • Haha
Reaktionen: Schoizi

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
ich will doch keine Vorlesung zu Recht und Gesetz haben, wozu viele Anwälte oft neigen und den Mandanten erstmal eine Stunde lang über das deutsche Recht belehren wie einen Schuljungen, sondern ich will wissen, wie ich gewinne
korrekt
und es gibt nur ganz wenige Anwälte, die das unterscheiden können oder wollen

und diejenigen (winkligen) Anwälte, die wissen wie man ein Verfahren gewinnt, und nicht einfach nur technokratisch abspult und durchführt, kosten richtig viel Geld
die bekommt man auch nicht durch Hinweise oder Tipps in einem Forum wie hier

selbst wenn ich sagen würde, geh zu einem der aktuell besten deutschen Staranwälte der Gegenwart, der kennt alle Kniffe, wie man Verfahren gewinnt
er würde die Meisten hier wohl erst gar nicht nehmen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
soviel dann zum Technokraten

diese reine Technokratie macht, je nach Verfahrenslänge und Streitwert, ein paar Prozent des Verfahrens aus
der große Rest besteht aus ganz anderen Sachen

Umstände, die man durchaus zu seinem Vorteil drehen kann, wenn man rechtzeitig gewisse Weichen für sich stellt
Weichen, auf die sicherlich kein Anwalt je hinweisen würde
ich behaupte sogar, die meisten Anwälte kommen da gar nicht drauf, dass diese Weichen überhaupt existieren oder geschaffen werden können, weil sie halt Technokraten sind, aber keine kreativen Leute, die nach kreativen Alternativen suchen

ein sachkundiger Freund hingegen schon
Den "Freund" wirst du auch brauchen, denn bei dem Unsinn, den du redest, wird dich kein Anwalt vertreten wollen. Und ohne Anwalt wirst du keine Scheidung machen können.

Du verkennst, dass es für eine Scheidung - und vor allem wenn es um wirtschaftliche Fragen geht - heute keine Geschichten von alten Männern mehr braucht, sondern dass es um die gleichen Fragen, wie bei einem Unternehmenskauf oder -verkauf geht. Ansprüche, Bewertung, Zahlung usw. Auf "Umstände, die man durchaus zu seinem Vorteil drehen kann" wie früher kommt es heute wenig bis nicht an. Hast als Kind wohl zuviel "Ehen vor Gericht" geguckt.

Aber egal. Du wurdest hier bereits super charakterisiert und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Wenn deine Frau - sollte es eine geben - einen Scheidungsanwalt braucht, kann sie mich gerne fragen. Ich habe gute Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: unseen_shores

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Den "Freund" wirst du auch brauchen, denn bei dem Unsinn, den du redest ,wirst dich kein Anwalt vertreten wollen. Und ohne Anwalt wirst du keine Scheidung machen können.

Du verkennst, dass es für eine Scheidung - und vor allem wenn es um wirtschaftliche Fragen geht - heute keine Geschichten von alten Männern mehr braucht, sondern dass es um die gleichen Fragen, wie bei einem Unternehmenskauf oder -verkauf. Ansprüche, Bewertung, Zahlung usw. Auf "Umstände, die man durchaus zu seinem Vorteil drehen kann" wie früher kommt es heute wenig bis nicht an. Aber egal. Du wurdest hier bereits super charakterisiert und
die meisten und vor allem schwerwiegendsten Fehler in kriselenden Ehen werden zu dem Zeitpunkt begangen, da ist weder eine Scheidung eingereicht, noch überhaupt ein Anwalt tätig ... wie auch, ist ja noch gar kein Antrag gestellt ... da ist einfach nur Ehekrise
da sind Anwälte noch weit weit weit weg

bis zur offiziellen Trennung oder gar Einreichung der Scheidung kann es von da ab noch Monate oder Jahre dauern

kannst du aber nicht wissen, brauchst du auch nicht wissen, du bist ja ein Technokrat
aber ein Freund des Ehepaares kann das wissen, und der kann auch von außen schon sehen, wann eine Ehe eines Kumpelz zu kriseln beginnt und kann ihm vielleicht wichtige Tipps geben

