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vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.980
3.684
Die Verordnung ist unmissverständlich. Ob die Banken sich daran halten, steht auf nem anderen Blatt. Und weil sie das u. U. nicht tun, braucht's wohl Gerichte. Man wird sehen, ob's funktioniert oder nicht.

Der Namensabgleich ist ein Service für den Zahler. Nicht mehr und nicht weniger. Zum wiederholten Mal.
 
10.02.2012
5.245
3.126
Service... ich kann mir durchaus vorstellen, dass einige um vorauseilenden Gehorsam da wieder ihre Gesetze draus stricken, und Kunden mehroderweniger gaengeln werden.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.547
1.073
Die Verordnung ist unmissverständlich. Ob die Banken sich daran halten, steht auf nem anderen Blatt. Und weil sie das u. U. nicht tun, braucht's wohl Gerichte. Man wird sehen, ob's funktioniert oder nicht.
Wird es nicht!
Der Namensabgleich ist ein Service für den Zahler. Nicht mehr und nicht weniger. Zum wiederholten Mal.
"Klar hat mir die Bank gesagt, dass der Inhaber des Empfängerkontos nicht @vlugangst sondern Dummkopf heißt... Ich hab's aber halt trotzdem mal überwiesen, soll die Bank doch haften!"

Jeden I****** ist klar, dass das so niemals umgesetzt werden kann und wird.

Nur zum zweiten aber dafür zum letzten Mal:
Glaub' was du willst.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.980
3.684
Mach ich. Im Gegensatz zu dir glaub ich allerdings nichts im Zusammenhang mit der Verordnung, sondern lese sie einfach. Bzgl. der Haftung oder auch Nichthaftung z. B. Art. 5c Abs. 8.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.547
1.073
Mach ich. Im Gegensatz zu dir glaub ich allerdings nichts im Zusammenhang mit der Verordnung, sondern lese sie einfach. Bzgl. der Haftung oder auch Nichthaftung z. B. Art. 5c Abs. 8.
Kleiner Tipp:
Finger auf's Smartphone legen und übers Display nach oben ziehen.
Dann kannst du deinen Artikel auch zuende lesen. Da liegt der Hund nämlich begraben.
 
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vuc

Aktives Mitglied
27.05.2022
120
74
Das ist mir alles viel zu kompliziert, was ist damit jetzt gemeint?

In diesen Fällen sollte der Zahlungsdienstleister — um unnötige Reibungsverluste bei der Abwicklung von Überweisungen in Euro zu vermeiden und dem Zahler die Entscheidung darüber zu erleichtern, ob er eine beabsichtigte Transaktion fortsetzen will, — dem Zahler den Namen des mit dem vom Zahler angegebenen Identifikator für das Zahlungskonto verbundenen Zahlungsempfängers in einer Weise angeben, die die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gewährleistet.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.547
1.073
Das ist mir alles viel zu kompliziert, was ist damit jetzt gemeint?
Damit ist gemeint, dass die mit der Überweisung zu beauftragen Bank dem Zahler mitteilt, ob der Kontoinhaber mit dem angegebenen Empfänger übereinstimmt und dieser dann die Überweisung trotz anfänglicher Ablehnung bzw. "Nicht-Übereinstimmungs-Hinweis" dennoch senden kann.
Da die Bank -anders als von @vlugangst interpretiert vollumfänglich haftet, wird das Ergebnis "Vuc" anstelle von "vuc" wie angefragt einen Hinweis ergeben, dass es sich nicht um denselben Empfänger handelt.

Das versteht die EU unter "Vermeidung von unnötigen Reibungsverlusten"...
 
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Reaktionen: vuc
10.02.2012
5.245
3.126
ich faende ja mal eine Uebersicht interessant, wieviele der derzeitigen Ueberweisungen

- 1:1 den Namen des Empfaengers treffen
- nach der automatischen Erkennung (noch) richtig waeren

Mein Tip: a) 42% (aber auch nur wegen der 'automatischen' Zahlungen) und b) 64% (s.o.).

