• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

SEPA-Auslandskonto

ANZEIGE

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
ANZEIGE
Die Daten die im Rahmen des Datenaustausch übermittelt werden dienen ausschliesslich steuerlichen Zwecken. Die Daten zur Kontenabfrage werden von den Banken direkt zur Verfügung gestellt und liegen somit an anderer Stelle - diese können von sämtlichen Behörden abgefragt werden.

Zudem das Finanzamt kann im Rahmen der Amtshilfe ein ausländisches Konto pfänden lassen - das kann der Gerichtsvollzieher z.B. nicht - da muss sich der Gläubiger den Regeln des entsprechenden Landes unterwerfen.

Weshalb sollte aber das Bundeszentralamt für Steuern zukünftig zwei unterschiedliche Auskünfte im Rahmen einer Kontenabfrage erstellen. Bei einem Kontenabruf für steuerliche Zwecke teilt sie dem Finanzamt alles mit, also Konten im In- und Ausland.

Hingegen bei einem Kontenabruf für nichtsteuerliche Zwecke z.B. vom Sozialamt nur die Konten im Inland. Die Konten im Ausland, über welche das Bundeszentralamt für Steuern aber Kenntnis hat, werden verschwiegen.

Ein solches vorgehen würde mich wundern. Eigentlich wäre meiner Meinung nach sogar eine verpflichtete Anzeige wegen dem verdacht auf Betrug notwendig. Alles andere wäre wissende Strafverteiltung im Amt.

Die von den Finanzinstituten an das BZSt gemeldeten und übermittelten Daten werden vom BZSt bis zum 30. September des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, auf das sich die Daten beziehen, an die CRS-Partnerstaaten weitergeleitet.

Im Gegenzug erhält das BZSt Daten der CRS-Partnerstaaten zu ausländischen meldepflichtigen Konten, deren Inhaber in Deutschland ansässige Personen sind. Die Informationen werden an die zuständigen Landesfinanzbehörden zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens weitergeleitet.

Quelle: https://www.bzst.de/DE/Steuern_Inte...nn=47658#VereinfachteDarstellungdesVerfahrens
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Weshalb sollte aber das Bundeszentralamt für Steuern zukünftig zwei unterschiedliche Auskünfte im Rahmen einer Kontenabfrage erstellen. Bei einem Kontenabruf für steuerliche Zwecke teilt sie dem Finanzamt alles mit, also Konten im In- und Ausland.

Hingegen bei einem Kontenabruf für nichtsteuerliche Zwecke z.B. vom Sozialamt nur die Konten im Inland. Die Konten im Ausland, über welche das Bundeszentralamt für Steuern aber Kenntnis hat, werden verschwiegen.

Ein solches vorgehen würde mich wundern. Eigentlich wäre meiner Meinung nach sogar eine verpflichtete Anzeige wegen dem verdacht auf Betrug notwendig. Alles andere wäre wissende Strafverteiltung im Amt.

Du raffst es nicht - es sind zwei verschiedene Verfahren, die Daten die aus dem Ausland zur Verfügung gestellt werden dürfen nur für steuerliche Zwecke genutzt werden, diese Daten liegen beim Bundeszentralamt für Steuern - die Konto Daten liegen bei der Bafin, die Kontenabfrage läuft jedoch über das Bundeszentralamt für Steuern - die Daten die bei der Bafin liegen sind für alle Behörden zugänglich die Daten die beim Bundeszentralamt für Steuern liegen sind nur für Finanzämter zugänglich.

Zum letzten Absatz, hast du schon mal etwas vom Steuergeheimniss gehört:

Es gebietet den Finanzbehörden, Erkenntnisse, die sie im Besteuerungsverfahren gewinnen, nicht an Dritte weiterzugeben bzw. in der Steuerverwaltungssphäre gespeicherte Daten nur befugt abzurufen bzw. zu verwerten. Es verpflichtet die Amtsträger zur besonderen Verschwiegenheit über im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Woher nimmst du diese Aussage?

