Stornierungen wegen Corona

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Jazz76

Neues Mitglied
13.04.2020
11
0
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Update: ABCTravel bietet mir nur an zu den Bedingungen der Airline die Stornierung zu beantragen. Das mache ich jedoch nicht, da in dem Antrag steht, dass ich mich mit den AGBs einverstanden erkläre...
Wenn keine Rückerstattung erfolgt (eine 7-Tage-Frist habe ich ABC Travel gewährt, um die Rückerstattung zu bestätigen), wird am Ende der nächsten Woche ein Anwalt beauftragt (der ist schon informiert). Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht...



@ Finn - hast Du hier schon weitere Infos oder sogar dein Geld zurück?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Hallo zusammen,

sicher gibt es hier einige die ihre Flüge über (...) gebucht haben - diese haben zu m 11.04.2020 neue Infos zu Erstattungen eingestellt.

(...)


Delta muss mit dem Reisenden / dessen Bevollmächtigten sprechen und auch tätig werden, dass ist korrekt. Und auch der Hinweis seitens des Reisebueros bzgl der potentiell zu ersparenden Servicefee ist richtig. Ob ein Serviceentgelt rechtmaessig ist, lasse ich hier einmal unberuecksichtigt. Das ist eine andere Frage.

ABER ich wuerde unbedingt etwas ganz anderes prüfen wollen:

Hat das Reisebuero beim Verkauf des Flugscheins

eine klassische Reisebuero - Vermittlung getätigt
(Abrechnung des Flugscheins im Namen und auf Rechnung eines Dritten (hier Airline Delta)

> gutes Indiz zB Delta Airlines hat meine Kreditkarte belastet, das RSB seine Servicefee separat.

o d e r

handelt es sich um einen Flugschein Verkauf
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (also das Reisebuero)

> gutes Indiz zB: Das Reisebuero hat meine Kreditkarte belastet - mit einem Gesamtbetrag.

Letzteres liegt zB vor wenn ein Reisebuero Veranstaltertarife, Military Tarife usw mit Aufschlag weiterveräussert - eben im eigenen Namen / auf eigene Rechnung.

In diesem Fall könnte der Erstattungs-Hebel direkt beim Verkäufer angesetzt werden - das Reisebuero schuldet die Erstattung.

Ich würde das Reisebüro im ersten Schritt einmal nach der Art des Vertrages befragen und mir schriftlich bestaetigen lassen, ob eine Vermittlung oder ein Verkauf vorliegt.

Parallel dazu würde ich einmal die Rechnung des Flugscheins genau anschauen - steht hier ein Verweis auf "im Namen und auf Rechnung Airline XY"?

Fehlt dieser Hinweis kann man hier weiterarbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jazz76

Neues Mitglied
13.04.2020
11
0
Die Belastung der Kreditkarte erfolgte durch ABC Travel - und ja, es handelte sich um einen Military Tarif. Es geht eben darum, dass sich ABC Travel je Ticket 60 Euro, plus Steuern (welche weiss ich nicht, weil ich die Erstattung erst veranlassen müsste) einbehält. Ich würde das Ganze ja selbst in die Hand nehmen und bei Delta die Rückerstattung beantragen, Delta verweist aber wiederum an ABC.



Hier mal die AGB (Auszug) die mir bei Buchung mitgeschickt wurden:

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen ABC Travel Service e. K. (nachfolgend Reisevermittler genannt) und Ihnen als Reisegast (nachfolgend Kunde genannt).
Die Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen sie aus. Die Bedingungen vermittelter Einzelleistungen oder Reiseleistungen entnehmen Sie bitte der mit der Bestätigung ausgehändigten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Veranstalters/Dienstleistungserbringers.
1.1. Der Reisevermittler informiert den Kunden vor Vertragsabschluss bei der Vermittlung eines Pauschalreisevertrages nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB sowie bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB nach Maßgabe des Art. 251 EGBGB.

