Die Belastung der Kreditkarte erfolgte durch ABC Travel - und ja, es handelte sich um einen Military Tarif. Es geht eben darum, dass sich ABC Travel je Ticket 60 Euro, plus Steuern (welche weiss ich nicht, weil ich die Erstattung erst veranlassen müsste) einbehält. Ich würde das Ganze ja selbst in die Hand nehmen und bei Delta die Rückerstattung beantragen, Delta verweist aber wiederum an ABC.
Hier mal die AGB (Auszug) die mir bei Buchung mitgeschickt wurden:
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen ABC Travel Service e. K. (nachfolgend Reisevermittler genannt) und Ihnen als Reisegast (nachfolgend Kunde genannt).
Die Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen sie aus. Die Bedingungen vermittelter Einzelleistungen oder Reiseleistungen entnehmen Sie bitte der mit der Bestätigung ausgehändigten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Veranstalters/Dienstleistungserbringers.
1.1. Der Reisevermittler informiert den Kunden vor Vertragsabschluss bei der Vermittlung eines Pauschalreisevertrages nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB sowie bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB nach Maßgabe des Art. 251 EGBGB.
1.2. Der Kunde bietet dem Reisevermittler schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) durch einen Buchungsauftrag verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reiseleistungen an, den der Reisevermittler durch schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung annimmt. Der Auftrag kann online über die Webseite
www.abctravel.de erteilt werden. Eine elektronische Eingangsbestätigung erfolgt unmittelbar in Form einer vorläufigen Reservierung.
….
2.1 Zwischen dem Kunden und dem Vermittler kommt kein Vertrag über Reiseleistungen (Reisevertrag) im Sinne des Reisevertragsrecht zustande, sofern sich aus den Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB nichts andere ergibt. Die Vertragspflicht des Vermittlers erstreckt sich lediglich auf die ordnungsgemäße Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Erbringer der Reiseleistung (z.B. Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmer etc.), der dazugehörigen Beratung sowie der eventuellen Weiterleitung der vom Leistungserbringer bereitgestellten Reiseunterlagen. Vertragspartner des Kunden betreffend die Reiseleitungen selbst ist ausschließlich der Reiseveranstalter oder sonstige Leistungserbringer. Die Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB bleiben hiervon unberührt. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Veranstalter/Dienstleister als Erbringer der vermittelten Reiseleistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Diese werden dem Kunden online auf der Webseite oder in der Angebots-E-Mail vollständig zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.
3.6. Für den Fall, dass ungewollte Flugplanänderungen auftreten, hat der Kunde die Möglichkeit die Änderung abzulehnen, das heißt von der Reise zurückzutreten, oder falls nicht geschehen, angemessene Alternativen zu erhalten. Hier gelten die Bedingungen der einzelnen Leistungsträger. Hierfür steht der Reisevermittler dem Kunden zur Seite.
3.8. Wird die Flugreise infolge höherer Gewalt (politische Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Dienstleister, als auch der Reisekunde den Vertrag kündigen. konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann der Dienstleister für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Dienstleister verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
3.9. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich
6.1. Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt von der gebuchten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornoerklärung ab.
6.2. Jeder Veranstalter oder Dienstleister hat eigene Storno bzw. Umbuchungskonditionen in den jeweiligen AGBs niedergeschrieben, diese haben Gültigkeit. Den Zeitpunkt der Erstattung
bestimmt allein der Leistungsträger, indem der Betrag direkt an den Kunden ausgezahlt wird, oder der Reisevermittler erstattet den Betrag direkt nach Erhalt.
6.3. Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
6.4.
Zuzüglich der Umbuchungs- bzw. Stornokosten des jeweiligen Dienstleisters berechnet der Reisevermittler EUR 60,00 pro Ticket und Reiseteilnehmer für eigenen Arbeitsaufwand.
6.5. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere
Regelungen vorgesehen hat.
6.6. Im Fall von Rücktritt und Umbuchung bleibt der Anspruch des Reisevermittlers auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen
Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass der Reisevermittler oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.
6.7. Für den Rücktritt von einem LowCost - oder Charterflug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Stornobedingungen der Fluggesellschaft bzw. Leistungsträgers.
Der Reisevermittler kann jedoch für die Bearbeitung des Rücktritts sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt Rücktrittskosten geltend machen.
6.8. Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt der Reisevermittler zusätzlich zu den Kosten des jeweiligen Dienstleisters ein Serviceentgelt von EUR 60,00 pro
Änderung und pro betroffenen Reiseteilnehmer in Rechnung