Bei manuell eingegebenen Ueberweisungen sehe ich die Werte bei 22 bzw. 46%.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.547
1.073
ich faende ja mal eine Uebersicht interessant, wieviele der derzeitigen Ueberweisungen

- 1:1 den Namen des Empfaengers treffen
- nach der automatischen Erkennung (noch) richtig waeren

Mein Tip: a) 42% (aber auch nur wegen der 'automatischen' Zahlungen) und b) 64% (s.o.).

Bei manuell eingegebenen Ueberweisungen sehe ich die Werte bei 22 bzw. 46%.
a) = b)

Warum sollten die Banken etwas als richtig deklarieren, was nicht 100% übereinstimmt?
Sie haften in diesen Fällen ja auch zu 100%, warum sollten sie so blöd sein?
Ich bevorzuge das Scrollrad meiner Maus.
Geht auch, sofern man in die richtige Richtung dreht...
 
10.02.2012
5.245
3.126
Warum sollten die Banken etwas als richtig deklarieren, was nicht 100% übereinstimmt?
Sie haften in diesen Fällen ja auch zu 100%, warum sollten sie so blöd sein?
weil 100% Genauigkeit (0 Schaden) bei 10 Mio. Ueberweisungsvolumen Gesamtkosten von sagenwirmal 500k haetten, 97% aber nur 50k kosten, plus 300k Schaden (Image etc wahlweise eingerechnet oder aussenvorgelassen), welches Modell waehlt man dann wohl? Warum werden Bank- und Kreditkarten als ganz normaler Brief verschickt, warum gibt es ELV ohne grosse Pruefung? Das Risiko ist einkalkuliert, und guenstiger als eine Nullschaden-Strategie zu fahren.

Kollateralschaden halt.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.335
4.678
GRQ + LID
Warum sollten die Banken etwas als richtig deklarieren, was nicht 100% übereinstimmt?
Sie haften in diesen Fällen ja auch zu 100%, warum sollten sie so blöd sein?
Warum sollen die Banken dafür haften? Man kann doch auch (z.B. durch Zufall, oder ein ungepflegtes Adressbuch) eine Fehlüberweisung machen?

Wenn der Name nicht ganz übereinstimmt, oder etwas wie 'Stadt Berlin' aufgegeben wird während das Konto von 'Maik München' gehalten wird, wird eine Warnung gezeigt, vielleicht noch einen Vorschlag (ich meine, ich wollte mal überweisen auf 'Brand New Day' während das Konto auf 'Stichting Administratiekantoor Brand New Day' läuft). Dann kommt möchten sie fortfahren ja/nein - wie in den von geposteten YouTubes (in englischer Sprache) gezeigt.

IBAN ist immer leitend, nicht der Name - hier nocht eine Variante (auf Niederländisch).
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.547
1.073
Warum sollen die Banken dafür haften? Man kann doch auch (z.B. durch Zufall, oder ein ungepflegtes Adressbuch) eine Fehlüberweisung machen?

Wenn der Name nicht ganz übereinstimmt, oder etwas wie 'Stadt Berlin' aufgegeben wird während das Konto von 'Maik München' gehalten wird, wird eine Warnung gezeigt,
Vielleicht solltest du einfach meinen Post nochmal lesen.
Dann merkst du, dass du gerade dasselbe sagst.
Ich schrieb, dass dann aus Haftungsgründen die Warnung kommt, auch wenn nur ein i-Punkt fehlt.
 

VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
570
470
STR
Das ist mir alles viel zu kompliziert, was ist damit jetzt gemeint?
Gemeint ist, dass es DSGVO-konform umgesetzt wird (das ist 2016/671). Die Bank darf dem Sender nicht einfach den Namen des Kontoinhabers nennen (sonst könnte ich zu einer beliebigen Kontonummer ja eine 1-ct-Überweisung an Homer Simpson versuchen und dann die Info bekommen, dass es Mr. Burns gehört), sondern nur dann wenn es eine ausreichende* Ähnlichkeit gibt - wenn ich Mr. Burns eingebe kommt "Kennen wir als Charles Montgomery Burns"

* Ja, es ist davon auszugehen dass in Bafin-Land Ähnlichkeit maximal restriktiv ausgelegt werden wird.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.252
313
Wird es nicht!