1.2. Der Kunde bietet dem Reisevermittler schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) durch einen Buchungsauftrag verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reiseleistungen an, den der Reisevermittler durch schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung annimmt. Der Auftrag kann online über die Webseite www.abctravel.de erteilt werden. Eine elektronische Eingangsbestätigung erfolgt unmittelbar in Form einer vorläufigen Reservierung.
….
2.1 Zwischen dem Kunden und dem Vermittler kommt kein Vertrag über Reiseleistungen (Reisevertrag) im Sinne des Reisevertragsrecht zustande, sofern sich aus den Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB nichts andere ergibt. Die Vertragspflicht des Vermittlers erstreckt sich lediglich auf die ordnungsgemäße Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Erbringer der Reiseleistung (z.B. Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmer etc.), der dazugehörigen Beratung sowie der eventuellen Weiterleitung der vom Leistungserbringer bereitgestellten Reiseunterlagen. Vertragspartner des Kunden betreffend die Reiseleitungen selbst ist ausschließlich der Reiseveranstalter oder sonstige Leistungserbringer. Die Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB bleiben hiervon unberührt. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Veranstalter/Dienstleister als Erbringer der vermittelten Reiseleistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Diese werden dem Kunden online auf der Webseite oder in der Angebots-E-Mail vollständig zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

3.6. Für den Fall, dass ungewollte Flugplanänderungen auftreten, hat der Kunde die Möglichkeit die Änderung abzulehnen, das heißt von der Reise zurückzutreten, oder falls nicht geschehen, angemessene Alternativen zu erhalten. Hier gelten die Bedingungen der einzelnen Leistungsträger. Hierfür steht der Reisevermittler dem Kunden zur Seite.

3.8. Wird die Flugreise infolge höherer Gewalt (politische Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Dienstleister, als auch der Reisekunde den Vertrag kündigen. konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann der Dienstleister für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Dienstleister verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

3.9. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich

6.1. Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt von der gebuchten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornoerklärung ab.
6.2. Jeder Veranstalter oder Dienstleister hat eigene Storno bzw. Umbuchungskonditionen in den jeweiligen AGBs niedergeschrieben, diese haben Gültigkeit. Den Zeitpunkt der Erstattung
bestimmt allein der Leistungsträger, indem der Betrag direkt an den Kunden ausgezahlt wird, oder der Reisevermittler erstattet den Betrag direkt nach Erhalt.
6.3. Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
6.4. Zuzüglich der Umbuchungs- bzw. Stornokosten des jeweiligen Dienstleisters berechnet der Reisevermittler EUR 60,00 pro Ticket und Reiseteilnehmer für eigenen Arbeitsaufwand.
6.5. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere
Regelungen vorgesehen hat.
6.6. Im Fall von Rücktritt und Umbuchung bleibt der Anspruch des Reisevermittlers auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen
Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass der Reisevermittler oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.
6.7. Für den Rücktritt von einem LowCost - oder Charterflug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Stornobedingungen der Fluggesellschaft bzw. Leistungsträgers.
Der Reisevermittler kann jedoch für die Bearbeitung des Rücktritts sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt Rücktrittskosten geltend machen.
6.8. Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt der Reisevermittler zusätzlich zu den Kosten des jeweiligen Dienstleisters ein Serviceentgelt von EUR 60,00 pro
Änderung und pro betroffenen Reiseteilnehmer in Rechnung
 

Jazz76

Neues Mitglied
13.04.2020
11
0
Und das steht auf der Rechnung:

-Die Mehrwertsteuer wird im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Verkehrs- oder Leistungsträgers ausgewiesen.-

-Die Vermittlung aller auf der Rechnung aufgeführten Leistungen erfolgt nicht im eigenen Namen, sondern für den jeweiligen Verkehrs- / Leistungsträger. Flugplanänderungen vorbehalten.-

-In Bezug auf unsere Vermittlung gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ABC Travel Service.-

Reiseinformationen

Es sind nur die Reise- und Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft gültig. Es ist keine Rückbestätigung nach Ticketkauf notwendig. Flugzeiten können durch die Airline geändert werden. Bitte überprüfen Sie spätestens 72 Stunden vor jedem Abflug Ihren Reiseplan auf Änderungen. Die Umbuchungs- und Stornierungsregeln unterliegen den Tarifbestimmungen. Es können Kosten anfallen.

