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Das sagt auch die Verordnung. Ein Blick ins Gesetz...Na wenn du das sagst.
Das sagt auch die Verordnung. Ein Blick ins Gesetz...Na wenn du das sagst.
... und man braucht keine Gerichte mehr.Das sagt auch die Verordnung. Ein Blick ins Gesetz...
Wird es nicht!Die Verordnung ist unmissverständlich. Ob die Banken sich daran halten, steht auf nem anderen Blatt. Und weil sie das u. U. nicht tun, braucht's wohl Gerichte. Man wird sehen, ob's funktioniert oder nicht.
"Klar hat mir die Bank gesagt, dass der Inhaber des Empfängerkontos nicht @vlugangst sondern Dummkopf heißt... Ich hab's aber halt trotzdem mal überwiesen, soll die Bank doch haften!"Der Namensabgleich ist ein Service für den Zahler. Nicht mehr und nicht weniger. Zum wiederholten Mal.
Kleiner Tipp:Mach ich. Im Gegensatz zu dir glaub ich allerdings nichts im Zusammenhang mit der Verordnung, sondern lese sie einfach. Bzgl. der Haftung oder auch Nichthaftung z. B. Art. 5c Abs. 8.
In diesen Fällen sollte der Zahlungsdienstleister — um unnötige Reibungsverluste bei der Abwicklung von Überweisungen in Euro zu vermeiden und dem Zahler die Entscheidung darüber zu erleichtern, ob er eine beabsichtigte Transaktion fortsetzen will, — dem Zahler den Namen des mit dem vom Zahler angegebenen Identifikator für das Zahlungskonto verbundenen Zahlungsempfängers in einer Weise angeben, die die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gewährleistet.
Damit ist gemeint, dass die mit der Überweisung zu beauftragen Bank dem Zahler mitteilt, ob der Kontoinhaber mit dem angegebenen Empfänger übereinstimmt und dieser dann die Überweisung trotz anfänglicher Ablehnung bzw. "Nicht-Übereinstimmungs-Hinweis" dennoch senden kann.Das ist mir alles viel zu kompliziert, was ist damit jetzt gemeint?
Ich bevorzuge das Scrollrad meiner Maus.Finger auf's Smartphone legen und übers Display nach oben ziehen.
Du sprichst in Rätseln.Da liegt der Hund nämlich begraben.
a) = b)ich faende ja mal eine Uebersicht interessant, wieviele der derzeitigen Ueberweisungen
- 1:1 den Namen des Empfaengers treffen
- nach der automatischen Erkennung (noch) richtig waeren
Mein Tip: a) 42% (aber auch nur wegen der 'automatischen' Zahlungen) und b) 64% (s.o.).
Bei manuell eingegebenen Ueberweisungen sehe ich die Werte bei 22 bzw. 46%.
Geht auch, sofern man in die richtige Richtung dreht...Ich bevorzuge das Scrollrad meiner Maus.
weil 100% Genauigkeit (0 Schaden) bei 10 Mio. Ueberweisungsvolumen Gesamtkosten von sagenwirmal 500k haetten, 97% aber nur 50k kosten, plus 300k Schaden (Image etc wahlweise eingerechnet oder aussenvorgelassen), welches Modell waehlt man dann wohl? Warum werden Bank- und Kreditkarten als ganz normaler Brief verschickt, warum gibt es ELV ohne grosse Pruefung? Das Risiko ist einkalkuliert, und guenstiger als eine Nullschaden-Strategie zu fahren.Warum sollten die Banken etwas als richtig deklarieren, was nicht 100% übereinstimmt?
Sie haften in diesen Fällen ja auch zu 100%, warum sollten sie so blöd sein?
Warum sollen die Banken dafür haften? Man kann doch auch (z.B. durch Zufall, oder ein ungepflegtes Adressbuch) eine Fehlüberweisung machen?Warum sollten die Banken etwas als richtig deklarieren, was nicht 100% übereinstimmt?
Sie haften in diesen Fällen ja auch zu 100%, warum sollten sie so blöd sein?