"Klar hat mir die Bank gesagt, dass der Inhaber des Empfängerkontos nicht @vlugangst sondern Dummkopf heißt... Ich hab's aber halt trotzdem mal überwiesen, soll die Bank doch haften!"

Jeden I****** ist klar, dass das so niemals umgesetzt werden kann und wird.

Nur zum zweiten aber dafür zum letzten Mal:
Glaub' was du willst.
Es gibt Länder, wenn Du die Account Nummer hast, bei der selben Bank bist, dann zeigt das Ding den Namen des Empfängers an, den brauchst nicht eingeben. Da kommt dann die Abfrage "Hey, das Konto gehört x, willst da die Kohle senden?" so etwas ist wegen des Datenschutz nicht möglich, in der EU
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.712
7.353
Dieser Namensabgleich ist doch wieder so eine Nanny-Funktion, um den Bürger vor sich selbst zu schützen. Wenn man nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln, soll man beim Amtsgericht um einen Vormund ersuchen. Es wird immer mehr zur Unsitte, dass sich eine Gesellschaft nach den Dümmsten richten muss
 

avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
579
555
Es gibt Länder, wenn Du die Account Nummer hast, bei der selben Bank bist, dann zeigt das Ding den Namen des Empfängers an, den brauchst nicht eingeben. Da kommt dann die Abfrage "Hey, das Konto gehört x, willst da die Kohle senden?" so etwas ist wegen des Datenschutz nicht möglich, in der EU

Das funktioniert auch bei einer Bank aus Deutschland, wenn bereits ein anderer Kunde dem Empfänger Geld überwiesen hat, dann wird genau der Empfängername vorgeschlagen, den der andere Kunde bereits verwendet hat. Da ich die Bank nicht anschwärzen möchte, verrate ich nicht mehr Details darüber. Ich mag diese Funktion und möchte nicht, daß die Bank diese Funktion abschaltet, weil sich irgend jemand darüber beschwert.
 

CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.649
2.217
Das funktioniert auch bei einer Bank aus Deutschland, wenn bereits ein anderer Kunde dem Empfänger Geld überwiesen hat, dann wird genau der Empfängername vorgeschlagen, den der andere Kunde bereits verwendet hat. Da ich die Bank nicht anschwärzen möchte, verrate ich nicht mehr Details darüber. Ich mag diese Funktion und möchte nicht, daß die Bank diese Funktion abschaltet, weil sich irgend jemand darüber beschwert.
Das ist selbst bei den Sparkassen manchmal so, wenn man Überweisungen noch in Papierform auf Überweisungsträger aufgibt. Wenn man da was überweist an "Müller", steht auf dem Kontoauszug nachher "Autohaus Müller GmbH & Co. KG".
 

VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
570
470
STR
Absolut, das lässt sich ja aber darüber steuern, was du angibst. Der Rufname meiner Frau ist ihr zweiter Vorname und bisher hat es jede Bank geschafft (auf Aufforderung) nur den als Absender anzuzeigen. Auf der Steuerbescheinigung steht dann der volle.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.902
636
Absolut, das lässt sich ja aber darüber steuern, was du angibst. Der Rufname meiner Frau ist ihr zweiter Vorname und bisher hat es jede Bank geschafft (auf Aufforderung) nur den als Absender anzuzeigen. Auf der Steuerbescheinigung steht dann der volle.
Mein Finanzamt adressiert nur mit den Rufnamen von meiner Frau und mir, danach folgt der Familienname.
 

1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.473
1.052
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Absolut, das lässt sich ja aber darüber steuern, was du angibst. Der Rufname meiner Frau ist ihr zweiter Vorname und bisher hat es jede Bank geschafft (auf Aufforderung) nur den als Absender anzuzeigen. Auf der Steuerbescheinigung steht dann der volle.
Dann hat sie wohl noch keine Bekanntschaft mit der Commerzbank gehabt.
 
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