vielleicht sogar die allesentscheidenden Tipps

musst du nicht wissen, brauchst du auch nicht wissen
denn du tauchst ja auf, wenn "das Kind schon meist längst im Brunnen liegt"
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Wenn deine Frau - sollte es eine geben - einen Scheidungsanwalt braucht, kann sie mich gerne fragen. Ich habe gute Tipps.
nur mal rein hypothetisch gesagt:

falls diese (Frau) wirklich existieren sollte, und sie wirklich deine Tipps gebraucht hätte, hätte sie diese Jahre vor der Einreichung der Scheidung gebraucht
an dem Tag, an dem die Scheidung ... rein fiktiv natürlich ... eingereicht wurde, war es längst viel zu spät

aber ich sagte doch
ihr Technokraten könnt euer Fach, aber eben auch nur euer Fach
für alles darum herum seid ihr viel zu engstirnig und viel zu unkreativ
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
nur mal rein hypothetisch gesagt:

falls diese (Frau) wirklich existieren sollte, und sie wirklich deine Tipps gebraucht hätte, hätte sie diese Jahre vor der Einreichung der Scheidung gebraucht
an dem Tag, an dem die Scheidung ... rein fiktiv natürlich ... eingereicht wurde, war es längst viel zu spät

aber ich sagte doch
ihr Technokraten könnt euer Fach, aber eben auch nur euer Fach
für alles darum herum seid ihr viel zu engstirnig und viel zu unkreativ
Ich bin Rechtsanwalt und antworte hier weder als Freund, Eheberater, Psychotherapeut, Alhoholberater noch als Irrenarzt - obschon ich mir aktuell wie der zuletzt genannte vorkomme. Aber auch andere haben Dich ja schon klassifiziert.

Und hier geht es um eine Scheidung um Stuttgart und die Notwendigkeit der Einbindung von geeigneten Anwälten im Rahmen dieser Scheidung. Und damit soll es gut sein.
 
  • Like
Reaktionen: Schoizi

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Du verkennst, dass es für eine Scheidung - und vor allem wenn es um wirtschaftliche Fragen geht - heute keine Geschichten von alten Männern mehr braucht, sondern dass es um die gleichen Fragen, wie bei einem Unternehmenskauf oder -verkauf geht. Ansprüche, Bewertung, Zahlung usw. Auf "Umstände, die man durchaus zu seinem Vorteil drehen kann" wie früher kommt es heute wenig bis nicht an.
schau mal, ich will dich aufgeblasenen Möchtegern ja nicht dumm sterben lassen, weil ich glaube, dass auch du noch dazu lernen kannst

nur ein allereinziger Tipp von mir:
Ja, auch der Unterhaltspflichtige kann die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und den vorzeitigen Zugewinnausgleich beantragen. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen.

und wann beantragt ein Unternehmensinhaber die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft wohl terminlich für sich am Besten??!

und nun du
du Technokrat
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich bin Rechtsanwalt und antworte hier weder als Freund, Eheberater, Psychotherapeut, Alhoholberater noch als Irrenarzt - obschon ich mir aktuell wie der zuletzt genannte vorkomme. Aber auch andere haben Dich ja schon klassifiziert.

Und hier geht es um eine Scheidung um Stuttgart und die Notwendigkeit der Einbindung von Anwälten im Rahmen dieser Scheidung. Und damit soll es gut sein.
ja, zieh dich in deine technokratische Festung zurück

ich nehme deine argumentative Kapitulation an
eine Scheidung ist weit weit mehr, als die reine (juristische) Abwicklung eines Verfahrens

wissen all Diejenigen, die es schon hinter sich haben
und genau Diejenigen geben die allerbesten Tipps
 
  • Angry
Reaktionen: mf_2

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
schau mal, ich will dich aufgeblasenen Möchtegern ja nicht dumm sterben lassen, weil ich glaube, dass auch du noch dazu lernen kannst

nur ein allereinziger Tipp von mir:
Ja, auch der Unterhaltspflichtige kann die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und den vorzeitigen Zugewinnausgleich beantragen. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen.

und wann beantragt ein Unternehmensinhaber die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft wohl terminlich für sich am Besten??!

