ok. Hatte per Email wiederspruch eingelegt und gesagt, dass ich den Schaden nicht verursacht habe.
Was würdet ihr sonst tun?
Noch etwas schreiben?
Hab nur etwas Sorge, dass sie anfangen den Betrag zu mahnen.
Der Fisch stinkt halt vom Kopf!
Und im Vorfeld reicht es dann aus, ein Dokument zu verlangen, wo alle bekannten Schäden eingetragen sind? Ich bin so pingelig, weil ich den Firmen nicht über den Weg traue, dass ich immer noch mehr Beulen als angegeben finde. Muss ich das machen? Oder kann ich mich dann im Nachhinein darauf berufen, ich habe sie nicht verursacht, sie war nicht eingetragen, und die Firma muss es mir nachweisen?Im Übrigen: Gerade diese nachträglichen Behauptungen durch Rentals sind in der Regel nicht haltbar, wenn nicht mit Eindeutigkeit feststeht, ob der Schaden überhaupt schon vor Rückgabe der Mietsache vorlag. Es kann aber nicht Risiko des Mieters sein, wenn Vermieter heutzutage aus betrieblichen Gründen gerne auf die Prüfung des Fahrzeugs verzichten und den Drop Key zulassen.
Wenn du keinen Schaden verursacht hast, musst du auch keinen regulieren. Bei einem Mietfahrzeug, welches einfach am Straßenrand aufgesammelt und zurückgelassen wird, wäre ich auf den Nachweis mehr als gespannt.
Ich würde es einfach darauf ankommen lassen, habe aber keine konkreten Erfahrungen in solchen Fällen mit Sixt Share. Habe vor Ewigkeiten mal eine Reklamation von Flinkster gehabt. Habe denen zurückgeschrieben, das ich nicht weiß, was da passiert ist, und ich es nicht wahr. Wahr ich im übrigen wirklich nicht und habe nie wieder etwas von denen gehört.
Und im Vorfeld reicht es dann aus, ein Dokument zu verlangen, wo alle bekannten Schäden eingetragen sind? Ich bin so pingelig, weil ich den Firmen nicht über den Weg traue, dass ich immer noch mehr Beulen als angegeben finde. Muss ich das machen? Oder kann ich mich dann im Nachhinein darauf berufen, ich habe sie nicht verursacht, sie war nicht eingetragen, und die Firma muss es mir nachweisen?
Danke schön.
Und im Vorfeld reicht es dann aus, ein Dokument zu verlangen, wo alle bekannten Schäden eingetragen sind? Ich bin so pingelig, weil ich den Firmen nicht über den Weg traue, dass ich immer noch mehr Beulen als angegeben finde.
Danke.Du haftest nur für schuldhaft verursachte Schäden.
Zum ersten Satz: Waere das dann so ein Fall, dass ich das Mietauto an einem Supermarktparkplatz parke, wiederkomme und einen Kratzer in der Tür durch jemanden Drittes habe?Selbst in der Mietzeit von dritten herbeigeführte Schäden sind nicht von Dir zu zahlen. Bei einem Schaden am Unterboden ist das natürlich etwas schwieriger
Sie zeigt mir umgekehrt auch keine Photos vom Unterboden von vor Mietbeginn.
Danke.
Aber wenn ich nicht unbedingt einen Unfall baue, dann ist es mir doch sicherlich schwer nachzuweisen, dass ich Schuld fuer den Kratzer habe, der jetzt "plötzlich" da ist?
Ich verstehe nicht genau, was "schuldhaft haften" heisst.
Re Unterboden: Muesste die Mietwagenfirma nicht erst einmal dann beweisen, dass ich es war? Sie zeigt mir umgekehrt auch keine Photos vom Unterboden von vor Mietbeginn.
Könnte, kann der Mietwagenfirmenmitarbeiter vielleicht auchDu kannst dich ja drunter legen..
Macht er bestimmt auch, anders werden die Bilder und Schadensprotokolle ja nicht entstehen..Könnte, kann der Mietwagenmitarbeiter vielleicht auch![]()
Ich dachte immer bisher, ich muss das verantworten.
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Macht er bestimmt auch, anders werden die Bilder und Schadensprotokolle ja nicht entstehen..
Und natürlich gibt es Urlaubsregionen, da wissen die Vermieter schon, dass es etliche unbefestigte Strecken gibt und schauen genau hin.
Es bräuchte vielleicht ein gutes fundiertes Standardschreiben, dass man Mietwagenanbietern schicken kann.
Damit sie von der Forderung schnell absehen.