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SEPA Instant Payment

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pwg_

Erfahrenes Mitglied
26.10.2018
272
246
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Das European Payments Council AISBL lässt sich schon drei Arbeitstage mehr Zeit mit der neusten Veröffentlichung der neuen SEPA Inst. Teilnehmer.
Eigentlich hätte das Verzeichnis am vergangenen Freitag veröffentlicht werden müssen, laut Terminkalender. Die letzten Banken tun sich sicherlich
derzeit schwer mit der rechtzeitigen Implementierung zur Deadline am 09.01.2025, (Grüße an Barclays in Deutschland oder Advanzia in Luxemburg), aber
wenn man bewusst seit 2017 SEPA Inst. ignoriert hat, darf jetzt auch mit den Konsequenzen rechnen. Man sieht ganz schön anhand des Updates aus
Oktober, dass plötzlich fast alle Banken in Irland auf Anhieb SEPA Inst. einführen. Diese EU-Verordnung zur SEPA Inst. Pflicht ist eine der besten, welche
in den letzten Jahren aus Sicht der Konsumenten die EU erlassen hat.
 

pwg_

Erfahrenes Mitglied
26.10.2018
272
246
Die Ausgabe von Freitag ist doch online?!
Vor gerade mal 20-30 Min. erschien. :ROFLMAO: Lesen Sie hier mit? o_O
Auch da sieht man ja, eine Flut von neuen Teilnehmern, aber immer noch nichts von den beiden genannten wie Barclays oder Advanzia.
Einen Termin haben Sie ja noch zum 13.12.2024, damit Sie noch zum 06.01.2025 auf den letzten Drücker mit SEPA Inst. online gehen können.
 
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vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.342
3.132
Quatsch:
Erstelldatum:
08.11.24, 00:30:07

Bearbeitungsdatum:
08.11.24, 00:30:07

Du musst mal deinen Browser-Cache löschen, ich habs heute Morgen abgerufen.
 
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drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.182
1.881
Diese EU-Verordnung zur SEPA Inst. Pflicht ist eine der besten, welche in den letzten Jahren aus Sicht der Konsumenten die EU erlassen hat.
Ich will dir nicht widersprechen und sehe es ähnlich, dass es die einzig zeitgemäße Umsetzung ist, die nun verpflichtend kommt. Nichtsdestotrotz sehe ich es an mir und meinem Umfeld, in welchem das ganze kürzlich mal kurz Thema war. Für die überwiegende Mehrheit im Alltag keinerlei Relevanz und daher letztendlich völlig egal, wann und ob dies verpflichtend umgesetzt wird. Ich bleibe daher weiterhin dabei, dass dieses Thema bzgl. der Relevanz für die überwiegende Mehrheit hier in der Foren-Bubble eher überbewertet wird. Dementsprechend sehe ich diese EU-Verordnung eher als zeitgemäßes nice-to-have ohne jegliche Relevanz für mich.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.342
3.132
Du meinst, sie müssen eingehend einführen, aber nicht ausgehend?

Ich hatte die Diskussion im Advanzia-Thread so verstanden, dass eben der hier genannte Passus aus dem von dir davor verlinkten EU-Dokument Voraussetzung dafür ist, dass ein KK-Konto ein Zahlungskonto ist, und somit die Verpflichtung zur Einführung von SCT inst besteht – in beide Richtungen. Und zumindest Advanzia erfüllt die Voraussetzung ja nicht, wie's bei Barclays aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
737
816
NRW
Du meinst, sie müssen eingehend einführen, aber nicht ausgehend?

Ich hatte die Diskussion im Advanzia-Thread so verstanden, dass eben der hier genannte Passus aus dem von dir davor verlinkten EU-Dokument Voraussetzung dafür ist, dass ein KK-Konto ein Zahlungskonto ist, und somit die Verpflichtung zur Einführung von SCT inst besteht – in beide Richtungen. Und zumindest Advanzia erfüllt die Voraussetzung ja nicht, wie's bei Barclays aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ja, du hast vermutlich recht. Dann werden sie wohl auch ausgehend als SEPA Instant anbieten müssen - wenn auch nur auf das Referenzkonto. Das vereinfacht natürlich auch vieles in der Abwicklung.
Ich bin mal gespannt, ob sich die Banken da noch neue Gebühren einfallen lassen. Oder neue Hürden für Auszahlungen aufbauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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pwg_

Erfahrenes Mitglied
26.10.2018
272
246
Natürlich müssen Barclays DE oder Advanzia LU SEPA Inst. einführen. Beide Bankinstitute haben auch normale Zahlungskonten an Ihrer BIC hängen.
Auch Sparkonten, Tagesgeldkonten (trifft auf beide o.g. Banken zu) sind auch laut der Verordnung darin enthalten. Diese Konten führen beide Banken
und es werden dort Ein - und Auszahlungen getätigt. Ich kenne selbst zwei Großunternehmen in Deutschland (Hamburger Raum), welche deren täglichen
Zahlungsverkehr mit Lieferanten und Kunden komplett über die Barclays Bank in Hamburg abwickeln. Es wäre sehr befremdlich, wenn man bestimmte Konten SEPA Inst. gezielt unerreichbar machen würde, wenn das interne Buchungssystem eigentlich SEPA Inst. technisch unterstützt. Man findet recht viele Antworten hier in der Erklärung der SEPA Inst. Verordnung anhand der gestellten Fragen. Ich bin auch sehr darauf gespannt, ob die Consors Bank es auf den letzten Metern schafft...Eigentlich ist es längst überfällig. Die BNP Paribas (die zweitgrößte Bank in Europa) hat es in den meistens europäischen Niederlassungen bereits vor langer Zeit eingeführt.
 
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vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.342
3.132
Auch Sparkonten, Tagesgeldkonten (trifft auf beide o.g. Banken zu) sind auch laut der Verordnung darin enthalten.
Die eben nicht unbedingt, siehe Nr. 7 aus dem von dir verlinkten Dokument:
"7. Question (Article 5a(1) IPR)
Do PSPs that provide only a savings account to their customers which has one fixed contra current account with another bank, and where beneficiary and originator are the same person, have to comply with the IPR?
Answer
It depends whether this savings account is a payment account in the meaning of Article 2, point (5), of the SEPAR as amended by the IPR, which makes a cross-reference to Article
4, point (12), of PSD2. A credit transfer, including an instant credit transfer, in the meaning of the SEPAR (Article 2, point (1)) has to be made from a payment account.
In Case C-191/17, the CJEU considered that “the possibility of making payment transactions to a third party from an account or of benefiting from such transactions carried out by a third party is a defining feature of the concept of ‘payment account’.” In that ruling, the CJEU concluded that savings accounts should not be considered "payment accounts" under PSD2 if such payment transactions “may be made solely by means of a current account” that is linked to a savings account."

Ergo: Wenn du beispielsweise vom TG-Konto nur auf ein fixes Referenzkonto auszahlen kannst, so wie bei den meisten üblich, ist es kein Zahlungskonto im Sinne der IPR und muss daher auch nicht echtzeitfähig sein.
 
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pwg_

Erfahrenes Mitglied
26.10.2018
272
246
Die eben nicht unbedingt, siehe Nr. 7 aus dem von dir verlinkten Dokument:
"7. Question (Article 5a(1) IPR)
Do PSPs that provide only a savings account to their customers which has one fixed contra current account with another bank, and where beneficiary and originator are the same person, have to comply with the IPR?
Answer
It depends whether this savings account is a payment account in the meaning of Article 2, point (5), of the SEPAR as amended by the IPR, which makes a cross-reference to Article
4, point (12), of PSD2. A credit transfer, including an instant credit transfer, in the meaning of the SEPAR (Article 2, point (1)) has to be made from a payment account.
In Case C-191/17, the CJEU considered that “the possibility of making payment transactions to a third party from an account or of benefiting from such transactions carried out by a third party is a defining feature of the concept of ‘payment account’.” In that ruling, the CJEU concluded that savings accounts should not be considered "payment accounts" under PSD2 if such payment transactions “may be made solely by means of a current account” that is linked to a savings account."

