Stornierungen wegen Corona

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Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
848
525
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Welche Ansprüche bestehen gegen eine US-amerikanische Airline für einen annullierten Flug von Bogota nach New York und von NY nach Frankfurt? Gebucht allerdings über ein Reisebüro.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.000
3.778
STR
Es ist genau umgekehrt - wer das Ticket ausgibt, ist irrelevant. Bei EU261 zählt ausschließlich, wer den Flug ausführt.

Danke, wieder was gelernt.
Aber unabhängig des Carriers habe ich gedacht, dass Flüge herausführend aus der EU unter den Anwendungsbereich der VO fallen (egal, wer den Flug ausführt) - nur Flüge reinführend fallen nicht darunter (wenn von einem Non-EU Carrier durchgeführt). Ist das auch falsch?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Siehe Artikel 3:

Artikel 3

Anwendungsbereich


(1) Diese Verordnung gilt


a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;


b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Daher muss ich mich korrigieren. Hatte zwischen a und b fälschlicherweise ein "und" in Erinnerung gehabt.

Deine Aussage:

Danke, wieder was gelernt.
Aber unabhängig des Carriers habe ich gedacht, dass Flüge herausführend aus der EU unter den Anwendungsbereich der VO fallen (egal, wer den Flug ausführt) - nur Flüge reinführend fallen nicht darunter (wenn von einem Non-EU Carrier durchgeführt). Ist das auch falsch?

stimmt also.

Insofern: Delta anrufen / anschreiben / mailen / faxen, am besten mit Nachweis, z.B. so:

Sehr geehrte Damen und Herren,


gemäß Ihrer Auskunft wurde meine Flugreise XYZ annulliert.


Ich übe hiermit mein Wahlrecht aus Art. 5 der VO (EG) Nr. 261/2004 zugunsten der Rückerstattung des vollen Flugpreises gem. Art. 8 aus.

Ich bitte Sie folglich, mir die nach Artt. 5, 8 der VO zustehende
Erstattung binnen der gesetzlichen Frist von 7 Tagen zu überweisenauf mein Konto XYZ.


Mit freundlichen Grüßen
 
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Board00

Aktives Mitglied
28.03.2014
163
3
Die Fluglinie Emirates, setzt alle Flüge nach Deutschland, Frankreich, Nigeria, New York und New Jersey aus. Die Flüge nach Deutschland, Frankreich und Nigeria werden demnach von Sonntag an auf unbestimmte Zeit nicht mehr durchgeführt.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.000
3.778
STR
Siehe Artikel 3:

[...]

Daher muss ich mich korrigieren. Hatte zwischen a und b fälschlicherweise ein "und" in Erinnerung gehabt.

Deine Aussage:

[...]

stimmt also.

Insofern: Delta anrufen / anschreiben / mailen / faxen, am besten mit Nachweis, z.B. so:

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und auch für die Textvorlage.
Ich habe Delta nun eine entsprechende Mail gesendet (an die Impressums-Mailadresse, da ich keine andere finden konnte). Mal sehen, was die sagen. Ich hoffe, die verweisen mich nicht an KL zurück.

Hat jemand Erfahrungen, wie zügig DL bei so etwas ist?
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.112
2.291
Eine Frage zum Ryanair-Chat. Ich habe diese neue GUI noch nie genutzt, kenne nur den alten Chat, wo man die Startmaske mit Name, Buchungsnr. etc. ausgefüllt hat und dann wurde angezeigt wieviele Personen vor einem sind. Im neuen sieht man nichts davon. Man füllt die Startmaske aus, sie verschwindet im Nirvana und weiter passiert nichts. Ist das normal?

Das würde mich auch interessieren. War heute morgen gleich um 8:00 GMT im Chat und da sich 2h nix tat, habe ich irgendwann aufgegeben...
 

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
hab gerade ein nettes Gespräch mit dem AmEx Reiseservice und der FB Platinum Hotline hinter mir ...

Gebuchter Flug am 9.4 nach Polen ... ich darf das Ticket nur auf einen anderen Termin Umbuchen eine kostenlose Erstattung ist nicht möglich.
Auch wenn die Flüge gar nicht stattfinden gibt es nur eine Umbuchung vor dem Abflugdatum. Nach dem Abflug geht der Flug auf no-show und ich kann nicht mal mehr Umbuchen.

