Jaja... aber liess mal im Abkommen,
welche Konten meldepflichtig sind, und welche nicht. Und beachte die Unterschiede in beiden Richtungen
EDIT: OK, hab mir den Link tatsächlich kurz angeschaut. Dass nur Konten von natürlichen Personen mitteilungspflichtig sind, schreiben sie ja recht deutlich. Und die Gründung einer Gesellschaft in den USA ist bekanntermassen zunächst mal günstig und unproblematisch. Die Bewertung
"Die bestehende Regelung ist in der Wirkung in etwa mit der EU-Zinsrichtlinie zu vergleichen" ist etwas vereinfacht aber auch nicht so verkehrt, in der Hinsicht, dass die Finanz
erträge natürlicher Personen gemeldet werden. Ein "Parkkonto" ohne Zinserträge dagegen muss auch für Privatpersonen nicht gemeldet werden.