Kontenabfrage = Bafin = diese Daten dürfen von deutschen Behörden abgerufen werden.
Ausländischen Konto Daten = Bundeszentralamt für Steuern = Steuergeheimnis = diese Daten dürfen nur vom FA genutzt werden.

Das Steuergeheimnis wird immer dann verletzt, wenn ein Amtsträger Verhältnisse eines Steuerpflichtigen oder eines anderen Beteiligten unbefugt Dritten gegenüber offenbart
 
Zuletzt bearbeitet:

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Kontenabfrage = Bafin = diese Daten dürfen von deutschen Behörden abgerufen werden.
Ausländischen Konto Daten = Bundeszentralamt für Steuern = Steuergeheimnis = diese Daten dürfen nur vom FA genutzt werden.

Es werden doch keine Steuern gemeldet, sonder die Existenz eine ausländischen Kontos. Wo ist hier der unterschied im Steuergeheimnis?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Es werden doch keine Steuern gemeldet, sonder die Existenz eine ausländischen Kontos. Wo ist hier der unterschied im Steuergeheimnis?

Alle Erkenntnisse die die Finanzbehörden über einen Steuerpflichtigen habe unterliegen dem Steuergeheimnis - ist es wirklich so schwer?

Das Steuergeheimnis ist gesetzlich verankert in § 30 Abgabenordnung und bildet den verfahrensrechtlichen Ausgleich zu den umfangreichen Offenbarungs-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber der Finanzbehörde, die dem Steuerpflichtigen und anderenBeteiligten auferlegt worden sind. Das Steuergeheimnis soll sicherstellen, dass die im Besteuerungsverfahren dem Finanzamt offenbarten Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht an Dritte, wozu grundsätzlich auch andere öffentlich-rechtliche, nicht mit Steuerverwaltungaufgaben betraute Stellen gehören, weitergegeben werden.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Alle Erkenntnisse die die Finanzbehörden über einen Steuerpflichtigen habe unterliegen dem Steuergeheimnis - ist es wirklich so schwer?

Also wenn das Bundeszentralamt für Steuern ein deutsches Konto meldet, dann unterliegt es nicht dem Steuergeheimnis.

Hingegen deiner Meinung nach, wenn es ein ausländisches Konto meldet, dann unterliegt es dem Steuergeheimnis.

Das kann nicht richtig sein. Es werden keine Steuerdaten gemeldet, sondern das vorhanden sein eines Auslandskontos. Steuerliche zusammenhänge sind hieraus nicht mehr ersichtlich, als durch eine Meldung von der Existenz eins deutschen Kontos.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Also wenn das Bundeszentralamt für Steuern ein deutsches Konto meldet, dann unterliegt es nicht dem Steuergeheimnis.

Hingegen deiner Meinung nach, wenn es ein ausländisches Konto meldet, dann unterliegt es dem Steuergeheimnis.

Das kann nicht richtig sein. Es werden keine Steuerdaten gemeldet, sondern die das vorhanden sein eines Auslandskontos. Steuerliche zusammenhänge sind hieraus nicht mehr ersichtlich, als durch eine Meldung von der Existenz eins deutschen Kontos.

Du raffst es nicht, das Bundeszentralamt für Steuern meldet keine Konten, das macht die Bafin - die Abfrage läuft lediglich über das Bundeszentralamt für Steuern - diese reichen die Daten nur weiter.

Ansonsten nochmal:

Das Steuergeheimnis ist gesetzlich verankert in § 30Abgabenordnung und bildet den verfahrensrechtlichen Ausgleich zu den umfangreichen Offenbarungs-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber der Finanzbehörde, die dem Steuerpflichtigen und anderenBeteiligten auferlegt worden sind. Das Steuergeheimnis soll sicherstellen, dass die im Besteuerungsverfahren dem Finanzamt offenbarten Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht an Dritte, wozu grundsätzlich auch andere öffentlich-rechtliche, nicht mit Steuerverwaltungaufgaben betraute Stellen gehören, weitergegeben werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern darf keine Daten die sie über den Steuerpflichtigen ermitteln weitergeben - auch nicht an andere Behörden KEINE DATEN, KEINE DATEN - nicht wie du heisst, nicht wo du wohnst, nicht wo du Konten hast, nichts nicht nichts