Vielleicht solltest du einfach meinen Post nochmal lesen.Warum sollen die Banken dafür haften? Man kann doch auch (z.B. durch Zufall, oder ein ungepflegtes Adressbuch) eine Fehlüberweisung machen?
Wenn der Name nicht ganz übereinstimmt, oder etwas wie 'Stadt Berlin' aufgegeben wird während das Konto von 'Maik München' gehalten wird, wird eine Warnung gezeigt,
Gemeint ist, dass es DSGVO-konform umgesetzt wird (das ist 2016/671). Die Bank darf dem Sender nicht einfach den Namen des Kontoinhabers nennen (sonst könnte ich zu einer beliebigen Kontonummer ja eine 1-ct-Überweisung an Homer Simpson versuchen und dann die Info bekommen, dass es Mr. Burns gehört), sondern nur dann wenn es eine ausreichende* Ähnlichkeit gibt - wenn ich Mr. Burns eingebe kommt "Kennen wir als Charles Montgomery Burns"Das ist mir alles viel zu kompliziert, was ist damit jetzt gemeint?
Es gibt Länder, wenn Du die Account Nummer hast, bei der selben Bank bist, dann zeigt das Ding den Namen des Empfängers an, den brauchst nicht eingeben. Da kommt dann die Abfrage "Hey, das Konto gehört x, willst da die Kohle senden?" so etwas ist wegen des Datenschutz nicht möglich, in der EUWird es nicht!
"Klar hat mir die Bank gesagt, dass der Inhaber des Empfängerkontos nicht @vlugangst sondern Dummkopf heißt... Ich hab's aber halt trotzdem mal überwiesen, soll die Bank doch haften!"
Jeden I****** ist klar, dass das so niemals umgesetzt werden kann und wird.
Nur zum zweiten aber dafür zum letzten Mal:
Glaub' was du willst.
Es gibt Länder, wenn Du die Account Nummer hast, bei der selben Bank bist, dann zeigt das Ding den Namen des Empfängers an, den brauchst nicht eingeben. Da kommt dann die Abfrage "Hey, das Konto gehört x, willst da die Kohle senden?" so etwas ist wegen des Datenschutz nicht möglich, in der EU
Das ist selbst bei den Sparkassen manchmal so, wenn man Überweisungen noch in Papierform auf Überweisungsträger aufgibt. Wenn man da was überweist an "Müller", steht auf dem Kontoauszug nachher "Autohaus Müller GmbH & Co. KG".Das funktioniert auch bei einer Bank aus Deutschland, wenn bereits ein anderer Kunde dem Empfänger Geld überwiesen hat, dann wird genau der Empfängername vorgeschlagen, den der andere Kunde bereits verwendet hat. Da ich die Bank nicht anschwärzen möchte, verrate ich nicht mehr Details darüber. Ich mag diese Funktion und möchte nicht, daß die Bank diese Funktion abschaltet, weil sich irgend jemand darüber beschwert.
und auch das finde ich schon duennes Eis, zB wenn jemand seinen 2. Vornamen normalerweise nicht nutzt...wenn ich Mr. Burns eingebe kommt "Kennen wir als Charles Montgomery Burns"
Mein Finanzamt adressiert nur mit den Rufnamen von meiner Frau und mir, danach folgt der Familienname.Absolut, das lässt sich ja aber darüber steuern, was du angibst. Der Rufname meiner Frau ist ihr zweiter Vorname und bisher hat es jede Bank geschafft (auf Aufforderung) nur den als Absender anzuzeigen. Auf der Steuerbescheinigung steht dann der volle.
Dann hat sie wohl noch keine Bekanntschaft mit der Commerzbank gehabt.Absolut, das lässt sich ja aber darüber steuern, was du angibst. Der Rufname meiner Frau ist ihr zweiter Vorname und bisher hat es jede Bank geschafft (auf Aufforderung) nur den als Absender anzuzeigen. Auf der Steuerbescheinigung steht dann der volle.