Es ist genau umgekehrt - wer das Ticket ausgibt, ist irrelevant. Bei EU261 zählt ausschließlich, wer den Flug ausführt.
Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Danke, wieder was gelernt.
Aber unabhängig des Carriers habe ich gedacht, dass Flüge herausführend aus der EU unter den Anwendungsbereich der VO fallen (egal, wer den Flug ausführt) - nur Flüge reinführend fallen nicht darunter (wenn von einem Non-EU Carrier durchgeführt). Ist das auch falsch?
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Ihrer Auskunft wurde meine Flugreise XYZ annulliert.
Ich übe hiermit mein Wahlrecht aus Art. 5 der VO (EG) Nr. 261/2004 zugunsten der Rückerstattung des vollen Flugpreises gem. Art. 8 aus.
Ich bitte Sie folglich, mir die nach Artt. 5, 8 der VO zustehende
Erstattung binnen der gesetzlichen Frist von 7 Tagen zu überweisenauf mein Konto XYZ.
Mit freundlichen Grüßen
Welche Ansprüche bestehen gegen eine US-amerikanische Airline für einen annullierten Flug von Bogota nach New York und von NY nach Frankfurt? Gebucht allerdings über ein Reisebüro.
Siehe Artikel 3:
[...]
Daher muss ich mich korrigieren. Hatte zwischen a und b fälschlicherweise ein "und" in Erinnerung gehabt.
Deine Aussage:
[...]
stimmt also.
Insofern: Delta anrufen / anschreiben / mailen / faxen, am besten mit Nachweis, z.B. so:
Eine Frage zum Ryanair-Chat. Ich habe diese neue GUI noch nie genutzt, kenne nur den alten Chat, wo man die Startmaske mit Name, Buchungsnr. etc. ausgefüllt hat und dann wurde angezeigt wieviele Personen vor einem sind. Im neuen sieht man nichts davon. Man füllt die Startmaske aus, sie verschwindet im Nirvana und weiter passiert nichts. Ist das normal?
Warten bis zum letzten Moment - wenn der Flug nicht stattfindet, gibt's Geld zurück. Wenn er doch nicht gestrichen ist, kannst Du immer noch umbuchen.
Das würde mich auch interessieren. War heute morgen gleich um 8:00 GMT im Chat und da sich 2h nix tat, habe ich irgendwann aufgegeben...
Warten bis zum letzten Moment - wenn der Flug nicht stattfindet, gibt's Geld zurück.
Theoretisch !
Warten bis zum letzten Moment - wenn der Flug nicht stattfindet, gibt's Geld zurück.
Theoretisch !
Notfalls per chargeback!
Notfalls per chargeback!
ich glaub das wird nix da alles über AmEx ging ... Amex Reiseservice/Amex Platinum Card ... sind ja noch zwei Wochen.
Der Fall ist echt (hab´s oben geändert).
Folgender Fall:
Frau S. bucht im Februar bei Air France einen Flug nach Argentinien und zurück. Kosten: 700 Euro hin und zurück.
Mit dem Hinflug klappt alles. Am 12.3. erhält Frau S. von Air France aber die Nachricht, dass der Rückflug (geplant 18.3.) storniert wurde. Eine Begründung wird nicht genannt. (Frau S. geht davon aus, dass wegen Corona viele Fluggäste storniert haben, der Flieger also ziemlich leer gewesen wäre und Air France dann aus wirtschaftlichen Gründen den Flug stornierte.)
In dem Stornierungsschreiben heisst es u.a.: "wir werden Ihnen die neuen Flugdaten so schnell wie möglich zukommen lassen." Entgegen dieser Beteuerung hat sich Air France aber bis 18.3. nicht rückgemeldet.
Frau S. hatte schon zuvor geahnt, dass es schwierig werden könnte, einen Rückflug zu finden. Sie findet und bucht schließlich bei Iberia den Rückflug für den 15.3.. Kosten allerdings: 1100 Euro (nur one-way, Rückflug nach D eben).
Vor der Buchung hatte Frau S. vergeblich versucht, Air France zu erreichen, um die Kostenübernahme dieses teuren Fluges "abzusegnen". Diese war aber nicht erreichbar (Telefonate überlastet).
Welche Ansprüche hat Frau S. gegen Air France?
1) Selbstredend muss diese zuächst die Kosten für den bezahlten Rückflug zurückerstatten, richtig? (700/2 = 350 Euro).
2) Kann Frau S. gem. Art. 7 EU-Verordnung 261/04 zusätzlich 600 Euro verlangen (also insg. 950,- Euro)? Frau S. geht nicht davon aus, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Denn die Annulierung fand aus wirtschaftlichen Gründen statt.
3) Kann Frau S. auch statt 1) und 2) Schadensersazu verlangen, nämlich den Flugpreis von Iberia, also 1100 Euro?
(Am Rande noch: In der Stornierungsmail wird am Schluss vermerkt: "Was sind meine Rechte?
Laden Sie hier die Broschüre Unterstützung und Entschädigung herunter." Ob damit der Informationspflicht nach Art 14 EU-Verordnung 261/04 genüge getan ist??)
Danke und liebe Grüße!
Habe bisher nichts gelesen, dass Taiwan die Einreisebestimmungen wieder lockert. Kann ich mir auch eher schwer vorstellen, inzwischen würde ich auch davon ausgehen, dass im Mai eine Einreise nicht möglich ist bzw. mit Quarantäne verbunden ist. Hinzu kommt ja noch die "Gefahr", dass man nicht aus D ausreisen darf...