Steuergeheimnis

Das Steuergeheimnis darf im Rahmen von Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren aufgehoben werden - eine Kontenabfrage ist aber lediglich Neugier eines Beamten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: netzfaul

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Auch in Deutschland ist eine Firma ohne großen Aufwand schnell gegründet
Ja, aber je nach Jurisdiktion und dann wieder Datenaustauschabkommen sieht es mit dem „Durchgriff“ auf die wirtschaftliche Berechtigten wieder anders aus.


Auf jeden Fall wenn einer meint vor den Behörden Geld verstecken zu müssen um irgend einen Betrug jeglicher Art zu begehen, wird früher oder später auf die Nase fliegen. Ich unterstütze sowas nicht
Geld „verstecken“ ist ja per se nicht illegal oder anrüchig. Es gibt ganz legitime Gründe dafür, wie Risikostreuung, Schutz vor ungerechtfertigter Pfändung, etc.


Mir wurden in meinem leben 3 mal alle Konten + Kreditkarten gesperrt, 2 mal davon ohne mein Verschulden.
Darf man fragen, wie bzw. wieso das ohne dein Verschulden passiert ist?
Also nur mal „allgemein gesprochen“, du sollst natürlich nicht sensible Details preisgeben,


Nach dem 2. mal (das 1. mal unverschuldet) habe ich mir Konten im Ausland geholt, auf denen ich Guthaben vorhalte, damit ich im Bedarfsfall nicht um einen Barvorschuss meines Gehaltes und um Mietstundung bei meinem Vermieter betteln muss.
Ggf. auch ein, zwei Tausend cash halten.
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.783
2.351
Darf man fragen, wie bzw. wieso das ohne dein Verschulden passiert ist?
Also nur mal „allgemein gesprochen“, du sollst natürlich nicht sensible Details preisgeben,

Les' mal ein-zwei posts weiter, da habe ich einen Fall angerissen. Vollstreckungsbescheid + Gerichtsvollzieher an andere Adresse (gleicher Nachname am Briefkasten).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Les' mal ein-zwei posts weiter, da habe ich einen Fall angerissen. Vollstreckungsbescheid + Gerichtsvollzieher an andere Adresse (gleicher Nachname am Briefkasten).

So was kommt z.B. vor wenn du dich von deiner Frau trennst der Briefträger aber vollkommen ignoriert das dein Vorname nicht auf dem Briefkasten steht.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Du raffst es nicht, das Bundeszentralamt für Steuern meldet keine Konten, das macht die Bafin - die Abfrage läuft lediglich über das Bundeszentralamt für Steuern - diese reichen die Daten nur weiter.

Ansonsten nochmal:



Das Bundeszentralamt für Steuern darf keine Daten die sie über den Steuerpflichtigen ermitteln weitergeben - auch nicht an andere Behörden KEINE DATEN, KEINE DATEN - nicht wie du heisst, nicht wo du wohnst, nicht wo du Konten hast, nichts nicht nichts

Steuergeheimnis

Das Steuergeheimnis darf im Rahmen von Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren aufgehoben werden - eine Kontenabfrage ist aber lediglich Neugier eines Beamten.

Das Thema gehöhrt wenn dann in ein Juristen Forum, hier ist sie fehl am Platz. Auf jeden Fall zweifel ich sehr an deiner Rechtsauffassung. Aber wie auch immer, in den letzten Jahren gab es im Bereich des Bankgeheimnis eine solch großen Umschwung, das selbst wenn das was du mitteilst heute noch korrekt wäre, nicht mehr für lange Dauer Gültigkeit behalten würde.

