Sixtshare Schadenforderung

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sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
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ok. Hatte per Email wiederspruch eingelegt und gesagt, dass ich den Schaden nicht verursacht habe.
Was würdet ihr sonst tun?


Noch etwas schreiben?


Hab nur etwas Sorge, dass sie anfangen den Betrag zu mahnen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.403
5.721
MUC/INN
ok. Hatte per Email wiederspruch eingelegt und gesagt, dass ich den Schaden nicht verursacht habe.
Was würdet ihr sonst tun?

Nichts. ist nicht dein Bier.

Noch etwas schreiben?

Wenn du zu viel Lebenszeit hast, ja.

Hab nur etwas Sorge, dass sie anfangen den Betrag zu mahnen.

Und dann? Widerspruch gegen Mahnbescheid. Dann müssen sie den Anspruch begründen. Wünsche ihnen viel Spaß dabei. Machen sie eh nicht, weil die Rechtsabteilung vorher Stopp sagt.
 
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sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
Ok, mal sehen wie Sixt reagierrt. Ob eine Mahnung geschickt wird oder was dann kommt …

Wirft kein gutes Licht auf Sixt Share. Eigentlich mochte ich Sixt Share lieber als ShareNow
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.126
618
MUC
Der Fisch stinkt halt vom Kopf!

Der Fisch stinkt viel mehr von der anderen Seite. Wenn man sich anschaut, wie Carsharing Autos nach wenigen tausend Kilometern innen und außen verschönert sind, tragen die Kunden da ihren Teil bei. Ich nutze oft und gerne Carsharing, aber wie die Autos regelmäßig zurückgelassen werden, ist schon unverschämt.

Die SB ist halt quatsch. Drivenow hatte die nicht grundlos nach einiger Zeit gestrichen.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Im Übrigen: Gerade diese nachträglichen Behauptungen durch Rentals sind in der Regel nicht haltbar, wenn nicht mit Eindeutigkeit feststeht, ob der Schaden überhaupt schon vor Rückgabe der Mietsache vorlag. Es kann aber nicht Risiko des Mieters sein, wenn Vermieter heutzutage aus betrieblichen Gründen gerne auf die Prüfung des Fahrzeugs verzichten und den Drop Key zulassen.
Und im Vorfeld reicht es dann aus, ein Dokument zu verlangen, wo alle bekannten Schäden eingetragen sind? Ich bin so pingelig, weil ich den Firmen nicht über den Weg traue, dass ich immer noch mehr Beulen als angegeben finde. Muss ich das machen? Oder kann ich mich dann im Nachhinein darauf berufen, ich habe sie nicht verursacht, sie war nicht eingetragen, und die Firma muss es mir nachweisen?
Danke schön.
 

warfair

Erfahrenes Mitglied
20.06.2018
533
250
HAM, STR, KGS, ZRH, IAD
Wenn du keinen Schaden verursacht hast, musst du auch keinen regulieren. Bei einem Mietfahrzeug, welches einfach am Straßenrand aufgesammelt und zurückgelassen wird, wäre ich auf den Nachweis mehr als gespannt.

Ich würde es einfach darauf ankommen lassen, habe aber keine konkreten Erfahrungen in solchen Fällen mit Sixt Share. Habe vor Ewigkeiten mal eine Reklamation von Flinkster gehabt. Habe denen zurückgeschrieben, das ich nicht weiß, was da passiert ist, und ich es nicht wahr. Wahr ich im übrigen wirklich nicht und habe nie wieder etwas von denen gehört.