und nun du
du Technokrat
Beitrag automatisch zusammengeführt:


ja, zieh dich in deine technokratische Festung zurück

ich nehme deine argumentative Kapitulation an
eine Scheidung ist weit weit mehr, als die reine (juristische) Abwicklung eines Verfahrens

wissen all Diejenigen, die es schon hinter sich haben
und genau Diejenigen geben die allerbesten Tipps
Hast du die KI gefragt? Oder deinen Freund am Stammtisch? Dann guck dir mal ganz technokratisch § 1385 BGB und dessen Voraussetzungen an: Drei Jahre getrennt leben ist noch die einfachste Voraussetzung. Und natürlich muss dann auch Geld fließen. Dann wird dein Unternehmensinhaber noch schneller pleite sein als sonst. So einen Blödsinn wie du gibt noch nicht einmal die KI von sich. Auch für den Antrag braucht es übrigens einen Anwalt.

Solche Anträge werden im Übrigen eher bei funktionierender Ehe zur gesetzmäßigen Übertragung von Vermögen auf den anderen Ehepartner zur Vermeidung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer gestellt. Dafür sind sie sehr gut.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Hast du die KI gefragt? Oder deinen Freund am Stammtisch? Dann guck dir mal ganz technokratisch § 1385 BGB und dessen Voraussetzungen an: Drei Jahre getrennt leben ist noch die einfachste Voraussetzung. Und natürlich muss dann auch Geld fließen Dann wird dein Unternehmensinhaber noch schneller pleite sein als sonst. So einen Blödsinn wie du gibt noch nicht einmal die KI von sich.
ich brauch keine KI fragen, du aufgeblasener Halbwisser
schon mal dran gedacht, dass ich ne Gutachterlizenz haben könnte ?!
nur mal so rein theoretisch

der Antrag zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist ein stichtagsbezogener Antrag. Das zu grundeliegende Unternehmen muss also an diesem Stichtag bewertet werden.

Nun, der Antragsteller wird das in seinem Interesse natürlich nicht dann tun, wenn die "Aktien" seines Unternehmens hoch stehen
sondern wenn sie ganz besonders tief stehen

und ein inhabergeführtes Unternehmen hat jeden eigenen Einfluss darauf, den Aktienwert/Anteilswert nach unten zu treiben, wenn man das aus taktischen Gründen für sich so haben will

du kannst das nicht wissen, musst das auch nicht wissen, weil das nicht dein Fachgebiet ist
meines als geschäftsführendem Gesellschafter hingegen schon

man kann viele Weichen für sich dahingehend so stellen, wie sie günstig werden
einzige Voraussetzung: man muss rechtzeitig! damit anfangen

blinde Arroganz wie deine, hilft dabei nicht
und blinde Hochnäsige und Pöbler bezahlen dann halt schlimmstenfalls die Hälfte eines fiktiven Unternehmenswertes aus
sollen sie machen

du magst wissen, wie man ein Verfahren abwickelt
ich hingeegen weiß, wie man es zu seinen Gunsten gewinnt

das sind himmelweite Unterschiede
am Stammtisch hätte man diese Unterschiede gekannt, denn der Stammtisch verfügt iaR über einen überaus gesunden Menschenverstand
und damit genug

wer mehr dazu wissen will, kann mich einfach direkt befragen
mich vorher zu bepöbeln ist allerdings eher weniger hilfreich, von mir nicht unlukrative Tipps zu bekommen
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Nein, wirklich nicht. Zumindest in Deutschland gibt es so etwas wie eine „Gutachterlizenz“ nicht und kein seriöser Sachverständiger würde solche Termini verwenden.
na immerhin dämmert dir langsam, dass du diesmal an den komplett Falschen geraten bist, du Stammtischbruder
du rüstest schon deutlich lesbar ab, in deiner verbalen Arroganz

und was ist jetzt mit den Tipps an meine fiktive Frau?
der Unternehmenswert wurde von mir schon mal vorsorglich stichtagsbezogen passend gemacht ... so für alle Fälle mal
das schaut da nicht so besonders gut aus im Endvermögen ... und beim Anfangsvermögen, auf das ich ja auch maßgeblichen Einfluss habe, waren wir noch gar nicht
das wird vielleicht ein kompletter Rohrkrepierer mit dem Zugewinn
zumindest besteht Risiko