Mittlerweile hat in der EU jeder das Anrecht in einem EU Land ein Zahlungskonto zu eröffnen. Die Bank darf dies nicht mehr ablehnen. Es ist also so leicht wie noch nie ein Konto im EU Ausland zu eröffnen. Es wäre dann absurd, auf der eine Seite die Möglichkeiten der Kontoeröffnung so zu vereinfachen aber gleichzeitig damit auf einfachste weise Sozialbetrug zu ermöglichen.
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Das Thema gehöhrt wenn dann in ein Juristen Forum, hier ist sie fehl am Platz. Auf jeden Fall zweifel ich sehr an deiner Rechtsauffassung. Aber wie auch immer, in den letzten Jahren gab es im Bereich des Bankgeheimnis eine solch großen Umschwung, das selbst wenn das was du mitteilst heute noch korrekt wäre, nicht mehr für lange Dauer Gültigkeit behalten würde.

Mittlerweile hat in der EU jeder das Anrecht in einem EU Land ein Zahlungskonto zu eröffnen. Die Bank darf dies nicht mehr ablehnen. Es ist also so leicht wie noch nie ein Konto im EU Ausland zu eröffnen. Es wäre dann absurd, auf der eine Seite die Möglichkeiten der Kontoeröffnung so zu vereinfachen aber gleichzeitig damit auf einfachste weise Sozialbetrug zu ermöglichen.

Man wie blöde bist du eigentlich?

Bankgeheimnis und Steuergeheimnis sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Das internationale Bankgeheimnis ist längst Gesichte - gegenüber den lokalen Steuerbehörden - das Steuergeheimnis hat aber nach wie vor Bestand, deswegen werden die Daten für die Kontenabfrage auf von der Bafin erhoben (weil diese eben dem Bankgeheimnis unterliegt und nicht dem Steuergeheimnis).

Das man überall in der EU ein Konto eröffnen kann ist blanke Theorie - in der Regel klappt das nicht.

Mit einem Juristen Forum hat es auch nichts zu tun, sondern bestenfalls mit Steuerfachfragen - im übrigen hat das Thema SEPA Auslandskonten auch nix in einem Vielfliegerforum zu suchen - wenn man nicht bereit ist über alle Aspekte zu reden.

Es wäre totaler Schwachsinn wenn die Behörden im Rahmen des Kontenabrufverfahrens alle Konten weltweit abrufen könnten - das kann nur das Bundeszentralamt für Steuern - und die unterliegen dem Steuergeheimnis - alle anderen können dies im Rahmen von Strafermittlungsverfahren.

Somit kann jede Behörde auf diese Daten zugreifen wenn ein Straftatsbestand vorliegt -aber eben nicht aus Langeweile oder aus Gründen der Vollstreckung von z.B. privaten Schulden.
 
Zuletzt bearbeitet:

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Meine Eröffnung eines Compte Courant (entspricht in etwa einem Giirokonto) bei Boursorama Banque könnte nun klappen. :)
Für Beantragung aus dem Ausland muss man eine Nummer in Paris anrufen und kurz darlegen, warum man dort ein Konto braucht. Praktisches Beispiel ist die gelegentliche Anmietung einer Ferienwohnung in Frankreich,die man üblicherweise mit einem französischen Scheck anzahlt und reserviert.

Ohne gute französische Sprachkenntnisse wird es evtl. schwierig am Telefon - andererseits ist die Nummer ja extra für's Ausland geschaltet und da könnte man es auch in Englisch probieren. Aber spätestens im Online-Portal muss man sich sprachlich zurecht finden können.

