"Smart Entry" Schengen für Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung

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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
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Ist das wirklich so? Als meine Frau vor einigen Jahren die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat wurde uns beim Amt gesagt, dass die Aufenthaltserlaubnis innerhalb Deutschlands ausreicht. Lediglich bei Grenzübertritten (auch Schengen) müsse auch der Pass mitgeführt werden.
Um sich im Alltag zum Beispiel vor Ort im Bürgeramt, in der Bank oder gegenüber Behörden auszuweisen, nutzen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel zusammen mit Ihrem Reisepass.

Vielleicht hat der Sachbearbeiter nur auf die gelebte Praxis verwiesen. Außerdem ist der Aufenthaltstitel ähnlich fälschungssicher wie ein Perso, also ich wüsste nicht, warum man die Regelung nicht mal entsprechend anpasst.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
895
97
BSL
Ist das wirklich so? Als meine Frau vor einigen Jahren die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat wurde uns beim Amt gesagt, dass die Aufenthaltserlaubnis innerhalb Deutschlands ausreicht. Lediglich bei Grenzübertritten (auch Schengen) müsse auch der Pass mitgeführt werden.
Ja, ist wirklich so. Offiziell ist der Aufenthaltstitel nur in Kombination mit dem Reisepass zu nutzen.
Die Auskunft vom Ausländeramt bei mir im Ort war, dass der Aufenthaltstitel in Kombination mit dem Reisepass zu nutzen ist.
Vielleicht hat der Sachbearbeiter nur auf die gelebte Praxis verwiesen. Außerdem ist der Aufenthaltstitel ähnlich fälschungssicher wie ein Perso, also ich wüsste nicht, warum man die Regelung nicht mal entsprechend anpasst.
In der Praxis juckt das auch keinen, ob man sich nur mit dem elektronischen Aufenthaltstitel oder mit Aufenthaltstitel + Reisepass ausweist.
Die Regelung sollte man entsprechend anpassen, dass der elektronische Aufenthaltstitel mit dem Personalausweis gleichgestellt wird und als Grenzübertrittsdokument innerhalb Schengen ausreichend ist. Einfach wie in der Schweiz, da gilt der Aufenthaltstitel als Ausländerausweis und ist der Identitätskarte gleichgestellt.
Wird aber nicht kommen, weil Deutschland dann meint, man würde zu sehr in die Passhoheit ausländischer Staaten eingreifen...
 
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