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Ja, wenn Bedenken ausschließlich mit Gefühlen begründet werden, gilt das selbstverständlich. Ich schrieb ja deswegen "ungeachtet der inhaltlichen Diskussion". Daher ist kein "aber" notwendig; ich habe dies nirgends in Zweifel gezogen.
Was ich hoffentlich deutlich machen konnte: ob jemand das Gefühl hat, dass etwas (un-) sicher ist, ist vollkommen unerheblich für die Sicherheit und taugt deswegen nicht als Argument. Vergl. z.B. obiges Zitat der Rewe-App-Kundin, die sich auch immer so sicher fühlte.
Die weitere Argumentation, dass etwas, was unsicher sei, verboten wäre (und daher alles, was nicht verboten, nicht unsicher sein könne), ist ebenfalls nicht stichhaltig in dieser Absolutheit. Der Gesetzgeber hinkt bei solchen Themen immer hinterher, und letztlich gibt es (manchmal) auch noch sowas wie Ermessensspielraum und Eigenverantwortung.
Was ich hoffentlich deutlich machen konnte: ob jemand das Gefühl hat, dass etwas (un-) sicher ist, ist vollkommen unerheblich für die Sicherheit und taugt deswegen nicht als Argument. Vergl. z.B. obiges Zitat der Rewe-App-Kundin, die sich auch immer so sicher fühlte.
Die weitere Argumentation, dass etwas, was unsicher sei, verboten wäre (und daher alles, was nicht verboten, nicht unsicher sein könne), ist ebenfalls nicht stichhaltig in dieser Absolutheit. Der Gesetzgeber hinkt bei solchen Themen immer hinterher, und letztlich gibt es (manchmal) auch noch sowas wie Ermessensspielraum und Eigenverantwortung.
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