Neben Nachweisen für Identität, Wohnsitz und Einkommen (nur bei optioneller Beantragung einer Visa-Karte) muss auch ein Scheck für die Mindesteinzahlung von mindestens 300€ beigelegt werden (der Betrag wird dann bei Kontoeröffnung gutgeschrieben). War bei mir problemlos, weil ich noch Kunde einer anderen französischen Bank bin und ich einen solchen Scheck ausstellen konnte. Ob es ohne bestehende französische Bankverbindung mit einem anderen Scheck geht weiß ich nicht - müsste man dort erfragen.
Hauptgrund für die Neubeantragung ist bei mir, dass die alte Bank jährlich die Kontoführungsgebühren erhöht - wird mir jetzt zu viel und deshalb will ich wechseln. Boursorama hingegen ist eine reine Online-Bank und noch umsonst (inzwischen sehr selten in FR), ohne erforderlichen Gehalts- oder Mindesteingang. Sogar Schecks und deren Versand sind gratis - sowie eine Visa-Credit oder -Debit-Karte je nach Wunsch, mit Versicherungspaket (Premier) oder ohne (Classic). Für die Visa-Karten muss man ein Mindestgehalt nachweisen oder Mindestguthaben vorhalten (siehe Seite 7 der Tarifbroschüre, dort stehen auch die jeweiligen Limits für die Karte). Es gibt auch eine Visa-Debit-Karte ohne Gehaltsnachweis für 1,50€ monatlich.

SEPA-Überweisungen im Online-Banking sind auch gratis.

Ich hoffe dass es klappt und werde ggf. berichten.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
[...] muss auch ein Scheck für die Mindesteinzahlung von mindestens 300€ beigelegt werden (der Betrag wird dann bei Kontoeröffnung gutgeschrieben). War bei mir problemlos, weil ich noch Kunde einer anderen französischen Bank bin und ich einen solchen Scheck ausstellen konnte. Ob es ohne bestehende französische Bankverbindung mit einem anderen Scheck geht weiß ich nicht - müsste man dort erfragen.
Der Scheck war zu meinen Gunsten ausgestellt und wurde ca. 10 Tage nach Unterlagenversand endossiert. Ich gehe also davon aus, dass die Kontoeröffnung geklappt hat und mir die Unterlagen für das Boursorama-Konto bald zugehen werden.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
So was kommt z.B. vor wenn du dich von deiner Frau trennst der Briefträger aber vollkommen ignoriert das dein Vorname nicht auf dem Briefkasten steht.

Das verstehe ich zwar... Aber, wie kann man unverschuldet einen Vollstreckungsbescheid bekommen?

Im übrigen fragt das Finanzamt nicht wahllos alle Konten ab... Ich hatte mal meine Steuererklärung bedeutend zu spät eingereicht und eine Schätzung von knapp 90.000 Euro wurde auf dem Konto gepfändet... Allerdings nur auf dem vom Finanzamt bekannten Referenzkonto... Die anderen Konten blieben aktiv
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Brief mit Boursorama-Benutzerkennung ist heute eingetroffen, man gibt die in die Login-Maske ein und wird gleich als Erstnutzer erkannt. Dann legt man PW fest und bestätigt per mTAN. Anschließend müssen noch einige persönliche Informationen (Einkommen, Vermögen, Wohnverhältnisse, Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder, ...) eingegeben werden, angeblich aufgrund der französischen Gesetzeslage. Und noch Antworten auf ca. 6 (!) Sicherheitsfragen... aber das war es dann endlich.

Das Online-Banking ist sehr gewöhnungsbedürftig. Wichtige Punkte wie Scheckheft bestellen oder Überweisung aufgeben sind nicht im Menü, sondern nur über die Suche zu finden. Bei einer Überweisung muss man erst die Vorlage anlegen und autorisieren, dann für eine bereits angelegte Vorlage den Betrag und den Verwendungszweck eingeben und wieder autorisieren.

Scheckbestellung ist gratis, sogar bei Versand per Einschreiben.

Zu der bestellten Visa-Karte habe ich noch keine Informationen. Wenn da in den nächsten Tagen nichts kommt, dann rufe ich mal an.

Falls einer mit dem Gedanken spielt das Konto zu beantragen, dann kann er mich per PN anschreiben - es gibt auch ein Kundenwerbungsprogramm.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Anschließend müssen noch einige persönliche Informationen (Einkommen, Vermögen, Wohnverhältnisse, Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder, ...) eingegeben werden, angeblich aufgrund der französischen Gesetzeslage
Ist ja noch human.
Ich habe diese Woche schon "auskunftsfreudigere" Eröffnungsanträge gesehen.

