Stornierungen wegen Corona

ANZEIGE
M

Mcflyham

Guest
ANZEIGE
Schließe mich an diese Frage an.

Stehe etwas auf dem Schlauch: Einreiseverbot in US, Flug findet aber statt. Da Leistung nicht erbracht werden kann, wer storniert/erstattet? Sind APIS-Daten entscheidend?
(Habe noch keine Daten eingetragen ...)

Danke!

Falsch, Leistung wird erbracht (Flug findet ja statt) nur du bist nicht in der Lage, die Leistung in ANspruch zu nehmen, weil du die Voraussetzung dafür nicht erfüllst (z.B. kein US-Bürger).
Ganz pragmatisch wirst du den Flug stornieren können und die Kosten für den Flug erstattet bekommen. Aber nix on Top.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
597
49
Verstehe ich nicht ganz. Du schreibst ja dass die Leistung (Flug) erbracht wird?
Ja, hast Du recht. Die Leistung der Einreise ist wohl nicht Sache der Airline?! Bin mir nicht sicher, ich dachte aber, dass ich gar nicht erst in den Flieger komme?!
Wenn aber doch: welche Rechte habe ich wegen des "amtlichen" Einreiseverbots (höhere Gewalt?) ggü. der Airline (oder Reisebüro)?

Falsch, Leistung wird erbracht (Flug findet ja statt) nur du bist nicht in der Lage, die Leistung in ANspruch zu nehmen, weil du die Voraussetzung dafür nicht erfüllst (z.B. kein US-Bürger).
Ganz pragmatisch wirst du den Flug stornieren können und die Kosten für den Flug erstattet bekommen. Aber nix on Top.
Will nichts on-top! Ich storniere also und verlange die Erstattung der Kosten wg. Einreiseverbot - klingt vernünftig.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mcflyham

Guest
...
Die Leistung der Einreise ist wohl nicht Sache der Airline?! Bin mir nicht sicher, ich dachte aber, dass ich gar nicht erst in den Flieger komme?!
...

Die Einreise ist nie Leistung der Airline und im Zweifel kommst du tatsächlich nicht in den Flieger. Ist aber im Grunde das gleiche, als wenn du ohne Visum in ein Visum-pflichtiges Land einreisen willst. Das wird die Airline i.d.R. auch vor betreten des Fliegers kontrollieren und dich ohne Visum nicht in den Flieger lassen (weil sie sonst im Fall der Fälle die Kosten für die Rückreise bei verweigerter Einreise tragen müsste).
Das fehlende Visum wäre aber dein Problem, nicht das der Airline.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.953
2.561
Europa
Nein, ich habe ein Gutschein in Höhe von 2251,25 (war der Zubringer in J gebucht und der Flug nach JFK in R), mit den konnte ich z.B. 10x in Y von DUS nach LHR fliegen oder 1x für 4 Personen von DUS nach LHR nach JFK
So wie ich es verstanden habe, konnte ich am 10.03.21 einen Flug für Weihnachten 2021 Buchen


Ich muss mich korregieren
der Gutschein ist 12 Monaten gültig, aber dort steht:

Er muss für Reisen auf Flügen eingelöst werden, die innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem ursprünglichen Abflugdatum durchgeführt werden

Also, bei meinen Fall, nichts mit Weihnachten 2021, also Abflug spätestens am 20.03.21
 
  • Like
Reaktionen: HAM76
M

Mcflyham

Guest
...

Will nichts on-top! Ich storniere also und verlange die Erstattung der Kosten wg. Einreiseverbot - klingt vernünftig.

Wollte dir auch nichts unterstellen aber es gibt hier genügend "Kandidaten" gibt, die dann gleich auch mit EU-Verordnung, Erstattung von Mietwagen, Hotels. etc. kommen.
 
  • Like
Reaktionen: doedl

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.514
3.664
HAM
Will nichts on-top! Ich storniere also und verlange die Erstattung der Kosten wg. Einreiseverbot - klingt vernünftig.