 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Die Belastung der Kreditkarte erfolgte durch (...) - und ja, es handelte sich um einen Military Tarif. Es geht eben darum, dass sich (...) je Ticket 60 Euro, plus Steuern (welche weiss ich nicht, weil ich die Erstattung erst veranlassen müsste) einbehält. Ich würde das Ganze ja selbst in die Hand nehmen und bei Delta die Rückerstattung beantragen, Delta verweist aber wiederum an (...)

Ich persönlich würde das so einschaetzen:

Das Reisebuero ist als Veranstalter (nicht als Vermittler - das ist hier sehr wesentlich) aufgetreten.

Die Reise kann nicht wie verkauft stattfinden.

Der Veranstalter leistet nicht - im Gegenzug schuldet er Dir alle geleisteten Zahlungen.

Der Verweis des Veranstalters an die Airline im konkreten Fall (weil kein Vermittlungsgeschäft) ist falsch - die Airline ist nicht Dein Vertragspartner, sondern einzig der Reiseveranstalter.

Und das steht auf der Rechnung:

-Die Mehrwertsteuer wird im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Verkehrs- oder Leistungsträgers ausgewiesen.-

-Die Vermittlung aller auf der Rechnung aufgeführten Leistungen erfolgt nicht im eigenen Namen, sondern für den jeweiligen Verkehrs- / Leistungsträger. Flugplanänderungen vorbehalten.-

-In Bezug auf unsere Vermittlung gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von (...) -

Reiseinformationen

Es sind nur die Reise- und Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft gültig. Es ist keine Rückbestätigung nach Ticketkauf notwendig. Flugzeiten können durch die Airline geändert werden. Bitte überprüfen Sie spätestens 72 Stunden vor jedem Abflug Ihren Reiseplan auf Änderungen. Die Umbuchungs- und Stornierungsregeln unterliegen den Tarifbestimmungen. Es können Kosten anfallen.


Wenn ich die Grundlagen des Reiserechts aus meiner laienhaften Sicht korrekt verstanden habe, dann geht in Deutschland ENTWEDER

* Reisevermittlung O D E R

* Reiseveranstalter

alles dazwischen ist grobe Verbrauchertäuschung uvm.

Die og. Hinweise auf einer Rechnung die NICHT VERMITTLUNG ist, scheint nicht korrekt / rechtmaessig.

Man koennte meinen jemand versucht, die Vorteile eines Reisevermittlers (Haftung usw) mit den kalkulatorischen Vorteilen eines Veranstalters nach Gusto gestalten zu wollen . . .

das koennte eine klassische "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass..." Situation sein.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.650
11.942
CPT / DTM
Soziale Verantwortung
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und leisten in dieser Krise unseren Beitrag. Mit Rückholerflügen bringen wir Menschen, die aufgrund von Reisebeschränkungen im Ausland festsitzen, in ihre Heimat zurück. Mit über 360 solcher Flüge haben wir bereits mehr als 70.000 Menschen nach Hause gebracht.

Das mit der sozialen Verantwortung bei der LH kann ich voll bestätigen: Die letzten verfügbaren One Way Economy Tickets von JNB nach FRA vor dem Lockdown hier in Südafrika wurden zu R110.000 (5.800 €) auf der LH Buchungsseite angeboten. Das nenne ich überaus sozial.
 

digitalid

Neues Mitglied
10.09.2018
24
8
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand zu einem KLM-Flug weiterhelfen. Die Suchfunktion unterstützt leider nicht, dass ich den Thread nach "KLM" durchsuche, weil der Begriff zu kurz wäre.

Ich habe einen Flug mit KLM nach CUR für Anfang Juni 2020 gebucht im Wert von 2.900 Euro. Ich gehe davon aus, dass der Flug nicht stattfinden wird und wollte mich um einen Voucher kümmern. Laut Gutschein-Bedingungen kann der Wert pro Gutschein aber nur 800 Euro betragen und bei zukünftigen Buchungen können maximal 3 Voucher eingelöst werden. Wie genau läuft das denn dann in diesem Fall ab..? Gibt es mehrere Voucher zu 3x800 und 1x500 Euro? Und die könnte ich dann nicht alle einlösen bei der nächsten Buchung?! :confused:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
Das mit der sozialen Verantwortung bei der LH kann ich voll bestätigen: Die letzten verfügbaren One Way Economy Tickets von JNB nach FRA vor dem Lockdown hier in Südafrika wurden zu R110.000 (5.800 €) auf der LH Buchungsseite angeboten. Das nenne ich überaus sozial.