:D
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Ich habe diese Woche schon "auskunftsfreudigere" Eröffnungsanträge gesehen.
Ja? Was wird denn bei welchem Anbieter noch so abgefragt? Ich empfand die Abfrage bei boursorama schon ziemlich weitgehend, wollte aber unbedingt das Konto haben.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Zu der bestellten Visa-Karte habe ich noch keine Informationen.
Habe soeben erfahren, dass es bei Wohnsitz im Ausland die Visa Premier nur mit einem Kontostand von mindestens 5000€ gibt. Im Antrag hieß es noch, Bonität könne auch durch das Einreichen von zwei Gehaltsnachweisen nachgewiesen werden. Letzteres gilt aber anscheinend nur bei Wohnsitz in Frankreich, und ich habe meine Gehaltsnachweise umsonst hingesandt :mad:

Na ja egal, ich brauche die Karte nicht wirklich (sie hat für deutsche Verhältnisse sowieso viele Einschränkungen), hatte sie nur bestellt um die damit verknüpfte Eröffnungsprämie abstauben zu können - letztere bleibt mir nun also versagt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Das verstehe ich zwar... Aber, wie kann man unverschuldet einen Vollstreckungsbescheid bekommen?

Dafür gibt es ja einige Gründe - einer der häufiger vorkommt als man denkt einfach Verwechslung - habe im Bekanntenkreis und am eigenen Leib so etwas mehrfach erlebt. Lässt sich nicht immer sooo leicht aus dem Weg räumen.

Aktuell streitet sich eine Freundin von mir z.B. mit einem Stromanbieter weil ihre Untermieterin den Stromanschluss nicht korrekt umgemeldet hat. Sie hat den Vertrag korrekt gekündigt und auch eine entsprechende Bestätigung vom Anbieter bekommen. Und hat dann zwei Jahre im Ausland gelebt und soll jetzt für eben diese zwei Jahre den Strom nachzahlen.

Das geht jetzt vor Gericht, aber wenn der Mahnbescheid in einem falschen Briefkasten gelandet wäre hätte der Stromanbieter jetzt einen vollstreckbaren Titel.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Welche wären das den? Und wofür hast du das Konto eröffnet wenn du da kein Geld drauf legst?
Die Karte hat enge Limits was ATM-Nutzung und auch normale Kartenzahlung angeht. Diese Limits sind vom Kartentyp abhängig, s.S.7 des PLV, im Posting #89 verlinkt.

Wer sagt denn, dass ich kein Geld drauflege? Mindesteinzahlung bei Eröffnung habe ich ja schon per Scheck geleistet, und ansonsten kann man natürlich normale Überweisungen von und zu dem Konto veranlassen, und/oder nationale Schecks ausstellen oder endossieren.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
3000 Euro pro Monat ist ja schon eine merkwürdige Sache... hm... Zumal es wohl die hochwertigste Karte im Portfolio ist.

Würdest du den für die 5000 Euro Einlage überhaupt ein Kreditlimit bekommen? @ à débit immédiat ou différé
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
ANZEIGE
Würdest du den für die 5000 Euro Einlage überhaupt ein Kreditlimit bekommen? @ à débit immédiat ou différé
Gute Frage. Aus den Antragsunterlagen geht das nicht hervor. Den gesichteten Bestimmungen konnte ich nicht entnehmen, dass sich die Kriterien für Gewährung von Credit oder Debit unterscheiden. Auf dem Antrag kann man für jeden der angebotenen Kartentypen ankreuzen, ob man Credit oder Debit will (außer für die kostenplfichtige Karte für 1,50 monatlich - die ist immer Debit und Mindestguthaben wird nicht verlangt).
Könnte aber gut sein, dass man wieder erst am Telefon erfährt, dass Nichtansässige auch in dem Aspekt anders behandelt werden und selbst mit Hinterlegung von 5k€ nur Debit bekommen können.

Aber ich war wie gesagt nicht wirklich an der Karte interessiert, insofern ist mir das egal...
Bahntickets bei SNCF konnte man früher nur mit französischer Karte buchen, aber das ist zum Glück vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet: