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Ist das wirklich so? Als meine Frau vor einigen Jahren die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat wurde uns beim Amt gesagt, dass die Aufenthaltserlaubnis innerhalb Deutschlands ausreicht. Lediglich bei Grenzübertritten (auch Schengen) müsse auch der Pass mitgeführt werden.
Um sich im Alltag zum Beispiel vor Ort im Bürgeramt, in der Bank oder gegenüber Behörden auszuweisen, nutzen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel zusammen mit Ihrem Reisepass.
Vielleicht hat der Sachbearbeiter nur auf die gelebte Praxis verwiesen. Außerdem ist der Aufenthaltstitel ähnlich fälschungssicher wie ein Perso, also ich wüsste nicht, warum man die Regelung nicht mal entsprechend anpasst.