One ways sind aber immer teuer, ob mit oder ohne Corona. Das wusstest Du bereits, als Du hin geflogen bist.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.714
12.742
FRA/QKL
Das mit der sozialen Verantwortung bei der LH kann ich voll bestätigen: Die letzten verfügbaren One Way Economy Tickets von JNB nach FRA vor dem Lockdown hier in Südafrika wurden zu R110.000 (5.800 €) auf der LH Buchungsseite angeboten. Das nenne ich überaus sozial.

Als Teilnehmer dieses Forums sollten dir einfachste Möglichkeiten bekannt sein diesen Preis um ein Vielfaches zu drücken. :rolleyes:
 

digitalid

Neues Mitglied
10.09.2018
24
8
Leider noch keine Reaktion. Anfragen per Messenger blieben bislang unbeantwortet, per Hotline habe ich es nicht versucht, da ich gern eine schriftliche Aussage dazu hätte. Per Messenger bis jetzt nur automatischer Verweis auf die Homepage, die sich dieser Frage aber nicht annimmt. Dachte nur, dass diesen Fall ggf. schon jemand hatte.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Messenger funktioniert nur drei Tage vor Abreise, davor werden Anfragen ignoriert. Hast du Angst, dass die Voucherregelung bis Juni nicht mehr gültig ist? Ansonsten würde ich dir eh empfehlen, zu warten, bis KLM selber absagt, dann ist der Voucher wenigstens stornierbar. Aber wie gesagt, ich weiß nicht wie lange die Regelungen gelten oder ob die irgendwann hinfällig werden, falls KLM wieder anfängt zu fliegen.
 
A

Anoroc

Guest
Updateanfrage zu meinen Beiträgen vom 17.03.:

Condor - ist mir noch zu helfen?
Condor-Flug morgen Gran Canaria -> Leipzig für 3 Personen, am 08.09.2019 direkt über Condor gebucht.
Dieser Flug wird nicht stattfinden lt. Condors aktuellen Meldungen auf ihrer "Aktuelle Meldungen" Website
In ihrem Flugkalender ist der Flug natürlich auch schon lange nicht mehr zu sehen.
Condor fliegt lt. ihrer Website momentan ausschließlich die Strecke Gran Canaria -> Frankfurt, und das auch nur sonntags.
Ich habe aber von Condor seit der Buchungsbestätigung am 08.09.2019 keinerlei Nachrichten erhalten, weder im Zuge der Thomas Coock Insolvenz, noch jetzt, dass der Flug wegen Corona gecancelt wurde. Wenn ich mich mit meinen Flugdaten auf der Condorseite einlogge, erscheint dort immer noch der Flug als bestätigt, seit gerade eben zusammen mit dem Hinweis, dass ich jetzt einchecken könnte.
So kann ich natürlich online meinen Flug nicht selbst stornieren, da die Condorstornierung bisher nicht erfolgt ist. Hier im Forum wird ja wiederholt darauf hingewiesen, dass der Kunde zuerst die Stornierung durch die Fluggesellschaft abwarten muss.

Flugkosten waren 930,-€, davon 33,-€ Steuern/Gebühren/sonstige Zuschläge.

Am 30.03. gab es ja die Meldung von Reise vor9, dass alle Kunden, die ihre Tickets direkt bei Condor vor der Thomas Coock Insolvenz am 26.09.2019 gekauft haben, deren Flüge die Fluggesellschaft nun im Zuge der Corona-Flugstornierungen ausfallen lässt, ihr Geld nicht zurückbekommen dürfen, da ihre Gelder in die TC Insolvenzmasse eingegengen seien. Aber der dt. Staat hat doch Condor aus der TC Insolvenzmasse herausgelöst, oder?
Wenn ich jetzt meine Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend mache, macht das doch keinen Sinn mehr, denn dort ist die Einreichungsfrist für Gläubigerforderungen doch schon seit Monaten verstrichen. Oder sollte ich das doch tun und eventuell vorab wenigstens noch die Steuern etc. von Condor zurückfordern?
Andererseits gab es ja die Mitteilung von Condor, dass Condor bemüht sei, mit diesen Kunden alternative Lösungen, zum Beispiel auf der Basis von Umbuchungen auf spätere Termine, zu finden.
Wie geschrieben, hat sich Condor aber nicht wegen des morgigen Fluges bei mir gemeldet.
So ein Condur-Fluggutschein dürfte ja ein ganz heißes Eisen sein, nachdem LOT vom Condor-Kauf zurückgetreten ist. Condors endgültiges Ende kann ja rasch kommen...