Kann ich so bestätigen mit Flinkster, hatte einen ähnlichen Fall. War aber so nervig, dass ich danach nie mehr wieder bei denen ein Auto gemietet habe. Dies ist jetzt mehr als sieben Jahre her... ;-)
 

warfair

Erfahrenes Mitglied
20.06.2018
533
250
HAM, STR, KGS, ZRH, IAD
Und im Vorfeld reicht es dann aus, ein Dokument zu verlangen, wo alle bekannten Schäden eingetragen sind? Ich bin so pingelig, weil ich den Firmen nicht über den Weg traue, dass ich immer noch mehr Beulen als angegeben finde. Muss ich das machen? Oder kann ich mich dann im Nachhinein darauf berufen, ich habe sie nicht verursacht, sie war nicht eingetragen, und die Firma muss es mir nachweisen?
Danke schön.

Natürlich melden und Fotos machen. Bei normalen Stationen im Ausland merken die dann gleich, dass man pingelig ist und es nix zu holen gibt. :-D Jedenfalls bilde ich es mir ein. Im Zweifelsfall hast Du ja sogar Beweise, dies dann so richtig schwer da einem irgendwas nachzuweisen. Deswegen versuchen sie es ja dann beim direkten Vormieter...
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.739
3.382
HAM, LBC
Und im Vorfeld reicht es dann aus, ein Dokument zu verlangen, wo alle bekannten Schäden eingetragen sind? Ich bin so pingelig, weil ich den Firmen nicht über den Weg traue, dass ich immer noch mehr Beulen als angegeben finde.

Mittlerweile mache ich es wegen schlechter Erfahrungen exakt so – bei nicht erfassten Beulen, Felgenkratzern etc. lasse ich die vom Agenten nachträglich dokumentieren und schieße noch ein paar Fotos...
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
In Ordnung, dann mache ich einfach weiter so. Ich dachte, ich könnte etwas mehr Zeit sparen.
 

kexbox

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04.02.2010
6.504
3.539
Düsseldorf
www.drboese.de
Du haftest nur für schuldhaft verursachte Schäden. Selbst in der Mietzeit von dritten herbeigeführte Schäden sind nicht von Dir zu zahlen. Bei einem Schaden am Unterboden ist das natürlich etwas schwieriger
 
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Reaktionen: Alex6

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Du haftest nur für schuldhaft verursachte Schäden.
Danke.
Aber wenn ich nicht unbedingt einen Unfall baue, dann ist es mir doch sicherlich schwer nachzuweisen, dass ich Schuld fuer den Kratzer habe, der jetzt "plötzlich" da ist?
Ich verstehe nicht genau, was "schuldhaft haften" heisst.

Selbst in der Mietzeit von dritten herbeigeführte Schäden sind nicht von Dir zu zahlen. Bei einem Schaden am Unterboden ist das natürlich etwas schwieriger
Zum ersten Satz: Waere das dann so ein Fall, dass ich das Mietauto an einem Supermarktparkplatz parke, wiederkomme und einen Kratzer in der Tür durch jemanden Drittes habe?
Ich dachte immer bisher, ich muss das verantworten.
Re Unterboden: Muesste die Mietwagenfirma nicht erst einmal dann beweisen, dass ich es war? Sie zeigt mir umgekehrt auch keine Photos vom Unterboden von vor Mietbeginn.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.403
5.721
MUC/INN
Danke.
Aber wenn ich nicht unbedingt einen Unfall baue, dann ist es mir doch sicherlich schwer nachzuweisen, dass ich Schuld fuer den Kratzer habe, der jetzt "plötzlich" da ist?
Ich verstehe nicht genau, was "schuldhaft haften" heisst.

Schuldhaft heißt, dass du dafür verantwortlich bist, weil Du den Schaden mindestens fahrlässig verursacht hast, § 276 Abs.1 BGB. Dafür ist der Vermieter in der Beweispflicht.

Re Unterboden: Muesste die Mietwagenfirma nicht erst einmal dann beweisen, dass ich es war? Sie zeigt mir umgekehrt auch keine Photos vom Unterboden von vor Mietbeginn.

