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				Nicht jeder Schaden, der durch digitale Täuschung entsteht, ist laut Landgericht Bielefeld direkt durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz abgedeckt.
				
					
						
							
						
					
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Das Urteil ist jetzt keine Überraschung für alle, die den Unterschied zwischen Email und SMS kennen. Bei so manchen Verbrauchern dürfte das allerdings nicht der Fall sein.
Inhaltlich zeigt der Fall einen sehr typischen Angriff auf Bankkunden. Das Problem ist, dass Banken ja durchaus mit ihren Kunden elektronisch kommunizieren und außerdem ab und an ihre Verfahren verändern bzw. neue Verfahren einführen, wobei dann z.T. eine Interaktion/Bestätigung des Kunden notwendig sein könnte. Wenn die Angreifer dies sprachlich gut imitieren und ein plausibel klingendes Szenario erfinden, hat der Kunde, der die Prozesse und Technik nicht durchblickt, aber nicht "zurückgeblieben" sein möchte und daher dennoch da aktiv mitmachen zu müssen und nicht zu "verweigern" (wozu die Banken ihre Kunden ja grundsätzlich auch bringen möchten), ein hohes Risiko, darauf reinzufallen.