Wie wäre denn jetzt weiter vorzugehen?
Ich blicke da nicht mehr durch.
 
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flockofseagulls

Reguläres Mitglied
14.04.2018
54
6
Hallo zusammen,

sicher gibt es hier einige die ihre Flüge über ABC Travel gebucht haben - diese haben zu m 11.04.2020 neue Infos zu Erstattungen eingestellt.

Hab gleich mal eine Frage, an die die über ABC Travel mit Delta geflogen wären. ABC behauptet, man könne seine Erstattung auch direkt bei Delta beantragen und würde sich dann die 93 Euro Bearbeitungsgebühr je Ticket sparen (die Gebühr wären bei uns rund 22 Prozent des Flugpreises). Ich habe daraufhin nochmal bei Delta angerufen, diese verweisen wiederum auf ABC Travel als Vermittler des Fluges.

Wir würden am 23.04.2020 fliegen (Berlin-Tampa), die Flüge sind zum Teil auch schon gestrichen. Wie sieht es rechtlich aus, haben wir überhaupt eine Chance die 93 Euro Bearbeitungsgebühr pro Ticket von ABC zu umgehen?!

VG aus Berlin

Hallo Jazz76,

wir haben auch bei ABC Travel gebucht, allerdings erst für Flüge im Juli.

Was ich nicht ganz in Deinem Beitrag verstehe, ist die Erwähnung von 22 Prozent des Flugpreises. Ist dies nur bezogen auf den Preis,
den Du bezahlt hast, und da betragen die Gebühren, die ABC für ihre Dienste verlangt, zufälligerweise 22 Prozent?

In den AGB von ABC Travel steht unter 6.4 Folgendes:
"Zuzüglich der Umbuchungs- bzw. Stornokosten des jeweiligen Dienstleisters berechnet der Reisevermittler EUR 60,00 pro Ticket und Reiseteilnehmer für eigenen Arbeitsaufwand."

Warum sind es dann in Deinem Fall 93 EUR Gebühren pro Ticket?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Wenn du die Bestätigung bezüglich der Insolvenzmasse hast und zufällig mit Kreditkarte bezahlt hast, würde ich unter Vorlage des Schreibens einen Chargeback probieren (Insolvenz als Grund, Stornierungen als Grund werden zurzeit nicht von allen Banken akzeptiert). Voraussetzung ist natürlich, dass der Flug morgen nicht stattgefunden hat und du bis dahin auch keiner andere Lösung finden konntest.
 

Phyton

Neues Mitglied
04.09.2012
10
1
Ich hatte auch bei Oman Air angerufen, die mir empfahl etwas in R zu suchen. Darüber hinaus sagte die Dame, das die von Oman Air erhobene Umbuchungsgebühr wegfiele, wenn der Flug vor dem 31. Oktober 2020 stattfindet.
Eine Umbuchung müsse aber zwingend das Reisebüro vornehmen, es sei denn der Flug wurde schon angetreten , dann erst kann Oman air selbst tätig werden.


Sorry für die vielleicht dumme Frage, aber woran erkenne ich bei der Flugsuche um welche Buchungsklasse es sich handelt?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
One ways sind aber immer teuer, ob mit oder ohne Corona. Das wusstest Du bereits, als Du hin geflogen bist.

Als Teilnehmer dieses Forums sollten dir einfachste Möglichkeiten bekannt sein diesen Preis um ein Vielfaches zu drücken. :rolleyes:
Nana, don’t kill the messenger.
Es wird sicher auch eine beträchtliche Anzahl an Personen gegeben haben, die den Kauf eines one way Tickets in Betracht gezogen haben (Unter-/Abbruch Weltreise, Rückflug mit Airline, die bereits eingestellt hat oder unsicher war, ob man es noch nach D schafft, etc.), die sich nicht gut mit den Tarifmöglichkeiten auskennen und einfach nach Hause wollten. JNB mag schön sein, ist aber nicht der Ort, an dem ich in einer Pandemie stranden möchte.
 