Das hängt von der Airline ab. BA und United geben meines Wissens nur Gutscheine aus, die zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden können.
 
  • Like
Reaktionen: doedl

Boooma

Erfahrenes Mitglied
23.08.2009
896
288
Falsch, Leistung wird erbracht (Flug findet ja statt) nur du bist nicht in der Lage, die Leistung in ANspruch zu nehmen, weil du die Voraussetzung dafür nicht erfüllst (z.B. kein US-Bürger).
Ganz pragmatisch wirst du den Flug stornieren können und die Kosten für den Flug erstattet bekommen. Aber nix on Top.

Wenn der Flug stattfindet, ist die Airline nicht verpflichtet Dir den Flug zu erstatten wenn Du stornierst.
 
M

Mcflyham

Guest
Bisher zeigen sich aber alle Airlines bei Einreiseverboten kulant. Deswegen der Zusatz "pragmatisch" und nicht "juristisch". Wobei es vermutlich auch juristisch Anspruch auf Storno gäbe, da die Einreisesperre nach Buchung als Art externer Einfluss gewertet werden kann. Ist ja nicht wie ein nicht erteiltes Visum verschulden des Pax.
 
  • Like
Reaktionen: doedl

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
597
49
Wenn der Flug stattfindet, ist die Airline nicht verpflichtet Dir den Flug zu erstatten wenn Du stornierst.
Quelle? Oder anders: ich lebe immer mit dem Risiko einer verweigerten Einreise, insb. auch dann, wenn das amtlich im Voraus festgelegt wird. Naja.
 

RavenD

Reguläres Mitglied
25.09.2011
47
0
Moin moin zusammen,

da hat uns der Donald so wie es aussieht doch glatt unseren Osterurlaub vermasselt.
Unser Plan war nach Costa Rica zu fliegen (FRA-ZRH-IAD-SJO), dann dort mit dem Mietwagen ne Tour zu machen, dann weiter nach Panama (SJO-PTY) und nach zwei Nächten Aufenthalt zurück zu fliegen (PTY-ORD-FRA).
Abgesehen von dem Flug SJO-PTY habe ich alle Flüge in einer Buchung bei United Airlines gebucht (Die Flüge werden teilw. von Swiss und Copa durchgeführt).
Der Hinflug fällt in den Einreistopp den Trump verhängt hat. Ich gehe mal davon aus, dass reine Transitaufenthalte trotzdem nicht durchgeführt werden können, richtig?

Da mir eine Urlaubsreise in diesen Zeiten sowieso nicht geheuer ist, bin ich insgeheim froh, dass mir Trump die Entscheidung abgenommen hat.
Jetzt ist nur die Frage wie ich möglichst unbeschadet aus der Sache rauskomme. Kann ich meine Flüge alle über United stornieren? Ist schonmal jemand Heute bei der Hotline durchgekommen und weiß wie der Einreistopp gehandhabt wird? Auf der Homepage sind die Infos ja noch sehr spärlich.

Den Flug SJO-PTY habe ich separat über Copa gebucht. Besteht da ne Chance auf die Kostenerstattung oder muss ich auf die Airline Kulanz hoffen?

Meine Hotels habe ich bei booking, bzw eins über Airbnb gebucht und es sind nicht alle stornierbar. Gibt es da schon Erfahrungen was die Kulanz der Hotels bzw. der Portale angeht?

Danke für eure Hilfe :)

Ich hab jetzt nach 40Min Hotline jemanden bei United Airlines erreicht.
Die wollen mich (noch) nicht aus dem Ticket rauslassen :eek:
Ich kann mir ne Gutschrift holen und die innerhalb von einem Jahr abfliegen - will ich aber nicht. Sie meinte aktuell gelten noch die normalen Stornobedingungen. Da ich aber Nicht stornierbar gebucht habe, habe ich also aktuell keine Rückerstattungsoption.
Auch der Hinweis, dass Swiss die Strecke ZRH-IAD gar nicht mehr bedienen wird und damit die Leistung ja gar nicht mehr erbracht werden kann hat nicht gezogen (Sind die neuen Flugpläne von Swiss schon im System eingepflegt?).
Meiner Meinung nach ist diese Position nicht haltbar. Sie meinte ich solle noch ein paar Tage warten bis sie auch Klarheit haben und dann nochmal anrufen.

Was meint ihr als Experten dazu??
 
M

Mcflyham

Guest
...
Ich kann mir ne Gutschrift holen und die innerhalb von einem Jahr abfliegen - will ich aber nicht. Sie meinte aktuell gelten noch die normalen Stornobedingungen. Da ich aber Nicht stornierbar gebucht habe, habe ich also aktuell keine Rückerstattungsoption.
...

Das ist dann aber im Grunde dein Problem, sie bieten dir die Flugleistung ja grundsätzlich an.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.480
211
Genau dasThema interessiert mich auch: was ist, wenn ein Flug durchgeführt wird, aber ich nicht einreisen darf? Bei uns der Fall mit BA. Dort gibt es nur Umbuchungen, kein kostenfreier Storno.
Ich will aber gar nicht umbuchen, so einen günstige Flug in C werde ich so schnell nicht wieder finden und auf Aufzahlung usw habe ich keine Lust.
 

RavenD

Reguläres Mitglied
25.09.2011
47
0
Das ist dann aber im Grunde dein Problem, sie bieten dir die Flugleistung ja grundsätzlich an.


Aber die Strecke ZRH-IAD wird von Swiss ab Heute nicht mehr angeboten. Von daher entfällt doch ein Segment. Das bietet mir doch meiner Meinung nach eine Stornooption?!
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.514
3.664
HAM
Aber die Strecke ZRH-IAD wird von Swiss ab Heute nicht mehr angeboten. Von daher entfällt doch ein Segment. Das bietet mir doch meiner Meinung nach eine Stornooption?!

Es ist ein unterschied, ob die Strecke noch angeboten wird oder ob Dein Flug storniert wurde. Sobald Dein Flug storniert oder umgebucht werden soll, hast Du ein Rücktrittsrecht. Solange aber Dein Flug laut Ticket noch stattfinden wird und nur andere diese Strecke nicht fliegen können, greifen halt die normalen Regeln.
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.639
1.852
Ist die deutsche Swiss-Hotline (069 867 98 000) überhaupt erreichbar? Gestern Abend und heute morgen keinerlei Chance, durchzukommen.
 

Boooma

Erfahrenes Mitglied
23.08.2009
896
288
Genau dasThema interessiert mich auch: was ist, wenn ein Flug durchgeführt wird, aber ich nicht einreisen darf? Bei uns der Fall mit BA. Dort gibt es nur Umbuchungen, kein kostenfreier Storno.
Ich will aber gar nicht umbuchen, so einen günstige Flug in C werde ich so schnell nicht wieder finden und auf Aufzahlung usw habe ich keine Lust.

Das ist genau auch mein Problem. Günstiger C-Flug inkl. Landleistung über Expedia gebucht. Dann bleibt wahrscheinlich nur die Gutschrift als "Voucher"
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.302
510
VIE
Ist ja unabhängig von Covid-19.
Wenn du am Flughafen erscheinst und nicht die Bedingungen für die Einreise am Zielort erfüllst (kein Visa beantrag, fehlende Impfung, ...) bleibst stehen.
 

RavenD

Reguläres Mitglied
25.09.2011
47
0
Es ist ein unterschied, ob die Strecke noch angeboten wird oder ob Dein Flug storniert wurde. Sobald Dein Flug storniert oder umgebucht werden soll, hast Du ein Rücktrittsrecht. Solange aber Dein Flug laut Ticket noch stattfinden wird und nur andere diese Strecke nicht fliegen können, greifen halt die normalen Regeln.