Und hier sind wir wieder bei meinem Ausgangsstandpunkt der letzten Seiten: Sie muss es beweisen und wird es nicht können. Daher, erstmal zurücklehnen und der Gegenseite viel Spaß dabei wünschen.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.731
857
Könnte, kann der Mietwagenmitarbeiter vielleicht auch :D
Macht er bestimmt auch, anders werden die Bilder und Schadensprotokolle ja nicht entstehen..
Und natürlich gibt es Urlaubsregionen, da wissen die Vermieter schon, dass es etliche unbefestigte Strecken gibt und schauen genau hin.

Ich schaue auch immer penibel rundherum, die Unterseite habe ich ehrlich gesagt auch noch nie näher betrachtet
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Macht er bestimmt auch, anders werden die Bilder und Schadensprotokolle ja nicht entstehen..
Und natürlich gibt es Urlaubsregionen, da wissen die Vermieter schon, dass es etliche unbefestigte Strecken gibt und schauen genau hin.

Ich habe noch nie ein Bild vom Unterboden vor (!) der Vermietung bekommen, und wegen des Unterbodens hatte ich bisher noch eine Versicherung, die das abdeckte. Hast Du schon eins vorab bekommen?

@Kexbox:
Vielleicht ist es zu spaet, aber ich verstehe es leider nicht.
"Vermieter hassen es.." - Was hassen sie bitte? Sie hassen es doch bestimmt nicht, wenn ich fehlendes Wissen habe.
Ich habe doch jetzt richtig verstanden, dass ich NICHT fuer den Schaden haften muss, der durch Dritte während der Mietzeit entsteht.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.504
3.539
Düsseldorf
www.drboese.de
Nein, sie hassen es, dass du das Geheimnis nun kennst.
Ja, richtig. Wenn natürlich du diese Dritten das Fahrzeug hast fahren lassen, sieht das anders aus.
Das Stichwort ist hier die allgemeine Sachgefahr. Bei Leasingverträgen liegt diese bei Leasingnehmer. Beim Mietvertrag lässt sich das aber nicht durch AGB auf den Mieter abwälzen.
 

sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
Es bräuchte vielleicht ein gutes fundiertes Standardschreiben, dass man Mietwagenanbietern schicken kann.
Damit sie von der Forderung schnell absehen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.403
5.721
MUC/INN
Es bräuchte vielleicht ein gutes fundiertes Standardschreiben, dass man Mietwagenanbietern schicken kann.
Damit sie von der Forderung schnell absehen.


IdR geht alles was nicht vom Anwalt kommt, nicht an die Rechtsabteilung, sondern an den Sachbearbeiter. Der hat die Forderung durchzudrücken, dem sind irgendwelche "Standardschreiben" völlig egal.
Auch wir bekommen oft noch Post vom Sachbearbeiter zurück bzw. gleiche Schreiben aus der Rechtsabteilung. Manchmal sehen sie es ein und es kommt gar nichts mehr, Pauschalaussagen gibts hier aber nicht. Kommt immer drauf an. SIXT ist idR sehr penetrant, während ich zwei Europcar-Sachen habe, die auf mein Schreiben gar nicht mehr reagiert haben.
Ist auch besser so. Weder bin ich auf solche Fälle scharf, noch brauch ich sie, noch lohnen sie sich für den Mandanten.
 

sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
hm? heißt das man sollte sich einen anwalt nehmen?
klingt nicht gut mit forderung durchdrücken

oder was ist deine empfehlung? wie am besten reagieren?
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.403
5.721
MUC/INN
A pro pos: In der neuen Version der Share-Now App (Apple) hat man ausdrücklich eine Funktion hinzugefügt, nachdem Schäden bereits vor Mietbeginn gemeldet werden können. Man versucht sich also wohl so, das Risiko (unjuristisch formuliert) etwas mehr auf den Mieter abwälzen zu können. Ändert natürlich nichts am Ergebnis der Darlegungs- und Beweislast, ich gehe aber davon aus, dass man noch intensiver versuchen wird, seine Kunden zu gängeln.