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A

Anoroc

Guest
Nein, leider habe ich bezügl Insolvenzmasse nur die Information von Info von Reise vor9 im Internet gefunden, nichts Offizielles von Condor. Wie geschrieben, kam von Condor bisher keinerlei Info an mich.
Und die Tickets hatte ich mittels ganz normaler Überweisung bezahlt. Chargeback ist also unmöglich.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.757
3.401
HAM, LBC
Die Sache ist doch klar – Ansprüche an Condor aus Buchungen vor dem 26. September 2019 werden nicht erstattet, sondern müssen als Gläubigerforderung bei Flöther & Wissing eingereicht werden.
 

Jazz76

Neues Mitglied
13.04.2020
11
0
Hallo Flockofseagulls,

ABC Travel verlangt 60 Euro pro Ticket für Anforderung des Flugpreises an Delta (sog. Bearbeitungsgebühr). Hinzu kommt, dass sie wohl noch irgendwelche Steuern einbehalten - was dann insgesamt rund 93 Euro sind. Ich hab dies selbst als Info von mehreren Mitgliedern aus einer Facebook Gruppe.

VG
 
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Tiefflieger

Erfahrenes Mitglied
05.11.2010
550
805
Verkauf eine Maske für 10 Euro bei ebay Forum: Wucher, sollte öffentlich gesteinigt werden etc.

Lufthansa verkauft dir ein Ticket oneway in Y von JNB nach FRA für 5'800 Euro. Forum: Ist ok so, oneway war schon immer teurer, musst ja nicht buchen, ist halt so bei hoher Nachfrage etc.

:sick:
 
A

Anoroc

Guest
Die Sache ist doch klar – Ansprüche an Condor aus Buchungen vor dem 26. September 2019 werden nicht erstattet, sondern müssen als Gläubigerforderung bei Flöther & Wissing eingereicht werden.

Naja, lt. Terminbeschluss-pdf im Condor-Verfahrensportal zur Insolvenz mussten aber die Gläubigeransprüche bis zum 08.01.2020 eingegangen sein. Oder ist dieses Datum inzwischen hinfällig?
Da man ja keine Eingangsbestätigung bekommt, weiß ich ja gar nicht, wenn ich da meine Fordferungen anmelde, ob die überhaupt noch berücksichtigt werden...
Und falls ja, in welcher Höhe dann letztlich eine Entschädigung stattfindet?
Und was ist mit den bereits von mir mit den Tickets bezahlten Steuern und Gebühren? Separat von Condor eine Erstattung verlangen oder mit doert anmelden?

Was würde eigentlich passieren, wenn ich aus Jux den Online-Checkin für den nicht stattfindenden Flug durchführe?
 

flockofseagulls

Reguläres Mitglied
14.04.2018
54
6
Hallo Flockofseagulls,

ABC Travel verlangt 60 Euro pro Ticket für Anforderung des Flugpreises an Delta (sog. Bearbeitungsgebühr). Hinzu kommt, dass sie wohl noch irgendwelche Steuern einbehalten - was dann insgesamt rund 93 Euro sind. Ich hab dies selbst als Info von mehreren Mitgliedern aus einer Facebook Gruppe.

VG

Merci für die schnelle Antwort.

Wenn ABC mir anbietet, für 93 EUR pro Ticket die Flüge zu stornieren und das Geld (abzüglich der Bearbeitungsgebühr) zurückzubuchen,
werde ich das sehr gerne annehmen.

Dafür muss die Flugverbindung im Juli aber noch offiziell gestrichen werden.

Ein Gutschein über die gezahlte Summe, die man dann für eine Neubuchung wieder einsetzen kann, könnte sich in unserem
Fall als problematisch herausstellen. Ich denke nämlich nicht, dass man für nächsten Sommer noch mal Business-Schnäppchen
für 1600 EUR p.P. an die Westküste ergattert. Kostet dann der Flug etwa 3000 EUR p.P., müssten wir beispielsweise
1400 EUR pro Person drauflegen.

Da investiere ich lieber 2 x 93 EUR als Bearbeitungsgebühr.