Die Frage ist halt ob Swiss die Änderungen schon im System eingepflegt hat.
Sobald dies geschehen ist kann mein Flug ja nicht mehr wie geplant stattfinden. Dann müssten sie mir die Wahlmöglichkeit bieten, oder??
 

hch

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
1.895
753
INN
Also meine United fluege (auch operated by LH) konnte ich auf united.com mit drei klicks stornieren. Ditto fuer Southwest, AA zickt noch.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Hm, also die Route ist:

1. 14.03.2019: Berlin -> Amsterdam (Flugnummer U24561, easyJet)
2. 14.03.2019: Amsterdam -> Madrid (Flugnummer UX1098, Air Europa)
3. 14.03.2019: Madrid - > Cancun (Flugnummer UX63, Air Europa)
--> bis hierhin ist ja alles schön und gut aber jetzt:

4. 19.03.2019: Cancun -> Guadalajara (Flugnummer: VB2134, VivaAerobus)
5. 19.03.2019: Guadalajara -> Los Angeles (Flugnummer: AS219, Alaska Airlines)

6. 30/31.03.2019: San Francisco -> Oslo (Flugnummer DY7064, Norwegian)
7. 31.03.2019: Oslo -> Berlin (Flugnummer DY1108, Norwegian)

Jetzt ist die Frage, ob ich alles verpassen und stornieren soll oder ob ich nach Cancun fliegen soll, dort 2 Wochen verbringe und mir einen Flug nach San Francisco kaufe (Cancun --> SF). Dann könnte ich wieder einreisen, weil ich 2 Wochen nicht in der EU war. Dann könnte ich meinen Heimflug über Oslo nach Berlin wahrnehmen.

Was macht jetzt mehr Sinn? Entweder stornieren und sich mit den mickrigen 10 € zufrieden geben und sich streiten (Kiwi.com sitzt in Tschechien) oder wenigstens Mexiko mitzunehmen?
Also dieses Routing wäre mir in der jetztigen Situation definitiv zu abenteuerlich :D

Ist alles auf einer Buchung bei kiwi oder viele verschiedene?

Kurz: Flieg nicht und versuch heute telefonisch kiwi zu erreichen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Ich hab jetzt nach 40Min Hotline jemanden bei United Airlines erreicht.
Die wollen mich (noch) nicht aus dem Ticket rauslassen :eek:
Ich kann mir ne Gutschrift holen und die innerhalb von einem Jahr abfliegen - will ich aber nicht. Sie meinte aktuell gelten noch die normalen Stornobedingungen. Da ich aber Nicht stornierbar gebucht habe, habe ich also aktuell keine Rückerstattungsoption.
Auch der Hinweis, dass Swiss die Strecke ZRH-IAD gar nicht mehr bedienen wird und damit die Leistung ja gar nicht mehr erbracht werden kann hat nicht gezogen (Sind die neuen Flugpläne von Swiss schon im System eingepflegt?).
Meiner Meinung nach ist diese Position nicht haltbar. Sie meinte ich solle noch ein paar Tage warten bis sie auch Klarheit haben und dann nochmal anrufen.

Was meint ihr als Experten dazu??

United kann Dich jederzeit auf ein neues Routing umbuchen und damit erfüllen sie die Leistung. Dass Du das nicht willst und auch nicht später fliegen möchtest, ist tatsächlich Dein Problem.

Anders wird es erst dann, wenn UA Dir kein neues Routing anbieten kann. Und nochmal: Das muß kein Routing sein, welches Du nehmen darfst sondern es muss "nur" ein Routing sein, welches UA (ggf. mit Partnern) durchführt. Sobald der Flug abhebt und Du nicht drin sitzt, ist das Dein Problem.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.941
10.357
Dahoam
Ich habe einen UA-Kontflug LAX-SFO-YVR. Online sehe ich dass ich beim Stornieren den Flugpreis zurückbekomme. Stimmt es, dass die Reservierungsgebühren für Eco-Plusplätze weg sind?