bleibt noch der fiktive Trennungsunterhalt
aber der beruht hauptsächlich auf Gehalt und Einkommen

aber Gehalt und Einkommen bestimme ich als geschäftsführender Gesellschafter ja auch maßgeblich selber

hmm ... dann komm mal ums Eck, mit deinen Tipps für die fiktive Frau
und good luck, bei deinen, natürlich rein hypothetischen, Trennungs- oder Scheidungsanträgen

ja, du magst technokratisch wissen, wie man Verfahren durchführt
ich weiß hingegen, wie man sie gewinnt ... weil das auf ganz anderen Ebenen beruht, als deinem juristischen Uniwissen
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Ich bin ziemlich dafür, dass Du jetzt langsam aber sich mal Deinem Job nach gehst, statt Deine Zeit in diesem Forum zu verbringen.

Es ist ja kaum / nicht mehr auszuhalten !!
du musst nicht in Fäden gehen, die dich nicht interessieren
schon gar nicht musst du lesen, was dich nicht interessiert

und schon überhaupt gleich gar nicht, musst du dich auch noch an einer Diskussion beteiligen, die dich nicht interessiert
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.703
2.888
Ich bin ziemlich dafür, dass Du jetzt langsam aber sich mal Deinem Job nach gehst, statt Deine Zeit in diesem Forum zu verbringen.

Es ist ja kaum / nicht mehr auszuhalten !!
Du glaubst wirklich, daß der einen Job hat? Ich fürchte, daß er nach dem Desaster mit Mr. Reacher seinen Vertriebsauftrag verloren hat. Deshalb ja das dauernde posten im Forum. Ceterum Censeo: ignorieren! :)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.239
5.523
na immerhin dämmert dir langsam, dass du diesmal an den komplett Falschen geraten bist, du Stammtischbruder
du rüstest schon deutlich lesbar ab, in deiner verbalen Arroganz

und was ist jetzt mit den Tipps an meine fiktive Frau?
der Unternehmenswert wurde von mir schon mal vorsorglich stichtagsbezogen passend gemacht ... so für alle Fälle mal
das schaut da nicht so besonders gut aus im Endvermögen ... und beim Anfangsvermögen, auf das ich ja auch maßgeblichen Einfluss habe, waren wir noch gar nicht
das wird vielleicht ein kompletter Rohrkrepierer mit dem Zugewinn
zumindest besteht Risiko

bleibt noch der fiktive Trennungsunterhalt
aber der beruht hauptsächlich auf Gehalt und Einkommen

aber Gehalt und Einkommen bestimme ich als geschäftsführender Gesellschafter ja auch maßgeblich selber

hmm ... dann komm mal ums Eck, mit deinen Tipps für die fiktive Frau
und good luck, bei deinen, natürlich rein hypothetischen, Trennungs- oder Scheidungsanträgen

ja, du magst technokratisch wissen, wie man Verfahren durchführt
ich weiß hingegen, wie man sie gewinnt ... weil das auf ganz anderen Ebenen beruht, als deinem juristischen Uniwissen
Wenn du den Unsinn glaubst ist es ja gut. Leute mit solchen Ansätzen und solcher Arroganz mussten schon viel lernen. Und es hat denen sehr weh getan.
 
  • Like
Reaktionen: SleepOverGreenland

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.670
1.288
Wenn du den Unsinn glaubst ist es ja gut. Leute mit solchen Ansätzen und solcher Arroganz mussten schon viel lernen. Und es hat denen sehr weh getan.
wieso glauben !?
machen!!

außer Derjenige, der jetzt im 14. Jahr Scheidungsverfahren steckt
der hätte mich halt vor 16 Jahren fragen sollen, wie man das macht, dann wären ihm wohl 80 oder 90% erspart geblieben

jetzt, 14 Jahre später, ist es reichlich zu spät dafür

aber der SE hat ja noch Möglichkeiten
falls er diese überhaupt ausspielen wollte, was ganz alleine ihm selber obliegt