... tolle Sache [emoji2955]
 

nevadaman

Erfahrenes Mitglied
20.07.2013
2.230
4
Warten bis zum letzten Moment - wenn der Flug nicht stattfindet, gibt's Geld zurück. Wenn er doch nicht gestrichen ist, kannst Du immer noch umbuchen.

ein Flug wurde ja schon gestrichen und wurde auf den nächsten gebucht 4h später.
Da ich über AmEx gebucht hab gibt es laut AmEx keinen Gutschein wenn überhaupt nur Steuern/Gebühren.
laut AmEx werden die Flüge kurz vor dem Flug nicht gestrichen sie bleiben einfach so im System

Ich warte mal ab was passiert, mit einem Gutschein bin ich nicht einverstanden... wer weiß jetzt ob AF/KLM es nächstes Jahr noch so gibt und die Gutscheine Akzeptiert werden!?!
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Kann ich eigentlich ein via lh.com gebuchtes Ticket auch via rcs-Reisebüro umbuchen lassen? gemäss den neusten Lufthansa Umbuchungsbestimmen?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Das würde mich auch interessieren. War heute morgen gleich um 8:00 GMT im Chat und da sich 2h nix tat, habe ich irgendwann aufgegeben...

Ich habe es seit 3 Tagen versucht, parallel deutsch und englisch und auf mehreren Geräten. Jetzt hat es nach 45 Min. im deutschen Chat geklappt. Interessanterweise ist die Session auf einem anderen Gerät, die heute Morgen gestartet wurde, immer noch nicht angenommen. Vermutung: man fliegt irgendwann mal raus, nur man sieht es nicht. Wahrscheinlich ist es zielführender, jede Stunde eine neue Session zu starten.

Die Bearbeitung ist allerdings nicht zufriedenstellend. Ich wollte den Hinflug umbuchen und den Rückflug refunden lassen. "Ich werde Hinflug umbuchen, Sie erhalten eine E-Mail diesbezüglich von mir", schrieb der Agent zurück. 1,5 Stunden später ist noch nix passiert. Man merkte, dass der Agent unter Strom stand: keine Rückbestätigung des neuen Datums, der Passagieranzahl, der Flugnummer, keine Bestätigung des Erstattungsbetrags. War ungewöhnlich. Oder es ist wiederum Absicht: irgendetwas versprechen, aber nicht handeln, dann kann man sich die Kommunikation auch sparen.
 

Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
55
0
Fluganullierung - Schadensersatz?

Folgender Fall:

Frau S. bucht im Februar bei Air France einen Flug nach Argentinien und zurück. Kosten: 700 Euro hin und zurück.
Mit dem Hinflug klappt alles. Am 12.3. erhält Frau S. von Air France aber die Nachricht, dass der Rückflug (geplant 18.3.) storniert wurde. Eine Begründung wird nicht genannt. (Frau S. geht davon aus, dass wegen Corona viele Fluggäste storniert haben, der Flieger also ziemlich leer gewesen wäre und Air France dann aus wirtschaftlichen Gründen den Flug stornierte.)

In dem Stornierungsschreiben heisst es u.a.: "wir werden Ihnen die neuen Flugdaten so schnell wie möglich zukommen lassen." Entgegen dieser Beteuerung hat sich Air France aber bis 18.3. nicht rückgemeldet.
Frau S. hatte schon zuvor geahnt, dass es schwierig werden könnte, einen Rückflug zu finden. Sie findet und bucht schließlich bei Iberia den Rückflug für den 15.3.. Kosten allerdings: 1100 Euro (nur one-way, Rückflug nach D eben).

Vor der Buchung hatte Frau S. vergeblich versucht, Air France zu erreichen, um die Kostenübernahme dieses teuren Fluges "abzusegnen". Diese war aber nicht erreichbar (Telefonate überlastet).

Welche Ansprüche hat Frau S. gegen Air France?

1) Selbstredend muss diese zuächst die Kosten für den bezahlten Rückflug zurückerstatten, richtig? (700/2 = 350 Euro).

2) Kann Frau S. gem. Art. 7 EU-Verordnung 261/04 zusätzlich 600 Euro verlangen (also insg. 950,- Euro)? Frau S. geht nicht davon aus, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Denn die Annulierung fand aus wirtschaftlichen Gründen statt.

3) Kann Frau S. auch statt 1) und 2) Schadensersazu verlangen, nämlich den Flugpreis von Iberia, also 1100 Euro?

(Am Rande noch: In der Stornierungsmail wird am Schluss vermerkt: "Was sind meine Rechte?
Laden Sie hier die Broschüre Unterstützung und Entschädigung herunter." Ob damit der Informationspflicht nach Art 14 EU-Verordnung 261/04 genüge getan ist??)