Ergo: Wenn du beispielsweise vom TG-Konto nur auf ein fixes Referenzkonto auszahlen kannst, so wie bei den meisten üblich, ist es kein Zahlungskonto im Sinne der IPR und muss daher auch nicht echtzeitfähig sein.
In dem Kontext, welche Banken bieten nur ausschließlich Tagesgeldkonten an, sodass sonst gar kein anderer Zahlungsverkehr bei diesen Banken stattfindet?
Jede Bank macht natürlich selbst intern andere Zahlungen, sodass ich mich schwer damit tue nun ein Bankinstitut in der Eurozone zu finden, welches von
der IPR tatsächlich ausgenommen sein wird. Ich glaube auch nicht, dass man dann explizit Tagesgeldkonten mit Absicht SEPA Inst. unerreichbar machen würde.
Es macht schon eher den Eindruck, dass jedes am SEPA Verfahren teilnehmende Bankinstitut der Eurozone zum 9. Januar 2025 zumindest Echtzeitüberweisungen empfangen muss.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.342
3.132
Jede Bank macht natürlich selbst intern andere Zahlungen, sodass ich mich schwer damit tue nun ein Bankinstitut in der Eurozone zu finden, welches von
der IPR tatsächlich ausgenommen sein wird.
Gerade für solche Zahlungsvorgänge gilt die Verordnung nicht, siehe Art. 1 Abs. 2a.
 
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Reaktionen: eham

pwg_

Erfahrenes Mitglied
26.10.2018
272
246
Gerade für solche Zahlungsvorgänge gilt die Verordnung nicht, siehe Art. 1 Abs. 2a.
Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis. Wie bereits erwähnt, würde ich sehr gerne ein Bankinstitut in Erfahrung bringen, welches dann exakt aus diesem Grund von der IPR ausgenommen sein wird. Das ist in der Realität nahezu unmöglich, aber ich lasse mich auch gerne überraschen.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.342
3.132
Im Moment gibt es mit der Advanzia Bank ja offensichtlich ein solches Praxisbeispiel.
 
10.02.2012
4.667
2.501
Ergo: Wenn du beispielsweise vom TG-Konto nur auf ein fixes Referenzkonto auszahlen kannst, so wie bei den meisten üblich, ist es kein Zahlungskonto im Sinne der IPR und muss daher auch nicht echtzeitfähig sein.
also muesste im Gegenzug dann Openbank auch direkt vom TG (da kann man auf verschiedene Konten ueberweisen) dann Echtzeit abgehend anbieten? Eingehend haben sie's ja schon...

Schade, dass wir dann schon wieder da weg sind, aber die regelmaessigen 2 Tage Laufzeit waren echt herausfordernd...
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.342
3.132
Machen ja die meisten. Und wenn sie es tun, müssen die TG-Konten eben nicht echtzeitfähig sein, weil es dann keine Zahlungskonten im Sinne der IPR sind. Simple as that.
 

incts

Reguläres Mitglied
14.10.2022
32
24
Mir ist noch nicht ganz klar, weshalb eine Bank, die für ihre Zahlungskonten Echtzeitüberweisungen anbieten muss, dies für Konten, für die diese Verpflichtung nicht besteht, künstlich beschneiden sollte.
Das wäre ja auch ein Wettbewerbsnachteil.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.342
3.132
Was heißt künstlich beschneiden? Sie belässt es einfach unverändert. Und wenn es ein Wettbewerbsvorteil wäre, Echtzeitüberweisungen anzubieten, warum machen es nicht längst alle Banken für alle Kontoarten? Und zwar ohne Aufpreis?!
 
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10.02.2012
4.667
2.501
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Wenn es Konten Dritter sind, ja.
warum diese Einschraenkung? Bei 'denen' kann ich sowohl auf eigene als auch fremde Konten direkt vom TG ueberweisen, ohne das zwangsweise miteroeffnete Giro antasten zu muessen.

Also muess(t)en die ja dann echtzeitfaehig werden...

{Ueberweisungen an Dritte vom TG nicht zulassen] Machen ja die meisten. Und wenn sie es tun, müssen die TG-Konten eben nicht echtzeitfähig sein, weil es dann keine Zahlungskonten im Sinne der IPR sind. Simple as that.
zumindest wird ja bankenintern zeitgleich (Vorsicht, Hochtaunus zB abends nicht mehr!) umgebucht, dann kann man direkt vom Giro per Echtzeig wegueberweisen. Doof nur, wenn TG->Giro dann erst am Folgetag gebucht wird, oder gar ein Wochenende dazwischenliegt...