Danke und liebe Grüße!
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.112
2.291
Expedia (Deutschland) hat mein Non Ref gebuchtes Hotel für 28.03. - 29.03.2020 in Valladolid gerade zum Glück nun automatisch/selbstständig storniert. Kam gerade per Mail (y)
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Folgender Fall:

Frau S. bucht im Februar bei Air France einen Flug nach Argentinien und zurück. Kosten: 700 Euro hin und zurück.
Mit dem Hinflug klappt alles. Am 12.3. erhält Frau S. von Air France aber die Nachricht, dass der Rückflug (geplant 18.3.) storniert wurde. Eine Begründung wird nicht genannt. (Frau S. geht davon aus, dass wegen Corona viele Fluggäste storniert haben, der Flieger also ziemlich leer gewesen wäre und Air France dann aus wirtschaftlichen Gründen den Flug stornierte.)

In dem Stornierungsschreiben heisst es u.a.: "wir werden Ihnen die neuen Flugdaten so schnell wie möglich zukommen lassen." Entgegen dieser Beteuerung hat sich Air France aber bis 18.3. nicht rückgemeldet.
Frau S. hatte schon zuvor geahnt, dass es schwierig werden könnte, einen Rückflug zu finden. Sie findet und bucht schließlich bei Iberia den Rückflug für den 15.3.. Kosten allerdings: 1100 Euro (nur one-way, Rückflug nach D eben).

Vor der Buchung hatte Frau S. vergeblich versucht, Air France zu erreichen, um die Kostenübernahme dieses teuren Fluges "abzusegnen". Diese war aber nicht erreichbar (Telefonate überlastet).

Welche Ansprüche hat Frau S. gegen Air France?

1) Selbstredend muss diese zuächst die Kosten für den bezahlten Rückflug zurückerstatten, richtig? (700/2 = 350 Euro).

2) Kann Frau S. gem. Art. 7 EU-Verordnung 261/04 zusätzlich 600 Euro verlangen (also insg. 950,- Euro)? Frau S. geht nicht davon aus, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Denn die Annulierung fand aus wirtschaftlichen Gründen statt.

3) Kann Frau S. auch statt 1) und 2) Schadensersazu verlangen, nämlich den Flugpreis von Iberia, also 1100 Euro?

(Am Rande noch: In der Stornierungsmail wird am Schluss vermerkt: "Was sind meine Rechte?
Laden Sie hier die Broschüre Unterstützung und Entschädigung herunter." Ob damit der Informationspflicht nach Art 14 EU-Verordnung 261/04 genüge getan ist??)

Danke und liebe Grüße!

2 - Ja, außer AF beruft sich auf Corona (bitte die letzten 3-4 Seiten lesen, da steht was von interpretative guidelines wg Corona)
1 vs 3 - entweder oder. Der richtige Begriff ist nicht Schadenersatz, sondern Kosten anderweitiger Beförderung.

Bitte die VO 261/2004 studieren, da steht alles schwarz auf weiß.

Aber ich würde mich in dieser Situation auf ein Klageverfahren einstellen, denn AF kann sich dumm stellen, z.B. behaupten, dass sie Dir einen Ersatzflug angeboten haben, aber keine Antwort von Dir bekommen haben.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.162
1.779
Habe bisher nichts gelesen, dass Taiwan die Einreisebestimmungen wieder lockert. Kann ich mir auch eher schwer vorstellen, inzwischen würde ich auch davon ausgehen, dass im Mai eine Einreise nicht möglich ist bzw. mit Quarantäne verbunden ist. Hinzu kommt ja noch die "Gefahr", dass man nicht aus D ausreisen darf...

Wenn das Theater hier bis Mai weitergeht, sind wir eh alles arbeitslos und fangen an wie 1945!

Wo kann man AirChina Flüge einsehen?
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
PG stellt alle internationalen Flüge ab sofort ein .( Myanmar-Cambodia-Vietnam usw )
Der Flugplan BKK- Samui wird stark ausgedünnt .
 

Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
55
0
Danke, AndyAndy. :)

Nochmal kurz zum Verständnis: Im Fall 2 (also 600 Euro Art. nach 7 EU-Verordnung 261/04) kommt doch noch die Rückerstattung der Kosten des anullierten Fluges dazu, oder? (Dass diese bei Variante 3 nicht verlangt werden können, ist klar.)